Barbarenschatz, Himmelsscheibe, Schatzfund ... - FINDERLOHN ??

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  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
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    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

    #1

    Barbarenschatz, Himmelsscheibe, Schatzfund ... - FINDERLOHN ??

    .

    Barbarenschatz ist ja immer ne Überschrift mit "Zug" ...




    vor längere Zeit war ich in einem Nachbarforum (am 03. Januar 2015 !) nebenbei mal ne Frage auf, die es vielleicht Wert ist, mal vertieft zu werden.

    Auf welcher Basis muß oder soll sich ein Finderlohn bemessen??

    - im günstigsten Falle nach BGB sind es ja 50%
    - bei normalen neuzeitlichen Fundsachen fürs Fundbüro die üblichen Sätze in Abstufung
    - und im DSchg wird der FL meist "angemessen" festgelegt


    Für Punkt 3 "angemessen" herrscht wohl Bedarf an Diskussion ...


    HIER erstmal der Text:
    (leicht eingekürzt)

    Zitat:Geschrieben von Derfla
    ...
    Wie heißt es so schön in der Bibel: wer alles will wird nichts bekommen.



    Schönes Zitat!
    Und für viele von uns vielleicht auch ein wenig zutreffend ...
    ... wobei ich "alles" streichen würde, und dafür "zu viel" setzen ...


    ...


    über viele Punkte herrscht ja Einigkeit. Andere weniger.
    Vielleicht sollte man den aktuellen Fall einfach mal aufsplitten.
    Und die sich ergebenden Teilbereiche getrennt voneinander betrachten.

    1. die aktuelle - für alle gültige - Rechtslage zum Fundrecht
    2. das Schatzregal
    3, den Finderlohn

    alles ohne groß mit §§ um sich zu werfen ...


    zu 1. - Fundrecht bzw. Unterschlagung
    ... schon meine Überschrift belegt wohl "mein" Ergebnis der Betrachtung ...
    Nach meiner (meiner!!) Rechtsauffassung ist an der vermeintlichen Unterschlagung des Fundes wohl nicht viel zu deuteln.
    Den zeitlichen Abstand zw. Fund und Fundmeldung halte ich für ein wenig "überdehnt" ...
    Und vor dem Hintergrund einiger Video-Kurse und der Forenhistorie des Finders helfen in meinen Augen auch keine nachträglich gebastelten Filme, abgelesene Erklärungen oder hochkarätige Anwälte.
    Ohne das ganze selbstdarstellerische Internetbrimborium könnte der Richter einem Anwalt da vielleicht noch folgen - aber so??

    ...

    Trotzdem behaupte ich mal, das Verfahren endet mit dem Schuldspruch zu ungunsten des Finders ...

    ...

    Die Rechtslage zur Fundunterschlagung ist nunmal so wie sie ist. Und da gibt´s genügend Musterurteile. Sogar vom selben Gericht vor Ort ...



    zu 2. - Schatzregal
    da können wir uns auch weiterhin gern beschweren - die Rechtslage ist momentan in den meisten Bundesländern so. Das muß man eben respektieren. Bis es vielleicht irgendwann mal zu Fall gebracht wird. Von einer großen Interessengemeinschaft. Da können sicher auch Schatzsucher beteiligt sein - aber ausschließlich aus unseren Reihen wird das sicher nicht zu Fall gebracht ...
    (wg. der z.B. meist immer noch anderen div. rechtlichen Problemen parallel ...)


    Ob nun aber die alleinige Verbindlichkeit der 50/50-Fundteilung nach BGB das Allheilmittel ist, wage ich zu bezweifeln. Es wird für archäologische Funde - insbesondere die mit horrendem finanziellen Wert, wie auch für die mit "wissenschaftlichem" Wert - eine "eigene" Lösung geben müssen.
    Gräberfeldklage ist ja ganz nett - aber so etwas ist unkalkulierbar. Und auch nicht zielführend ... (meine Meinung)



    zu 3 - Finderlohn
    Natürlich sind 100 % von allem immer das Erste, was dem Finder in den Sinn kommt ...
    Bei 50 % haben viele ja auch schon ein Problem mit der Ehrlichkeit ... - ein Punkt, wo aber mit mehr Information, Aufklärung und Selbstkritik [eingefügt: in den eigenen Reihen ...] etwas zu machen sein müßte ...


