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  • VR6Treter
    Heerführer


    • 26.10.2004
    • 2644
    • Berlin
    • XP DEUS X35 28 RC WS4

    #31
    Zitat von Crysagon
    kann ich dir nicht folgen
    Ich habe meine genehmigung, habe die Erlaubnis der Grundeigentümer und lasse meine Funde sichten...alle....
    So, und nun ?
    Ach PS: Ich habe noch keine Fundbilder veröffentlicht
    Herzlichen Glückwunsch sie gehören zu dem 1nem% der Sondengänger die mit einer Genehmigung Suchen gehen.

    Gruß und ein schönes Wochenende

    Jörg
    Gewinner des Fotowettbewerbs Juli 2014

    "Natur ist die beste Tarnung"! Fritz Todt

    Wer sucht der findet, wer drauftritt verschwindet...!!

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    • curious
      Heerführer


      • 25.04.2004
      • 3859
      • Köln
      • tesoro/ebinger

      #32
      Also bei uns ist das gar nicht mehr so schwierig, auch ohne Papierkram und so...und auch Militaria-Freaks gegenüber ist man inzwischen aufgeschlossen.
      Gruß Alex

      Selbst eine kaputte Uhr geht zweimal am Tag richtig.
      Woddy Allen
      यहां तक कि एक टूटी हुई घड़ी ठीक दो बार एक दिन है. वुडी एलेन

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      • MvR
        Heerführer


        • 03.01.2007
        • 2735
        • Mecklenburg-Vorpommern/Rügen

        #33
        Zitat von Zeitzer


        Hi

        Genau so isses. Wer hat schon eine Genehmigung, mit den paar Funden von den glücklichen Besitzern kann man dann auch die Schatzsucherforen dicht machen. Wenn man sich als Hobbysondler nicht gerade in einer Ausgrabung rumtreibt, sind die meisten Funde, dann noch vom Acker, für die Archis sowieso ohne Bedeutung. Der Eigentümer vom Grundstück muss einverstanden sein, alles andere...

        Gruß Zeitzer (der "ähmm" auch ohne...)
        auf nix anderes will ich hinaus, zeitzer, nur scheint der eine oder andere das nich kapieren zu wollen..
        Für Gott, Kaiser und Vaterland!!!
        Spandau!!! Was sonst??

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        • MvR
          Heerführer


          • 03.01.2007
          • 2735
          • Mecklenburg-Vorpommern/Rügen

          #34
          Zitat von Loenne
          @MvR
          jetzt mal für die, die konstant auf der leitung sitzen:
          Vielleicht war mein Beitrag zu lang für Dich. Ich versuche als mal kürzer: Du darfst ohne Genehmigung in MV gar nicht nach Bodendenmälern suchen und schon gar nicht graben - egal wo.
          wo steht in meinem post, dass ich nach bd suchen will. ich schrieb von eigenen grund und boden


          Das heißt, Deinen fett gedruckten Satz kannst Du gerne noch 10 mal wiederholen, alleine der Vorgang des Sondels ist in diesem Zusammenhang eine OWI. Wenn Du Deine Funde meldest also nur OWI, wenn Du das nicht tust, zusätzlich eine Straftat (Fundunterschlagung). Dein Satz bezieht sich auf den zweiten Schritt, der normalerweise vor dem ersten kommt.

          Du hast absolut nichts verstanden

          Guckst Du hier (Auszug Denkmalschutzgesetz MV):
          § 12 Nachforschungen

          Nachforschungen, insbesondere Grabungen oder der Einsatz von technischen Suchgeräten, mit dem Ziel, Denkmale, insbesondere Bodendenkmale, zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde.

          Nochmal: wo steht in meinem post etwas von gezielter suche nach denkmälern, bodendenkmälern??

          ich schrieb:
          wenn ich auf eigenem grund und boden ohne ausgewiesene oder bekannte bd !!!!mit ner sonde rum laufe und löcher grabe, sehe ich das im übertragenen sinne als legal an, ich habe also niemanden um erlaubnis zu fragen, da ich faktisch eigentümer des grundstückes bin!!!!
          und jetzt kommt der Teil der zu begreifen ist:
          wenn ich dabei doch auf fundmun oder bodendenkmäler oder gar die himmelsscheibe teil2 stossen sollte , hat man selbstredend die behörden zu informieren!!

          Jetzt verstanden (bitte erst in Ruhe lesen, bevor Du antwortest!)?

          ich schon lange aber du scheinst schwierigkeiten damit zu haben
          macht wohl der nebel in s-h

          Gruß
          Loenne
          manchmal komm ich mir unwahrscheinlich alt und müde vor
          Für Gott, Kaiser und Vaterland!!!
          Spandau!!! Was sonst??

