ÄHHH HALLOOOO: Können wir mal über was schönes berichten, z.B. ob der Kollege jenne79 nun schon mal ein wenig suchen war und ob er erfolgreich war ?? Würde mich mehr interessieren.............
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Tun wir ja. Probleme bekommt man immer nur, wenn es Probleme gibt. Will Dir jemand (übereifriger Heimatverein, Anwohner, usw. usf.) einen dranflicken und stellt Anzeige.... dann hast Du ohne Grabungserlaubnis zumindest das Problem, vor Gericht zu müssen. Zückst Du Deine NFG, kann Dir keiner was. Und sind mir die lächerlichen 50€ alle paar Jahre echt wert.
Gehen wir von dem fall aus das du eine Grabungserlaubnis nach § 13 hast.
So ist diese aber an eine *Fläche X* gebunden.
Wenn nun eine Person etwas verliert auf einer *Fläche Y* und er dich bittet diesen gegenstand wieder zufinden.
Wäre deine Grabungserlaubnis nach § 13 nichts wert, auch vor gericht nicht.
Da die *Fläche Y* nicht in deiner Grabungserlaubnis enthalten ist.
Wenn es nach dem *Gesetz* weiter geht müste man nun für diese *Fläche Y* einen *neuantrag* stellen.
Da eine nachträgliche veränderung der Flächen in der Grabungserlaubnis nach § 13 nicht möglich ist.
Und das alles um nach einen nicht *beweglichen Bodendenkmal* sondern einen Ehering oder Schlüssel zu suchen. NEIN DAS GESETZ SAGT EINDEUTIG *bewegliche Bodendenkmäler* und *nicht* neuzeitlichen Krimskrams.
Ausserdem sind es Heute nicht mehr 50Euro. Sondern 75Euro pro Gemeinde. Da Kommen schnell 3 Gemeinden in einen Kreis zusammen also 225 Euro. Die besagten 50Euro sind für die jährliche verlängerung der Grabungserlaubnis.
MFG
VeteraKommentar
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Nein, das ist gedeckelt, Vetera! Es dürfen nur noch 50 Euro/Kreis bezahlt werden. Zumindest die RB Münster/Arnsberg und so haben das durchgesetzt! Informier Dich bitte mal und sonst schreib mir ne PN.
Es gibt zudem die neue Order, dass die Befristung einer Genehmigung bei bewährten und bekannten (d.h. meldenden) Sondlern erheblich verlängert werden kann!
Einigen wir uns doch einfach auf den Konsens, dass die Unsicherheiten absichtlich im Gesetz gelassen wurden, um die Sache zu erschweren... echt ätzend. Man muss schon beinahe Jurist oder Verwaltungsfachwirt sein um da durchzublicken!
Ist bei euch immer noch diese unsägliche Flächenbegrenzung In? Ich zahle für einen Kreis und darf dann im gesamten Kreisgebiet suchen. Ich brauche keine Flächen vorher anmelden, nur ungestörte BD.Kommentar
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Nur ungestörte BD. Bei uns nicht machbar, solche Flächen werden nicht genehmigt.
Die Flächenbegrenzung macht schon Sinn, da der Sondler ja nicht wüsste ob er auf einen *festen BD * suchen will. Es sei denn auf der Kreiskarte wären alle *eintragenden BD* als Sperrzone eingezeichnet. Das war bei uns bis dato nicht der Fall.
Eine Suche auf einen *festen BD* ist bei uns in der Regel nicht möglich, auch nicht mit NFG. Mit *festen BD* ist gemeint: ein *eingetragendes BD*.
Eine archälogische Fundstelle ist nicht das gleiche wie ein *eintragendes festes BD*. Eine archälogische Fundstelle hat genauso wenig automatisch diesen Status.
Das letzte Mal habe ich den Neuantrag für September 2011 gestellt und da war 75 Euro pro Gemeinde fakt.
MfG.
VeteraKommentar
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Dann wurdest Du wohl schon über den Tisch gezogen- nimm meinen Rat an und schreib mir ne PN oder E-Mail: jump-cover@web.de
Am besten aber fragst Du den User Grafschaft Mark, der ist da richtig fit.
Ich habe den ganzen Kreis, Wiesen und Wald nur auf Sonderzuruf. Bodendenkmäler, die gestört sind (Acker!) sind teilweise sogar äußerst gewünscht, dass die ordentlich begangen werden.
Eingetragene Bodendenkmäler meistens im Suchauftrag des LWL, aber zumeist ohne Anstandsdamen.
Wenn man ein festes Suchvorhaben und eine Forschungsidee hat, werden auch BD im Einzelfall genehmigt.Kommentar
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Ist in NRW mit der Grabungserlaubnis eine ehrenamtliche Tätigkeit verbunden ?
Wenn ja, kann ich nicht verstehen das die Erlaubnis für das beantragte Gebiet dann auch noch Geld kostet....
GrußDas Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (und hat einen Anfang, eine Mitte und ein Ende) !Kommentar
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Meine Genehmigung trägt das Datum 31.8.2011 und ich habe ausweisslich des Gebührenbescheides 75 € für die gesamte Genehmigung zu zahlen.
Die Genehmigungsverpflichtung bei Nachforschungen mittels Metalldetektor nach Bodendenkmälern beinhaltet m.M. nach auch die der Suche zugrunde liegende Zielrichtung, garnicht explizit nach solchen Denkmälern, sondern nach z.B. kürzlich verlorenen Gegenständen suchen zu wollen, aber dabei zufällig auch auf Denkmäler i. S. des DschG stossen zu können. Da dies in einem geschichtsträchtigen Umfeld jederzeit möglich erscheint (ich nehme es billigend in Kauf, so etwas zu finden), bedarf strenggenommen auch die unter einer anderen Zielrichtung gestartete Suche (kürzlich verlorene Gegenstände) einer Genehmigung nach dem DschG.
Fazit ist somit, dass es nicht auf ein bestimmtes "wollen", sondern auf die "billigende Inkaufnahme" ankommt.
Das ist in der Fassung des DschG nicht wörtlich geregelt, deckt es aber mit ab.
Man spricht in den Fällen, wo etwas nicht wörtlich geregelt und daher für Jedermann offensichtlich geschrieben ist von einer sogenannten "teleologischen Auslegung", also was will uns der Gesetzgeber mit diesem Gesetz sagen.
Hier mal die Definition:
Methode der Auslegung von Rechtsvorschriften, die nach dem Sinn und Zweck einer Regelung fragt. Wird hilfsweise dann angewendet, wenn die Auslegung nach Wortlaut, Genese der Vorschrift oder systematischem Zusammenhang, in dem die Vorschrift steht, kein deutliches Ergebnis bringt.
Nachzulesen dann i.d.R. die dem Gesetz nachrangigen Verordnungen, Satzungen sowie Kommentierungen dazu.
Gruß
GünniKeiner ist unnütz...er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen.Kommentar
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die 75€ kann ich im Kreis Kleve auch bestätigen.gruß aus Cranenburg
Jörg
... Das einzig Wichtige im Leben ist die Spur der Liebe die Du hinterlassen hast, als Du gegangen bist...
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Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -Kommentar
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Soweit mir in Erinnerung ist, bleibt es den einzelnen Kreisen etc. überlassen, was sie nehmen wollen, max. aber laut Gebührenordnung NRW 75 € für eine Genehmigung.
Gruß
GünniKeiner ist unnütz...er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen.Kommentar
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Aber ich schließe mich alles in allem dem ein oder anderen Vorredner an: gibt´s denn auch Funde oder hat der Sucher doch nicht gesucht?
VG
Andiandi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.Kommentar
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