Zusammenarbeit mit dem LDA

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  • Juergi

    #61
    Hallo Asgar
    Wollte Dir die Kiste mit dem Bier vorbei bringen,aber leider konnte ich der versuchung nicht wiederstehen und habe heimlich genascht(Flasche und Kiste leer).
    Wir sehen uns im Januar.
    Dir und Deiner Grossfamilie wünsche ich Frohe Weihnachten und einen Guten Rutsch.
    Gruss Juergi

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    • Asgar

      #62
      ich nehme auch Leergut

      Hallo Jürgen,

      danke für die Grüße!
      Dir und Deiner viel größeren Familie auch ein "Frohes Fest".

      Bezüglich der leeren Kiste sei Dir gesagt, ich nehme auch Leergut an. Davon fahr ich dann einmal im Jahr in Urlaub

      Gruß
      Asgar

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      • Juergi

        #63
        Re: ich nehme auch Leergut

        Hallo Asgar
        Jedes Jahr Oberhausen ist das nicht auf die dauer langweilig,wer macht schon gern Urlaub in Oberhausen"Würg"
        Gruss Juergi

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        • Asgar

          #64
          So weit?

          Bis nach O-hausen??
          Dafür hat das Leergut nocht nicht gereicht Jürgen, ich trinke doch immer sooo langsam

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          • Landesfürst

            • 08.11.2000
            • 754

            #65
            Wenn ich mir die gesamten Beiträge durchlese, verstärkt sich bei mir das Gefühl, auf der Insel der Glückseligen zu leben!

            Das für unseren Regierungsbezirk zuständige RLM verfährt mit den als ehrenamtlichen Sondergänger anerkannten Personen wie folgt:

            Das Sammelgebiet wird besprochen und eventuell etwas eingeschränkt. Es werden zwischen beiden Parteien Tabuzonen vereinbart. Die jeweils zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung erstellt die auf zwei Jahre gültige Sucherlaubnis. Informiert werden die zuständigen Forstämter und Polizeidienststellen. (Falls ein aufgebrachter Dorfältester angehechelt kommt, und das RLM bei einer Anzeige ein gutes Wort einlegen muß) Unberührt bleibt natürlich das Grundstücksbetretungsrecht des jeweiligen Farmers, Waldbesitzers etc. Vereinbart wird auch, daß die Funde dem Sondengänger nach Vorlage beim RLM wieder ausgehändigt werden. Ausgenommen davon sind:

            Auf den staatlichen Ausgrabungen des RLM bleibt der Sondergänger weg, es sei denn eine entsprechende Unterstützung wurde vreinbart.

            Aus Grabungsschutzgebieten bleibt der Sondergänger ebenfals weg.

            Ein dritter Fall, bei dem der Finder kein Eigentum am Fund erhält, ist selten und unberechenbar, sollte der Ehrlichkeit halber doch erwähnt werden. Das sgenannte Schatzregal gilt in Rld.Schmalz nur für Funde, die "von besonderem wissenschaftlichen Wert sind" (§19a DSchPflG). Der Trierer Goldmünzenfund war ein solcher Fund, was als Maßstab für diese besonders hochrangigen Funde gelten muß. Die Finder haben hier keine marktgerechte Entschädigung entsprechend dem materiellen Verkaufswert erhalten, sondern nur eine freiwillige, allerdings auch nicht eben geringe geldliche Entschädigung.(Fundprämie)

            Bis jetzt habe ich noch von keinen wirklichen Problemen hinsichtlich der o. g. Regelung erfahren

            Mögen euch die Weihnachtskalorien nicht alzu viele Probleme bereiten!

            Gruß

            H.

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            • Juergi

              #66

              Hallo Husar
              Genau so wie Du es hier beschrieben hast,ist es.
              Dies gilt aber nicht für alle Bundesländer.
              Gruss Juergi

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              • Heerführer

                • 04.10.2000
                • 1785
                • Eich bei Worms
                • Whites DFX, XP Deus

                #67
                Hi,

                hat jemand Erfahrungen wie das in Rheinland-Pfalz gehandhabt wird????

