Gruß Henry
Von der Gemeinde beduldete unzulässige Nutzung von Straßenrandstreifen ?
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Von der Gemeinde beduldete unzulässige Nutzung von Straßenrandstreifen ?
Eine Öffentliche Straße ( öffentliche Verkehrsanlagen ) besteht in der Regel aus der Straße und einem befestigten oder unbefestigten Straßenrand, der bis zur Grundstücksgrenze des benachbarten Grundstückes geht. Gibt es für diesen Rand eine Straßenbaurechtliche mindestbreite und eine dem Nutzen endsprechende Widmungsvorschrift ?? Oder anders gefragt: ist es zulässig das eine Gemeinde dem Eigentümer eines an eine Straße angrenzenden Grundstück den Randstreifen zur Bebauung durch eine Grundstückserhöhung und deren Befestigung durch eine z.B. Mauer, überlässt ?
Gruß HenryZuletzt geändert von Henry; 14.10.2007, 16:09.[Thomas KliebenschedelStichworte: - -
Das hört sich für mich "für Stunk mit Nachbarn oder Gemeinde an" Henry
- geht's um die 1,5m als Gehweg, oder generell um die "Grenzen" zwischen Gemeinde und Eigentümer? (habe da vor 17 Jahren so meine eigene Erfahrung gemacht)
greets
=Spooky=Kommentar
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Nein, kein Stunk ! Weder mit dem einen noch dem anderen !! Es ist eine rein Hypothetische Frage die sich aus einer Diskussion heraus ergeben hat !! Es geht vielmehr um den „Weg“ einen Lösung für eine solche Frage zu finden ! Selbstverständlich gibt es auch einen Bezug auf Themen wie sie hier behandelt werden. Selbst wenn dieses nicht sofort ersichtlich ist !
Gruß HenryZuletzt geändert von Henry; 14.10.2007, 18:38.[Thomas KliebenschedelKommentar



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