    Die Frage ist nur: MÜSSEN es von allem immer 50 % sein??
    WAS ist die Bemessungsgrundlage?


    Himmelsscheibe wurde schon genannt.
    Meine Güte, die Beiden waren mit 31.000,- DM zufrieden bzw. wären es gewesen ...
    Glaubt jemand allen Ernstes, es hätte (im rechtlich möglichen Fall) eine Chance auf 50 % der angeblichen Versicherungssumme von 100.000.000,- € (??) gegeben?? WER sollte das bezahlen?
    Für solche Fälle muß es wohl zwangsläufig einen Mittelweg geben ...
    "Offiziell" hätte "der Staat" das Ding auch viel eher haben können.Ohne die "James-Bond-Aktion". Billiger vor allem - da wäre für die Finder auch mehr drinn gewesen ...


    Der Goldkessel vom Chiemsee.

    Finderlohn gab es nach Materialwert. War ja einfacher zu bestimmen. Die Wertermittlung für eine "Devotionalie" wollte wohl keiner machen. Beschwerden hab ich dazu nicht vernommen ... Gut. Bei 11 Kg Gold war das auch ne Summe.
    ... wenn man immer nur das $-Zeichen im Auge hat, ärgert man sich 4 Jahre nach Auszahlung des Gegenwertes von 5 1/2 Kg Gold, weil der Preis da ja dann heftig explodierte.
    Wie man es macht - scheinbar muß ein Finder dann immer unzufrieden sein. Es könnte ja später "noch mehr" sein ...



    Was die Frage aufwirft: Was ist genug??
    Muß ich mich auf die Stufe der optimalsten Wertschöpfung begeben?
    Ist es immer erstrebenswert, den momentanen "Marktpreis" als Basis anzusetzen? Es dauert doch keine 5 Minuten, und irgendwer stellt den eh infrage ... Und dann kommt das Angebot aus dem illegalen Antikenhandel auf den Tisch. WAS will ich denn nun als Anteil??

    Die Finder der Himmelsscheibe waren mit 31.000,- DM zufrieden.
    Und wären jeder mit ner "halben Million" es wohl auch gewesen. Mit ohne Gerichtsurteil dazu. Müssen wir nicht diskutieren, glaub ich ...

    Die Frage ist immer, WANN ist man zufrieden ...


    theoretischer Gedanke:

    WIR/ICH/DU hätten damals die Himmelsscheibe gefunden.
    Und versucht, sie "unter der Hand" an den Mann zu bringen.
    Egal, wie toll die "connections" auch wären - glaubt einer, er hätte den bestmöglichen Preis rausgeholt??
    WER hätte den Wert bestimmt? ... sicher nicht das LDA SA oder die Allianz-Versicherung ...
    Folglich hätte man sich da am Ende auch "abspeisen" lassen. Und vielleicht Jahre später gemerkt, das andere das von uns selbst immer so sehnsüchtig gewünschte Geschäft gemacht haben. (und die Justiz könnte immer noch auf die Jagd nach uns gehen ...)
    Sollte man als Finder dann nicht vielleicht etwas früher "zufrieden" sein, nicht von vornherein das "Maximum" anvisieren? Was in meinen Augen eh nicht zu realisieren ist(!!)


    Wie gesagt, Theorie. Dazu müßte allerdings das SR WEG.
    ... ich wohne übrigens in nem BL mit kleinem SR



    Wenn man die o.g. Punkte mal voneinander losgelöst betrachten könnte, dann käme man vielleicht eher zu ner übereinstimmenden Meinung.
    Die reine Rechtslage für eine vermeintliche Fundunterschlagung - und den Rest.


    ....