                Tschüß & GF
                Uwe

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                • Landesfürst


                  • 07.08.2000
                  • 790
                  • Luxemburg, L-2345 Luxemburg

                  #68

                  Zusammenarbeit mit dem LDA?

                  Als Archäologe habe ich mit Interesse die Beiträge der verschiedenen Teilnehmer zum Thema "Zusammenarbeit mit dem LDA" verfolgt. Am besten hat mir die Stellungnahme von Denarius (22-12-2000) gefallen. Meine Meinung, daß es praktisch keine Sondengängerei ohne Zusammenarbeit mit den Behörden und Ämtern geben kann, ist hinlänglich aus alten Forumsbeiträgen bekannt. Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen, komme ich auf einzelne aufgeworfene Fragen zurück.
                  In Harry's Beiträgen zu dem Thema habe ich eine unmißverständliche und vorbehaltlose Stellungnahme zugunsten einer Zusammenarbeit von Sondengängern mit den zuständigen LDA vermißt! Auch wenn Harry vielleicht die eine oder andere schlechte Erfahrung diesbezüglich gemacht hat, so kommt er als Vorsitzender einer Sondengängervereinigung (SDI), die sich als Vertretung aller Sondengänger versteht (oder irre ich?), nicht umhin, sich klar und deutlich (ohne ja und aber) für eine Zusammenarbeit mit den Landesdenkmalämtern auszusprechen, auch wenn in der Praxis z. Z. noch so manche Hürden zu bewältigen sind. Die Gründe für eine Zusammenarbeit liegen auf der Hand:

