Meine ersten selbstgemachten Luftbilder

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  • Thumbhunter
    Bürger


    • 15.12.2007
    • 159
    • Baden

    #31
    Der Spielverderber wieder


    Nachdem jetzt alle Feuer und Flamme sind. Und ja sicher es ist ein schönes Spielzeug!

    Beleuchte ich für eure Information als ausgewachsener Überwachungsgegner mal die rechtlich Seite dieses Hobbys .... Danach könnte die Aufnahme die hier im Forum veröffentlicht wurde schon eine teure Abmahnung wert sein.

    Darf ich bei meinen Drohnenflügen Bilder von Häusern und Gebäuden machen und meinen Freunden zeigen?

    Grundsätzlich sind auch die Urheberrechte eines Architekten an seinen Bauwerken juristisch zu beachten. In diese Rechte wird durch eine Ablichtung auch aus der Bordkamera einer privaten Drohne oder auch eines Hubschraubers eingegriffen. Soweit ich diese Bilder aber nur in meinem rein privaten Umfeld verwende und sie nur Freunden und Verwandten zugänglich mache, so ist dies rechtlich unbedenklich.

    Wie sieht es aus, wenn ich diese Bilder im Internet veröffentlichen will?

    Anders sieht die Rechtslage aus, wenn ich die Bilder im Internet oder an anderer Stelle öffentlich zugänglich mache. Normalerweise gilt zwar bei Aufnahmen von Gebäuden oder dauerhaft öffentlich ausgestellten Kunstwerken die Panoramafreiheit. Danach darf ein Foto eines an einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Platz stehenden Bauwerks verbreitet werden, wenn es sich auf die Ansicht beschränkt, die von der Straße oder dem Platz aus zu sehen ist.

    Nicht erlaubt ist das Veröffentlichen von Bildern mit der Rückseite oder dem Innenhof des Gebäudes. Für Luftaufnahmen hat dies der Bundesgerichtshof 2003 in seinem "Hundertwasser-Haus"-Urteil damals noch für Hubschrauber präzisiert (Az. I ZR 192/00). Danach gilt bei solchen Bildern die Panoramafreiheit nicht, da diese Teile des Gebäudes zeigen, die von dem Weg, der Straße oder dem Platz aus nicht zu sehen sind. Zudem besteht Einigkeit darüber, dass dieses Aufnahmerecht auch dann nicht anwendbar sein soll, wenn für die Erstellung der Aufnahme Hilfsmittel verwendet werden, wozu auch Flugkörper gehören. Wer also Luftaufnahmen ohne die Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlicht, riskiert dabei eine teure Abmahnung.

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    • behreberlin
      Heerführer


      • 19.07.2007
      • 3736
      • B, MOL, LDS, TF, P, OHA und anderswo
      • XP ADX100 (ex), Tesoro Euro Sabre (ex), White´s DFX 300, White´s tm 808, Rutus Solaris

      #32
      Spaßbremse......
      ---------------------------------------------
      Mit-Gewinner Fotowettbewerb März 2014

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      • samson
        Heerführer

        • 03.10.2000
        • 1785
        • Eich bei Worms
        • Whites DFX, XP Deus

        #33
        Zitat von Thumbhunter

        Nicht erlaubt ist das Veröffentlichen von Bildern mit der Rückseite oder dem Innenhof des Gebäudes. Für Luftaufnahmen hat dies der Bundesgerichtshof 2003 in seinem "Hundertwasser-Haus"-Urteil damals noch für Hubschrauber präzisiert (Az. I ZR 192/00). Danach gilt bei solchen Bildern die Panoramafreiheit nicht, da diese Teile des Gebäudes zeigen, die von dem Weg, der Straße oder dem Platz aus nicht zu sehen sind. Zudem besteht Einigkeit darüber, dass dieses Aufnahmerecht auch dann nicht anwendbar sein soll, wenn für die Erstellung der Aufnahme Hilfsmittel verwendet werden, wozu auch Flugkörper gehören. Wer also Luftaufnahmen ohne die Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlicht, riskiert dabei eine teure Abmahnung.
        Wie sieht das dann rechtlich mit der "Vogelperspektive" bei z.B. Bing-Maps aus?
        Das sind Luftbilder mit noch mehr Details als die hier gezeigten.

