Die Säcke sind noch in Fragmenten erhalten und ausgestellt.
Detektorfund: 217 Goldmünzen in Lüneburg - Reichsbankgold
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Na!!
... ein Stück Teerpappe in der Vitrine ist doch auch schon mal was ...

Die Plomben sehen jedenfalls nett aus.
Die Bilder hab ich mal gleich gespeichert.
Und wie die Kollegen den Baum unterschachtet haben - Hut ab!
Da ist aber mächtig Erdreich bewegt worden.
Wobei interessant wäre, wie die Verteilung der Münzen letztendlich war.
Sicher nicht soo großflächig, wie das Loch am Ende andeutet ...
Gruß
JörgDie Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar
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Bäume sind immer ein Problem auf Ausgrabungen und müssen daher auch so freigelegt werden. Silexabschläge innerhalb dieser Wurzeln einmessen, hat was...
Zitat SZ
Eingegraben waren sie am Fuß eines später umgestürzten Baumes in rund einem Meter Tiefe. Weil der Baum umfiel, wurde der Inhalt der Beutel verstreut.
Da dann hier keine Trennung mehr möglich ist von der Grube der Säcke und der Grube des umgestürzten Altbaumes, musste halt der komplette "Baumwurf" ausgegraben werden, was dann halt diesen Krater ergibt.VG
RenéKommentar
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Zitat: "Das Land Niedersachsen hat wegen des herausragenden wissenschaftlichen Wertes das sog. Schatzregal angewendet und so das Eigentum originär erworben."
Ja, so kann man das natürlich auch nennen!




Gruß,
GünterQuis custodiet ipsos custodes?Kommentar
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...ist vollkommen legitim, vor allem da es sich beim Finder um einen zertifizierten Sondengänger handelte - Bei uns in Brandenburg hätte, dank
"großem" Schatzregal noch nicht einmal Finderlohn bekommen
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Mit-Gewinner Fotowettbewerb März 2014Kommentar
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wäre man böse und würde den standard argumentationen der archis folgen (fundlage, beifunde, fundzusammenhang etc sind viel wichtiger als der fund) könnte man eigentlich gar nicht das schatzregal anwenden da die funde nur selten von wissenschaftlichen wert sind.
speziell hier liegt weder ein numismatischer wert vor noch können andere erkenntnisse von den goldmünzen erwartet werden.
die verbringungsumstände sind ja auch unbekannt, daher kann auch hier nichts gewonnen werden.
insofern möchte ich hier dem fund an sich (die münzen) völlig den wissenschaftlichen wert absprechen.
interessant ist die behandlung des doch recht neuzeitlichen fundes jedoch allemal auch mit dem archäologischem blick.Gruss MatthiasKommentar
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"...herausragenden wissenschaftlichen Wertes..."
damit meinten die doch nur den Materialwert (~44Ts €).
Gibt es nicht auch nen Nachfolger der Reichsbank?
Schon etwas befremdlich, wenn im Artikel geschrieben wird "wird heute noch gehandelt...Anlagemünzen...blabloblub..." und dann kommt "herausragenden wissenschaftlichen Wertes"
VG
RenéKommentar
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Und wenn der mal ein Bündel mit 10.000 Euro findet, zu dem sich innerhalb der gesetzlichen Frist keiner meldet, kriegt er auch nicht seine Hälfte nach BGB, oder wie?
Gruß,
GünterQuis custodiet ipsos custodes?Kommentar
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wie ausgeführt halte ich das auch fragwürdig. allerdings hat man hier ein problem... lässt man es drauf ankommen (und ich behaupte mal, man hätte recht gute chancen vor gericht weil einfach kein wissenschaftlicher wert nachweisbar ist) dann hat man als nächstes das problem keine NFG mehr zu bekommen. hat man als sondler in diesem fall also die wahl zwischen dem spatz in der hand (finderlohn) und der taube auf dem dach (der volle "schatz")Gruss MatthiasKommentar
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Tja, dann zieh mir doch bitte mal die Grenze! Für mich sind beide Funde gleichermaßen archäologisch irrelevant und haben somit nichts mit der NFG des Finders zu tun, bzw. mit der Anwendung des Schatzregals.
Gruß,
GünterQuis custodiet ipsos custodes?Kommentar
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die grenze zieht hier das BGB. Die Packung Scheine auf dem Gehweg ist eine Fundsache. Das vergrabene Säckchen Gold ein "Schatzfund".
wichtig dabei: auch eine sache mit historisch wertvollem kontext kann eine fundsache sein (und fällt dann nicht unter das schatzregal).
z.b. könntest du deine legal erworbene statue aus ägypten (sagen wir 3000 Jahre alt) verlieren (z.b. in der SBahn liegen lassen). wird diese gefunden ist es trotzdem eine Fundsache. Da greift kein Schatzregal.Gruss MatthiasKommentar
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Der Finder war doch im Auftrag des Amtes unterwegs. Ich gehe mal davon aus dass er sich verpflichtet hat seine Funde beim Amt abzugeben.
Hätte ein "freier" Sondler die ersten 10 Münzen am Feldrand aufgesammelt und die z.b. ins Fundbüro gebracht sähe die Sache sicher anders aus.
Wahrscheinlich wären dann aber die anderen 210 Münzen aus 1 Meter Tiefe unter dem Baum nicht gefunden worden.
Ich frage mich auch ob es nicht möglich wäre den Eigentümer der Münzen zu ermitteln. Die Plomben und die Beutel sind wohl Eigentum der Reichsbank aber der Inhalt gehört doch dem "Kontoinhaber" oder "Anleger".
Ich stelle mir das vor wie bei einer Geldbombe eines Werttransportunternehmens. Die "Verpackung" gehört der Bank, der Inhalt gehört dem Bankkunden.
Irgendjemand hat sich die Münzen, mal auszahlen lassen, von der
Reichsbank. Eventuell gib es ja noch Aufzeichnungen im Archiv (Kontoauszüge, Auszahlungsbelege) anhand derer sich der Eigentümer ermitteln lässt.
Einen wissenschaftlichen Wert sehe ich auch nicht.
Was den Fund so bedeutend macht ist die Tatsache das Gold und Hakenkreuze darin vorkommen.Kommentar







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