                  Die überwiegende Mehrzahl der Binnenland-Sondengänger sucht bzw. sammelt bewußt Gegenstände, welche von geschichtlichem (auch WK 1 + 2), archäologischem oder sonstig wissenschaftlichem Interesse sind (ganz im Gegensatz zum fragwürdigen Resultat von Harry's Umfrage!). Wo findet man diese Gegenstände? In 98% aller Fälle auf archäologischen Bodendenkmälern! Deshalb gehen die meisten Sondengänger nicht aufs Geratewohl mit ihrer Sonde durch Feld und Wiese, sondern suchen gezielt archäologische Fundstätten auf. Die Anzahl der Sondengänger, welche nicht nach geschichtlich und archäologisch relevanten Gegenständen sucht, sondern nach verlorengegangenen Wertgegenständen am Badestrand oder auf der Spielwiese, ist verschwindend gering.
                  Selbst wenn ein Sondengänger aufs Geratewohl mit seiner Sonde durch die (ihm unbekannte) Landschaft streift, dann stößt er unweigerlich schon nach kurzer Zeit auf im Erdreich verborgene römische oder sonstige Fundstellen, welche dem LDA teils bekannt, teils unbekannt sind. Wenn es sich dann zufälligerweise um eine hinlänglich bekannte archäologische Fundstelle sprich Bodendenkmal handelt, dann steht er schon mit einem Fuß im Gefängnis. Wer glaubt ihm schon, wenn er von der Polizei oder sonst jemandem kontrolliert wird, daß er soeben rein zufällig auf diese Stelle gestoßen ist?
                  Allein aus diesem Grund ist eine enge Verbindung zu den LDA und die Einführung von Suchscheinen unerläßlich!
                  In verschiedenen Postings ging es um den Begriff "Zufallsfund". Es gilt zu klären, ob Detektorfunde Zufallsfunde sind oder nicht. Hier muß ich Harry beipflichten, insofern Detektorfunde immer noch weitestgehend dem Faktor "Zufall" unterliegen. Hier in Luxemburg werden Detektorfunde allgemein von den Archäologen als "découverte fortuite" angesehen (fortuit, vom Latein fors = Zufall), in Frankreich aber nicht immer. Ob Detektorfunde (vor Gericht) als Zufallsfunde gewertet werden oder nicht, ist z.B. von entscheidender Bedeutung bei der Festlegung der Besitzverhältnisse eines Schatzfundes. Selbst wenn Sammler versuchen, mit Hilfe von Metalldetektoren, systematischen und häufigen Abgehen der Fundstellen, den Zufallsfaktor zu ihren Gunsten zu beeinflussen, so ist und bleibt der Zufall der Hauptfaktor bei Oberflächenfunden. NB: Ich zähle übrigens Detektorfunde aus Äckern und Feldern zu den Oberflächenfunden, weil in beackerten Feldern die antiken Objekte in regelmäßigen Abständen durch den Pflug an die Oberfläche "wandern". Entnimmt man die Metallgegenstände (so wie andere Gegenstände, wie Scherben) der Ackerschicht, so hat man die Fundstelle möglicherweise eines wichtigen Hinweises oder Information "beraubt". Die Ackerkrume, auch wenn es sich um eine durch den Pflug gestörte Schicht handelt, stellt einen Fundkontext dar, selbst wenn einige Sondengänger dies immer wieder in Abrede stellen! In Luxemburg erhält man keine Erlaubnis zur Suche nach antiken Gegenständen in Wäldern, weil dort die archäologischen Schichten von Bodendenkmälern nahezu ungestört sind.
                  Der Begriff "Nachforschung" ist ebenfalls in der Diskussion aufgetaucht. Der aufgeworfene Begriff "Nachforschung" = "recherche" wie er im Luxemburger Denkmalschutzgesetz gebraucht wird, ist extrem dehnbar: Nachforschungen in Sachen Toponymie z. B. beim Katasteramt oder in der Nationalbibliothek würden laut Gesetz bereits einer Genehmigung bedürfen! Unter Nachforschungen versteht man ebenfalls Felderbegehungen ohne Metalldetektor. Alleine die Absicht, etwas von archäologischer oder historischer Bedeutung zu finden, zählt. Einem Felderbegeher oder "Scherbenleser" wie Harry es nennt, ist die Absicht schwer nachzuweisen, daß er nach archäologisch relevanten Bodendenkmälern sucht wenn er über gepflügte Äcker spaziert. Einem Sondengänger ist diese Absicht ebenfalls schwer nachzuweisen, es sei denn, er bewegt seinen Detektor z. B. direkt über eine römische Trümmerstätte. In manchen europäischen Ländern stellt die Kombination "Metalldetektor auf antiker Fundstelle" automatisch einen ausreichenden Grund für eine Strafverfolgung dar, oft zurecht. Selbst wenn man hierzulande seinen Detektor nur ziellos über die Felder schwingt, kommt man sehr schnell in Kontakt bzw. Konflikt mit dem Denkmalschutz, da in einigen Gegenden die Römervillen knapp 600 Meter auseinander liegen. Daraus ist ersichtlich, daß eine Zusammenarbeit zwischen Sondengängern und LDA nicht nur wünschenswert, sondern absolut unerläßlich ist!

                  Zu Jahresbeginn, und besonders zum Beginn des neuen Jahrtausends wäre es schön, wenn die Hauptprotagonisten der Sondengängerszene sich die Hände reichen, alte Streitereien und Rivalitäten begraben (auch wenn das seitens des einen oder anderen große Überwindung kostet) und gemeinsam konstruktive Vorschläge zu einer alle Seiten befriedigenden Lösung unterbreiten. Ob eine solche Lösung sich besser auf lokaler, regionaler oder europaweiter Ebene durchführen läßt, wird die Zukunft zeigen.
                  Meine besten Wünsche an alle und auf, daß die guten Vorsätze für 2001 in die Tat umgesetzt werden können!
                  André

