Natürlich kann es vorkommen, das ein "LEGALER" WK II Sucher mal ne Fibel findet. Dann muss man aber von Amtsseite dafür sorgen, das er die auch problemlos melden kann. Das ganze so hinzudrehen, "du hättest gar nicht suchen dürfen" ist ein Witz, denn das durfte er.
Wenn also eine freiwillige Bereitschaft von vielen besteht, ihre Suche auf Acker zu beschränken, dann sollte das auch belohnt werden, und nicht als "Selbstverständlichkeit" beiseitegewischt... es wird immer geredet, WIR müssten Vorleistungen bringen: Das IST ja schon eine.
Was Asgar schreibt dem schliesse ich mich an. Es sollte eine UNKOMPLIZIERTE Möglichkeit geschaffen werden, solch ein Papier zu bekommen. Kein Mensch wird zig- Anträge vorher stellen. Und ob die Beschränkung auf einige Stellen Sinn macht, müsste diskutiert werden. Wenn ich irgendwo an einer Baustelle vorbeifahre, würde dies ausschliessen dort zu suchen, was wiederum Quatsch ist. Es muss also ein Passus ähnlich "Notgrabung" oder "Notbergung" hinein.
... Auszug aus eurem Denkmalschutzgesetz:
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