Habt ihr eigentlich alle eine Erlaubnis?

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  • Gypsy
    Heerführer


    • 19.09.2006
    • 2570
    • Wetterau
    • Tejon & Goldmaxx

    #46
    Danke!
    Liebe Grüße, Gypsy



    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Wir hören nicht auf zu spielen,weil wir alt werden. Wir werden alt, weil wir aufhören zu spielen.
    -oder-
    Life is what happens while you are busy making other plans.

    Kommentar

    • T 2004
      Heerführer


      • 08.02.2004
      • 1190
      • Niedersachsen

      #47
      Also wo ich vor ca 6 oder 8 Monaten mit der zuständigen Behörde Telefoniert habe für Hessen, fragt mich jetzt aber bitte nicht welche das war wurde da tausendmal weitergeleitet von Göttingen nach Braunschweig und sonst wohin bis ich dan bei den in Hessen gelandet bin wurde mir gesagt das, das suchen nach WK Sachen nicht Genehmigungspflichtig ist.

      Kommentar

      • lunepi
        Bürger


        • 18.01.2006
        • 161
        • LK ROW
        • ACE 150

        #48
        Klar und das was da gerade unter meiner Sonde piept ist kein Römerlein sondern irgend ein wkII-Orden - oder piept es nicht doch einwenig keltisch...

        Grabungen sind immer Genehmigungspflichtig! Beantragen kann die jeder für welches Gebiet auch immer - sogar für den Domplatz in Köln. Nur ob man die bekommt, steht wo anders.

        Und um es nochmals zusagen ich habe 5 Bundesländer mit deren denkmalschutzgesetzen durch ( Indernet sei dank! ) Überall steht ein Satz wie dieser:

        Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung.

        Was ist daran nicht zu verstehen?!


        Gruß Lunepi

        Kommentar

        • Jägsam
          Heerführer


          • 04.12.2007
          • 1364
          • strata montana
          • Tesoro Cibola SE modifiziert !

          #49
          Und selbst mit einer Nachforschungsgenehmigung ist das Graben in ungestörten Böden wie z.Bsp. Wald verboten...
          Gruß
          Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (und hat einen Anfang, eine Mitte und ein Ende) !

          Kommentar

          • T 2004
            Heerführer


            • 08.02.2004
            • 1190
            • Niedersachsen

            #50
            Zitat von lunepi
            Klar und das was da gerade unter meiner Sonde piept ist kein Römerlein sondern irgend ein wkII-Orden - oder piept es nicht doch einwenig keltisch...

            Grabungen sind immer Genehmigungspflichtig! Beantragen kann die jeder für welches Gebiet auch immer - sogar für den Domplatz in Köln. Nur ob man die bekommt, steht wo anders.

            Und um es nochmals zusagen ich habe 5 Bundesländer mit deren denkmalschutzgesetzen durch ( Indernet sei dank! ) Überall steht ein Satz wie dieser:

            Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung.

            Was ist daran nicht zu verstehen?!


            Gruß Lunepi

            Ich kann nur das sagen was mir von der Behörde gesagt wurde

            Kommentar

            • lunepi
              Bürger


              • 18.01.2006
              • 161
              • LK ROW
              • ACE 150

              #51
              Zitat von Jägsam
              Und selbst mit einer Nachforschungsgenehmigung ist das Graben in ungestörten Böden wie z.Bsp. Wald verboten...
              Gruß
              Nein,wenn du ein Genehmigung bekommen würdest, wäre es dir erlaubt! Nur bekommen wirst du wohl keine. Und ohne ist es verboten.

              Gruß Lunepi

              Kommentar

              • Jägsam
                Heerführer


                • 04.12.2007
                • 1364
                • strata montana
                • Tesoro Cibola SE modifiziert !

                #52
                Zitat von lunepi
                Nein,wenn du ein Genehmigung bekommen würdest, wäre es dir erlaubt! Nur bekommen wirst du wohl keine. Und ohne ist es verboten.

                Gruß Lunepi
                Da liegst Du leider etwas falsch !
                Hab nämlich ne Genehmigung...
                Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (und hat einen Anfang, eine Mitte und ein Ende) !