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                  • Juergi

                    #69
                    Hallo Archaeos
                    Nun habe ich Ihren Text mit verlaut gelesen.
                    Und gebe Ihren zu allen Äusserungen Recht.(""Wo findet man diese Gegenstände? In 98% aller Fälle auf archäologischen Bodendenkmälern!"")
                    Ich denke das der grösste teil dieser hier anwesenden Sondengänger mit sicherheit,auf diesen von Ihnen genannten stellen suchen.
                    Das wird sich aber auch nicht ändern(mit oder ohne Grabungsgenehmigung),deshalb stimme ich voll zu,das eine Genehmigung unabdingbar sein sollte.
                    (Entnimmt man die Metallgegenstände (so wie andere Gegenstände, wie Scherben) der Ackerschicht, so hat man die Fundstelle möglicherweise eines wichtigen Hinweises oder Information "beraubt".)
                    Diesen ausdruck den Sie hier als "beraubt"darstellen kann ich nicht nachvollziehen,von meiner Warte aus gesehen,ist das eine Rettung dieser Gegenstände vor der Zerstörung durch den Pflug oder durch Witterungseinflüssen.
                    Das diese Gegenstände bei manchen Sondengängern in dunkle Schränke verschwinden finde ich auch nicht gut,aber immernoch besser als wenn sie für immer Zerstört werden.
                    Nach einigen gesprächen mit Archälogen,sagten mir diese auch das eine zusammenarbeit unabdingbar ist,weil die Sondengänger viel mehr zeit für Ihr Hobbie opfern und sich daraus resultiert das sie auch mehr Funde machen.
                    Die bekannten Fundstellen werden in der regel nicht oder selten noch von Archälogen untersucht,aber der Sondengänger wird jedes Jahr wieder auf den gleichen Stellen suchen und somit Funde machen.

                    Deshalb ist meine Persönliche meinung auch das ein Sondengänger ein teil der Archälogie darstellt,selbst wenn einige Archälogen diesem nicht zustimmen.

                    PS.Dieses Hobbie wird immer populärer,man sollte schnell handeln um alle auf eine Bahn zu lenken.

                    MFG
                    JuergenRitter"Juergi"



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                    • Harry

                      #70
                      Hallo Andre

                      Zuerst einmal ein bischen was schärferes

                      In Harry's Beiträgen zu dem Thema habe ich eine unmißverständliche und vorbehaltlose Stellungnahme

                      Eine vorbehaltlose wird es nicht geben. Oder besser nicht mehr ohne weiteres. Wie du weisst, bin ich seit Jahren für solch eine Zusammenarbeit. Ich hatte solch eine Zusammenarbeit in Hessen erreicht, und in dem Moment als das LDA "an die Macht kam", war es vorbei damit. Das einzige was ich seit längerem beobachte ist, das die Leute, die sich für Vernunft einsetzen in den Ar.... getreten bekommen, und zwar mit Macht.

                      In den Bundesländern, wo solch eine funktionierende Zusammenarbeit jedoch praktiziert wird (siehe Juergis und Husars Beschreibung): Auf jeden Fall weitermachen und ausbauen. Für Hessen und BW beispielsweise: Jetzt sind erst mal die Behörden am Zuge. Mehr als Bereitschaft signalisieren können wir nicht, und wenn der Dank dann darin besteht, aus der AG ausgeschlossen zu werden, zeigt das deutlich wie man denkt.

                      Was deine Ausführungen betrifft, so muss man zuerst einmal trennen zwischen wünschenswertem und praktischem. Es mag dir nicht gefallen, aber trotzdem wichtig:

                      Der momentane Stand ist so, das "Archäologie" alles vereinnahmt, was mit dem Wort "Geschichte" zu tun hat. Aber nicht der Archäologe bestimmt, was Geschichte ist, sondern das Gesetz; an diese Gesetze muss sich jeder halten. Wenn er das ändern will muss er die Gesetze ändern (lassen). Biologie ist schliesslich auch eine Wissenschaft "für die Allgemeinheit", und doch käme keiner auf den Gedanken sämtliche Pflanzen in ganz Deutschland unter Schutz zu stellen, weil vielleicht einige drunter sind die neue Erkenntnisse liefern.

                      WK I und II mag DEINER Meinung nach archäologisch interessant sein; Bodendenkmäler sind solche Funde aber (zumindest in Hessen) DEFINITIV nicht!

                      Um in Hessen zu bleiben: Demnach interessieren sich tatsächlich die Mehrheit für "nichtantike Sachen", die NICHT unter den Begriff Bodendenkmal fallen.
                      Ein Bodendenkmal ist bitte das, was das Gesetz hergibt, und nicht das, was Archäologen hineininterpretieren. DARÜBER können wir reden wenn man uns nicht mehr wie Kriminelle behandelt.

