Wir hören nicht auf zu spielen,weil wir alt werden. Wir werden alt, weil wir aufhören zu spielen. -oder-
Life is what happens while you are busy making other plans.
Also wo ich vor ca 6 oder 8 Monaten mit der zuständigen Behörde Telefoniert habe für Hessen, fragt mich jetzt aber bitte nicht welche das war wurde da tausendmal weitergeleitet von Göttingen nach Braunschweig und sonst wohin bis ich dan bei den in Hessen gelandet bin wurde mir gesagt das, das suchen nach WK Sachen nicht Genehmigungspflichtig ist.
Klar und das was da gerade unter meiner Sonde piept ist kein Römerlein sondern irgend ein wkII-Orden - oder piept es nicht doch einwenig keltisch...
Grabungen sind immer Genehmigungspflichtig! Beantragen kann die jeder für welches Gebiet auch immer - sogar für den Domplatz in Köln. Nur ob man die bekommt, steht wo anders.
Und um es nochmals zusagen ich habe 5 Bundesländer mit deren denkmalschutzgesetzen durch ( Indernet sei dank! ) Überall steht ein Satz wie dieser:
Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung.
Klar und das was da gerade unter meiner Sonde piept ist kein Römerlein sondern irgend ein wkII-Orden - oder piept es nicht doch einwenig keltisch...
Grabungen sind immer Genehmigungspflichtig! Beantragen kann die jeder für welches Gebiet auch immer - sogar für den Domplatz in Köln. Nur ob man die bekommt, steht wo anders.
Und um es nochmals zusagen ich habe 5 Bundesländer mit deren denkmalschutzgesetzen durch ( Indernet sei dank! ) Überall steht ein Satz wie dieser:
Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung.
Was ist daran nicht zu verstehen?!
Gruß Lunepi
Ich kann nur das sagen was mir von der Behörde gesagt wurde
Also wo ich vor ca 6 oder 8 Monaten mit der zuständigen Behörde Telefoniert habe für Hessen, fragt mich jetzt aber bitte nicht welche das war wurde da tausendmal weitergeleitet von Göttingen nach Braunschweig und sonst wohin bis ich dan bei den in Hessen gelandet bin wurde mir gesagt das, das suchen nach WK Sachen nicht Genehmigungspflichtig ist.
Moin,
die Information kannst Du vergessen, das ist 8 Monate her. Die neue Kommentierung ist, wie es geschrieben steht - NEU !!
(1) 1 Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen
Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet
oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf
der Erlaubnis. 2 Die Erlaubnis kann versagt werden, soweit dies zum Schutz eines
Bodendenkmals erforderlich ist.
Zero and zero is nothing but zero. Cancer and people conspire together, running and running and going forever, collected and sampled, starving for zero
Irgendwie verstehe ich das hier (diesen Tread) nicht wirklich. Sind die meißten von uns nicht lange genug dabei, und befassen sich ausgiebig mit unserem Hobby, dass die Antworten hierzu klar sein sollten?
Klar, viele Neulinge wissen das nicht. Dafür gibt es die Suchfunktion. Fragen kann man trotzdem stellen, aber die Antworten hier arten ja total aus...
Fakt ist: Viele Behörden wissen das auch nicht so genau, wen man anruft, und irgendeine Sekretärin oder ähnliches am Apperat hat. Die Archäologen (und -innen) stellen unsere Genehmigungen auch "nur nebenbei" aus. Deren Job ist ein Anderer!
Also: Suche mit Metalldetektor = Genehmigungspflichtig. Egal, was man sucht. Wird man ohne angetroffen, könnte es Ärger geben, aber auch das ist Sache, wie man mit dem Gegenüber redet. ("Herr Polizist, ich habe hier auf den keltischen Ringwällen meinen Schlüssel verloren..." klappt wohl kaum). Am Strand werden jedoch die Meißten drüberwegsehen.
Das Topic war doch, wer von uns hat eine Genehmigung?
Würde dieser Fred nicht ausarten, so würden auch die meißten "Anfänger" sehen und mitkriegen, dass bei Interesse die Genehmigung gar nicht so weit in der Ferne liegt.
Wir hören nicht auf zu spielen,weil wir alt werden. Wir werden alt, weil wir aufhören zu spielen. -oder-
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Ich habe eine ohne Einschränkung auf bekannten bodendenkmalsfreien Gebieten!
Erlaubnis des Grundstückseigentümers natürlich vorrausgesetzt!
Aber hier in Bayern ticken die Uhren anders!
"Wer nur dass tut was er immer getan hat, bekommt nur das was er immer bekommen hat!"
Ich arbeite offen & ehrlich mit den Ämtern zusammen - offiziell & ehrlich mit Genehmigung - so wie es sein soll!!
"Wer ohne eine NFG nach Bodendenkmälern sucht, egal ob auf dem Acker, im Wald oder auf Gräbern bzw. in diesen, macht dies illegal!"
Ich habe eine ohne Einschränkung auf bekannten bodendenkmalsfreien Gebieten!
Erlaubnis des Grundstückseigentümers natürlich vorrausgesetzt!
Aber hier in Bayern ticken die Uhren anders!
Meine Info besagt, man braucht in Bayern keine Genehmigung, außer das Einverständnis des Grundstückseigentümers und natürlich nur außerhalb von BDs. Wälder sind tabu.
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gerne. Also gekippt wurde nichts, sondern es gibt eine neue Kommentierung, wie der § 21 HDSchG auszulegen ist. Nach der neuen Kommentierung ist jetzt auch die Suche nach WK II genehmigungspflichtig.
Die Grenze von 1500 wie in der alten Kommentierung oder 1648 wie vom Ministerium und vom Verwaltungsgericht angenommen ist jetzt nicht mehr die Rede.
Wer in Hessen fortan ohne NFG angetroffen wird, dem drohen Hausdurchsuchung und Beschlagnahme aller Suchgeräte, aller Grabungswerkzeuge, aller Karten, aller Geschichtsbücher, aller Bodenfunde und des/der PC/Schlepptopp.
Viele Grüße
1. Grundgesetz
2. Einfache Gesetze, z.B. Strafgesetzbuch (StGB)
3. Rechtsverordnungen, z.B. die Straßenverkehrsordnung (STVO)
Verordnungen werden im Gegensatz zu Gesetzen nicht vom Bundestag, sondern von der Verwaltung (bei der StVO vom Bundesminister für Verkehr als oberste Verwaltungsbehörde) verabschiedet.
Das ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber die Verwaltung ausdrücklich dazu ermächtigt (Art. 80 GG)
4. Satzungen
Sind gesetzliche Bestimmungen der Selbstverwaltungskörperschaften (z.B. der Gemeinden, Städte oder Kreise).
Diese Körperschaften müssen ebenfalls vom Gesetzgeber (Bundestag) ausdrücklich ermächtigt werden, Satzungen zu erlassen.
Sie kennen z.B. die Satzung über Hundesteuern
5. Richtlinien oder Verwaltungsvorschriften:
dienen der Verwaltung dazu, das Recht richtig auszulegen und anzuwenden. Sie haben keinen Gesetzescharakter, wie die Ziffern 1-4, sondern wirken nur intern.
Wo steht hier, daß ein Kommentar irgendeine gesetzliche Bindungswirkung hat. Und eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme ? Was soll das denn werden mein lieber Walter. All das aufgrund eines Kommentars ?
Immer schön rechtstaatlich bleiben bitte.
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