                Kommentar

                • IG Phoenix
                  Heerführer

                  • 17.05.2002
                  • 1106
                  • Uplengen
                  • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                  #53
                  Zitat von T 2004
                  Also wo ich vor ca 6 oder 8 Monaten mit der zuständigen Behörde Telefoniert habe für Hessen, fragt mich jetzt aber bitte nicht welche das war wurde da tausendmal weitergeleitet von Göttingen nach Braunschweig und sonst wohin bis ich dan bei den in Hessen gelandet bin wurde mir gesagt das, das suchen nach WK Sachen nicht Genehmigungspflichtig ist.

                  Moin,

                  die Information kannst Du vergessen, das ist 8 Monate her. Die neue Kommentierung ist, wie es geschrieben steht - NEU !!

                  Viele Grüße

                  Walter

                  Kommentar

                  • Coombs
                    Geselle


                    • 23.09.2008
                    • 96
                    • MUC
                    • ACE 250 - Ich darf nur zuschauen, recherchieren, buddeln und saubermachen. Ah und Equipment halten....

                    #54
                    im Bayerischen steht:

                    (1) 1 Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen
                    Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet
                    oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf
                    der Erlaubnis. 2 Die Erlaubnis kann versagt werden, soweit dies zum Schutz eines
                    Bodendenkmals erforderlich ist.
                    Zero and zero is nothing but zero. Cancer and people conspire together, running and running and going forever, collected and sampled, starving for zero

                    Kommentar

                    • Gypsy
                      Heerführer


                      • 19.09.2006
                      • 2570
                      • Wetterau
                      • Tejon & Goldmaxx

                      #55
                      Irgendwie verstehe ich das hier (diesen Tread) nicht wirklich. Sind die meißten von uns nicht lange genug dabei, und befassen sich ausgiebig mit unserem Hobby, dass die Antworten hierzu klar sein sollten?

                      Klar, viele Neulinge wissen das nicht. Dafür gibt es die Suchfunktion. Fragen kann man trotzdem stellen, aber die Antworten hier arten ja total aus...

                      Fakt ist: Viele Behörden wissen das auch nicht so genau, wen man anruft, und irgendeine Sekretärin oder ähnliches am Apperat hat. Die Archäologen (und -innen) stellen unsere Genehmigungen auch "nur nebenbei" aus. Deren Job ist ein Anderer!

                      Also: Suche mit Metalldetektor = Genehmigungspflichtig. Egal, was man sucht. Wird man ohne angetroffen, könnte es Ärger geben, aber auch das ist Sache, wie man mit dem Gegenüber redet. ("Herr Polizist, ich habe hier auf den keltischen Ringwällen meinen Schlüssel verloren..." klappt wohl kaum). Am Strand werden jedoch die Meißten drüberwegsehen.

                      Das Topic war doch, wer von uns hat eine Genehmigung?
                      Würde dieser Fred nicht ausarten, so würden auch die meißten "Anfänger" sehen und mitkriegen, dass bei Interesse die Genehmigung gar nicht so weit in der Ferne liegt.

                      LG, Gypsy
                      Liebe Grüße, Gypsy



                      -----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                      Wir hören nicht auf zu spielen,weil wir alt werden. Wir werden alt, weil wir aufhören zu spielen.
                      -oder-
                      Life is what happens while you are busy making other plans.

                      Kommentar

                      • sanitoeter2000
                        Ritter


                        • 08.05.2007
                        • 448
                        • Bayern, Chiemsee
                        • Minelab Equinox 800

                        #56
                        Wie gesagt:

                        Ich habe eine ohne Einschränkung auf bekannten bodendenkmalsfreien Gebieten!
                        Erlaubnis des Grundstückseigentümers natürlich vorrausgesetzt!



                        Aber hier in Bayern ticken die Uhren anders!

                        "Wer nur dass tut was er immer getan hat, bekommt nur das was er immer bekommen hat!"

                        Ich arbeite offen & ehrlich mit den Ämtern zusammen - offiziell & ehrlich mit Genehmigung - so wie es sein soll!!
                        "Wer ohne eine NFG nach Bodendenkmälern sucht, egal ob auf dem Acker, im Wald oder auf Gräbern bzw. in diesen, macht dies illegal!"

                        Kommentar

                        • Coombs
                          Geselle


                          • 23.09.2008
                          • 96
                          • MUC
                          • ACE 250 - Ich darf nur zuschauen, recherchieren, buddeln und saubermachen. Ah und Equipment halten....

                          #57
                          Zitat von sanitoeter2000
                          Wie gesagt:

                          Ich habe eine ohne Einschränkung auf bekannten bodendenkmalsfreien Gebieten!
                          Erlaubnis des Grundstückseigentümers natürlich vorrausgesetzt!



