Barbarenschatz, Himmelsscheibe, Schatzfund ... - FINDERLOHN ??

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  • Stahlelch
    Lehnsmann


    • 21.11.2014
    • 48
    • Bonn

    #31
    Als newbee lehn ich mich jetzt hier zu dem Thema mal echt weit aus dem Fenster:

    Wie ich das hier in NRW so mitbekommen habe, liegt das Interesse der AA bei "Funden mit außergewöhnlicher/historischer/archäologischer Bedeutung", (welcher auch belegt werden muss) vorzugsweise mit klasse Fundzusammenhang.

    Simpel wie ich nun mal bin, hab ich mir nun folgendes überlegt:

    Bei Funden ohne den o.g. Merkmalen ( so diese denn begehrt seitens der Arches werden) könnte ja schon mal grundsätzlich der Materialwert nach den aktuellen Handelspreisen vergütet werden (ist in östlichen Edelmetall verarbeitenden Ländern auch aktuell so Brauch, unabhängig der Handwerkskunst!).

    Wenn sich jetzt aber ein "außergewöhnlicher/historischer/archäologischer" bedeutender Fund ereignet, sollte dieser doch schon aufgrund seines "außergewöhnlichen/historischen/archäologischem" alters mit einem Faktor belegt werden können, nachdem sich der Materialwert proportional entsprechend steigert.!?

    Is halt so ne Idee...

    Grüße
    Konstantin
    42

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    • Drusus
      Heerführer


      • 31.08.2005
      • 3464
      • München, Bayern
      • Goldmaxx, was sonst?? ;)

      #32
      Auch auf die Gefahr hin, dass es schon mal erwähnt wurde und mich der Chef gleich wieder rügt , möchte ich mal darauf hinweisen, dass vom Wert des Fundes i.d.R. die Restaurationskosten erst mal angezogen werden und vom Rest dann der Finderlohn bemessen wird. Und hier ist man dann als Finder irgendwie hilflos ausgeliefert.

      Das soll übrigens auch gängige Praxis in Bayern sein, um Finder dazu zu bewegen, auf ihre Hälfte des Fundes bzw. Fundwertes zu verzichten – nämlich indem die genannten Restaurationskosten den Fundwert im Extremfall gar übersteigen und somit der Finder am Ende draufzahlen müsste, wenn er auf sein Recht bestehen würde.

      Viele Grüße,
      Günter
      Quis custodiet ipsos custodes?

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      • dcag99
        Heerführer


        • 11.09.2012
        • 4738
        • Königreich Württemberg
        • AT Pro

        #33
        Zitat von Drusus
        Auch auf die Gefahr hin, dass es schon mal erwähnt wurde und mich der Chef gleich wieder rügt , möchte ich mal darauf hinweisen, dass vom Wert des Fundes i.d.R. die Restaurationskosten erst mal angezogen werden und vom Rest dann der Finderlohn bemessen wird. Und hier ist man dann als Finder irgendwie hilflos ausgeliefert.

        Das soll übrigens auch gängige Praxis in Bayern sein, um Finder dazu zu bewegen, auf ihre Hälfte des Fundes bzw. Fundwertes zu verzichten – nämlich indem die genannten Restaurationskosten den Fundwert im Extremfall gar übersteigen und somit der Finder am Ende draufzahlen müsste, wenn er auf sein Recht bestehen würde.

        Viele Grüße,
        Günter
        genau das könnte man umgehen mit der vorher von mir erwähnten "gema" ähnlichen gebühr.

        hier müsste man dem finder (ich sag jetzt mal irgendwas) 10% an dem angefallenen gewinn abgeben.

        bei extremen zuschauermagneten wie der himmelsscheibe macht nämlich dieser vermarktungswert einen erheblichen teil des wertes aus.


        auch pauschalbeträge pro besucher oder pro jahr sind möglich. wie auch bei der gema so gehandhabt. dort bezahlt der betreiber eine gebühr und du bekommst deinen anteil .. auch wenn nur 1 lied von dir gespielt wird.
        Gruss Matthias

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        • chabbs
          Heerführer


          • 18.07.2007
          • 12179
          • ...