                      Zusammenarbeit mit den LDÄ kann ich also nur dort wirklich empfehlen, wo ich weiss das sie funktioniert, und die Leute nicht wie in obigem Beispiel schwer enttäuscht werden. Man stelle sich vor, ich rate Sucher Meierhuber, seinen Fund bei Dr. Plank abzugeben...

                      WENN die LDÄ sich zu einer FAIREN Zusammenarbeit bereit erklären würden, DANN kann ich mir auch vorstellen, das Sondengänger die (für SIE günstigen) gesetzlichen Vorschriften nicht mehr so eng auslegen, und beispielsweise Funde die KEINE Bodendenkmäler sind ebenfalls melden... wie ohnehin viel mehr Funde gemeldet werden würden.

                      Ansonsten zusammengefasst: Vehement FÜR eine Zusammenarbeit zwischen Archäologie und Sondengängern wo es irgend machbar ist... aber auch

                      ...Meine Meinung, daß es praktisch keine Sondengängerei ohne Zusammenarbeit mit den Behörden und Ämtern geben kann...

                      es ging über 20 Jahre so, und es würde auch weitere 20 Jahre so gehen. Aber es würde auch keiner Seite irgendwelche Vorteile bringen, und im Gegenteil zum Schaden der Bodendenkmale sein.

                      Kommentar

                      • Landesfürst

                        Landesfürst

                        • 22.12.2000
                        • 848
                        • Weserbergland
                        • White's Spectrum XLT

                        #71
                        Hmmmmmmmmmmm!

                        Ich mag mich ja eigentlich gar nicht in dieses Thema einmischen, da ich noch keine "einschlägige Erfahrung" auf dem Gebiet Zusammenarbeit und Genehmigungen habe, aber mittlerweile kann ich mich einfach nicht mehr zurückhalten.

                        Aus Interesse an der Geschichte, die ja durchaus Heute noch in Form von Gebäuden oder Einrichtungen sichtbar ist, sowie der früheren Luftfahrttechnik, bin ich zu der Erkenntnis gekommen, mittels der Sonden noch mehr hierüber zu finden und zu erfahren.

                        Bei meiner Informationssammlung zur Auswahl eines Detektors fand ich natürlich auch die Information, dass „Nachforschen und Graben“ einer Genehmigung bedarf.
                        Da ich bisher in Bezug auf Behörden in anderen Fällen eigentlich keine schlechten Erfahrungen gemacht habe, habe ich dies bisher als kein Problem angesehen.
                        Also erst den richtigen Detektor anschaffen, dann kurz die Genehmigung für die jeweiligen Gebiete einholen und ganz dem Hobby widmen.

                        Hmmmmmmmmmm!

                        Liebe Sondengänger, LDAs und Archäologen,

                        Was muß ich als noch „Ahnungsloser“ eurer Meinung nach für einen Eindruck gewinnen, wenn ich den Forenbeiträgen zu diesem Thema folge?

                        ----
                        Bin ich durch den „Erwerb“ eines Detektors automatisch abgestempelt als Geschichtsräuber und Grabschänder der sich die tollsten Schätze der Antike meterhoch in den Keller packt, in der Abenddämmerung verstohlen über die Felder streift und Kulturdenkmäler zerstört?
                        ----
                        Die zuständigen Stellen haben genug Arbeit und wichtigeres zu tun, als sich mit arbeitsintensiven Genehmigungsanträgen zu beschäftigen (Ablehnung ist einfacher)?
                        ----
                        Den meisten Sondengänger ist es zu umständlich lange Anträge zu stellen, oder ihr Vorhaben bewegt sich sowieso jenseits von „Gut und Böse“?
                        ----
                        Die Gesetze sind nicht eindeutig und lassen beiden Seiten zu viel Spielraum?
                        ----
                        Die Genehmigungsverfahren sind nicht eindeutig und zu umständlich?
                        ----
                        Viele Sondengänger Interessiert das alles gar nicht?
                        ----
                        Es sind zu viele „schwarze Schafe“ unterwegs, die alles noch verschlimmern?
                        ----
                        Keine Lobby?
                        ----
                        Es gibt schon zu viele „Negativbeispiele“?
                        ----
                        Es weis eigentlich keiner (Ämter und Antragsteller) so richtig Bescheid?
                        ----

                        Hmmmmmmmmmm!

