Der Begriff eines Raubgräbers ist sehr dehnbar aber sobald man ohne Genehmigung geziehlt nach antiken Funden recherchiert und sucht um sie auszugraben (wie z.B. Aloisss) und das auch noch im Wald, ist man definitiv ein Raubgräber.
Sorry wenn das so hart klingt aber so ist es!
@Jones, gibt es Dir nicht zu denken das wir soweit sind das Archäologen BD's ausgraben müssen damit wir Sondengänger sie nicht plündern?
Ich Suche nicht das Schlechteste im Menschen, ich würde auch nicht sagen das es schlecht ist wenn man so etwas tut, aber man hat auch andere Möglichkeiten mit diesen Fundstücken umzugehen.
Aber wie gesagt ich spreche für mich und für meine Gegend. Wenn ich etwas finden würde was ein Museum nur im Keller unterbringt, dann würde ich dieses Fundstück wahrscheinlich selbst behalten, aber in meiner Gegend würde sich ein Museum über jedes Ausstellungstück freuen und es nicht im Keller lagern.
@ samson
Ich glaube zwischen Raubgräber und Sondengänger liegt doch ein Unterschied, dass hoffe ich zumindest.
Ich finde wie die Fundstücke gefunden werden ist nicht so wichtig, wichtig ist was man mit ihnen macht wenn man sie gefunden hat.
@Jones
Selbst wenn Museen ihre Funde nicht ausstellen können, so werden sie trotzdem ausgewertet, dokumentiert und konserviert.
Mir geht es doch nicht um Zufallsfunde wie sie z.B. auch WK- oder Neuzeit-Suchern unterkommen, es geht nur um die geziehlte Suche nach Antikem! Bei solchen Funden scheitert der Laie doch meist schon bei der fachgerechten Konservierung, welche oft auch in der Zerstörung der Funde endet.
Es geht eben einigen Sondengängern nur um die gewissenlose Fundmaximierung.
wer sagt denn das ich nach was "antiken" gesucht habe ?
ich habe recherchiert, na und ?
das tut so ziemlich jeder hier.
ich schrieb auch um was für eine grabungsstätte es sich dort handelt die aufgefunden wurde.
das sowas dort zu finden ist war mir nicht bewusst und wenn ich es entdeckt hätte, hätte ich es auch dem denkmahlamt gemeldet, wie ich auch bereits geschrieben habe.
mein ziel ist es nicht zu zerstören !
also nenne mich nie wieder einen "räuber"
von plündern kann auch nicht die rede sein wenn man alles ordnungsgemäß melden tut.
und ich habe meine sieben sachen erst garnicht ausgepackt als ich die ausgrabung dort gesehen habe.
wäre ich ein raubgräber, hätte ich mein spaten ausgepackt und dort weiter gegraben.
Lies Dir einfach nochmals Deinen ersten Beitrag durch wo Du feststelltest das leider die Archäologen schneller waren als Du. Die lektüre des Denkmalschutzgesetztes wäre ebenfalls nicht übel. Versuch doch einfach mal mit den Archäologen zusammen zu arbeiten.
...
@ Hajo ein Bodendenkmal wird nicht zu einem solchen ernannt, es ist automatische eins.
...
claus
Das stimmt natürlich nicht. Ein Areal kann nur durch einen Verwaltungsakt der Behörden den Denkmalstatus erhalten. Sonst wäre unklar, welche Areale in Deutschland BDs sind und welche nicht.
Damit ein Areal unter Denkmalschutz gestellt wird, ist es natürlich notwendig, dass den Behörden bekannt wurde, dass das Gebiet geschichtlich wichtig ist, da hat Hajo schon Recht.
@ Rabbit, so wie du das oben zitiert hast, hast du natürlich Recht, aber so war das nicht gemeint...
@ all
Es ist nicht alles im Leben (und schon gar nicht im Gesetzesdschungel) entweder Schwarz oder Weiss. Dazwischen liegt die gesamte Farbpallette.
Ich versuch es mal mit einem Beispiel;
Eine schöne Lichtung im Wald... ein Sondler, natürlich hat er sich vorher eine Genehmigung für das Gebiet geholt (und auch bekommen, da das Gebiet nicht als Bodendenkmal ausgewiesen ist...) sondelt da so vor sich hin.