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          • Loenne
            Ratsherr


            • 20.03.2004
            • 267
            • Schleswig-Holstein

            #35
            Ach MvR,

            wenn ich auf eigenem grund und boden ohne ausgewiesene oder bekannte bd !!!!mit ner sonde rum laufe und löcher grabe, sehe ich das im übertragenen sinne als legal an, ich habe also niemanden um erlaubnis zu fragen, da ich faktisch eigentümer des grundstückes bin!!!!
            Ist es do schwer zu verstehen? Was Du als legal und nicht legal ansiehst, ist dem Gesetzgeber recht schnuppe. Nochmal, ein Gesetz gilt ÜBERALL. Egal ob Privatgrund oder nicht. Kannst Du oder willst Du das nicht begreifen?

            Ob auf Deinem (oder wessen Boden auch immer) ein Bodendenkmal liegt oder nicht KANNST DU IM VORWEGE NICHT WISSEN, weil es evt. noch gar nicht entdeckt ist. Oder meinst Du jemand wusste vorher wo die Himmelscheibe liegt? In dem Zusammenhang die Frage, wonach suchst DU denn (sag jetzt bitte bitte bitte nicht "...nach meinem Autoschlüssel")???

            Aber wir können es ja auch viel einfacher machen, weil Du so ein schlaues Bürschen bist. Rufe mal den Dr. Jantzen an (Dein zuständiger Landesarchäologe) und lese ihm einmal Deine Beiträge hier vor. Das Ergebnis des Telefonates schreibst Du uns hier (falls Du den Mumm dazu hast). Wenn Du die Telefonnummer benötigst, kann ich sie Dir gerne geben.

            Mir ist es auch recht schnuppe, ob Du das alles verstehst oder nicht. Es geht nur darum, dass jedem der ohne Genehmigung sucht, klar ist, was passiert wenn man ihn erwischt. Und gerade in MV dreht man Dich durch den Fleischwolf.

            Und sollte es einmal bei Dir der Fall sein, dann nehme einen guten Rechtsanwalt und erzähle ihm bitte nicht, was Du "im übertragenen Sinne für richtig hälst".

            Gruß
            Loenne

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            • Crysagon
              Moderator

              • 21.06.2005
              • 5669
              • "Throtmanni" So fast as Düörpm

              #36
              Zitat von VR6Treter
              Herzlichen Glückwunsch sie gehören zu dem 1nem% der Sondengänger die mit einer Genehmigung Suchen gehen.

              Gruß und ein schönes Wochenende

              Jörg
              Verstehe das echt nicht, gerade in NRW ist es nicht schwer an eine Genehmigung zu kommen.

              Wieso sich evtl Ärger vorprogrammieren wenn ich ihn doch schon im Vorfeld vermeiden kann ?

              Liegt es an den paar pupsigen Euronen die das Ding kostet ? Keine Ahnung

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              • MvR
                Heerführer


                • 03.01.2007
                • 2735
                • Mecklenburg-Vorpommern/Rügen

                #37
                Zitat von Loenne
                Ach MvR,



                Ist es do schwer zu verstehen? Was Du als legal und nicht legal ansiehst, ist dem Gesetzgeber recht schnuppe. Nochmal, ein Gesetz gilt ÜBERALL. Egal ob Privatgrund oder nicht. Kannst Du oder willst Du das nicht begreifen?

                Ob auf Deinem (oder wessen Boden auch immer) ein Bodendenkmal liegt oder nicht KANNST DU IM VORWEGE NICHT WISSEN, weil es evt. noch gar nicht entdeckt ist. Oder meinst Du jemand wusste vorher wo die Himmelscheibe liegt? In dem Zusammenhang die Frage, wonach suchst DU denn (sag jetzt bitte bitte bitte nicht "...nach meinem Autoschlüssel")???

                Aber wir können es ja auch viel einfacher machen, weil Du so ein schlaues Bürschen bist. Rufe mal den Dr. Jantzen an (Dein zuständiger Landesarchäologe) und lese ihm einmal Deine Beiträge hier vor. Das Ergebnis des Telefonates schreibst Du uns hier (falls Du den Mumm dazu hast). Wenn Du die Telefonnummer benötigst, kann ich sie Dir gerne geben.

                Mir ist es auch recht schnuppe, ob Du das alles verstehst oder nicht. Es geht nur darum, dass jedem der ohne Genehmigung sucht, klar ist, was passiert wenn man ihn erwischt. Und gerade in MV dreht man Dich durch den Fleischwolf.

