Zitat von hopfenhof

In den meisten Jagdgesetzen der Bundesländer ist der Mindestabstand einer Kirrung zum Jagdplatz angegeben.Meistens 100mtr.,darunter darf nicht gejagt werden.
Kirrungen sind aber erlaubt um z.B. Schwarzwild von Feldern fernzuhalten.
Gruß vom Watz
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