Moin nochmal,
@ aloisss
Ich bin vielleicht etwas über das Ziel hinausgeschossen mit manchen meiner Formulierungen, wollte niemanden direkt angreifen, sorry. Deine Formulierung "leider waren die Archis früher da als ich" o.ä. klingt aber auch zumindest mißverständlich...
Was ich sagen wollte hinsichtlich der Natur der Bodendenkmäler:
Wenn sich irgendwo im Boden ein wissenschaftlich bedeutsamer Fundkomplex befindet, dann ist dieser Bereich von vornherein ein Bodendenkmal, ganz egal, ob das Vorhandensein dieser Spuren der Vergangenheit bekannt ist oder nicht. Solch ein Fundstätte ist also rechtlich auch schon vor ihrer Entdeckung ein Bodendenkmal, diese Bezeichnung trifft folglich auch zu, wenn niemand vom Vorhandensein weiß. Und nach einer etwaigen Entdeckung bedarf es schon gar keiner Widmung der Stelle zum Denkmal.
Woher soll man nun wissen, ob man sich im Bereich eines Bodendenkmals befindet, wenn die Stelle nicht als solche in irgendwelchen Karten o.ä. ausgewiesen ist? Ohne Gewähr für Richtigkeit würde ich sagen:
1.) kann man ein BD oft schon äußerlich als solches erkennen (wenn man ein wenig Ahnung von unserer Vorgeschichte und Geschichte bzw dem Gebiet Archäologie hat): Ringwälle, Grabhügel etc sind ja oft leicht erkennbar.
2.) Sollte man sich spätestens dann, wenn man irgendwo im Boden mehr als die verirrte Musketenkugel oder die verlorene Speerspitze entdeckt, Gedanken machen, ob da nicht mehr ist, sprich: ob man nicht auf eine Siedlung, ein Grab etc gestoßen ist. Wenn da mehr ist und ein Zusammenhang offensichtlich ist, dann ist das geschichtlich bzw archäologisch bedeutsam und damit wohl ein BD. Dann besser die Stelle vor neugierigen Blicken verbergen und die Denkmalschutzbehörden verständigen. Stolz auf einen eventuellen Fund kann man dann doch auch so sein, ohne irgend etwas in die heimische Vitrine mitnehmen zu können!
Natürlich gibt es da gewaltige Grauzonen, und vieles ist somit Abwägungssache.
Alles ohne Gewähr, aber so interpretiere ich, was ich von den Denkmalschutzgesetzes weiß!
Gruß,
Matthias
@ aloisss
Ich bin vielleicht etwas über das Ziel hinausgeschossen mit manchen meiner Formulierungen, wollte niemanden direkt angreifen, sorry. Deine Formulierung "leider waren die Archis früher da als ich" o.ä. klingt aber auch zumindest mißverständlich...
Was ich sagen wollte hinsichtlich der Natur der Bodendenkmäler:
Wenn sich irgendwo im Boden ein wissenschaftlich bedeutsamer Fundkomplex befindet, dann ist dieser Bereich von vornherein ein Bodendenkmal, ganz egal, ob das Vorhandensein dieser Spuren der Vergangenheit bekannt ist oder nicht. Solch ein Fundstätte ist also rechtlich auch schon vor ihrer Entdeckung ein Bodendenkmal, diese Bezeichnung trifft folglich auch zu, wenn niemand vom Vorhandensein weiß. Und nach einer etwaigen Entdeckung bedarf es schon gar keiner Widmung der Stelle zum Denkmal.
Woher soll man nun wissen, ob man sich im Bereich eines Bodendenkmals befindet, wenn die Stelle nicht als solche in irgendwelchen Karten o.ä. ausgewiesen ist? Ohne Gewähr für Richtigkeit würde ich sagen:
1.) kann man ein BD oft schon äußerlich als solches erkennen (wenn man ein wenig Ahnung von unserer Vorgeschichte und Geschichte bzw dem Gebiet Archäologie hat): Ringwälle, Grabhügel etc sind ja oft leicht erkennbar.
2.) Sollte man sich spätestens dann, wenn man irgendwo im Boden mehr als die verirrte Musketenkugel oder die verlorene Speerspitze entdeckt, Gedanken machen, ob da nicht mehr ist, sprich: ob man nicht auf eine Siedlung, ein Grab etc gestoßen ist. Wenn da mehr ist und ein Zusammenhang offensichtlich ist, dann ist das geschichtlich bzw archäologisch bedeutsam und damit wohl ein BD. Dann besser die Stelle vor neugierigen Blicken verbergen und die Denkmalschutzbehörden verständigen. Stolz auf einen eventuellen Fund kann man dann doch auch so sein, ohne irgend etwas in die heimische Vitrine mitnehmen zu können!
Natürlich gibt es da gewaltige Grauzonen, und vieles ist somit Abwägungssache.
Alles ohne Gewähr, aber so interpretiere ich, was ich von den Denkmalschutzgesetzes weiß!
Gruß,
Matthias
Kommentar