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        • Cowboybasti
          Heerführer


          • 07.04.2006
          • 2208
          • Süd-Niedersachsen
          • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

          #34
          also bei wikipedia steht folgendes:

          In Deutschland galt bis 1990 eine Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen. Nach Artikel 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes ist diese Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen entfallen. Allerdings dürfen nach § 109 g Abs. 2[3] des Strafgesetzbuches auch aus Luftfahrzeugen Wehrmittel sowie militärische Vorgänge, Einrichtungen und Anlagen nicht fotografiert werden, wenn dadurch „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe“ gefährdet wird.

          Nach deutschem Recht ist es außerdem nicht zulässig, mittels Aufnahmen aus Flugzeugen oder Helikoptern in die geschützte Privatsphäre einer Person einzudringen, bzw. so gefertigte Aufnahmen ohne Genehmigung der Betroffenen zu veröffentlichen. (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2003, AZ: VI ZR 373/02, - Luftbildaufnahmen vom Ferienhaus)

          und ich finde samson hat da schon recht das es nichts anderes ist als maps oder google earth. zudem ich auch kein interesse daran habe bei andern leuten in garten zu fliegen und fotos zu knipsen. also von daher mach ich mir da gar keine gedanken.
          Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

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          • KARACHO
            Landesfürst


            • 10.08.2011
            • 748
            • NRW
            • Garrett Euro-Ace plus Garrett Treasure Ace und das richtige Gespür in der Nase..

            #35
            tolle Sache, viel Erfolg damit...
            Grüße
            Karacho
            [...Horrido...
            LUFTKRIEGSHISTORIKER - AHR und VERMISSTENSUCHE - THÜRINGEN

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            • Thumbhunter
              Bürger


              • 15.12.2007
              • 159
              • Baden

              #36
              Die dort eingestellten Bilder (Google) sind mindestens 2 Jahre alt bis sie veröffentlicht werden und selbst dann kann man sein Grundstück noch unkenntlich machen. Aber der Aufwand....

              Zudem sind die Bilder nicht sehr hochauflösend ab ca. einer Höhe von 300 Metern wirds schon schwer zu sagen was für ne Automarke der Nachbar im Hof stehen hat

              Dazu kommt und jetzt wird es lustig, für Google Screenshoots gilt das selbe wie für Luftaufnahmen privat ja, öffentlich Grauzone, gewerblich 100 % Abmahnung, zwar nicht von Google ... denn die haben die Bilder auch nur in Lizenz sondern vom Lizenzgeber...

              Wie gesagt rein informativ ... Wo kein Kläger da kein ...

              Einfacher Grundsatz: Von öffentlichem Gelände ohne Hilfsmittel ....

              P.S. Wikipedia als Quelle ...

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              • Sorgnix
                Admin

                • 30.05.2000
                • 25924
                • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                #37
                also WENN wir schon beim Recht sind ...

                ... dann würde ich mir verkneifen, das ich in Höhen bis 300 m fliege

                Erlaubt sind nunmal nur 100 m ...

