iPhone bestellt,leeren Karton bekommen

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  • BERGMANN 78
    Heerführer


    • 02.06.2006
    • 5291
    • Preussen
    • Fisher F70, Ebinger 722 C, Aquanaut 1280X, OGF-W

    #1

    iPhone bestellt,leeren Karton bekommen

    Tach Leute.

    Wollte mal von euch wissen wie es rechtlich aussieht....Beispiel...wenn ich vom Zusteller in dem Fall UPS eine Sendung annehme und auch mit Unterschrift quittiere und im nachhinein stellt sich heraus das der Karton unterwegs geöffnet wurde und die Ware entwendet.

    Wer haftet in so einem Fall?

    Habe anschließend im Internet recherchiert und mir ist aufgefallen das die iPhonediebstähle,sei es im Paketzentrum oder durch den Zusteller selber,im Moment recht häufig vorkommen und gewissen Providern dieses Problem bekannt zu sein scheint.Handeln diese Provider dann nicht fahrlässig wenn solche Fälle bekannt sind und sie uns vorab nicht instruieren sofort im beisein des Zustellers das Paket auf Vollständigkeit zu prüfen?



    Danke für eure Antworten.
    Gruß B78


    Jehova, Jehova...wer hat hier Waldsuche gesagt?

    Zitat: Oelfuss



  • Watzmann
    Heerführer

    • 26.11.2003
    • 5014
    • Großherzogtum Baden

    #2
    Ging es direkt über den Händler oder über Ebay oder dergleichen.
    Bei Letzteren gibt´s ja oft,daß irgendwo in der Beschreibung,meist ganz klein,steht daß es nur die Verpackung gibt.
    Wenn es über den Händler war und Du hast den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware durch Deine Unterschrift bestätigt,dürfte es schwer werden.

    Kommentar

    • BERGMANN 78
      Heerführer


      • 02.06.2006
      • 5291
      • Preussen
      • Fisher F70, Ebinger 722 C, Aquanaut 1280X, OGF-W

      #3
      Zitat von Watzmann
      Ging es direkt über den Händler oder über Ebay oder dergleichen.
      Bei Letzteren gibt´s ja oft,daß irgendwo in der Beschreibung,meist ganz klein,steht daß es nur die Verpackung gibt.
      Wenn es über den Händler war und Du hast den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware durch Deine Unterschrift bestätigt,dürfte es schwer werden.
      War direkt vom Händler,in dem Fall nicht Ebay.

      Ich habe ja nur den Erhalt der Sendung quittiert und weiter nix.

      Hätte ja auch beim Nachbarn landen können und der hätte wohl auch gutgläubig unterschrieben ohne es vorher zu öffnen.
      Gruß B78


      Jehova, Jehova...wer hat hier Waldsuche gesagt?

      Zitat: Oelfuss



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      • Grubenmolch
        • 26.02.2009
        • 3162
        • Ostsachsen

        #4
        Hallo! Vielleicht etwas ot. Hatte letztens Mail vom Händler die Sendung VOR Unterschrift auf Vollständigkeit/Unversehrtheit zu prüfen! Hab ich gemacht, der Bote stand kurz vorm Herzkasper!!!
        Endlich auch mal Fotowettbewerbgewinner 11/2020

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        • BERGMANN 78
          Heerführer


          • 02.06.2006
          • 5291
          • Preussen
          • Fisher F70, Ebinger 722 C, Aquanaut 1280X, OGF-W

          #5
          Zitat von Grubenmolch
          Hallo! Vielleicht etwas ot. Hatte letztens Mail vom Händler die Sendung VOR Unterschrift auf Vollständigkeit/Unversehrtheit zu prüfen! Hab ich gemacht, der Bote stand kurz vorm Herzkasper!!!
          Das wäre ja schonmal ne Maßnahme vom Händler gewesen,die Ungeduld vom Boten kann ich mir auch sehr gut vorstellen.
          Gruß B78


          Jehova, Jehova...wer hat hier Waldsuche gesagt?