                          Aber hier in Bayern ticken die Uhren anders!

                          Meine Info besagt, man braucht in Bayern keine Genehmigung, außer das Einverständnis des Grundstückseigentümers und natürlich nur außerhalb von BDs. Wälder sind tabu.
                          Zero and zero is nothing but zero. Cancer and people conspire together, running and running and going forever, collected and sampled, starving for zero

                          Kommentar

                          • Pfälzer
                            Ritter


                            • 09.01.2006
                            • 518
                            • B.-W.

                            #58
                            Zitat von IG Phoenix
                            Moin,

                            gerne. Also gekippt wurde nichts, sondern es gibt eine neue Kommentierung, wie der § 21 HDSchG auszulegen ist. Nach der neuen Kommentierung ist jetzt auch die Suche nach WK II genehmigungspflichtig.

                            Die Grenze von 1500 wie in der alten Kommentierung oder 1648 wie vom Ministerium und vom Verwaltungsgericht angenommen ist jetzt nicht mehr die Rede.

                            Wer in Hessen fortan ohne NFG angetroffen wird, dem drohen Hausdurchsuchung und Beschlagnahme aller Suchgeräte, aller Grabungswerkzeuge, aller Karten, aller Geschichtsbücher, aller Bodenfunde und des/der PC/Schlepptopp.
                            Viele Grüße

                            Walter
                            www.phoenixrheinmain.de
                            Gesetzesrangfolge


                            1. Grundgesetz
                            2. Einfache Gesetze, z.B. Strafgesetzbuch (StGB)
                            3. Rechtsverordnungen, z.B. die Straßenverkehrsordnung (STVO)
                            Verordnungen werden im Gegensatz zu Gesetzen nicht vom Bundestag, sondern von der Verwaltung (bei der StVO vom Bundesminister für Verkehr als oberste Verwaltungsbehörde) verabschiedet.
                            Das ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber die Verwaltung ausdrücklich dazu ermächtigt (Art. 80 GG)
                            4. Satzungen
                            Sind gesetzliche Bestimmungen der Selbstverwaltungskörperschaften (z.B. der Gemeinden, Städte oder Kreise).
                            Diese Körperschaften müssen ebenfalls vom Gesetzgeber (Bundestag) ausdrücklich ermächtigt werden, Satzungen zu erlassen.
                            Sie kennen z.B. die Satzung über Hundesteuern
                            5. Richtlinien oder Verwaltungsvorschriften:
                            dienen der Verwaltung dazu, das Recht richtig auszulegen und anzuwenden. Sie haben keinen Gesetzescharakter, wie die Ziffern 1-4, sondern wirken nur intern.

                            Wo steht hier, daß ein Kommentar irgendeine gesetzliche Bindungswirkung hat. Und eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme ? Was soll das denn werden mein lieber Walter. All das aufgrund eines Kommentars ?
                            Immer schön rechtstaatlich bleiben bitte.

                            Jürgen
                            Jürgen

                            Kommentar

                            • Gypsy
                              Heerführer


                              • 19.09.2006
                              • 2570
                              • Wetterau
                              • Tejon & Goldmaxx

                              #59
                              Zitat von Pfälzer
                              ....Was soll das denn werden mein lieber Walter. All das aufgrund eines Kommentars ?
                              Immer schön rechtstaatlich bleiben bitte.

                              Jürgen
                              Walter hat recht. Kannst du aber leider nicht wissen, du kennst Ihn und seine Initiativen ja nicht.

                              @ Walter
                              Liebe Grüße, Gypsy



                              -----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                              Wir hören nicht auf zu spielen,weil wir alt werden. Wir werden alt, weil wir aufhören zu spielen.
                              -oder-
                              Life is what happens while you are busy making other plans.

                              Kommentar

                              • Pfälzer
                                Ritter


                                • 09.01.2006
                                • 518
                                • B.-W.

                                #60
                                Kannst du aber leider nicht wissen, du kennst Ihn und seine Initiativen ja nicht.
                                OOh, mir ist Walter durchaus bekannt und auch einige seiner Initiativen.
                                Gell Walter ?

                                Deswegen ist die Ableitung vom Kommentar zur Hausdurchsuchung etc. trotzdem falsch. Oder wollt ihr Hessen euch vom Rechtstaat verabschieden ?

                                Jürgen
                                Jürgen

                                Kommentar

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