    Liebe Grüße!
    Das totale Copyright auf diesen Beitrag erhebend
    Sorgnix "R"

    So.
    Meine Meinung hab ich wohl geäußert.
    Wie sieht es mit weiteren aus??



    Hat jemand ne Idee für die Bemessungsgrundlage??

    Himmelsscheibe, ordnungsgemäß gemeldet - 50.000,-- auf die Hand, und gut???

    Barbarenschatz, ordnungsgemäß gemeldet - 50.000,-- auf die Hand, und gut??

    (bei beiden obigen: mal mehr den "Materialwert" + "X" im Auge)


    Goldkessel, 11 Kg Gold - IST ordnungsgemäß gemeldet - 50 % auf die Hand, und gut ...
    (Materialwert eindeutig ... - + "X" für Devotionalie wollte wohl keiner)


    Natürlich dürfen die ganz Selbstlosen jetzt auch sagen, für mein Namenskärtchen in der Vitrine dürft ihr das auch ohne Vergütung haben.
    Aber hier geht es ja um die Behandlung des gesamten Spektrums


    Feuer frei!
    Jörg
    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)
  • Michael aus G
    Heerführer

    • 26.07.2000
    • 2655
    • Gera

    #2
    Zitat von Sorgnix
    .
    Hat jemand ne Idee für die Bemessungsgrundlage??
    Wurde es darum gehen würde das man an das Land zahlen müsste, wurde es heissen: marktübliche Preise...
    Warum soll das andersherum nicht auch so sein? Das würde auch die bei Gutachten, die meiner Meinung nach nur zur Erhöhung des Strafmaßes dienenden Mondpreise erheblich senken.

    Ich glaube an einen marktregulierten Preis, allerdings mit Vorkaufsrecht der Länder.
    Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.

    Kommentar

    • Lucius
      Heerführer


      • 04.01.2005
      • 5830
      • Annaburg;Sachsen-Anhalt
      • Viel zu viele

      #3
      Ich kann nur von mir ausgehen: Sollte ich die Himmelsscheibe 2.0 oder den Rest von Omas Obstschalenset finden,würde ich "großzügig" auf Finderlohn verzichten,mir aber einen prozentualen Anteil an den Bild-und Vermarktungsrechten sichern.
      (Ich hab da schon eine anwaltlich abgesegnete To-Do-Liste für den Ernstfall in der Schublade... )
      So ist beiden Seiten gedient: Die ach so arme Landeskasse wird geschont und eine bestmögliche Vermarktung ist auch in deren eigenem Interesse.
      Auf eine Namensnennung bin ich garnicht scharf,mir reicht es,wenn es in meiner Kasse klingelt,wenn irgendwer einen Hochglanzbildband oder einen Schokokeks im Schatzdesign kauft. Oder jemand die Bilder unberechtigt verwendet...
      Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
      P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??

      Kommentar

      • dcag99
        Heerführer


        • 11.09.2012
        • 4738
        • Königreich Württemberg
        • AT Pro

        #4
        ich schrieb andernorts schon was dazu.

        ein finderlohn sollte grundsätzlich bei funden auch bei schatzregal gegeben werden.
        allerdings mit der (wie auch im BGB) rechtlichen Einschränkung: wenn man sich korrekt verhält. das trifft aber nunmal beim barbarenschatz bisher nicht zu. solange es eine verurteilung gibt wegen unterschlagung kann es auch keinen finderlohn geben.


        meiner meinung nach sollte nebem dem materialwert auch der "wissenschaftliche" wert einbezogen werden. jetzt sind ja so olle bronze funde vom reinen materialwert her eher gering. wissentschaftlich sieht dies aber anders aus. die himmelsscheibe z.b. hat einen deutlich höheren marktwert (der min. dem wissentschaftlichen wert entspricht - wobei tendentiell weniger). dazu kommt der Prestigewert fürs Land mit Museum etc.

        denkbar wäre für mich (und eigentlich auch fair) eine beteiligung an den einnahmen. quasi eine art "GEMA" für funde. solange dein fund ausgestellt wird und geld einbringt und vermarktet wird (himmelsscheibe von nebra wird ja auch nachgebaut... hier könnte man von lizenzgebühren sprechen) sollte ein gewisser anteil beim finder landen oder vorher ausgerechnet werden und entsprechend mit entlohnt werden.

