Moin,
wer wirklich und ehrlich Meteoriten sucht, aber den sich mit Sicherheit bereits am ersten Tag sich einstellenden archäologischen Zufallsfunde auch unverzüglich der Denkmalschutzbehörde meldet, der hat juristisch nichts zu befürchten. Selbst wenn sie wollten, können DSchB für die Suche nach Meteoriten keine NFG ausstellen, weil sie dafür nicht zuständig sind.
Viele Grüße
Walter
wer wirklich und ehrlich Meteoriten sucht, aber den sich mit Sicherheit bereits am ersten Tag sich einstellenden archäologischen Zufallsfunde auch unverzüglich der Denkmalschutzbehörde meldet, der hat juristisch nichts zu befürchten. Selbst wenn sie wollten, können DSchB für die Suche nach Meteoriten keine NFG ausstellen, weil sie dafür nicht zuständig sind.
Viele Grüße
Walter
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