Der Spielverderber wieder
Nachdem jetzt alle Feuer und Flamme sind. Und ja sicher es ist ein schönes Spielzeug!
Beleuchte ich für eure Information als ausgewachsener Überwachungsgegner mal die rechtlich Seite dieses Hobbys .... Danach könnte die Aufnahme die hier im Forum veröffentlicht wurde schon eine teure Abmahnung wert sein.
Darf ich bei meinen Drohnenflügen Bilder von Häusern und Gebäuden machen und meinen Freunden zeigen?
Grundsätzlich sind auch die Urheberrechte eines Architekten an seinen Bauwerken juristisch zu beachten. In diese Rechte wird durch eine Ablichtung auch aus der Bordkamera einer privaten Drohne oder auch eines Hubschraubers eingegriffen. Soweit ich diese Bilder aber nur in meinem rein privaten Umfeld verwende und sie nur Freunden und Verwandten zugänglich mache, so ist dies rechtlich unbedenklich.
Wie sieht es aus, wenn ich diese Bilder im Internet veröffentlichen will?
Anders sieht die Rechtslage aus, wenn ich die Bilder im Internet oder an anderer Stelle öffentlich zugänglich mache. Normalerweise gilt zwar bei Aufnahmen von Gebäuden oder dauerhaft öffentlich ausgestellten Kunstwerken die Panoramafreiheit. Danach darf ein Foto eines an einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Platz stehenden Bauwerks verbreitet werden, wenn es sich auf die Ansicht beschränkt, die von der Straße oder dem Platz aus zu sehen ist.
Nicht erlaubt ist das Veröffentlichen von Bildern mit der Rückseite oder dem Innenhof des Gebäudes. Für Luftaufnahmen hat dies der Bundesgerichtshof 2003 in seinem "Hundertwasser-Haus"-Urteil damals noch für Hubschrauber präzisiert (Az. I ZR 192/00). Danach gilt bei solchen Bildern die Panoramafreiheit nicht, da diese Teile des Gebäudes zeigen, die von dem Weg, der Straße oder dem Platz aus nicht zu sehen sind. Zudem besteht Einigkeit darüber, dass dieses Aufnahmerecht auch dann nicht anwendbar sein soll, wenn für die Erstellung der Aufnahme Hilfsmittel verwendet werden, wozu auch Flugkörper gehören. Wer also Luftaufnahmen ohne die Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlicht, riskiert dabei eine teure Abmahnung.

Nachdem jetzt alle Feuer und Flamme sind. Und ja sicher es ist ein schönes Spielzeug!
Beleuchte ich für eure Information als ausgewachsener Überwachungsgegner mal die rechtlich Seite dieses Hobbys .... Danach könnte die Aufnahme die hier im Forum veröffentlicht wurde schon eine teure Abmahnung wert sein.
Darf ich bei meinen Drohnenflügen Bilder von Häusern und Gebäuden machen und meinen Freunden zeigen?
Grundsätzlich sind auch die Urheberrechte eines Architekten an seinen Bauwerken juristisch zu beachten. In diese Rechte wird durch eine Ablichtung auch aus der Bordkamera einer privaten Drohne oder auch eines Hubschraubers eingegriffen. Soweit ich diese Bilder aber nur in meinem rein privaten Umfeld verwende und sie nur Freunden und Verwandten zugänglich mache, so ist dies rechtlich unbedenklich.
Wie sieht es aus, wenn ich diese Bilder im Internet veröffentlichen will?
Anders sieht die Rechtslage aus, wenn ich die Bilder im Internet oder an anderer Stelle öffentlich zugänglich mache. Normalerweise gilt zwar bei Aufnahmen von Gebäuden oder dauerhaft öffentlich ausgestellten Kunstwerken die Panoramafreiheit. Danach darf ein Foto eines an einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Platz stehenden Bauwerks verbreitet werden, wenn es sich auf die Ansicht beschränkt, die von der Straße oder dem Platz aus zu sehen ist.
Nicht erlaubt ist das Veröffentlichen von Bildern mit der Rückseite oder dem Innenhof des Gebäudes. Für Luftaufnahmen hat dies der Bundesgerichtshof 2003 in seinem "Hundertwasser-Haus"-Urteil damals noch für Hubschrauber präzisiert (Az. I ZR 192/00). Danach gilt bei solchen Bildern die Panoramafreiheit nicht, da diese Teile des Gebäudes zeigen, die von dem Weg, der Straße oder dem Platz aus nicht zu sehen sind. Zudem besteht Einigkeit darüber, dass dieses Aufnahmerecht auch dann nicht anwendbar sein soll, wenn für die Erstellung der Aufnahme Hilfsmittel verwendet werden, wozu auch Flugkörper gehören. Wer also Luftaufnahmen ohne die Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlicht, riskiert dabei eine teure Abmahnung.
Kommentar