Detektorfund: 217 Goldmünzen in Lüneburg - Reichsbankgold

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  • dcag99
    Heerführer


    • 11.09.2012
    • 4738
    • Königreich Württemberg
    • AT Pro

    #46
    Zitat von manooo
    Der Finder war doch im Auftrag des Amtes unterwegs. Ich gehe mal davon aus dass er sich verpflichtet hat seine Funde beim Amt abzugeben.

    Hätte ein "freier" Sondler die ersten 10 Münzen am Feldrand aufgesammelt und die z.b. ins Fundbüro gebracht sähe die Sache sicher anders aus.

    Wahrscheinlich wären dann aber die anderen 210 Münzen aus 1 Meter Tiefe unter dem Baum nicht gefunden worden.

    Ich frage mich auch ob es nicht möglich wäre den Eigentümer der Münzen zu ermitteln. Die Plomben und die Beutel sind wohl Eigentum der Reichsbank aber der Inhalt gehört doch dem "Kontoinhaber" oder "Anleger".
    Ich stelle mir das vor wie bei einer Geldbombe eines Werttransportunternehmens. Die "Verpackung" gehört der Bank, der Inhalt gehört dem Bankkunden.
    Irgendjemand hat sich die Münzen, mal auszahlen lassen, von der
    Reichsbank. Eventuell gib es ja noch Aufzeichnungen im Archiv (Kontoauszüge, Auszahlungsbelege) anhand derer sich der Eigentümer ermitteln lässt.

    Einen wissenschaftlichen Wert sehe ich auch nicht.
    Was den Fund so bedeutend macht ist die Tatsache das Gold und Hakenkreuze darin vorkommen.
    Zitat:
    "Nach dem Zweiten Weltkrieg hörte die Deutsche Reichsbank offiziell auf zu existieren"
    aus Wikipedia

    Der Knackpunkt an der Geschichte ist, dass das kleine Schatzregal nur bei herausragenden wissenschaftlichen Wert greift. Da dieser hier (nach allen bekannten Angaben) nciht vorliegt, ist es unerheblich (rein rechtlich) ob du ein lizensierter Sucher bist oder nicht. In den Besitz gelangt der Staat nur über das Schatzregal (ansonsten gilt BGB! "hadrianische Teilung").

    aber als lizensierter sondengänger musst du bei ärger eben fürchten, keine lizenz zu bekommen. insofern wird hier schon allein deswegen rechtlich nichts unternommen.

    nach kurzer rücksprache bei einem befreundeten golfer und staatsanwalt sieht der die sache genau wie ich .. theoretisch anfechtbar (wahrscheinlich auch praktisch durchsetzbar) nur .. doof ..
    Gruss Matthias

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    • Drusus
      Heerführer


      • 31.08.2005
      • 3464
      • München, Bayern
      • Goldmaxx, was sonst?? ;)

      #47
      Zitat von dcag99
      die grenze zieht hier das BGB. Die Packung Scheine auf dem Gehweg ist eine Fundsache. Das vergrabene Säckchen Gold ein "Schatzfund".
      Und das BGB definiert gemäß § 984 einen Schatz als eine bewegliche Sache, die so lange verborgen war, dass sich ihr Eigentümer nicht mehr ermitteln lässt. Geht dann 50:50 an Finder und Grundeigentümer (*).

      Ich wiederhole, dass ich keinen Grund sehe, warum bei den Goldmünzen nicht § 984 BGB gelten sollte, da ich den wissenschaftlichen Wert anzweifle. Ferner bin ich der Meinung, dass der Finder vor Gericht gute Chancen auf seine 50% gehabt hätte. Deswegen hat man ihm wohl auch einen höheren Finderlohn zugeteilt, als ihm eigentlich zustünde, damit er wohl nicht auf dumme Gedanken kommt!

      Gruß,
      Günter

      (*) http://dejure.org/gesetze/BGB/984.html
      Quis custodiet ipsos custodes?

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      • Lucius
        Heerführer


        • 04.01.2005
        • 5788
        • Annaburg;Sachsen-Anhalt
        • Viel zu viele

        #48
        "Der sicherste Weg,arm zu bleiben,ist,ein ehrlicher Mensch zu sein"

        ...oder ein dummer...

