Förster

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  • Truble
    Geselle

    • 19.08.2001
    • 87
    • Ost Österreich
    • -

    #16
    Förster

    Original geschrieben von Helvetikus
    @Truble

    Und wenn nicht, geh ich nicht in den Wald und bleib bei Ihr, oder was?

    Gruss an Alle

    Helvetikus
    Wäre doch eine Alternative, oder?

    Gruß Truble

    Kommentar

    • Helvetikus
      Ritter

      • 23.09.2001
      • 599
      • Soladurum
      • bei uns verboten ;-)))

      #17
      Ja, das wäre eine So weiss ich wenigstens warum er sich aufregt, wenn er mich sondeln sieht:ha :ha

      Gruss an Alle

      Helvetikus

      Kommentar

      • Thorsten

        #18
        @ Wigbold und Eifelgeist: Zum einen hat ein Förster keinen Waffenschein, sondern normalerweise lediglich eine Waffenbesitzkarte, zum anderen trägt keiner der Förster und Forstbediensteten in meinem Bekanntenkreis irgendetwas Uniformähnliches. Ich denke, das ist andernorts auch so, damit wäre ein Förster optisch nicht vom ordinären Jäger zu unterscheiden, was Probleme mit sich bringen könnte. Denn einem Jäger Folge leisten würde ich nicht (und auch einem Förster nur dann, wenn ich im Unrecht bin).
        Gibt´s da nicht so eine Verordnung, wonach der Wald für alle da ist und man sich frei darin bewegen kann (außer in ausgewiesenen Schutzzonen)?
        Klar, graben ist was anderes. Aber solange ich nicht dabei erwischt werde, hat mir m.E. da niemand irgendwas vorzuschreiben.

        Kommentar

        • Eifelgeist
          Ehren-Moderator
          Heerführer

          • 13.03.2001
          • 2593
          • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

          #19
          Wenn mich die Erinnerung nicht trübt ...

          Original geschrieben von Thorsten
          ... zum anderen trägt keiner der Förster und Forstbediensteten in meinem Bekanntenkreis irgendetwas Uniformähnliches. ...
          Hallo Thorsten!

          Doch, z. B. in Nordrhein-Westfalen! Vom Revierleiter im gehobenen Dienst an aufwärts. Falls nicht zwischenzeitlich geändert ...

          Gruß
          Eifelgeist
          Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

          Wer hier vorüber geht, verweile!
          Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
          Deutschland zerfällt in viele Teile.
          Das Substantivum heißt: Zerfall.

          Was wir hier stehn gelassen haben,
          das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
          Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
          auf den ein Volk gekommen ist.


          Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

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          • Truble
            Geselle

            • 19.08.2001
            • 87
            • Ost Österreich
            • -

            #20
            Wald ist für alle da

            mir hat mal eine jägerin au deutschland erzählt, dass es bei euch verboten sei, die markierten wanderwege zu verlassen. ob wahr oder nicht kann ich nicht beurteilen.

            gruß
            truble

            Kommentar

            • Dachs
              Landesfürst

              • 13.08.2001
              • 622
              • Minden Westfalen
              • Meine Nase und den Verstand

              #21
              Polizeigewalt durch Förster

              Die Polizei oder die Förster haben die gleichen Rechte wie jeder normale Bürger auch.

              Jeder kann eine Person die einer Straftat verdächtig ist vorläufig festnehmen.

              Erst der Richter erläßt nach Haftprüfung die eigentliche Festnahme.
              Wer suchet der findet, wer nicht sucht ist tot.

              Kommentar

              • andrebryx
                Geselle

                • 06.09.2001
                • 72
                • NRW

                #22
                Jägern als selbsternante Polizisten...

                Sollte man folgendes an den Hals wünschen
                Angehängte Dateien

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                • schnuffi
                  Ritter

                  • 08.12.2000
                  • 362
                  • bei de Löwensteiner Bersche in BW
                  • Ex 10 " + Relic Hawk + andere

                  #23
                  Re: Jägern als selbsternante Polizisten...

                  Original geschrieben von andrebryx
                  Sollte man folgendes an den Hals wünschen

                  HäHäHäHäHä
                  sehr gut!




                  Gruß Schnuffi
                  Gruß Schnuffi


                  i brech zamm


                  a Bayer im Schwobeländle

                  Kommentar

                  • Jabba
                    Bürger

                    • 11.12.2001
                    • 131
                    • NRW

                    #24
                    Und hier noch ein kleiner Aufruf zum Umweltschutz an alle Lodenmäner, Hobbyjäger, Sondengänger, usw.
                    Haltet unsere Wälder sauber. Besonders Schrottpatronen, Flaschendeckel, Zigarettenpapierchen usw. gehören in den Mülleimer und nicht auf Wald und Wiesen.

                    :saw
                    Der Sucher sucht der Finder findet.

