Barbarenschatz ist ja immer ne Überschrift mit "Zug" ...

vor längere Zeit war ich in einem Nachbarforum (am 03. Januar 2015 !) nebenbei mal ne Frage auf, die es vielleicht Wert ist, mal vertieft zu werden.
Auf welcher Basis muß oder soll sich ein Finderlohn bemessen??
- im günstigsten Falle nach BGB sind es ja 50%
- bei normalen neuzeitlichen Fundsachen fürs Fundbüro die üblichen Sätze in Abstufung
- und im DSchg wird der FL meist "angemessen" festgelegt
Für Punkt 3 "angemessen" herrscht wohl Bedarf an Diskussion ...
HIER erstmal der Text:
(leicht eingekürzt)
...
Wie heißt es so schön in der Bibel: wer alles will wird nichts bekommen.
Schönes Zitat!
Und für viele von uns vielleicht auch ein wenig zutreffend ...

... wobei ich "alles" streichen würde, und dafür "zu viel" setzen ...
...
über viele Punkte herrscht ja Einigkeit. Andere weniger.
Vielleicht sollte man den aktuellen Fall einfach mal aufsplitten.
Und die sich ergebenden Teilbereiche getrennt voneinander betrachten.
1. die aktuelle - für alle gültige - Rechtslage zum Fundrecht
2. das Schatzregal
3, den Finderlohn
alles ohne groß mit §§ um sich zu werfen ...
zu 1. - Fundrecht bzw. Unterschlagung
... schon meine Überschrift belegt wohl "mein" Ergebnis der Betrachtung ...
Nach meiner (meiner!!) Rechtsauffassung ist an der vermeintlichen Unterschlagung des Fundes wohl nicht viel zu deuteln.
Den zeitlichen Abstand zw. Fund und Fundmeldung halte ich für ein wenig "überdehnt" ...
Und vor dem Hintergrund einiger Video-Kurse und der Forenhistorie des Finders helfen in meinen Augen auch keine nachträglich gebastelten Filme, abgelesene Erklärungen oder hochkarätige Anwälte.
Ohne das ganze selbstdarstellerische Internetbrimborium könnte der Richter einem Anwalt da vielleicht noch folgen - aber so??
...
Trotzdem behaupte ich mal, das Verfahren endet mit dem Schuldspruch zu ungunsten des Finders ...
...
Die Rechtslage zur Fundunterschlagung ist nunmal so wie sie ist. Und da gibt´s genügend Musterurteile. Sogar vom selben Gericht vor Ort ...
zu 2. - Schatzregal
da können wir uns auch weiterhin gern beschweren - die Rechtslage ist momentan in den meisten Bundesländern so. Das muß man eben respektieren. Bis es vielleicht irgendwann mal zu Fall gebracht wird. Von einer großen Interessengemeinschaft. Da können sicher auch Schatzsucher beteiligt sein - aber ausschließlich aus unseren Reihen wird das sicher nicht zu Fall gebracht ...
(wg. der z.B. meist immer noch anderen div. rechtlichen Problemen parallel ...)
Ob nun aber die alleinige Verbindlichkeit der 50/50-Fundteilung nach BGB das Allheilmittel ist, wage ich zu bezweifeln. Es wird für archäologische Funde - insbesondere die mit horrendem finanziellen Wert, wie auch für die mit "wissenschaftlichem" Wert - eine "eigene" Lösung geben müssen.
Gräberfeldklage ist ja ganz nett - aber so etwas ist unkalkulierbar. Und auch nicht zielführend ... (meine Meinung)
zu 3 - Finderlohn
Natürlich sind 100 % von allem immer das Erste, was dem Finder in den Sinn kommt ...
Bei 50 % haben viele ja auch schon ein Problem mit der Ehrlichkeit ... - ein Punkt, wo aber mit mehr Information, Aufklärung und Selbstkritik [eingefügt: in den eigenen Reihen ...] etwas zu machen sein müßte ...
Die Frage ist nur: MÜSSEN es von allem immer 50 % sein??
WAS ist die Bemessungsgrundlage?
Himmelsscheibe wurde schon genannt.
Meine Güte, die Beiden waren mit 31.000,- DM zufrieden bzw. wären es gewesen ...
Glaubt jemand allen Ernstes, es hätte (im rechtlich möglichen Fall) eine Chance auf 50 % der angeblichen Versicherungssumme von 100.000.000,- € (??) gegeben?? WER sollte das bezahlen?
Für solche Fälle muß es wohl zwangsläufig einen Mittelweg geben ...
"Offiziell" hätte "der Staat" das Ding auch viel eher haben können.Ohne die "James-Bond-Aktion". Billiger vor allem - da wäre für die Finder auch mehr drinn gewesen ...
Der Goldkessel vom Chiemsee.
Finderlohn gab es nach Materialwert. War ja einfacher zu bestimmen. Die Wertermittlung für eine "Devotionalie" wollte wohl keiner machen. Beschwerden hab ich dazu nicht vernommen ... Gut. Bei 11 Kg Gold war das auch ne Summe.
... wenn man immer nur das $-Zeichen im Auge hat, ärgert man sich 4 Jahre nach Auszahlung des Gegenwertes von 5 1/2 Kg Gold, weil der Preis da ja dann heftig explodierte.
Wie man es macht - scheinbar muß ein Finder dann immer unzufrieden sein. Es könnte ja später "noch mehr" sein ...
Was die Frage aufwirft: Was ist genug??
Muß ich mich auf die Stufe der optimalsten Wertschöpfung begeben?
Ist es immer erstrebenswert, den momentanen "Marktpreis" als Basis anzusetzen? Es dauert doch keine 5 Minuten, und irgendwer stellt den eh infrage ... Und dann kommt das Angebot aus dem illegalen Antikenhandel auf den Tisch. WAS will ich denn nun als Anteil??
Die Finder der Himmelsscheibe waren mit 31.000,- DM zufrieden.
Und wären jeder mit ner "halben Million" es wohl auch gewesen. Mit ohne Gerichtsurteil dazu. Müssen wir nicht diskutieren, glaub ich ...
Die Frage ist immer, WANN ist man zufrieden ...
theoretischer Gedanke:
WIR/ICH/DU hätten damals die Himmelsscheibe gefunden.
Und versucht, sie "unter der Hand" an den Mann zu bringen.
Egal, wie toll die "connections" auch wären - glaubt einer, er hätte den bestmöglichen Preis rausgeholt??
WER hätte den Wert bestimmt? ... sicher nicht das LDA SA oder die Allianz-Versicherung ...
Folglich hätte man sich da am Ende auch "abspeisen" lassen. Und vielleicht Jahre später gemerkt, das andere das von uns selbst immer so sehnsüchtig gewünschte Geschäft gemacht haben. (und die Justiz könnte immer noch auf die Jagd nach uns gehen ...)
Sollte man als Finder dann nicht vielleicht etwas früher "zufrieden" sein, nicht von vornherein das "Maximum" anvisieren? Was in meinen Augen eh nicht zu realisieren ist(!!)
Wie gesagt, Theorie. Dazu müßte allerdings das SR WEG.
... ich wohne übrigens in nem BL mit kleinem SR

