Urteil gegen Sondengänger
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Gut, damit kann man leben.
Wie gesagt, ich wollte ja erstens keine archäologisch wichtigen Dinge zerstören und zweitens nicht in die Luft gehen
Im Grunde suche ich jetzt nach Münzen und Knöpfen, das ist irgendwie sehr befriedigend. Darüberhinaus sind Ackerstunden sehr entspannend . . . Gruss.
Kommentar
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Objektiv betrachtet - von mir natürlich subjektiv - ...
...begeht ein jeder, der tatsächlich nach seinem verlorenen Ehering (z. B. an Bade-Seen) sucht, eine Ordnungswiderigleit im Sinne Denkmalschutzgesetz und bedarf einer Genehmigung durch die Behörde,
...begeht jeder Pilzesucher eine Ordnungswiderigleit im Sinne Denkmalschutzgesetz und bedarf einer Genehmigung durch die Behörde,
denn ein jeder nimmt billigend in Kauf, überall ein Bodendenkmal finden zu können.
Dabei ist es ja völlig egal, ob man mittels Detektor sucht oder sich auf seine Adleraugen beim Aufspüren von Lesefunden verlassen möchte.
Wer offenen Auges durch die Republik maschiert, handelt ordnungswidrig.
Ich denke, daß man demnächst auch die Fundbüros schließen kann, denn jeder noch so ehrliche Finder, der dort etwas abgibt, hat sich im Sinne des Denkmalschutzes ordnungswidrig verhalten.
"Vor Gericht und auf Hoher See bist Du in Gottes Hand"
- alte Juristen-Weisheit -
Gruß
masterTHief- nur echt mit "TH" -Kommentar
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Völlig verquere Analogie Masterthief. ABER wenigstens meldet sich mal einer derjenigen zu Wort, die vorher entgegengesetzt diesen Urteils argumentiert hat. Dafür meinen Respekt.
Es ist natürlich so, dass die meisten Archäologischen Denkmäler in den letzten Jahrhunderten durch Anlegen von Rübenmieten, bei der Feldarbeit, durch den RAD, beim Häuslebau gefunden wurden.
ABER der Metalldetektor ist ein direktes Mittel, um "unter die Erde" sehen zu können. Nur, dass man eben nicht sieht, was man ausbuddelt, ehe man es in der Hand hat. Deswegen nimmt man den Fund eines BD in Kauf.
Ich sehe dieses Urteil aber nicht gefährdend für Sondengänger- ich denke, dass es auf Umwegen auch unsere Rechte stärkt. Ich würde gerne auch mal Walters Kommentar dazu wissen, aber m.E. ist es die logische Folge aus dem damaligen Mythos-Urteil.Kommentar
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Hy,
ihr redet alle von einer Ordnungswiedrigkeit, beim Sondeln auf einem nicht BD.
Die Strafkosten halten sich dabei absolut in Grenzen. (Max.40Euro)
So und was sagt uns dann der Flyer, der vom LDA verteilt wurde? Strafe von 50000 bis 250000 Euro!!
Siehe: LDA Flyer
Ordnungswiedrigkeit oder Straftat? (auf einem nicht eingetragenen BD!!)
Gruß Vampire"In jeder Legende, mag sie noch so phantastisch sein, steckt ein Körnchen Wahrheit. Und gelegentlich nehmen wir ein schimmer davon wahr."
Bram StokerKommentar
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Die Fälle die mir aus SH bekannt sind zahlen die beim ersten mal 800€ und wenn sie ein zweites Mal erwischt werden 5000 €. Ist ja auch der Streitwert gewesen beim OVG.Hy,
ihr redet alle von einer Ordnungswiedrigkeit, beim Sondeln auf einem nicht BD.
Die Strafkosten halten sich dabei absolut in Grenzen. (Max.40Euro)
So und was sagt uns dann der Flyer, der vom LDA verteilt wurde? Strafe von 50000 bis 250000 Euro!!
Siehe: LDA Flyer
Ordnungswiedrigkeit oder Straftat? (auf einem nicht eingetragenen BD!!)
Gruß VampireMitglied der Detektorengruppe SHKommentar
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"In jeder Legende, mag sie noch so phantastisch sein, steckt ein Körnchen Wahrheit. Und gelegentlich nehmen wir ein schimmer davon wahr."
Bram StokerKommentar
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"In jeder Legende, mag sie noch so phantastisch sein, steckt ein Körnchen Wahrheit. Und gelegentlich nehmen wir ein schimmer davon wahr."
Bram StokerKommentar
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Wobei man ja sagen muss das reine Sondengehen ist ja völlig unbedenklich, das Verbotene ist das finden bzw das Graben.
Aber es geht ja keiner Sondeln nur weil er es gerne piepen hört.?
Also entweder man hat eine NFG und ruhe ,oder man hat keine NFG und nimmt es in Kauf erwischt zu werden.Kommentar
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Diese "Klagehansel" zerstören uns Hobby. Anstatt still und ruhig sein Ding zu machen und bescheiden auftretend eine vertauensvolle Zusammenarbeit aufzubauen, diese dann zu hegen und zu pflegen, wird unüberlegt gegen und jedes und alles juristisch zu Felde gezogen.
Die Ergebnisse der Klagewut mündeten dann z.B. in Hessen in der Einführung des Schatzregals.Zuletzt geändert von Walli2007; 05.05.2012, 18:21.Viele Grüße und Gut Fund,
Jens Diefenbach
PS. Die guten Funde liegen alle noch tief unten!Kommentar
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Kommentar
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Wie siehts für das wunderschöne Bayern aus:
Da brauchte man bis jetzt ja noch keine Genehmigung (außer der des Grundstückseigentümers)
Heißt das jetzt im Klartext ich brauche eine? oder was.... ???????
ich komm nichtmehr ganz mit, Sorry für die dumme Frage^^
mit freundlichen Grüßen
lukeKommentar
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Moin,
einen Kommentar dazu habe ich im gleichen Thema beim Detektorforum abgegeben, ich spare es mir, jetzt alles nochmals einzutippen.
Wo bitte siehst Du im Mythos-Urteil eine Folge zu diesem hier. Alleine der Hinweis des Richters, dass es keinen Anspruch auf eine NFG gäbe, sagt mir, dass er das Mythos-Urteil nicht kennt, da das Mythos-Urteil besagt, dass ein Anspruch auf Erteilung einer NFG besteht.
Viele Grüße
WalterKommentar
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Das Mythos-Urteil war das einzige, was bisher positiv zu werten ist, da es für die Genehmigungsvergabe echte Vorteile gebracht hat.
Offenbar, und da muß ich Walter recht geben, wurde das Urteil aus Hessen nicht berücksigt. Auch das 1648er Schreiben von Dietrich wäre ggf. hilfreich gewesen. Ob dies durch mangelhafte Vorbereitung des Klägers unberücksichtigt blieb ist schwer zu sagen.
Die sinnvolle Aufgabe der neuen Verbände könnte sein, alle Urteile einmal zu sammeln und zukünftigen Klägern dann ein Notfall ein Packet zur Verfügung zu stellen.Viele Grüße und Gut Fund,
Jens Diefenbach
PS. Die guten Funde liegen alle noch tief unten!Kommentar







das Argument fällt jetzt für dich schonmal weg!

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