        hier mal ein beispiel zur himmelsscheibe:


        ich weiss nicht ob das unter lizenz produziert wird oder nicht .. aber wäre eine interessante vermarktungsmöglichkeit fürs land (und damit auch für den finder).
        Gruss Matthias

        Kommentar

        • Zappo
          Heerführer


          • 28.04.2006
          • 2429
          • Baden

          #5
          Zitat von dcag99
          …..ich weiss nicht ob das unter lizenz produziert wird oder nicht .. aber wäre eine interessante vermarktungsmöglichkeit fürs land (und damit auch für den finder).
          guggst Du da: http://de.wikipedia.org/wiki/Himmelsscheibe_von_Nebra unter Kapitel Markenrecht - oder so ähnlich.

          Aber WER hats erfunden???

          Land, Finder, Käufer, Hehler?

          Mitnichten - sondern der oder die, die das Ding gedengelt haben. Und gehören tut das jetzt UNS - den Bürgern, der Menschheit. Da irgendeine Marke, ein Patent, irgendein Urheber- und Markenrecht drauf zu erwerben zu können oder zu wollen, halte ich für nen Brüller an sich.

          Und der Finderlohn ist gleich ausgerechnet:

          2 Mann je ca. 100 Facharbeiterstunden, Werkzeugkosten, Fahrtkosten.
          Eine Himmelsscheibe kostet also ca. 10 620 Euro + MWSt. Beziehungsweise das Ausbuddeln und Liefern einer solchen. HERGESTELLT haben die Finder die ja auch nicht - und auch nicht das Material bezahlt.

          Mir geht das mit dem "möglichst viel rausholen" ein wenig auf den Keks. Ich denke, Schatzsuchen macht man, weils Spaß macht. Ist zumindest die gängige Antwort hier, wenn Newbies fragen, wann sie die Kohle für ihren Detektor wieder reingesondelt haben.


          Gruß Zappo

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          • Lucius
            Heerführer


            • 04.01.2005
            • 5830
            • Annaburg;Sachsen-Anhalt
            • Viel zu viele

            #6
            Tja,so unterschiedlich sind die Ansichten...
            Google mal die Definition "Schatz".
            Und ja,manche,so auch ich, würden versuchen,finanziell das Möglichste herauszuholen.
            Allzuoft kommt man ja nicht in die Verlegenheit.
            Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
            P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??

            Kommentar

            • chabbs
              Heerführer


              • 18.07.2007
              • 12179
              • ...

              #7
              Was mir immer noch aufstößt, war die alte BGB-Regelung, die es sogar den Verbrechern von Halver ermöglicht hat, eine "Belohnung" zu bekommen.

              Die Jungs hatten keine Genehmigung, haben im Wald in NRW gesucht und versucht, den Schatz in Teilen zu verkaufen.

              Das wurde dann belohnt... kriege ich heute noch kalte Schauer.

              Da ist mir ehrlich gesagt das neue SR in NRW lieber, die Funde aus Raubgrabungen nicht mehr belohnt.

              Kommentar

              • Sorgnix
                Admin

                • 30.05.2000
                • 26081
                • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                #8
                Mein Anliegen für den Anschub dieses Themas war jetzt nicht, daß es hier wieder ellenlange Jammereien oder Auslegungsversuche von diesem und jenem losbrechen ...

                Es ging einfach darum, OB oder AB welchem Betrag irgendwann Zufriedenheit ausbricht.


                Nebenbei: Es gibt Urteile zum Thema "Anspruch wg. unkorrekter Vorleistung VERWIRKT" ...

                Danke
                Jörg
                Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                (Heiner Geißler)

                Kommentar

                • Zappo
                  Heerführer


                  • 28.04.2006
                  • 2429
                  • Baden

                  #9
                  Zitat von Lucius
                  Allzuoft kommt man ja nicht in die Verlegenheit.
                  Was Barbarenschatz, Himmelsscheibe und Bernsteinzimmer und ähnliche Kaliber angeht, wohl eher garnie.

