... und nutze meinen 1. Post um mich einmal vorzustellen:
Ich bin ein Anfänger mit dem Detektor, im Rhein-Erft-Kreis zuhaus, mitte Dreizig und beruflich tätig in der Spielebranche.
An alle die sich die Zeit nehmen von mir zu lesen ,ein freundliches "Hallo".
Da ich mir mit der abenteuerlichen Suche nach Vergessenem und Verlorenem eine ernsthafte und langfristige Freizeitbeschäftigung aufbaue, möchte ich mich so korrekt und Gesetzeskonform verhalten wie nötig, um mir selbst nicht die Freude zu nehmen (dies sollte für einen mündigen erwachsenen Bürger natürlich selbstverständlich sein; scheint aber in diesem Umfeld nicht banal sondern erwähnenswert zu sein).
Daher möchte ich erfahrene "Abenteuerer" bitten, meine folgenden Punkte einmal "abzuklopfen".
NRW; Rhein-Erft-Kreis (relevante Region)/keinerlei behördliche Genehmigung meinerseits
- Grundsätzlich ist es nicht das Detektor-führen/benutzen, welches eine Genehmigung fordert, sondern das Betreten des Grundes, sowie das Graben darin; richtig? (mir ist dabei klar, dass auch die Planung von rechtlicher Relevanz ist, d.h. Spaten dabei = Planung = (je nach Auslegung) gegraben)
- folglich: befinde ich mich erlaubter Weise auf einem Grund, welcher kein bekanntes Bodendenkmal darstellt, steht der "Drecksarbeit" erstmal kein gesetzliches Hinderniss im Weg; richtig?
- je nach Fund, versch. Vorgehensweisen zu bedenken: Müll und unbedenkliche Schadstoffe- selbst entfernen; Gefahrengut - Kampfmittelräumdienst(o.ä.) ; Wertgegenstände(über 10€, nicht ermittelbarer Besitzer)- Teilung des Wertes mit dem Grundeigner; Wertgegenstände (über 10€, ermittelbarer Besitzer)- Fundbüro mit der Angabe auf Besitzanspruch (Frage: gilt nach Übergang des Besitzes noch die Teilung mit dem Grundeigner?, nach persönlichem Empfinden ja, rechtlich?); historischer Fund- nicht weiter ausheben, Meldung Archäologen etc.
Über Anmerkungen/Verbesserungen und Erweiterungen würde ich mich sehr freuen und bedanke mich für eure Zeit und Aufmerksamkeit.
MFG Lux
Ich bin ein Anfänger mit dem Detektor, im Rhein-Erft-Kreis zuhaus, mitte Dreizig und beruflich tätig in der Spielebranche.
An alle die sich die Zeit nehmen von mir zu lesen ,ein freundliches "Hallo".
Da ich mir mit der abenteuerlichen Suche nach Vergessenem und Verlorenem eine ernsthafte und langfristige Freizeitbeschäftigung aufbaue, möchte ich mich so korrekt und Gesetzeskonform verhalten wie nötig, um mir selbst nicht die Freude zu nehmen (dies sollte für einen mündigen erwachsenen Bürger natürlich selbstverständlich sein; scheint aber in diesem Umfeld nicht banal sondern erwähnenswert zu sein).
Daher möchte ich erfahrene "Abenteuerer" bitten, meine folgenden Punkte einmal "abzuklopfen".
NRW; Rhein-Erft-Kreis (relevante Region)/keinerlei behördliche Genehmigung meinerseits
- Grundsätzlich ist es nicht das Detektor-führen/benutzen, welches eine Genehmigung fordert, sondern das Betreten des Grundes, sowie das Graben darin; richtig? (mir ist dabei klar, dass auch die Planung von rechtlicher Relevanz ist, d.h. Spaten dabei = Planung = (je nach Auslegung) gegraben)
- folglich: befinde ich mich erlaubter Weise auf einem Grund, welcher kein bekanntes Bodendenkmal darstellt, steht der "Drecksarbeit" erstmal kein gesetzliches Hinderniss im Weg; richtig?
- je nach Fund, versch. Vorgehensweisen zu bedenken: Müll und unbedenkliche Schadstoffe- selbst entfernen; Gefahrengut - Kampfmittelräumdienst(o.ä.) ; Wertgegenstände(über 10€, nicht ermittelbarer Besitzer)- Teilung des Wertes mit dem Grundeigner; Wertgegenstände (über 10€, ermittelbarer Besitzer)- Fundbüro mit der Angabe auf Besitzanspruch (Frage: gilt nach Übergang des Besitzes noch die Teilung mit dem Grundeigner?, nach persönlichem Empfinden ja, rechtlich?); historischer Fund- nicht weiter ausheben, Meldung Archäologen etc.
Über Anmerkungen/Verbesserungen und Erweiterungen würde ich mich sehr freuen und bedanke mich für eure Zeit und Aufmerksamkeit.
MFG Lux






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