Sondeln auf Erddeponie

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  • Gimbli
    Moderator

    • 27.09.2008
    • 6849
    • Essen/Ruhrgebiet
    • Tesoro Tejon/Minelab Safari

    #16
    Da hat der Kollege aber genau den wichtigsten Teil im §23 DSchG BW
    weggelassen.
    Da heist es nämlich vollständig:

    § 23 DSchG – Schatzregal

    Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten entdeckt werden oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben.
    Für mich als Laie bedeutet das, der Preussenpfennig oder die Kaiserreichmark
    die ich in dem Aushub finde fällt gar nicht darunter und gehört eben nicht dem
    Land, sondern zur Hälfte dem Grundstückseigentümer und zur Hälfte dem Finder.
    Es ist ja weder eine staatliche Nachforschungen noch ein Grabungsschutzgebiet und ein hervorragender wissenschaftlicher Wert dürfte da auch nicht zu begründen sein.

    Gruß Michael
    Der Weg ist das Ziel
    No DSU inside!

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    • Zerocool
      Heerführer


      • 14.12.2008
      • 1144
      • Brakel
      • Augen, Nase, Ohren & Diesel betriebenes Grubengrabgerät

      #17
      Ist ja geil...hatten wir das schonmal, das bei einem Aprilscherz unsere "Rechtsabteilung" sofort in die Roben geschlüpft ist?
      Gruss, Björn

      Aufklärer...man sieht sie nicht, man hört sie nicht, man spürt sie...plötzlich!

      HORRIDO!

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      • dcag99
        Heerführer


        • 11.09.2012
        • 4738
        • Königreich Württemberg
        • AT Pro

        #18
        Zitat von Gimbli
        Da hat der Kollege aber genau den wichtigsten Teil im §23 DSchG BW
        weggelassen.
        Da heist es nämlich vollständig:



        Für mich als Laie bedeutet das, der Preussenpfennig oder die Kaiserreichmark
        die ich in dem Aushub finde fällt gar nicht darunter und gehört eben nicht dem
        Land, sondern zur Hälfte dem Grundstückseigentümer und zur Hälfte dem Finder.
        Es ist ja weder eine staatliche Nachforschungen noch ein Grabungsschutzgebiet und ein hervorragender wissenschaftlicher Wert dürfte da auch nicht zu begründen sein.

        Gruß Michael
        auch das stimmt nicht.. es sind 3x oder... und als it'ler hat man ja auch mal boolsche Arithmetik.

        3 Bedingungen .. A, B und C ... und solange eine dieser bedingungen wahr ist (true) ist das gesamtergebniss auch wahr. sprich in diesem fall:

        solange eine oder mehrere der bedingungen erfüllt sind, wird der fund eigentum des landes.

        ob es und was ein "hervoragender wissenschaftlicher wert" ist, entscheidet hier nicht der finder sondern die zuständige behörde. auch wenn es "nur" plomben oder kaiserzeit münzen sind.
        Gruss Matthias

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        • Gimbli
          Moderator

          • 27.09.2008
          • 6849
          • Essen/Ruhrgebiet
          • Tesoro Tejon/Minelab Safari

          #19
          Warum stimmt meine Aussage nicht?
          Welche deiner 3 Bedingungen ist denn hier erfüllt um einen Eigentumsanspruch des Landes zu erfüllen?
          Das die Behörde entscheidet was ein "hervoragender wissenschaftlicher wert" ist, ist mir schon klar.

          Aber bei allerwelts Kleinmünzen und ähnlichen Funden werden sie diesen Anspruch mit Sicherheit nicht stellen.

          Gruß Michael
          Der Weg ist das Ziel
          No DSU inside!

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          • dcag99
            Heerführer


            • 11.09.2012
            • 4738
            • Königreich Württemberg
            • AT Pro

            #20
            Zitat von Gimbli
            Warum stimmt meine Aussage nicht?
            Welche deiner 3 Bedingungen ist denn hier erfüllt um einen Eigentumsanspruch des Landes zu erfüllen?
            Das die Behörde entscheidet was ein "hervoragender wissenschaftlicher wert" ist, ist mir schon klar.

            Aber bei allerwelts Kleinmünzen und ähnlichen Funden werden sie diesen Anspruch mit Sicherheit nicht stellen.

            Gruß Michael
            Das kann man einfach so nicht sagen. Da das stark personen abhängig ist. ich weise ja nur darauf hin, dass man hier nicht pauschal sagen kann "rentenpfennig interessiert keinen". fakt ist, jeder fund ist meldepflichtig und wird auf den wissenschaftlichen wert hin beurteilt (und auch dafür in besitz genommen). grundsätzlich hätten sie in jedem fall das recht es als ihr eigentum (vorbehaltlich evtl. ersatzansprüche/ finderlohn etc) zu deklarieren. das ist die lage.. ob es dann tatsächlich soweit kommt weiss man nicht. es ist im gesetz auch keine frist gesetzt für das "in besitz genommene fundstück" .. so bleibst du vlt der eigentümer (bei keinen wissenschaftlichen wert) .. aber wann du das bekommst ist auch nochmal ne frage.

            mehr wollte ich damit nicht sagen.
            Gruss Matthias

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            • Gimbli
              Moderator

              • 27.09.2008
              • 6849
              • Essen/Ruhrgebiet
              • Tesoro Tejon/Minelab Safari

              #21
              Und ich wollte mit meinem Kommentar zum Ausdruck bringen, das deine pauschal Aussage aus Beitrag 14
              ..mit der entdeckung wird das gefundene eigentum des landes
              nicht ganz richtig ist.

              Der Eigentumsanspruch des Landes ist an gewisse Bedingungen geknüpft und sollte keine dieser Bedingungen erfüllt sein, ist der Fund auch nicht automatisch Eigentum des Landes.

              Dann haben wir das ja jetzt geklärt.

              Gruß Michael
              Der Weg ist das Ziel
              No DSU inside!

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              • dcag99
                Heerführer


                • 11.09.2012
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                • AT Pro

                #22
                Zitat von Gimbli
                Und ich wollte mit meinem Kommentar zum Ausdruck bringen, das deine pauschal Aussage aus Beitrag 14 nicht ganz richtig ist.

                Der Eigentumsanspruch des Landes ist an gewisse Bedingungen geknüpft und sollte keine dieser Bedingungen erfüllt sein, ist der Fund auch nicht automatisch Eigentum des Landes.

                Dann haben wir das ja jetzt geklärt.

                Gruß Michael
                ok geschenkt hast recht
                Gruss Matthias

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