Plötzlich "piiieeep" er buddelt und findet... na sagen wir mal, die Miondscheibe (das Gegenstück zur Sonnenscheibe)
Welche Situation haben wir jetzt???
Es ist ja kein Bodendenkmal (wenn ihr Recht hättet...) also kann er ja munter weiterbuddeln und auch noch die Merkurscheibe, die Plutoscheibe und weiteres ausbuddeln???
Kann er eben nicht, denn mit Erkennen, dass da was archäologisch Wertvolles liegt wird die Lichtung automatisch zum Bodendenkmal (im Sinne des Grabungsschutzes!!!)
Er muss also seine Tätigkeiten sofort einstellen und die Behörden verständigen.
Die entscheiden dann über die weitere Vorgehensweise. Und diese Entscheidung kann auch ohne weiteres lauten: "alles bleibt wie es ist". Wenn nämlich durch die Ausgrabung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind, ist es das erste Bestreben der Achäologen, den Fund im Boden zu belassen.
Auf diese Art wird der Fundzusammenhang nicht gestört und man kann zu einem späteren Zeitpunkt die Ausgrabung unter ganz anderen Gesichtspunkt immer noch machen. Unter anderem Gesichtspunkt deshalb, weil man bis dahin ja vielleicht ganz anderes Wissen hat und Zusammenhänge erkennen kann die man ansonsten (ohne dieses Wissen) vielleicht übersehen hätte...
Es ist auch ein weitverbreiteter Irrglaube, dass es den Archäologen auf die Funde an sich ankommt... Vielmehr ist für einen solchen der Fundzusammenhang viel wichtiger, denn erst daraus lässt sich lesen wie in einem Buch.
Klar ist ein seltenes Fundstück aus einer untergegangenen Gesellschaft für einen Archäologen auch wertvoll, aber halt nicht so wertvoll wie das gleiche Stück im ungestörten Zusammenhang im Boden.
Soo hab ich das ein paar Beiträge weiter vorne gemeint!
Ich hoffe, nun ist es etwas klarer...
claus
PS natürlich wird nachträglich die Lichtung noch offiziell zum Bodendenkmal erklärt und in die Liste eingetragen, aber das ist eigentlich nur Formsache.
Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!
Ich finde wie die Fundstücke gefunden werden ist nicht so wichtig, wichtig ist was man mit ihnen macht wenn man sie gefunden hat.
@ Jones ich empfehle dir einmal ein wenig Zeit in ein ausführliches Gespräch mit einem Museumsmenschen/Archäologen/Heimatforscher zu investieren.
Vielleicht erkennst du dann den Zusammenhang (nicht nur den Fundzusammenhang)
claus
Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!
wir sind vermutlich im Großen und Ganzen einer Meinung. Dass theoretisch eine Meldepflicht für relevante historische Funde besteht - in deinem Beispiel die Mondscheibe - ist unbestritten. Diese ist jedoch unabhängig davon, ob das Areal ein BD ist oder nicht.
Ich habe keineswegs behauptet, dass man auf einem Nicht-BD unabhängig von gemachten Funden nach Herzenslust weiterbuddeln darf.
Ob das Areal danach zum BD erklärt wird, wird von der Relevanz des Fundes abhängen. Bei der "Mondscheibe" vielleicht, aber keineswegs bei jedem antiken Fund. Da gibt es genau festgelegte Kriterien.
Eine schöne Lichtung im Wald... ein Sondler, natürlich hat er sich vorher eine Genehmigung für das Gebiet geholt (und auch bekommen, da das Gebiet nicht als Bodendenkmal ausgewiesen ist...) sondelt da so vor sich hin.
Plötzlich "piiieeep" er buddelt und findet... na sagen wir mal, die Miondscheibe (das Gegenstück zur Sonnenscheibe)
Welche Situation haben wir jetzt???
Es ist ja kein Bodendenkmal (wenn ihr Recht hättet...) also kann er ja munter weiterbuddeln und auch noch die Merkurscheibe, die Plutoscheibe und weiteres ausbuddeln???