                Und sollte es einmal bei Dir der Fall sein, dann nehme einen guten Rechtsanwalt und erzähle ihm bitte nicht, was Du "im übertragenen Sinne für richtig hälst".

                Gruß
                Loenne
                ach loenne, mit dir zu diskutiern hilft nicht viel, denn bei deiner verbretterten ansicht ist eh hopfen und malz verloren
                Für Gott, Kaiser und Vaterland!!!
                Spandau!!! Was sonst??

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                • Loenne
                  Ratsherr


                  • 20.03.2004
                  • 267
                  • Schleswig-Holstein

                  #38
                  Wie schon gesagt, ruf Dr. Jantzen an. Aber dazu fehlt Dir wahrscheinlich eh der Schneid. Da wirst Du sehen, dass noch viel mehr Menschen so "verbrettet sind" wie ich.

                  Du kommst mir vor wie der Autofahrer, der sagt, hier gibt nicht einen, sondern tausende von Geisterfahrern.

                  Gruß
                  Loenne

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                  • MvR
                    Heerführer


                    • 03.01.2007
                    • 2735
                    • Mecklenburg-Vorpommern/Rügen

                    #39
                    Zitat von Loenne
                    Wie schon gesagt, ruf Dr. Jantzen an. Aber dazu fehlt Dir wahrscheinlich eh der Schneid. Da wirst Du sehen, dass noch viel mehr Menschen so "verbrettet sind" wie ich.

                    Du kommst mir vor wie der Autofahrer, der sagt, hier gibt nicht einen, sondern tausende von Geisterfahrern.

                    Gruß
                    Loenne
                    Für Gott, Kaiser und Vaterland!!!
                    Spandau!!! Was sonst??

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                    • malat
                      Landesfürst


                      • 26.09.2006
                      • 958
                      • Litauen/ Jetzt Essen

                      #40
                      Wie weit gehört mir mein Grundstück nach oben und unten?

                      Theoretisch reicht ein privates Grundstück unendlich in die Höhe und in die Tiefe bis zum Erdmittelpunkt. Theoretisch, denn in Paragraph 905 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es „Das Recht des Eigentümers eines Grundstückes erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf en Erdkörper unter der Oberfläche. Auch Artikel 14 des Grundgesetzes stellt Privateigentum unter Schutz. Einschränkend heißt es allerdings sowohl im Grundgesetz als auch im BGB, dass das Eigentum nur so weit geht, wie Rechte Dritter oder Gesetze nicht beeinträchtig werden. Hier kann der Eigentümer Einwirkungen anderer nicht verbieten.

                      In Bezug auf den Luftraum über einem Grundstück heißt das, dass kein Privatbesitzer Überflüge über seinen Grund verbieten darf. Auch Wasserrechte stehen über dem Besitz, denn sie sind in allgemeinem Interesse. Den Umgang mit Bodenschätzen regelt das Berggesetz. Über bergfreie Bodenschätze kann in Deutschland der Staat verfügen, unabhängig davon, wo sie sich befinden. Bergfreie Bodenschätze sind alle Bodenschätze von volkswirtschaftlicher Bedeutung wie z. B. Edelmetalle, Salze, Kohle oder Öl. Sande, Kiese und Tone sind hingegen (in Ostdeutschland seit 1996) als grundeigene Bodenschätze bzw. werden vom Bergrecht nicht berührt.

                      Aber auch ins Privatrecht reicht die Frage hinein. Ein Grundstück darf nicht in einer Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks seine Stütze verliert (§ 909 BGB). Wurzeln oder Zweige eines Baumes, die über die Grundstücksgrenze ragen, dürfen nur dann nicht beschnitten werden, wenn sie das Nachbargrundstück nicht beeinträchtigen (§ 910 BGB).

                      zuletzt aktualisiert: 29. August 2005 | 14:08

                      Quellenangabe mdr2.de

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                      • der_bünghauser
                        Heerführer


                        • 01.10.2007
                        • 2983
                        • Gummersbach
                        • Instinkt

                        #41
                        Was kann einem eig. drohen wenn man im Wald sucht??? und was ist daran eig. verboten?
                        Suche Porzellan aus der Manufaktur Spitzer Dieringhausen. Fotos & Postkarten aus Dieringhausen, Gummersbach & Umgebung bis in die 1980er Jahre. Und Postkarten aus dem 1 WK.