          Zitat: Oelfuss



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          • Gimbli
            Moderator

            • 27.09.2008
            • 6849
            • Essen/Ruhrgebiet
            • Tesoro Tejon/Minelab Safari

            #6
            Zitat von Grubenmolch
            Hallo! Vielleicht etwas ot. Hatte letztens Mail vom Händler die Sendung VOR Unterschrift auf Vollständigkeit/Unversehrtheit zu prüfen! Hab ich gemacht, der Bote stand kurz vorm Herzkasper!!!
            Da ist aber das Problem, das du die Sendung lediglich äußerlich auf Unversehrtheit überprüfen darfst.
            Öffnen darfst du das Paket erst, nachdem dir der Zusteller das Paket gegen Unterschrift ausgehändigt hat.
            Und eine äußerliche Überprüfung hätte in @Bergmanns Fall nichts gebracht, wenn der Dieb das Paket sorgfälltig wieder verschlossen hat.

            Gruß Michael
            Der Weg ist das Ziel
            No DSU inside!

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            • sirente63
              Banned
              • 13.11.2005
              • 5348

              #7
              Hallo
              Wenn du unterschrieben hast,das du die Warensendung empfangen hast,sieht es übel aus
              für Dich.
              Sofort Anzeige erstatten!!Gegen den Händler oder Unbekannt.
              Forsche doch mal im Netz nach,ob der Händler schon öfters aufgefallen ist,in gleicher Manier.
              Versicherter Versand?Eventueller Diebstahl durch Unbekannte Dritte?
              Sämtliche Paketdienste haben INTERN mit solchen Vorfällen schwer zu kämpfen,das ist bekannt.

              Aushilfskräfte von Leiharbeiterfirmen,Studenten, usw müssen z.B ein Führungszeugnis bei der DHL vorlegen.

              Würde Anzeige erstatten,und sofort zum Anwalt....

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              • RM2
                Lehnsmann


                • 14.11.2009
                • 38
                • Berlin

                #8
                Ich arbeite schon lange im E-Commerce / Onlinehandel.

                Erstatte Anzeige ("Team Grün" ist Dein Freund, glaub es! :-) und teile das auch dem entsprechenden Händler mit.

                Wenn es ein mittelgroßer Händler ist, erreichst Du nur mit einer Reklamation dort so gut wie nix. Bei den ganz großen noch weniger.

                Jeder Versandhändler weiß, daß exorbitant viel Zeug auf dem Versandweg "abhanden" kommt. Und da ist Diebstahl als Grund GANZ weit vorne. Trotzdem wird versucht, das auf den Kunden abzuwälzen, da ein Versicherungsfall viel Papierkram und sonstigen Stress bedeuten.

                Ist ein reines Zahlenspiel: Interne Kosten der damit beschäftigten Mitarbeiter + Versicherungskosten gegen EINEN enttäuschten Kunden.

                Es gibt Händler die erkannt haben, daß diese Heransgehenweise EXTREM kurzsichtig ist, insbesondere heutzutage, wo jeder Kunde im Netz seine Meinug kund tun kann.

                Daher der Rat: Anzeige + Meldung beim Händler. Vergrößert Deine Chancen ungemein.

                Viel Erfolg!

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                • BERGMANN 78
                  Heerführer


                  • 02.06.2006
                  • 5291
                  • Preussen
                  • Fisher F70, Ebinger 722 C, Aquanaut 1280X, OGF-W

                  #9
                  Wenn du unterschrieben hast,das du die Warensendung empfangen hast,sieht es übel aus
                  für Dich.
                  Ganz so übel seh ich das ganze jetzt nicht.

                  Wenn solche Mißstände bekannt sind aber niemand darüber informiert wird ,trifft den Endverbraucher doch keine Schuld.

                  Schade das ich erst nach dem Placebo-iphone(Nix drin) das Internet bemüht habe,steht ja eigentlich alles drin.

                  Immer mehr O2 Kunden beschweren sich über das Versandhaus Hermes. Nachdem sehnlichst das neue iPhone...
                  Gruß B78


                  Jehova, Jehova...wer hat hier Waldsuche gesagt?

