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  • chabbs
    Heerführer


    • 18.07.2007
    • 12179
    • ...

    #91
    Zitat von Caddy
    Sorry Sirente

    was hat denn jetzt die ATN damit zu tun ?
    Habe ich mit auch gerade gefragt....erklärt mir das jemand?

    Kommentar

    • sirente63
      Banned
      • 13.11.2005
      • 5348

      #92
      Zitat von Caddy
      Sorry Sirente

      was hat denn jetzt die ATN damit zu tun ?
      Hallo
      Ganz einfach,diese galt als gefordeter Sachkundenachweis im Umgang mit Metalldetektoren.In diesem Fall eine von den Pionieren für die Laien unter uns!
      Die Sachkunde im Umgang mit Sprengmitteln ist hier nebensächlich.Sondern ein anerkannter Nachweis für das Orten von Metallen,mit hilfe eines Metalldetektors wurde gefragt.KMRD,LDA,BW z.B...........
      Mfg

      Kommentar

      • chabbs
        Heerführer


        • 18.07.2007
        • 12179
        • ...

        #93
        Zitat von sirente63
        Hallo
        Ganz einfach,diese galt als gefordeter Sachkundenachweis im Umgang mit Metalldetektoren.In diesem Fall eine von den Pionieren für die Laien unter uns!
        Die Sachkunde im Umgang mit Sprengmitteln ist hier nebensächlich.Sondern ein anerkannter Nachweis für das Orten von Metallen,mit hilfe eines Metalldetektors wurde gefragt.KMRD,LDA,BW z.B...........
        Mfg
        Ja, das ist klar. Es geht aber gerade darum, welche Grabungstiefen uns offiziell vorgegeben werden, deswegen haben wir das nicht verstanden.

        Kommentar

        • sirente63
          Banned
          • 13.11.2005
          • 5348

          #94
          Hallo
          Eine Humusschicht kann weniger als 20cm betragen.Eine festgelegte max.Grabungstiefe
          ist daher am sinnvollsten,wie in einer meiner abgelaufen Grabungsgenehmigung verdeutlicht,mit 30cm Tiefe.
          Der Hinweis von mir mit der ATN; bezog sich auf unterschiedlichste zusätzliche Auflagen
          die von den Gemeinden(UntereDenkmabehörde) auferlegt werden, und nicht vom LDA!
          Vom LDA nur die zusätzliche Auflage "Eine Waldsuche ist verboten! in fetten Lettern.
          Und eben die reglementierte max. Grabungstiefe.
          Mfg

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