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  • Incognitus
    Bürger


    • 03.03.2004
    • 194
    • Niedersachsen

    #46
    Moin nochmal,

    @ aloisss
    Ich bin vielleicht etwas über das Ziel hinausgeschossen mit manchen meiner Formulierungen, wollte niemanden direkt angreifen, sorry. Deine Formulierung "leider waren die Archis früher da als ich" o.ä. klingt aber auch zumindest mißverständlich...

    Was ich sagen wollte hinsichtlich der Natur der Bodendenkmäler:

    Wenn sich irgendwo im Boden ein wissenschaftlich bedeutsamer Fundkomplex befindet, dann ist dieser Bereich von vornherein ein Bodendenkmal, ganz egal, ob das Vorhandensein dieser Spuren der Vergangenheit bekannt ist oder nicht. Solch ein Fundstätte ist also rechtlich auch schon vor ihrer Entdeckung ein Bodendenkmal, diese Bezeichnung trifft folglich auch zu, wenn niemand vom Vorhandensein weiß. Und nach einer etwaigen Entdeckung bedarf es schon gar keiner Widmung der Stelle zum Denkmal.
    Woher soll man nun wissen, ob man sich im Bereich eines Bodendenkmals befindet, wenn die Stelle nicht als solche in irgendwelchen Karten o.ä. ausgewiesen ist? Ohne Gewähr für Richtigkeit würde ich sagen:
    1.) kann man ein BD oft schon äußerlich als solches erkennen (wenn man ein wenig Ahnung von unserer Vorgeschichte und Geschichte bzw dem Gebiet Archäologie hat): Ringwälle, Grabhügel etc sind ja oft leicht erkennbar.
    2.) Sollte man sich spätestens dann, wenn man irgendwo im Boden mehr als die verirrte Musketenkugel oder die verlorene Speerspitze entdeckt, Gedanken machen, ob da nicht mehr ist, sprich: ob man nicht auf eine Siedlung, ein Grab etc gestoßen ist. Wenn da mehr ist und ein Zusammenhang offensichtlich ist, dann ist das geschichtlich bzw archäologisch bedeutsam und damit wohl ein BD. Dann besser die Stelle vor neugierigen Blicken verbergen und die Denkmalschutzbehörden verständigen. Stolz auf einen eventuellen Fund kann man dann doch auch so sein, ohne irgend etwas in die heimische Vitrine mitnehmen zu können!

    Natürlich gibt es da gewaltige Grauzonen, und vieles ist somit Abwägungssache.

    Alles ohne Gewähr, aber so interpretiere ich, was ich von den Denkmalschutzgesetzes weiß!

    Gruß,
    Matthias

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    • aloisss
      Ratsherr


      • 06.03.2004
      • 245
      • kassel
      • Black Knight Magpie

      #47
      "Wenn sich irgendwo im Boden ein wissenschaftlich bedeutsamer Fundkomplex befindet, dann ist dieser Bereich von vornherein ein Bodendenkmal, ganz egal, ob das Vorhandensein dieser Spuren der Vergangenheit bekannt ist oder nicht. Solch ein Fundstätte ist also rechtlich auch schon vor ihrer Entdeckung ein Bodendenkmal, diese Bezeichnung trifft folglich auch zu, wenn niemand vom Vorhandensein weiß. Und nach einer etwaigen Entdeckung bedarf es schon gar keiner Widmung der Stelle zum Denkmal."

      so hört sich das ja schon besser und verständlicher an

      sobald sich etwas historisch wertvolles im boden befindet, ist es ein bodendenkmal, egal ob es bereits entdeckt worden ist oder nicht.
      so war meine einstellung diesbezüglich auch.

      vielleicht haben wir einfach nur drumherum geredet aber ein und das selbe gemeint

      Kommentar

      • nereus
        Einwanderer

        • 24.01.2001
        • 9
        • Schleswig-Holstein
        • Whites,C-Scope,Tesoro

        #48
        so Bodendenkmal ist ein Bodendenkmal ob ausgegraben oder nicht

        Eine Bratwurst bleibt ja auch eine Bratwurst, auch wenn sie nicht gebraten wird.Aber Spaß beiseite: Ein bewegliches Bodendenkmal ist nun einmal ein fester Begriff für alles(von geschichtlich,wissenschaftlichen Wert) und wie der Name schon sagt,was im Boden entdeckt oder noch unentdeckt liegt.

        In einem bin ich allerdings anderer Meinung: Nicht alles ist im Boden besser aufgehoben.Dies gilt für eine Landschaft ohne Pflug und mechanisierter Landwirtschaft und für Waldgebiete.
        Gruß
        Achim

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        • samson
          Heerführer

          • 03.10.2000
          • 1785
          • Eich bei Worms
          • Whites DFX, XP Deus

          #49
          @nereus
          Innerhalb der Diskussion ging es nicht um berohte BD's. Es ging um gut geschützte BD's z.B. in Waldgebieten, welche maximal durch Sondengänger bedroht werden. Klar das versucht wird ein BD auszugraben wenn es z.B. in einem Baugebiet liegt (so Geld bzw. Arbeitskraft vorhanden).
          Tatsache ist, das man als Antikensucher, ohne genaue Kenntnisse über eventuell vorhandene BD's, im Wald ohne Genehmigung nichts zu graben hat. Da erübrigt sich jede Diskussion oder Ausreden.

          Uwe

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          • schaumal571
            Ritter


            • 02.02.2004
            • 323
            • Baden Württemberg
            • MD 3010

            #50
            @samson

            Du hast es auf den Punkt gebracht

            Beitragklatschenderweise

            Bernd
            Nachsichtig Verachtung mit seelischer Heiterkeit zu verbinden, ist die beste Philosophie.

            Kommentar

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