                    Kommentar

                    • wolfsmond
                      Heerführer

                      • 19.03.2002
                      • 1111
                      • Kiel

                      #25
                      Jäger, Förster,Verlassen der Waldwege etc.

                      mittlerweile arbeite ich ehrenamtlich seit fast zehn jahren im artenschutz und führe greifvogelkartierungen und bestandaufnahmen durch. in diesem rahmen bin ich hin und wieder mit jagdpächtern zusammengetroffen. natürlich gibt es immer solche und solche dieser gattung "grüne". ich kenne mich sehr gut mit den rechten und pflichten der jagdpächter aus und kann dazu folgendes sagen; (zumindest für das bl schleswig-holstein)

                      1.) ein jagdpächter hat lediglich die jagd in einem bestimmten revier gepachtet und darf dort - soweit er keine anderen gesetzte verletzt - auch mit seinem pkw herumfahren und seinen hund frei laufen lassen (soweit es ein ausgebildeter jagdhund ist). seinen hund hinter dem auto herlaufen lassen darf auch er nicht. das verstößt gegen das tierschutzgesetz.

                      ein jagdpächter hat keinerlei weisungsbefugnis gegenüber anderen personen die er in seinem revier antrifft. (er hat sich auf verlangen als jagdpächter auszuweisen. schließlich laufen jäger auch hin und wieder in "zivil" durchs revier). selbst wenn man direkt vor seinem ansitz mit der sonde herumläuft, hat er keine rechtliche handhabe. er darf niemanden festnehmen - es sei denn er verhindert damit eine straftat - und hat auch kein recht personalien aufnehmen.

                      2.) ein jagdaufseher (jäger mit besonderen rechten) darf personen die eine straftat begehen, oder begangen haben sogar mit waffengewalt festhalten. trifft aber nicht zu, wenn man dort lediglich am sondeln ist. er darf in diesem fall aber personalien aufnehmen. er hat auch weisungsbefugnis durch den grundeigentümer und darf einen auffordern sich wieder auf die öffentlichen waldwege zu begeben (darf der jäger nicht - darf er schon, hat er kein recht auf vollzug)

                      3.) förster sind auch desweilen in zivil, oder ohne uniform unterwegs. sie haben die gleichen rechte wie die polizei und jagdaufseher. haben sich aber auch auszuweisen wenn sie in zivil unterwegs sind. schließlich kann ja jeder behaupten er wäre jagdaufseher oder förster...

                      4.) verlassen der waldwege...

                      in schleswig-holstein ist das verlassen der waldwege generell verboten. allerdings gelten auch alte und schon fast verwilderte wege zu den offiziellen waldwegen. auch reitwege, wirtschaftswege oder breite ausgefahrene fahrspuren von landwirtschaftlichen geräten dürfen betreten werden. verläßt man einen waldweg, oder betritt ein wald abseits der wege, begeht man eine ordnungswidrigkeit, die allerdings nur der grundeigentümer, jagdaufseher oder förster zur anzeige bringen darf.

                      5.) kontakt mit "grünen männchen"

                      meine spontanen kontakte im wald mit jägern, oder förster waren eigentlich bis auf einmal immer ganz entspannt. die frage ist immer wie der "grüne" auf mich zu kommt.
                      wenn es ein normaler jäger ist und er gleich losbrüllt, dann bekommt er feuer :BUMM kommt aber selten vor. die meisten sind sehr interessiert und weisen einen lediglich darauf hin, das es generell verboten ist die wege zu verlassen und das man sich doch lieber beim eigentümer eine erlaubnis holen sollte.

                      6.) schutz der tierewelt

                      ab februar beginnt die setz - und legezeit von rehwild und vögeln. das betreten und der längere aufenthalt im waldgebieten in denen tiere ihre jungen bekommen, oder eier gelegt haben, kann durchaus dazu führen, das diese ihre jungen oder brutstätten für immer verlassen!!!
                      ab april / mai sind die jungen schon so weit, das sie kurzzeitige störungen durchaus wegstecken. sollte man also ein lautes geschrei von vögeln (nicht vom vögeln)beim sondeln bemerken, dann sollte man diesen bereich für vier wochen verlassen und später wieder kommen.


                      SONDELN HIN ODER HER - DENKT AN DIE TIERWELT



                      grüsse aus schlesweig-holstein

                      und ein erfolgreiches sondeln

                      wolfsmond
                      Zuletzt geändert von wolfsmond; 16.04.2002, 09:07.

                      Kommentar

                      • Eifelgeist
                        Ehren-Moderator
                        Heerführer

                        • 13.03.2001
                        • 2593
                        • Beute-„Rheinland-Pfälzer“

                        #26
                        Danke wolfsmond! Das ist doch mal eine klare Aussage.

                        Gruß
                        Eifelgeist
                        Inschrift auf einem sächsisch-preußischen Grenzstein

                        Wer hier vorüber geht, verweile!
                        Hier läuft ein unsichtbarer Wall.
                        Deutschland zerfällt in viele Teile.
                        Das Substantivum heißt: Zerfall.

                        Was wir hier stehn gelassen haben,
                        das ist ein Grabstein, dass ihr's wisst!
                        Hier liegt ein Teil des Hunds begraben,
                        auf den ein Volk gekommen ist.