Kann er eben nicht, denn mit Erkennen, dass da was archäologisch Wertvolles liegt wird die Lichtung automatisch zum Bodendenkmal (im Sinne des Grabungsschutzes!!!)
Er muss also seine Tätigkeiten sofort einstellen und die Behörden verständigen.
@Claus
Zu Deinem Beispiel,folgendes...
Ein Sondler,mit Genehmigung,buddelt an einem nicht als BD ausgewiesenen
Ort.(OK)!
Er findet eine "Mondscheibe",OK,
Er buddelt weiter,weil er noch eine Anzeige hat...OK,mache ich auch!
Er hat nun die Pluto-Scheibe,OK.
Ich will damit sagen,nicht jeder Sondler ist archäologisch soweit bewandert,daß er sofort erkennen kann,was er da gerade gefunden hat!!
Zumal das Fundobjekt noch voller Dreck und ev.mit Patina versehen ist.
Zu Hause,wenn er es gereinigt hat und dann Erkennt,daß er da etwas wertvolles antikes ausgegraben hat,dann,ja dann geht er zum DA und meldet seinen Fund!
Und dann!! wird gegebenenfalls das Da diesen Fundort als BD erklären!!
So verstehe ich das!!
Uli
Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....
@ Rabbit wenn ich so deine Zeilen lese... wir sind wirklich einer Meinung. Drücken es halt nur unterschiedlich aus
@ Hajo Du kannst das verstehen wie du willst, es ändert nichts am Gesetz und das sagt nun mal, dass du nach Erkennen eines archäologisch wertvollen Fundes die Tätigkeiten einstellen musst. Dabei solltest du solche Gedanken wie "konnt ich doch nicht erkennen, war doch total schmutzig" gar nicht erst hegen, das ist doch schon wieder "Schlitzohrdenken"!
Aber vielleicht erklärt es warum es gar nicht so einfach ist, eine Genehmigung zu bekommen, denn damit hat man ja fast einen Freibrief und die "Gegenseite" will natürlich auch wissen, wem sie den ausstellt.
Denkmal darüber nach! (gemopst, weil gut )
claus
Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!
@ Rabbit wenn ich so deine Zeilen lese... wir sind wirklich einer Meinung. Drücken es halt nur unterschiedlich aus
@ Hajo Du kannst das verstehen wie du willst, es ändert nichts am Gesetz und das sagt nun mal, dass du nach Erkennen eines archäologisch wertvollen Fundes die Tätigkeiten einstellen musst. Dabei solltest du solche Gedanken wie "konnt ich doch nicht erkennen, war doch total schmutzig" gar nicht erst hegen, das ist doch schon wieder "Schlitzohrdenken"!
Aber vielleicht erklärt es warum es gar nicht so einfach ist, eine Genehmigung zu bekommen, denn damit hat man ja fast einen Freibrief und die "Gegenseite" will natürlich auch wissen, wem sie den ausstellt.
Denkmal darüber nach! (gemopst, weil gut )
claus
@
Menno!
wo ist die Sperre?
Schlitzohrdenken??...mitnichten!
Hätte ich die Sonnenscheibe gefunden,bei einer Sucherei mit Genehmigung,dann mußt Du mir einfach glauben,daß ich sie als solche nicht erkannt hätte!
Soweit reicht mein archäologischer Horizont nun mal nicht!...und nicht nur meiner!!
Es geht doch nur darum,daß ein BD erst zu einem BD wird,wenn etwas archäologisch interessantes gefunden wird,so habe ich es jedenfalls verstanden!
So wäre es ja auch am logischten zu erklären,denn ich kann doch nicht willkürlich irgentwelche Orte zu BD's erklären,von denen ich garnicht weiß,ob sie tatsächlich ein BD enthalten??
Das wäre dann reine Behördenwillkür!!
gehe ich auch recht in der Annahme,daß in Deutschland sehr viele BD's von Sondengängern gefunden worden sind??
Deshalb wundere ich manchmal über diese global-Aussagen in der Presse,wenn von Raubgräbern etc. geredet wird!
Uli
Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....
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