                  Zitat: Oelfuss



                  Kommentar

                  • Martin_P
                    Ratsherr


                    • 23.12.2011
                    • 276
                    • Solingen

                    #10
                    Hi Bergmann !
                    Ich gehe in den meisten Fällen zunächst so vor, dass ich den Händler bei Problemen schriftlich kontaktiere und zur Stellungnahme auffordere.
                    Ich setze dabei eine Frist von 14 Tagen. Nach 14 Tagen schalte ich einen Anwalt ein und erstatte ggf. dann auch durch den Anwalt beraten Anzeige entweder gegen Unbekannt oder gegen den Händler. Wenn möglich, kontaktiere ich zB die Kreditkartengesellschaft und bespreche den Betrugsverdacht und lasse die Zahlung sperren und melde das betroffene Unternehmen. Wenn der Einkauf über zB Amazon durchgeführt wurde, kontaktiere ich immer auch Amazone und teile denen die Problematik mit.
                    Der Weg über einen Anwalt ist zwar nicht immer billig aber sehr erfolgsträchtig.
                    In einem Gerichtsverfahren steht dann unter Umständen zunächst Aussage gegen Aussage aber darauf kann man es ankommen lassen. Unter Umständen ist das Unternehmen ja auch schon einmal in ähnlichen Vorwürfen aufgefallen. Eine einfache anwaltliche Beratung kostet im Normalfall ca. 50 €.
                    Da es sich bei einem Iphone um ein recht teueres Objekt handelt, würd ich mir die Mühe machen.

                    Viel Erfolg !

                    M

                    Kommentar

                    • Shakerz
                      Moderator

                      • 30.09.2005
                      • 3750
                      • Oberpfalz/Bayern
                      • Rutus Optima, Quest Q40 + Cors Strike, Whites TREASURE Pro, XP ADX 150 Pro, Teknetics Delta 4000 u. Omega 8000, Deteknix Xpointer, Garrett ProPointer

                      #11
                      Sofern die Internetrecherche nicht unbedingt ergibt, dass der Versender ein offensichtlicher Betrüger ist, sollte man diesen nicht gleich mit strafrechtlichen Vorhaltungen gegenübertreten (Stichwort: Üble Nachrede). Sofern ich keine konkreten Hinweise auf den od. die Täter in der Hand habe, muss ich mich mit einer Strafanzeige gegen Unbekannt begnügen. Alles weitere bringen (eventuell) die polizeilichen Ermittlungen zu Tage. Wir sollten uns aber mal nichts vormachen - bei solchen Delikten zu ermitteln u. den Täter ausfindig zu machen ist mit Sicherheit nicht einfach. Sollten die Ermittlungen jedoch konkrete Anhaltspunkte auf einen bekannten Täter zu Tage fördern, so wird aus dem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt automatisch eines gegen einen bekannten Täter.

                      In Betracht kommen hier die Delikte Unterschlagung von Postsendungen bzw. Diebstahl aus Postsendungen.

                      Was mal das wichtigste wäre: hast du die Außenverpackung gecheckt? Ist eine doppelte Lage Klebeband vorhanden? Nicht das Klebeband des Versenders? Überklebte Paketbänder sind sehr gute Spurenträger (daktyloskopische Spuren). Also aufheben u. bei der Anzeigenerstattung mit vorlegen.

                      Der Paketsender handelt auf keinen Fall fahrlässig. Das kann man ihm nie u. nimmer unterstellen.

                      War das Paket denn nicht gegen Diebstahl versichert? So weit ich weiß, ist doch jedes Standartpaket der DHL automatisch bis 400 od. 500 EUR versichert?

                      Gruß

                      S.
                      Suche Heiligenanhänger aller Art. Bitte alles anbieten. Danke.

                      Kommentar

                      • nobike
                        Bürger


                        • 26.10.2004
                        • 140
                        • Franken
                        • nur meine Nase ...

                        #12
                        hm ... also große Chancen ohne Anzeige hast du nicht. Die Paketdienste berufen sich auf die Entgegennahme bei Versender und Empfänger. Also den Versender "angreifen" ist die einzige Chance. Einen ähnlichen Fall in kleinerem Rahmen hatte ich vor einiger Zeit, man wird irr vor lauter Erklärungen und Formularen. Direkte Reklamation beim Verkäufer und beim geringsten Zögern eine Anzeige wegen Betrugs, alles andere ist vertane Zeit.