                        Erich Kästner: Gesang zwischen den Stühlen (1932)

                        Kommentar

                        • Mirro
                          Ratsherr

                          • 23.03.2002
                          • 215
                          • Rhein-Neckar-Kreis
                          • Compass Jr.

                          #27
                          war das etwa in baden-württemberg?

                          vielleicht liegt es auch da dran das ihr mit militaerzeugs rumrennt (kleidung)

                          Kommentar

                          • Ramses

                            #28
                            § 127 Jedermann

                            Hi leute,

                            zu Thema was Dachs geschrieben hat

                            Festnahme und Verhaftung nach deutschem Recht - Überblick für juristische Laien
                            Hinweis: Die nachfolgend öfters gebrauchte Abkürzung "StPO" bezieht sich auf Vorschriften der deutschen Strafprozeßordnung.

                            Voraussetzungen einer (vorläufigen) Festnahme:

                            Nach § 127 StPO ist jedermann auch ohne richterliche Anordnung zur vorläufigen Festnahme eines Beschuldigten befugt, wenn er auf frischer Tat angetroffen wird und entweder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann oder der Täter der Flucht verdächtigt ist.

                            Dieser sog. Jedermann-Paragraph wird recht selten praktisch; wer stellt als normaler Bürger schon einen Bankräuber oder sonst auf frischer (Straf-)Tat angetroffene Beschuldigte. Die Vorschrift wird allerdings für Mitglieder privater Wachdienste oder Detekteien (etwa die Privatdetektive in Kaufhäusern) bedeutsam. Da diese keine behördlichen Befugnisse haben, stützen sie sich beim Festhalten etwa eines Ladendiebes in der Zeit bis zum Eintreffen der Polizei auf § 127 StPO.

                            Staatsanwälte und Polizeibeamte haben gemäß § 127 Absatz 2 StPO ein erweitertes Recht zur Festnahme von Personen: Sie sind stets schon dann zur vorläufigen Festnahme einer Person befugt, wenn die Voraussetzungen zum Erlaß eines Haftbefehls vorliegen. Bei ihnen muß der Täter also nicht "auf frischer Tat" angetroffen werden.

                            Gruß

                            Ramses

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                            • Helvetikus
                              Ritter

                              • 23.09.2001
                              • 599
                              • Soladurum
                              • bei uns verboten ;-)))

                              #29
                              @mirro

                              ja, es war in BW, so zwischen Lörrach und dem Titisee. Militärklamotten hatten wir keine an, sondern grüne Helli Hansen Jacken . Nehme an die Klappspaten haben seinen Neid erregt . Wer sich übrigens in Wald und Flur "festnehmen" lässt und nicht einfach von dannen geht ist ja selber schuld.

                              Gruss an Alle
                              Helvetikus

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                              • Echelon
                                gesperrt
                                • 18.04.2002
                                • 41
                                • Berlin
                                • Whites Eagle II SL

                                #30
                                Staatsgewalt

                                Kleine Story nebenbei !


                                Ich war neulich am Waldrand neben einer belebten Strasse suchen. Genau in dem Moment, als ich etwas aufwendig verpacktes und scheinbar bewusst vergrabenes geortet hatte und beim Bergen mit dem Spaten zugange war, hielt ein Streifenwagen der Polizei und 2 Beamte stiegen aus.

                                Die Polizisten kamen sofort zielstrebig auf mich zu.
                                Ihr könnt euch sicherlich vorstellen wie ich innerlich am rotieren war!!!
                                Stellt euch nur mal vor, der Inhalt meines Fundes wäre Diebesgut gewesen. Man hätte mir glatt unterstellen können, ich wäre der Täter gewesen und wollte nur meine versteckte Beute wieder ausgraben (schwitz).
                                Aber es kam anders. Einer der Beamten fragte mich sofort höflich aber energisch, was ich hier suche.
                                Ich erwiederte, das ich ein Schatzsucher bin und gerade etwas gefunden habe, was ich nun bergen will.
                                "Soso, dann graben sie mal aus" sprach der Grünrock, mit nunmehr sehr interessierter Miene.
                                Was ich nun zu Tage förderte, waren ca. 10 in Plastikfolie eingeschweisste Edelstahlbleche in den Massen ca. 40 x 60 cm.
                                Alle 3 waren wir erstaunt, das so etwas überhaupt verpackt und vergraben wird.
                                Auf meine Bemerkung hin, die Bleche hätten aus Gold sein müssen, kam die die Bemerkung seitens der Beamten "dann hätten wir geteilt " !!!!!!!!!!
                                So aber warf ich die Bleche wieder in das Erdloch, weil weder ich , noch die beiden Polizisten sie haben wollten.
                                Ich wurde noch etwas über die Technik und den Preis meines Detektors befragt, dann verabschiedeten sich die Polizisten freundlich von mir und fuhren wieder los.
                                Nicht mal meinen Personalausweis wollten sie sehen !

                                Merke: Nicht alle Ordnungshüter sind von den Mächten des Bösen besessen !

                                Kommentar

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