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                        • masterTHief
                          Landesfürst

                          • 27.11.2001
                          • 985
                          • In einer Höhle in der Erde
                          • Schlumberger Titan

                          #42
                          Einige gehen grundsätzlich davon aus, daß jeder immer und überall (Privatgrundstüdck oder nicht) mit dem Ziel auf die Suche geht und Löcher gräbt, Bodendenkmäler zu finden.
                          Als gäbe es nichts anderes.
                          Wer will warum überhaupt dem MvR auf seinen tausend Hektar verbieten, sich alles, was der Metalldetektor aufspürt zu beschauen und ggfls. zu entsorgen.
                          Daß MvR sich der Meldepflichten nach den DSchG bewußt ist und ihnen gerecht wird, hat er doch ausdrücklich klargestellt.
                          Es gibt - immer wieder die gleichen - Leute, die nicht verstehen wollen.
                          Daher werden (in allen Foren) die Fragen nach Grabungs-Dürfen polarisierend ausarten.
                          Unter den Sondengängern gibt es eine Art Denkmalschutz-Selbsthilfe-Polizei von eigenen Gnaden, die sich vielleicht ausmalen, in den Genehmigungshimmel erhoben zu werden und für alles und jedes eine Genehmigung beantragen zu müssen wünschen und vermutlich schon Genehmigungen für alles und jedes ordnerweise in Aktenschränken abgeheftet haben.
                          Wer hier Antworten zu Grabungsgenehmigungen sich wünscht, bedarf demnächst eine Fragungs-Genehmigung zur Fragungsgenehmigung.

                          Schaut doch mal in die Denkmalschutzgesetze.
                          Wer sich um Bodendenkmäler kümmmern will, sie sucht oder danach mit Bodeneingriffen forschen will, bedarf der Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz.
                          Wer andere Zwecke verfolgt, bedarf hiernach keine Genehmigung.
                          Wer ein Loch ausheben will für seinen privaten Friedhof, braucht bestimmt auch eine Genehmigung, die dann aber nicht von Denkmalbehörden.

                          Wer Regenwürmer zum Angeln sucht, brucht gewiss keine Grabungsgenehmigung, zum Angeln jedoch den Angelschein.
                          Nicht jeder Angler nimmt billigend in Kauf, daß er an seinem Angelhaken so etwas wie "Hitlers Nachttopf" aus dem Chiemsee hochzieht.
                          Wenn er gezielt nach so etwas angelt, dann braucht er neben dem Angelschein natürlich auch die Grabungsgenehmigung.

                          MvR war mir noch nie so sympathisch wie nach diesem Thread, jedenfalls was seine Ein- und Vorstellungen zu Genehmigungsverfahren betrifft.
                          Loenne hingegen genauso sympathisch wie vordem.

                          Weiter so

                          Gruß

                          masterTHief
                          - nur echt mit "TH" -

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                          • MvR
                            Heerführer


                            • 03.01.2007
                            • 2735
                            • Mecklenburg-Vorpommern/Rügen

                            #43
                            Zitat von masterTHief
                            Einige gehen grundsätzlich davon aus, daß jeder immer und überall (Privatgrundstüdck oder nicht) mit dem Ziel auf die Suche geht und Löcher gräbt, Bodendenkmäler zu finden.
                            Als gäbe es nichts anderes.
                            Wer will warum überhaupt dem MvR auf seinen tausend Hektar verbieten, sich alles, was der Metalldetektor aufspürt zu beschauen und ggfls. zu entsorgen.
                            Daß MvR sich der Meldepflichten nach den DSchG bewußt ist und ihnen gerecht wird, hat er doch ausdrücklich klargestellt.
                            Es gibt - immer wieder die gleichen - Leute, die nicht verstehen wollen.
                            Daher werden (in allen Foren) die Fragen nach Grabungs-Dürfen polarisierend ausarten.
                            Unter den Sondengängern gibt es eine Art Denkmalschutz-Selbsthilfe-Polizei von eigenen Gnaden, die sich vielleicht ausmalen, in den Genehmigungshimmel erhoben zu werden und für alles und jedes eine Genehmigung beantragen zu müssen wünschen und vermutlich schon Genehmigungen für alles und jedes ordnerweise in Aktenschränken abgeheftet haben.
                            Wer hier Antworten zu Grabungsgenehmigungen sich wünscht, bedarf demnächst eine Fragungs-Genehmigung zur Fragungsgenehmigung.

                            Schaut doch mal in die Denkmalschutzgesetze.
                            Wer sich um Bodendenkmäler kümmmern will, sie sucht oder danach mit Bodeneingriffen forschen will, bedarf der Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz.
                            Wer andere Zwecke verfolgt, bedarf hiernach keine Genehmigung.
                            Wer ein Loch ausheben will für seinen privaten Friedhof, braucht bestimmt auch eine Genehmigung, die dann aber nicht von Denkmalbehörden.