                        anTon
                        ---------------------------
                        Fotografie macht Spaß

                        Kommentar

                        • Shakerz
                          Moderator

                          • 30.09.2005
                          • 3750
                          • Oberpfalz/Bayern
                          • Rutus Optima, Quest Q40 + Cors Strike, Whites TREASURE Pro, XP ADX 150 Pro, Teknetics Delta 4000 u. Omega 8000, Deteknix Xpointer, Garrett ProPointer

                          #13
                          Seh ich auch so, nur mit dem Unterschied eben, dass ich mit der Strafanzeige nicht gleich auf den Versender losgehen würde. Aufgestockt wird automatisch. Zurückrudern ist allerdings etwas schwieriger. Hoffe du verstehst was ich meine. :-)
                          Suche Heiligenanhänger aller Art. Bitte alles anbieten. Danke.

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                          • jabberwocky6
                            Heerführer


                            • 08.08.2006
                            • 3164
                            • Spätzle-City (B-W)
                            • XP Deus, G-Maxx II, Garrett ACE 250

                            #14
                            Zitat von RM2
                            Ich arbeite schon lange im E-Commerce / Onlinehandel.

                            Jeder Versandhändler weiß, daß exorbitant viel Zeug auf dem Versandweg "abhanden" kommt. Und da ist Diebstahl als Grund GANZ weit vorne. Trotzdem wird versucht, das auf den Kunden abzuwälzen, da ein Versicherungsfall viel Papierkram und sonstigen Stress bedeuten.

                            Ist ein reines Zahlenspiel: Interne Kosten der damit beschäftigten Mitarbeiter + Versicherungskosten gegen EINEN enttäuschten Kunden.
                            Interessante Aussagen, die Du als "Insider" da triffst. Doch kannst Du das auch irgendwie belegen? Denn bei dem, was Du als "exorbitant" bezeichnest, handelt es sich laut der offiziellen Statistiken um Werte im unteren Promillebereich. Von meinen ca. 4000 Sendungen der letzten paar Jahre kamen alle an (davon 2 beschädigt aber vollständig).

                            Dein Zahlenbeispiel ist völliger Quatsch. Die internen Kosten eines Mitarbeiters sind bei Ablehnung wesentlich höher (denn da will der Kunde einen Grund, widerspricht usw.), die Versicherungskosten sind so oder so da und daß es in Zeiten des Internets nicht nur einen enttäuschten Kunden gibt sondern so etwas schnell Wellen schlägt, ist den Unternehmen schon seit mindestens 10 Jahren bewußt.

                            Ach ja, bei meinen oben erwähnten 2 beschädigten Sendungen hatte ich den Warenwert inkl. Versandkosten innerhalb von einer Woche und ohne jegliche Nachprüfung (!) auf dem Konto.

                            LG Jan
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                            • Martin_P
                              Ratsherr


                              • 23.12.2011
                              • 276
                              • Solingen

                              #15
                              Dies ist keine juristische Beratung und ich bin kein Jurist.

                              Das Versandunternehmen ist in diesem Fall Erfüllungsgehilfe des Iphones im Kaufvertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Somit trifft den Verkäufer auch der Vorwurf gegen den Versandunternehmer. Der Verkäufer kann dann einen Ermittlungsauftrag beim Versandunternehmer einreichen. Zunächst ist ein Mangel an der Ware bzw die Ware fehlt und da kann man jetzt lange humanistisch Philosophieren über Schuld und Unschuld, fest steht, dass da kein Iphone geliefert wurde, aber vermutlich bereits Geld gezahlt.
                              Da sehr ich erstmal keinen Grund für Samthandschuhe.
                              Ob und wer da wen bestiehlt oder betrügt, tja, das klärt sich entweder vor Gericht oder der Versandhändler übernimmt zunächst einmal den Schaden, reguliert ihn über seine Versicherung und verfolgt den Vorfall weiter auf der Suche nach dem vermuteten Dieb.

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