                  Zitat von Lucius
                  Google mal die Definition "Schatz".
                  Die Frage ist, was man unter "Wert" versteht. WENN es um geschichtliche Dinge von Belange geht, ist das für mich weder der wissenschaftliche Wert noch der Wert, den irgendwelche Bescheuerten gewillt sind, zu bezahlen.

                  Die Ansicht, wissenschaftliche Erkenntnisse beziffern zu können, finde ich höchst fragwürdig. Was ist der Wert der Erkenntnisse, die man aus der Himmelsscheibe zieht? Sind diese Erkenntnisse mehr oder weniger wert als die, die uns der Fund der ersten Weintraube nördlich der Alpen, eines unbekanntes Römerlagers oder einer in der Form einmaligen Steinsetzung bescheren? Und warum?

                  Gruß Zappo

                  Kommentar

                  • sirente63
                    Banned
                    • 13.11.2005
                    • 5348

                    #10
                    Unter den Bediengungen,wie der "Barbarenschatz",letztendlich bei den zuständigen Behörden gelandet ist!!!
                    Illegal ausgehoben,und zusätzlich unterschlagen!
                    Wird die Belohnung oder ein Finderlohn hier erst garnicht in Frage kommen.

                    Mal eine andere Frage,hätte der Grundstückseigentümer eigentlich ein Anrecht auf die hälfte der Belohnung eines gemachten Schatzfundes?

                    In der Barbarenschatzfundsache wäre dann ja der Waldbesitzer,durch das kriminelle Verhalten von dem Finder,um seinen eigentlichen Anteil gebracht worden?

                    Kommentar

                    • chabbs
                      Heerführer


                      • 18.07.2007
                      • 12179
                      • ...

                      #11
                      Zitat von sirente63
                      Mal eine andere Frage,hätte der Grundstückseigentümer eigentlich ein Anrecht auf die hälfte der Belohnung eines gemachten Schatzfundes??
                      In einem Land mit Schatzregal eigentlich nicht. Hatte in einem anderen Thread ja erklärt, dass - in NRW ausdrücklich- nur die Ablieferung belohnt wird. BGB 984 gilt damit als aufgehoben.

                      Der Grundstückseigentumer geht rechtlich leer aus.

                      Kommentar

                      • dcag99
                        Heerführer


                        • 11.09.2012
                        • 4738
                        • Königreich Württemberg
                        • AT Pro

                        #12
                        Zitat von Zappo
                        guggst Du da: http://de.wikipedia.org/wiki/Himmelsscheibe_von_Nebra unter Kapitel Markenrecht - oder so ähnlich.

                        Aber WER hats erfunden???

                        Land, Finder, Käufer, Hehler?

                        Mitnichten - sondern der oder die, die das Ding gedengelt haben. Und gehören tut das jetzt UNS - den Bürgern, der Menschheit. Da irgendeine Marke, ein Patent, irgendein Urheber- und Markenrecht drauf zu erwerben zu können oder zu wollen, halte ich für nen Brüller an sich.

                        Und der Finderlohn ist gleich ausgerechnet:

                        2 Mann je ca. 100 Facharbeiterstunden, Werkzeugkosten, Fahrtkosten.
                        Eine Himmelsscheibe kostet also ca. 10 620 Euro + MWSt. Beziehungsweise das Ausbuddeln und Liefern einer solchen. HERGESTELLT haben die Finder die ja auch nicht - und auch nicht das Material bezahlt.

                        Mir geht das mit dem "möglichst viel rausholen" ein wenig auf den Keks. Ich denke, Schatzsuchen macht man, weils Spaß macht. Ist zumindest die gängige Antwort hier, wenn Newbies fragen, wann sie die Kohle für ihren Detektor wieder reingesondelt haben.


                        Gruß Zappo

                        Zuerst mal vorweg: es geht mir in meinen Aussagen nicht darum, dass ICH jetzt pers. ganz viel geld haben wollen würde sondern was ich in meiner pers. rechtsauffassung denke was gerecht wäre.