                        Im Prinzip, dürfte ich mit einem Detektor ohne Genehmigung nicht das Haus verlassen, da ich jederzeit und überall auf einen archäologischen Fund treffen könnte, schon habe ich wieder ohne Genehmigung Nachgeforscht!

                        Liebe Leute, das kann so auch nicht das Gesetz gewollt haben, demnach müßte schon der Erwerb eines Detektors Genehmigungspflichtig sein!

                        Ich mutmaße mal, das die meisten Sondengänger (dazu zahle ich auch mich) auch ohne Gesetze, bei wertvollen Entdeckungen mit Sicherheit liebend gerne mit den zuständigen Stellen zusammenarbeiten, den es liegt doch in unser aller Interesse, ob Hobby oder Beruf, alle Menschen daran teilhaben zu lassen.

                        Es wäre doch eigentlich nur von Vorteil, bei einem UFO mal kurz ohne Bedenken zum Archäologen zu gehen, und gemeinsam eine Identifizierung vorzunehmen.

                        Gruß Peter

                        [Editiert von Pitt am 26-12-2000 um 15:19]
                        Gruß Pitt

                        Kommentar

                        • Landesfürst


                          • 07.08.2000
                          • 790
                          • Luxemburg, L-2345 Luxemburg

                          #72
                          Hallo Jürgi,

                          Danke für die Reaktionen zu meinem Beitrag.

                          Zu deiner Bemerkung, Zitat: > Diesen ausdruck den Sie hier als "beraubt"darstellen kann ich nicht nachvollziehen,von meiner Warte aus gesehen,ist das eine Rettung dieser Gegenstände vor der Zerstörung durch den Pflug oder durch Witterungseinflüssen. Das diese Gegenstände bei manchen Sondengängern in dunkle Schränke verschwinden finde ich auch nicht gut,aber immernoch besser als wenn sie für immer Zerstört werden.< Zitat Ende.
                          - Jürgi, wie du sicherlich bemerkt hast, habe ich den Begriff "beraubt" mit Gänsefüßchen geschrieben. Selbstverständlich ist eine Entnahme eines Gegenstandes aus der Ackerschicht immer als Rettung vor Zerstörung anzusehen, vorausgesetzt er wird dem LDA gemeldet! Wenn ich Funde aus der Ackerschicht erwähnt habe, so nur deshalb, weil es immer noch Leute gibt, welche zu unrecht glauben, daß solche Funde archäologisch irrelevant seien, nur weil sie aus einer gestörten Schicht stammen. Scheinbar isolierte Funde aus der Ackerschicht können sehr wohl Hinweise für tieferliegende Bodendenkmäler sein (siehe weiter unten)!
                          Den von dir gemachten Bemerkungen und Überlegungen kann ich übrigens voll zustimmen.
                          Gruß,
                          André



                          Hallo Harry,

                          Ich bin mir bewußt, daß in der BRD die Lage von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Um einen optimalen Schutz in punkto Denkmalpflege zu erlangen, ist es angebracht, die Denkmalschutzgesetze bundesweit zu harmonisieren, aber bitte ohne das unsinnige und kontraproduktive Schatzregal. Anstrengungen in dieser Hinsicht gibt es. Solange allerdings Archäologen wie Herr Planck in BW in punkto Sondengängerei das Sagen haben, ist es natürlich schlecht um die Denkmalpflege und um die Sondengängerei bestellt. Juergis und Husar's Situation ist in der Tat beneidenswert. Ich würde die Ausschlüsse aus der AG von Herrn Franke und Frau Dr. H. D. nicht überbewerten. Die Ausschlüsse beider Personen sind höchstwahrscheinlich überhaupt nicht gerechtfertigt. In Hessen gibt es doch noch andere Geschichts- und Archäologiegesellschaften als die AG, oder?. Irgendwann werden die Sondengängerhasser in den Ruhestand treten müssen…

