TATATATA! Genehmigung ist da!
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Hallo
Ganz einfach,diese galt als gefordeter Sachkundenachweis im Umgang mit Metalldetektoren.In diesem Fall eine von den Pionieren für die Laien unter uns!
Die Sachkunde im Umgang mit Sprengmitteln ist hier nebensächlich.Sondern ein anerkannter Nachweis für das Orten von Metallen,mit hilfe eines Metalldetektors wurde gefragt.KMRD,LDA,BW z.B...........
MfgKommentar
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Hallo
Ganz einfach,diese galt als gefordeter Sachkundenachweis im Umgang mit Metalldetektoren.In diesem Fall eine von den Pionieren für die Laien unter uns!
Die Sachkunde im Umgang mit Sprengmitteln ist hier nebensächlich.Sondern ein anerkannter Nachweis für das Orten von Metallen,mit hilfe eines Metalldetektors wurde gefragt.KMRD,LDA,BW z.B...........
MfgKommentar
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Hallo
Eine Humusschicht kann weniger als 20cm betragen.Eine festgelegte max.Grabungstiefe
ist daher am sinnvollsten,wie in einer meiner abgelaufen Grabungsgenehmigung verdeutlicht,mit 30cm Tiefe.
Der Hinweis von mir mit der ATN; bezog sich auf unterschiedlichste zusätzliche Auflagen
die von den Gemeinden(UntereDenkmabehörde) auferlegt werden, und nicht vom LDA!
Vom LDA nur die zusätzliche Auflage "Eine Waldsuche ist verboten! in fetten Lettern.
Und eben die reglementierte max. Grabungstiefe.
MfgKommentar
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