Wenn man die o.g. Punkte mal voneinander losgelöst betrachten könnte, dann käme man vielleicht eher zu ner übereinstimmenden Meinung.
Die reine Rechtslage für eine vermeintliche Fundunterschlagung - und den Rest.
....
Liebe Grüße!
Das totale Copyright auf diesen Beitrag erhebend

Sorgnix "R"
Meine Meinung hab ich wohl geäußert.
Wie sieht es mit weiteren aus??
Hat jemand ne Idee für die Bemessungsgrundlage??
Himmelsscheibe, ordnungsgemäß gemeldet - 50.000,-- auf die Hand, und gut???
Barbarenschatz, ordnungsgemäß gemeldet - 50.000,-- auf die Hand, und gut??
(bei beiden obigen: mal mehr den "Materialwert" + "X" im Auge)
Goldkessel, 11 Kg Gold - IST ordnungsgemäß gemeldet - 50 % auf die Hand, und gut ...
(Materialwert eindeutig ... - + "X" für Devotionalie wollte wohl keiner)
Natürlich dürfen die ganz Selbstlosen jetzt auch sagen, für mein Namenskärtchen in der Vitrine dürft ihr das auch ohne Vergütung haben.
Aber hier geht es ja um die Behandlung des gesamten Spektrums

Feuer frei!
Jörg





bescheren? Und warum?

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