                          Zitat Harry: >Der momentane Stand ist so, das "Archäologie" alles vereinnahmt, was mit dem Wort "Geschichte" zu tun hat. Aber nicht der Archäologe bestimmt, was Geschichte ist, sondern das Gesetz; an diese Gesetze muss sich jeder halten. Wenn er das ändern will muss er die Gesetze ändern (lassen). Biologie ist schliesslich auch eine Wissenschaft "für die Allgemeinheit", und doch käme keiner auf den Gedanken sämtliche Pflanzen in ganz Deutschland unter Schutz zu stellen, weil vielleicht einige drunter sind die neue Erkenntnisse liefern.< Zitat Ende.
                          - Harry, was von archäologischem Belang und was erhaltenswert ist, bestimmen immer noch die Archäologen der Bodendenkmalämter, selbstverständlich im Rahmen von bestehenden Gesetzen. Archäologische Funde und Fundstellen (Bodendenkmäler) stehen eben automatisch unter gesetzlichem Schutz. Beim Auffinden von archäologischen Gegenständen weiß der Laie oft nämlich nicht, ob der Fund archäologisch relevant ist oder nicht. Nach Fundmeldung ist es am zuständigen Archäologen zu entscheiden, was damit geschehen soll und welche zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Fundstelle unternommen werden müssen.


                          Zitat Harry: >Ein Bodendenkmal ist bitte das, was das Gesetz hergibt, und nicht das, was Archäologen hineininterpretieren. DARÜBER können wir reden wenn man uns nicht mehr wie Kriminelle behandelt.< Zitat Ende.
                          - Langsam Harry! WAS EIN BODENDENKMAL IST ODER NICHT, ENTSCHEIDEN FACHLEUTE SPRICH ARCHÄOLOGEN UND NICHT IRGENDWELCHE LAIEN ODER SONDENGÄNGER! Oft erkennen Archäologen unscheinbare Bodenfunde und Oberflächenfunde welche von fach- und sachunkundigen Sondengängern aufgelesen wurden, als Indizien für tieferliegende alte und antike Stätten. Die Entscheidung, was ein Bodendenkmal ist oder nicht, mußt du wohl oder übel einem Fachmann überlassen. OK?!

                          Zitat Harry: >WK I und II mag DEINER Meinung nach archäologisch interessant sein; Bodendenkmäler sind solche Funde aber (zumindest in Hessen) DEFINITIV nicht!< Zitat Ende.
                          - Harry, ich habe nur geschrieben, daß WK I + II Funde von geschichtlichem, nicht aber von archäologischem Interesse sind. Wie aber neulich ein Artikel zu einem abgeschossenen englischen Bomber über Lothringen in der Zeitschrift Archaeologia beweist, können selbst solche Funde von "archäologischem" Interesse sein, zumindest aber von geschichtlichem Interesse.

                          Soweit zu einigen Punkten in deinem Posting. Wenn ich Kritik übe, dann nur mit dem Ziel einer Verbesserung der Situation zwischen Sondengängern und Archäologen. Ein Tip: Weniger Sticheleien und Seitenhiebe und mehr konstruktive Vorschläge.

                          Beste Grüße,
                          André

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                          • Landesfürst

                            Landesfürst

                            • 22.12.2000
                            • 848
                            • Weserbergland
                            • White's Spectrum XLT

                            #73
                            :

                            Hab ich's doch gewusst,

                            wenn Erwachsene sich unterhalten..........

                            Tschuldigung das ich Gestört habe!

                            Gruß Peter
                            Gruß Pitt

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                            • Harry

                              #74
                              Juhu Andre

                              Betreff AG: Sicher, das ist nicht repräsentativ. Aber es zeigt wie es läuft, nämlich undemokratisch oder um es ganz klar zu sagen gesetzeswidrig gegen die eigenen Statuten. Klar man kann dagegen vorgehen, klagen beispielsweise, und man wird gewinnen... Aber dauernd Klagen ist auch irgendwie witzlos.