                Ist allerdings auch schwierig, das mit dem Auge immer so ganz genau abzuschätzen ... ( )

                Gruß
                Jörg
                Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                (Heiner Geißler)

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                • Thumbhunter
                  Bürger


                  • 15.12.2007
                  • 159
                  • Baden

                  #38
                  Da hast du was falsch verstanden, ... ich meinte die Auflösung von Google Earth ab ca 300 Meter .... ich besitze keine Drohne ... aber ne GoPro

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                  • Cowboybasti
                    Heerführer


                    • 07.04.2006
                    • 2208
                    • Süd-Niedersachsen
                    • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

                    #39
                    also soweit ich in erfahrung gebracht habe ist diese maximalhöhe von 100m auf die seillänge bei drachen gedacht.
                    mit modellfliegern darf man sich genehmigungsfrei im unkontrollierten luftraum bewegen , außer bei flugplätzen etc. , und der kontrollierte luftraum beginnt bei 2500 fuß / 762m höhe.

                    aber wie es so ist streiten sich da auch die gemüter.
                    Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

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                    • Thumbhunter
                      Bürger


                      • 15.12.2007
                      • 159
                      • Baden

                      #40
                      Also ich glaube das es je nach Bundesland verschieden Regelungen gibt was die max. Höhe angeht... aber mit bis zu 100 Meter liegt man da schon gut.... im Regierungsbezirk Karlsruhe gibt es extra 2 Anträge...

                      Ganz interessant :

                      1 x Allgemeinerlaubnis:


                      - nur gewerblich
                      - nur in Sichtweite
                      - nicht über Ortschaften, Menschen, Industrieanlagen, Katastrophengebieten, Justizanstalten o.ä. ..... (da bleibt dir ja nur noch der Wald ODER ein!

                      ANTRAG auf Einzelerlaubnis


                      Diese bekommt dann auch eine Privatperson mit ähnlichen Einschränkungen wie oben....

                      Alles nicht so einfach

                      Kommentar

                      • Watzmann
                        Heerführer

                        • 26.11.2003
                        • 5014
                        • Großherzogtum Baden

                        #41
                        Auch ganz interessant.
                        Nurflügel, Nurfluegel, Tailless wing, Flying Wing, Nuri, IG Nurflügel Schweiz, Horten

                        Kommentar

                        • Credi
                          Ritter


                          • 22.02.2012
                          • 394
                          • Eifel/RP
                          • Detektion nur durch gezielte (Zeit und Ort) Luftbildprospektion

                          #42
                          Hallo Basti,

                          Gratuliere, Du hast den Kopter in der Luft und kannst sehen daß die Erde rund ist. Der Weitwinkel der GoPro verzerrt ungemein, aber man kann schlecht die Höhe abschätzen.
                          Die Hinweise von Watzmann sind sehr wichtig. Ergänzend will ich hinzufügen, daß ich der Ansicht bin, es gilt für Flugmodelle jeder Art eine Höhenbegrenzung auf 100 m, so habe ich die Vorschrift in Erinnerung.
                          Um Details am Boden analysieren zu können ist es nicht notwendig höher zu fliegen.
                          Es gibt ein Programm/elektronische Steuerung, mit der die Kamera automatisch in vorgegebenen Zeitabständen geneigt wird. Genannt: AuRiCo (Automatic Rig Control), wird beim KAPen benutzt. s. bei Google.

                          Gruß Credi
                          Ein Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann. (Golo Mann)

                          Kommentar

                          • ogrikaze
                            Moderator

                            • 31.10.2005
                            • 11297
                            • Leipzig
                            • Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris

                            #43
                            Gerade gefunden im Netz...es geht auch so http://www.youtube.com/watch?v=L75ESD9PBOw
                            Gruß Sven

                            Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
                            Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

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                            • sugambrer
                              Heerführer


                              • 16.02.2004
                              • 1475
                              • Wolkenkuckucksheim

                              #44
                              Zitat von ogrikaze
                              Gerade gefunden im Netz...es geht auch so http://www.youtube.com/watch?v=L75ESD9PBOw

                              Saustark!
                              Mein Angebot: Sollte jemand hier dieses Fluggerät nachbauen können, erkläre ich mich höchstpersönlich bereit den Piloten dafür zu stellen.

                              Gruß,
                              sugambrer
                              "Denken, was wahr, und fühlen, was schön, und wollen, was gut ist, darin erkennt der Geist das Ziel des vernünftigen Lebens."

                              Johann Gottfried von Herder

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