                        Was ich im konkreten Fall tun würde ist ein ganz anderes thema.

                        jetzt zum "Finderlohn" gerade in bezug auf die himmelsscheibe:

                        - ich verstehe deinen Ansatz, wenn du sagst weder das Land noch der Finder haben das ding "erfunden" / "hergestellt". Trotzdem betreibt das Land Sachsen-Anhalt mit diesem Teil ein Museum + Bücher + Sonstige Rechte. Damit macht dieses Land konkret Geld. Von einem "Allgemein Interesse" und "rein kostendeckenden Einnahmen" ist da nicht die Rede. Die Scheibe sorgte in vielen Bereichen für entsprechendes Geld in den Kassen Sachsen-Anhalts (direkt oder indirekt).
                        Da der Hersteller von diesem Geld ja nicht mehr profitiert (erst Recht nicht die Nachfahren .. denn das sind wir meist eher nicht .. siehe diskussion germanen) liegt hier also eine komerzielle Nutzung der Scheibe durch das Land vor die ohne die Finder so nicht hätte stattfinden können. daher war die leistungserbringung des finders essentiell für die monetarisierung durch das Land. und genau darum finde ich eine art "gema" gerecht für solche extremen funde (nicht irgendwelche klein funde).

                        Den Akt des findens als finderlohn heranzuziehen ist völliger Schwachsinn.
                        Wenn du auf der Straße nen Geldbeutel mit 1 Mio € findest, kann sich der Besitzer auch nicht hinstellen und sagen "das aufheben hat nur 1 min. gekostet hier hast du 1€ finderlohn"

                        wichtig ist immer zu verstehen, dass der ehrliche(!) Finder auch entsprechend entlohnt wird und das muss immer ein wirklich reeller wert sein meiner meinung nach.
                        Gruss Matthias

                        Kommentar

                        • Hanshegen
                          Bürger


                          • 09.11.2012
                          • 146
                          • Gotha
                          • Garrett Euro-Ace

                          #13
                          Ja, man kann sich jetzt wieder stundenlang streiten, was angemessen wäre,...bliblablup...
                          Grundsätzlich sehe ich das genauso wie Matthias.

                          Kommentar

                          • Niklot
                            Landesfürst


                            • 03.03.2015
                            • 910
                            • Mecklenburg
                            • Seben Tiefenmonster :-)

                            #14
                            Mal eine Gegenfrage zum Thema Finderlohn.
                            Es geht hier also um gefundene Sachen mit erheblichem Wert,oder darum damit auch in Zukunft viel Geld verdienen zu können, wie eben ein Museum, oder Bundesland.

                            Nun kommt ein Raubgräber, verscheuert alles in eigener Sache und hat somit 100 % Gewinn gemacht.
                            Die Frage wer nun entschädigt werden müsste stellt sich nicht, denn der Schatz ist ja nicht bekannt geworden.

                            Woran hat der "Raubgräber" den Wert bemessen wofür er ihn dann verkauft hat?
                            Da würden auch einige Faktoren einfließen und jeder würde sagen,das hätte ich anders gemacht.

                            Alles in allem eine schwierige Geschichte den Zeitwert sowie auch den zu erwartenden Geldfluss zu errechnen/berechnen, abzuschätzen.

                            Am besten ist doch man gibt es einfach ab und hat seine Ruhe
                            Gruß Niklot

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                            • dcag99
                              Heerführer


                              • 11.09.2012
                              • 4738
                              • Königreich Württemberg
                              • AT Pro

                              #15
                              Zitat von Niklot

                              Woran hat der "Raubgräber" den Wert bemessen wofür er ihn dann verkauft hat?
                              Da würden auch einige Faktoren einfließen und jeder würde sagen,das hätte ich anders gemacht.
                              Hier kommt es drauf an über welche kanäle die unterschlagenen Funde vertrieben werden. Je inoffizieller desto weniger geld.
                              Gruss Matthias

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