Wie ich das hier in NRW so mitbekommen habe, liegt das Interesse der AA bei "Funden mit außergewöhnlicher/historischer/archäologischer Bedeutung", (welcher auch belegt werden muss) vorzugsweise mit klasse Fundzusammenhang.
Simpel wie ich nun mal bin, hab ich mir nun folgendes überlegt:
Bei Funden ohne den o.g. Merkmalen ( so diese denn begehrt seitens der Arches werden) könnte ja schon mal grundsätzlich der Materialwert nach den aktuellen Handelspreisen vergütet werden (ist in östlichen Edelmetall verarbeitenden Ländern auch aktuell so Brauch, unabhängig der Handwerkskunst!).
Wenn sich jetzt aber ein "außergewöhnlicher/historischer/archäologischer" bedeutender Fund ereignet, sollte dieser doch schon aufgrund seines "außergewöhnlichen/historischen/archäologischem" alters mit einem Faktor belegt werden können, nachdem sich der Materialwert proportional entsprechend steigert.!?
Is halt so ne Idee...
Grüße
Konstantin


, möchte ich mal darauf hinweisen, dass vom Wert des Fundes i.d.R. die Restaurationskosten erst mal angezogen werden und vom Rest dann der Finderlohn bemessen wird. Und hier ist man dann als Finder irgendwie hilflos ausgeliefert. 



Kommentar