                            Wer Regenwürmer zum Angeln sucht, brucht gewiss keine Grabungsgenehmigung, zum Angeln jedoch den Angelschein.
                            Nicht jeder Angler nimmt billigend in Kauf, daß er an seinem Angelhaken so etwas wie "Hitlers Nachttopf" aus dem Chiemsee hochzieht.
                            Wenn er gezielt nach so etwas angelt, dann braucht er neben dem Angelschein natürlich auch die Grabungsgenehmigung.

                            MvR war mir noch nie so sympathisch wie nach diesem Thread, jedenfalls was seine Ein- und Vorstellungen zu Genehmigungsverfahren betrifft.
                            Loenne hingegen genauso sympathisch wie vordem.

                            Weiter so

                            Gruß

                            masterTHief
                            endlich jemand der begriffen hat was ich versucht hab , klar zu machen, thnx master
                            Für Gott, Kaiser und Vaterland!!!
                            Spandau!!! Was sonst??

                            Kommentar

                            • MvR
                              Heerführer


                              • 03.01.2007
                              • 2735
                              • Mecklenburg-Vorpommern/Rügen

                              #44
                              Zitat von Loenne
                              Wie schon gesagt, ruf Dr. Jantzen an. Aber dazu fehlt Dir wahrscheinlich eh der Schneid. Da wirst Du sehen, dass noch viel mehr Menschen so "verbrettet sind" wie ich.

                              Du kommst mir vor wie der Autofahrer, der sagt, hier gibt nicht einen, sondern tausende von Geisterfahrern.

                              Gruß
                              Loenne
                              noch mal kurz dazu, bevor dieses thema nach master thiefs aussage für mich endgültig erledigt ist: wer oder was ist dr. jantzen? warum sollte ich den anrufen? will er mir n bier ausgeben? ich kenne den amtsleiter des bodendenmalamtes hier auf rügen und seinen mitarbeiter, aber der heisst auch nicht jantzen. oder soll mir irgenein doktor aus schleswig -holstein etwas über die gesetze hier in m-v erzählen.. sorry da geh ich nach bergen, da sitzen die leute die für meinen bezirk zuständig sind.
                              und: es tut mir ja leid, aber noch bin ich in besitz einer fahrerlaubnis, denn ich weiss sehr wohl aus welcher richtung man auf eine autobahn einfährt.
                              loenne, du aber diskreditierst dich mit deinen aussagen selbst.
                              Zuletzt geändert von MvR; 06.10.2007, 17:09.
                              Für Gott, Kaiser und Vaterland!!!
                              Spandau!!! Was sonst??

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                              • ElCheffe
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                                • 25.09.2006
                                • 173
                                • Sachsen Anhalt

                                #45
                                Hallo Leute,

                                Wenn man in einem Land lebt und auch noch Staatsbürger in diesem Land ist, muss man sich auch den Gesetzten dieses Landes unterstellen. Das sollte auf jeden Fall erstmal ganz klar sein.

                                So ein Gesetz ist nun mal nix weiter als ein Stück Text, dessen Inhalt möglichst eindeutig etwas beschreibt was die Menschen dieses Landes tun und lassen sollen.

                                Jetzt kann natürlich jeder daherkommen und sich den Text für sich selbst so interpretieren wie er es für seinen privaten Zweck am besten gebrauchen kann.

                                Leider gibt es jetzt ein Problem. Sollte man nun aber durch verschiedene Tätigkeiten genau mit diesem Gesetz in Konflikt geraten, hilft es leider nicht die eigene private Interpretation anzuführen.
                                Dann kommt nämlich ein netter Herr, den man auch Richter nennt, der einem dann ganz klar "DIE RICHTIGE" Interpretation dieses Gesetzes erklärt.
                                Mit "Ich wollte ja gar nicht und ich hätte ja..." ist dann sicher nix mehr zu wollen und "Dummheit schützt vor Strafe nicht" kannte man auch schon zu Kaiserzeiten.

                                Warum also nicht mal versuchen es so zu machen wie es geschrieben steht.
                                Ist sicher unbequem und stört sehr bei der persönlichen Entfaltung, macht aber durchaus Sinn.

                                Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Ihr wirklich glaubt, was Ihr da schreibt!

                                Auch wenn´s euch nicht gefällt: Loenne hat Recht

                                Grüße
                                Enrico

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