                              Bodendenkmal: Prinzipiell richtig. Allerdings bestimmt sehr wohl auch das Gesetz die Grenze und eben nicht der Archäologe beim Amt. Siehe 1630 Aussage. Hier wurde das betreffende Gesetz eben mal von der vorgesetzten Dienstelle (Ministerium) korrekt ausgelegt, da nach dieser Zeit hinreichend Quellen etc. vorhanden sind.
                              Zu deiner Aussage "Bodendenkmale seien automatisch welche wenn ein Archäologe das sagt": Falsch! Das betreffende Denkmalschutzgesetz regelt sehr genau, was eines ist. Im Hessischen Falle:

                              "...die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind..."

                              Das trifft definitiv NICHT auf beispielsweise WK I, II oder sonstwas zu. Selbst die Auslegung 1630 könnte angegriffen werden. Ergo MUSS ich es eben NICHT (immer) einem Fachmann überlassen. Eine Münze geprägt 1675 ist nach obigem mit 100 Prozentiger Sicherheit kein Bodendenkmal, auch wenn Dutzende von Archäologen anderer Auffassung sind.

                              Natürlich kann das alles durchaus auch von archäologischem Interesse sein... Wenn ich aber Verständnis für dieses Interesse aufbringen soll, dann erwarte ich einfach auch Verständnis für MEIN Interesse.

                              Weniger Seitenhiebe? Mehr Konstruktivität? Sag mal wieviel erwartet "man" eigentlich NOCH von uns???? Siehe Mythos, siehe LDA Hessen, BW, wo sich seit Jahren Leute wirklich bemühen, und nix passiert? Oder da wo Genehmigungen erteilt wurden dieselben völlig grundlos widerrufen werden? Oder man guter Kumpel vom Landesguru sein muss, um "gesegnet" zu sein???

                              Sorry Andre, hier ist soviel Heuchelei und Vetternwirtschaft, das jegliche Konstruktivität im Keim erstickt wird. Wohlgemerkt: Das gilt nicht für alle Bundesländern, aber für etliche. Letztes Beispiel der nette "Artikel" der Verbindungen zwischen Sondengängern, einem 4 Meter Loch und Supersonden mit Tiefen von 3 Metern herstellt.

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                              • Romata

                                #75
                                Hi Leute,

                                na da habe ich ja was losgetreten !
                                na dann nochmal einen drauf!

                                Ich denke, daß dieses Thema im Grunde DAS Thema überhaupt ist, an welchem sich unsere Zukunft scheidet.

                                Man sollte aber auch schon einen Schritt weiter denken, nämlich an den Tag, an dem die "Pioniere" des Suchertums eine entscheidende Weiche für ALLE Sucher stellen.

                                Im Grunde ist es wie bei einer mittelalterlichen Burgmauer, die es zu überwinden gilt:

                                Tausend Mannen schön versteckt im Graben, 10 Mann mit dem Rammbock am Burgtor. Die bekommen es knüppeldick ab...aber alsbald schaffen sie es doch und stemmen das Tor auf. Der Weg ist frei! Tausend Mann hinterher...
                                Sie plündern und Brandschatzen und was bleibt ist unschön nur!

                                Will sagen: Was wird sein, wenn eines Tages hunderte von Suchern die Ämter bevölkern? Was wird sein, wenn 20 Leute
                                gleichzeitig auf einem Feld samt Suchgenehmigung rumtrampeln? Und was wird sein, wenn irgendjemand sich fragt, wo denn plötzlich all die Sucher herkommen?
                                Sooooo VIELE?

                                Ich weiß, meine Theorie ist provokativ, aber wie denkt Ihr
                                wird sein, wenn das Suchen plötzlich so richtig ein Volkssport wird!

                                Dann wird so mancher sagen: "Ach damals...war alles besser!"

                                Gruß Fund, Romata

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