          #34
          Zitat von Stahlelch

          Bei Funden ohne den o.g. Merkmalen ( so diese denn begehrt seitens der Arches werden) könnte ja schon mal grundsätzlich der Materialwert nach den aktuellen Handelspreisen vergütet werden (ist in östlichen Edelmetall verarbeitenden Ländern auch aktuell so Brauch, unabhängig der Handwerkskunst!).
          Hä? Verstehe nicht, was Du uns sagen willst.

          In NRW sollen nur Funde unter das Schatzregal fallen, welche eine herausragende Bedeutung haben.

          Alles andere bekommst Du eh zurück (§ 984).

          Sollte der Archäologe ein Stück einfach auf goodwill haben wollen, kannst Du frei mit ihm verhandeln.

          Egal, was dabei rauskommt. Der Grundstückseigentümer bekommt nach altem Gesetz dann die Hälfte ab.

          Bei einem Schatzregalfund wird nicht der Fund bezahlt. Es soll eine Belohnung für das regelkonforme Abliefern bezahlt werden. Diese soll sich am wissenschaftlichen Wert orientieren.

          Der Landeigentümer ist hierbei erst einmal außen vor, da NICHT der Fund bezahlt wird.

          Das wird noch für reichlich Diskussionen sorgen und sicher das ein oder andere Mal vor Gericht landen, da die Wertbemessung schwammig ist.

          Aber da sind irgendwelche "proportionale" Wertbemessungen schon rein gesetzlich nicht vorgesehen. Wird auch sicher kein Preiskatalog für Schatzregalfunde veröffentlicht

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          • dcag99
            Heerführer


            • 11.09.2012
            • 4738
            • Königreich Württemberg
            • AT Pro

            #35
            Zitat von chabbs
            Bei einem Schatzregalfund wird nicht der Fund bezahlt. Es soll eine Belohnung für das regelkonforme Abliefern bezahlt werden. Diese soll sich am wissenschaftlichen Wert orientieren.
            diese belohnung nennt man finderlohn. der steht einem nämlich gesetzlich sowieso zu, auch wenn das land das gern anders sieht.

            Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
            § 971 Finderlohn

            (1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.
            Gruss Matthias

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            • chabbs
              Heerführer


              • 18.07.2007
              • 12179
              • ...

              #36
              Nein, ich glaube das darf man nicht über einen Kamm scheren!

              Ansonsten gefiele mir persönlich § 970 am Besten.
              Macht der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittlung eines Empfangsberechtigten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so kann er von dem Empfangsberechtigten Ersatz verlangen.
              Ich verwahre alle meine Funde in einem goldenen Tresor. Halte ich für erforderlich. Möchte ich bezahlt haben.

              Wie gesagt, ich denke, der Finderlohn passt hier nicht!

              Empfangsberechtiger i.S. des 971 ist m.E. ein Eigentümer.

              Schätze sind IMMER Dinge, die herrenlos geworden sind. Also keinen Eigentümer haben.

              Müsste man mal einen Juristen fragen, wie sich das verhält.

              Kommentar

              • dcag99
                Heerführer


                • 11.09.2012
                • 4738
                • Königreich Württemberg
                • AT Pro

                #37
                Zitat von chabbs
                Nein, ich glaube das darf man nicht über einen Kamm scheren!

                Ansonsten gefiele mir persönlich § 970 am Besten.


                Ich verwahre alle meine Funde in einem goldenen Tresor. Halte ich für erforderlich. Möchte ich bezahlt haben.

                Wie gesagt, ich denke, der Finderlohn passt hier nicht!

                Empfangsberechtiger i.S. des 971 ist m.E. ein Eigentümer.

                Schätze sind IMMER Dinge, die herrenlos geworden sind. Also keinen Eigentümer haben.

                Müsste man mal einen Juristen fragen, wie sich das verhält.
                schätze an sich sind herrenlos, gehen aber nach DSchG in das Eigentum des Landes über. In diesem Sinne ist das Land also sowohl Eigentümer als auch Empfangsberechtigter.
                Gegenüber diesem hast du also einen Anspruch auf Finderlohn!