        Wie liefe das eigentlich theoretisch seitens des Fundbüros? Um mal das hypothetische Beispiel mit der agyptischen Statue in der U-Bahn aufzugreifen?
        Wie muß ich die Eigentumsverhältnisse beweisen können?
        Gerade bei Altsammlungen dürfte das doch schwierig bis unmöglich sein ?
        Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
        P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??

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        • Frank Enstein
          Banned
          • 23.03.2015
          • 4029
          • B

          #49
          [QUOTE=dcag99;866781]Zitat:
          "Nach dem Zweiten Weltkrieg hörte die Deutsche Reichsbank offiziell auf zu existieren"
          aus Wikipedia

          Ahh, Winkpedia als Quelle...Top. Wird da auch erklärt wie eine Bank " aufhören" kann zu "existieren" ? Ich meine wo doch abgesehen von einer Kapitulation nichts rechtsgültiges passiert ist.
          Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.

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          • Sorgnix
            Admin

            • 30.05.2000
            • 25938
            • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
            • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

            #50
            ich zitiere mich von Seite 1 mal selbst:
            Zitat von Sorgnix
            ... wenn ich nen Joghurt von REWE finde, wo das REWE Preisschild drauf ist, heißt das noch lange nicht, daß das (noch) Eigentum von REWE ist ...
            Vor allem, wenn ich es nicht im REWE-Kühlregal finde, sondern am Bahndamm von Großkleckersdorf ...
            (dürfte bei Aldi, Lidl & Co. ähnlich sein ... )
            Gleiches dürfte wohl auch für ein Bündel 100er gelten, um das eine Banderole von der Raiffeisenbank geschlungen ist.
            Die Frage des (ehemaligen) Eigentümers ist damit noch lange nicht geklärt ...
            Die einfache Behauptung dessen ersetzt noch lange nicht den Beweis.

            und da würde ich dann wohl eher zu "in dubio pro reo" tendieren - also im Sinne des Finders.
            Zahlungsmittel, die noch in Umlauf sind (!!), die würde ich auch nicht unbedingt als "wissenschaftlich wertvoll" bezeichnen ...


            Ich denke mal, daß da jemand der es wirklich drauf anlegt, vor Gericht nicht unbedingt schlechte Chancen auf Erfolg hätte, einen höheren Finderlohn bzw. das komplette Eigentum zu erstreiten.


            Aber:
            Wo kein Kläger, da kein Richter.

            ... wie es aussieht, sind alle Beteiligten zufrieden.
            Somit kein Grund, sich hier über Gebühr zu beschweren.


            Unter dem Strich bleibt:
            Es gibt also wirklich Finder, die einen Fund auch melden. Eher dem sog. Gewissen, den alten Grundwerten und Tugenden folgen, als der eigenen Tasche, die so einigen heutzutage etwas näher zu liegen scheint ...


            Gruß
            jörg
            Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
            zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

            (Heiner Geißler)

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            • dcag99
              Heerführer


              • 11.09.2012
              • 4738
              • Königreich Württemberg
              • AT Pro

              #51
              Zitat von Sorgnix

              Aber:
              Wo kein Kläger, da kein Richter.

              ... wie es aussieht, sind alle Beteiligten zufrieden.
              Somit kein Grund, sich hier über Gebühr zu beschweren.
              ich meine ähnliches schrieb ich auch ... es dürfte vor allem für die zukünftigen lizenzen extrem ... doof sein das vor gericht zu erstreiten.

              auch respekt natürlich fürs abgeben ... bei goldmünzen hätte das wohl nicht jeder gemacht.
              Gruss Matthias

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              • Sorgnix
                Admin

                • 30.05.2000
                • 25938
                • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                #52


                ... das Thema werde ich demnächst an berufener Stelle zur Sprache bringen - bzw. es wird dort eh diskutiert.

                Gruß
                jörg
                Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                (Heiner Geißler)

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                • Drusus
                  Heerführer


                  • 31.08.2005
                  • 3464
                  • München, Bayern
                  • Goldmaxx, was sonst?? ;)

                  #53
                  Zitat von Sorgnix
                  Zahlungsmittel, die noch in Umlauf sind (!!), die würde ich auch nicht unbedingt als "wissenschaftlich wertvoll" bezeichnen ...
                  Und auch alles, was Du da drumrum geschrieben hast. Mensch, Jörg, so einig waren wir uns schon lang nicht mehr!

                  Viele Grüße,
                  Günter
                  Quis custodiet ipsos custodes?

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