                Auszug aus dem DSchG BW:

                Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen gewesen sind, daß ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten entdeckt werden oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben.
                formaljuristisch ist die unentdeckte sache herrenlos.. mit der entdeckung jedoch eigentum des jeweiligen Landes (ausser bayern). damit muss (richtiges melden etc vorrausgesetzt) auch ein anspruch auf finderlohn bestehen.
                Gruss Matthias

                Kommentar

                • Erdspiegel
                  Heerführer


                  • 16.07.2008
                  • 7040
                  • zwischen Schutt & Scherben
                  • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

                  #38
                  Ein Finderlohn bzw.eine finanzielle Entschädigung falls ein Schatzregal greift,ist von Seiten der Ämter wohl eher für Zufallsfunde gedacht.
                  Wer mit einer Sonde unterwegs ist forciert die Fundwahrscheinlichkeit.Treibend hinzu kommt außerdem noch die Wahl des Suchgebiets,zB.nahe einer Römerstrasse,Wüstung,Feldlager etc.Und wer mit Kenntnis der Ämter oder gar ehrenamtlich geht,dem stehen zudem noch Infos zur Verfügung die in den einschlägigen Schulungen vermittelt werden.Und dann auf einen Finderlohn hoffen?
                  Was sagen die Ämter dazu?
                  Was hält das Finanzamt davon?

                  Das Thema hier vermittelt einigen Archäologen und der Öffentlichkeit genau den Eindruck,den sie schon seit Jahrzehnten haben.Ein Großteil der Suchenden hat immer ein gewisses monetäres Interesse im Hinterkopf.Egal ob nächtlich mit der Stirnfunzel im Wald unterwegs,oder mit der Ackerangelkarte aus NRW.

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                  • chabbs
                    Heerführer


                    • 18.07.2007
                    • 12179
                    • ...

                    #39
                    Zitat von Erdspiegel
                    Ein Großteil der Suchenden hat immer ein gewisses monetäres Interesse im Hinterkopf.Egal ob nächtlich mit der Stirnfunzel im Wald unterwegs,oder mit der Ackerangelkarte aus NRW.
                    Stimmt auf jeden Fall.

                    Ich habe nur das so weitergegeben was auf der Sondengängertagung im Anglerparadies ( ) NRW/ Herne verlautbart wurde. Und da wurde es Belohnung genannt.

                    Und noch mal, es ist eben KEIN Finderlohn, sondern die Belohnung regelgerechten Verhaltens.

                    Zumindest wurde das so erklärt!

                    Kommentar

                    • dcag99
                      Heerführer


                      • 11.09.2012
                      • 4738
                      • Königreich Württemberg
                      • AT Pro

                      #40
                      Zitat von chabbs
                      Stimmt auf jeden Fall.

                      Ich habe nur das so weitergegeben was auf der Sondengängertagung im Anglerparadies ( ) NRW/ Herne verlautbart wurde. Und da wurde es Belohnung genannt.

                      Und noch mal, es ist eben KEIN Finderlohn, sondern die Belohnung regelgerechten Verhaltens.

                      Zumindest wurde das so erklärt!

                      hier wäre der rechtliche aspekt interessant. würde ich direkt mal gern wissen. wie es das amt nennt, ist völlig wurscht. wie es der richter nennt interessanter.
                      auch ein amt hat nicht immer recht.

                      @erdspiegel: es geht hier in dem thread darum, was eine angemessene belohnung sein könnte. das ein amt das nicht gerne liest ist ja wohl klar oder? aber jedem sondler monitäre interessen zu unterstellen halte ich für zu kurz gedacht.

                      bei korrekter arbeitsweise ist es doch auch nicht falsch dafür "belohnt" zu werden? (ohne zu unterstellen man würde nur an geld denken).
                      teilweise stellen funde einen extremen wert dar, den der findende abgibt. wie eben das fundrecht auch aussagt steht ihm da eine kompensation einfach zu. das gehört sich einfach so.
                      Gruss Matthias

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