Urteil gegen Sondengänger

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  • insurgent
    Heerführer


    • 26.11.2006
    • 2126
    • schleswig Holstein
    • GMP2

    #16
    Zitat von frari66
    Ein Lehrgang wäre vielleicht gar nicht sooo verkehrt, vor allem was Fundmunition odgl. angeht. Das Zeugs ist ja saugefährlich und man sollte mal wissen, WIE man eigentlich gräbt, damit man da nix zur Explosion bringt. Im Grunde ist das wohl mit das Hauptproblem in D. Alles voller Kriegsrelikte . . .
    Ist bei uns ein halber Tag und im Nachbarland ca. 1.5 h
    Mitglied der Detektorengruppe SH

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    • frari66
      Bürger


      • 03.04.2012
      • 160
      • BW

      #17
      Gut, damit kann man leben.

      Wie gesagt, ich wollte ja erstens keine archäologisch wichtigen Dinge zerstören und zweitens nicht in die Luft gehen Im Grunde suche ich jetzt nach Münzen und Knöpfen, das ist irgendwie sehr befriedigend. Darüberhinaus sind Ackerstunden sehr entspannend . . . Gruss.

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      • masterTHief
        Landesfürst

        • 27.11.2001
        • 985
        • In einer Höhle in der Erde
        • Schlumberger Titan

        #18
        Objektiv betrachtet - von mir natürlich subjektiv - ...

        ...begeht ein jeder, der tatsächlich nach seinem verlorenen Ehering (z. B. an Bade-Seen) sucht, eine Ordnungswiderigleit im Sinne Denkmalschutzgesetz und bedarf einer Genehmigung durch die Behörde,

        ...begeht jeder Pilzesucher eine Ordnungswiderigleit im Sinne Denkmalschutzgesetz und bedarf einer Genehmigung durch die Behörde,

        denn ein jeder nimmt billigend in Kauf, überall ein Bodendenkmal finden zu können.

        Dabei ist es ja völlig egal, ob man mittels Detektor sucht oder sich auf seine Adleraugen beim Aufspüren von Lesefunden verlassen möchte.

        Wer offenen Auges durch die Republik maschiert, handelt ordnungswidrig.

        Ich denke, daß man demnächst auch die Fundbüros schließen kann, denn jeder noch so ehrliche Finder, der dort etwas abgibt, hat sich im Sinne des Denkmalschutzes ordnungswidrig verhalten.

        "Vor Gericht und auf Hoher See bist Du in Gottes Hand"
        - alte Juristen-Weisheit -

        Gruß
        masterTHief
        - nur echt mit "TH" -

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        • chabbs
          Heerführer


          • 18.07.2007
          • 12179
          • ...

          #19
          Völlig verquere Analogie Masterthief. ABER wenigstens meldet sich mal einer derjenigen zu Wort, die vorher entgegengesetzt diesen Urteils argumentiert hat. Dafür meinen Respekt.

          Es ist natürlich so, dass die meisten Archäologischen Denkmäler in den letzten Jahrhunderten durch Anlegen von Rübenmieten, bei der Feldarbeit, durch den RAD, beim Häuslebau gefunden wurden.

          ABER der Metalldetektor ist ein direktes Mittel, um "unter die Erde" sehen zu können. Nur, dass man eben nicht sieht, was man ausbuddelt, ehe man es in der Hand hat. Deswegen nimmt man den Fund eines BD in Kauf.

          Ich sehe dieses Urteil aber nicht gefährdend für Sondengänger- ich denke, dass es auf Umwegen auch unsere Rechte stärkt. Ich würde gerne auch mal Walters Kommentar dazu wissen, aber m.E. ist es die logische Folge aus dem damaligen Mythos-Urteil.

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          • Vampire
            Heerführer

            • 16.08.2001
            • 2218
            • Schwarzwald

            #20
            Hy,

            ihr redet alle von einer Ordnungswiedrigkeit, beim Sondeln auf einem nicht BD.
            Die Strafkosten halten sich dabei absolut in Grenzen. (Max.40Euro)

            So und was sagt uns dann der Flyer, der vom LDA verteilt wurde? Strafe von 50000 bis 250000 Euro!!

            Siehe: LDA Flyer

            Ordnungswiedrigkeit oder Straftat? (auf einem nicht eingetragenen BD!!)

            Gruß Vampire
            "In jeder Legende, mag sie noch so phantastisch sein, steckt ein Körnchen Wahrheit. Und gelegentlich nehmen wir ein schimmer davon wahr."
            Bram Stoker

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            • insurgent
              Heerführer


              • 26.11.2006
              • 2126
              • schleswig Holstein
              • GMP2

              #21
              Zitat von Vampire
              Hy,

              ihr redet alle von einer Ordnungswiedrigkeit, beim Sondeln auf einem nicht BD.
              Die Strafkosten halten sich dabei absolut in Grenzen. (Max.40Euro)

              So und was sagt uns dann der Flyer, der vom LDA verteilt wurde? Strafe von 50000 bis 250000 Euro!!

              Siehe: LDA Flyer

              Ordnungswiedrigkeit oder Straftat? (auf einem nicht eingetragenen BD!!)

              Gruß Vampire
              Die Fälle die mir aus SH bekannt sind zahlen die beim ersten mal 800€ und wenn sie ein zweites Mal erwischt werden 5000 €. Ist ja auch der Streitwert gewesen beim OVG.
              Mitglied der Detektorengruppe SH

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              • Vampire
                Heerführer

                • 16.08.2001
                • 2218
                • Schwarzwald

                #22
                Zitat von insurgent
                Die Fälle die mir aus SH bekannt sind zahlen die beim ersten mal 800€ und wenn sie ein zweites Mal erwischt werden 5000 €. Ist ja auch der Streitwert gewesen beim OVG.
                Hy Insurgent,
                danke. Erwischt auf einem BD oder auf einem "normalem" Acker?


                Gruß Vampire
                "In jeder Legende, mag sie noch so phantastisch sein, steckt ein Körnchen Wahrheit. Und gelegentlich nehmen wir ein schimmer davon wahr."
                Bram Stoker

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                • insurgent
                  Heerführer


                  • 26.11.2006
                  • 2126
                  • schleswig Holstein
                  • GMP2

                  #23
                  Zitat von Vampire
                  Hy Insurgent,
                  danke. Erwischt auf einem BD oder auf einem "normalem" Acker?


                  Gruß Vampire
                  Normaler Acker, auf einem BD hat es 2004 1580,60€ gekostet
                  Mitglied der Detektorengruppe SH

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                  • Vampire
                    Heerführer

                    • 16.08.2001
                    • 2218
                    • Schwarzwald

                    #24
                    Zitat von insurgent
                    Normaler Acker, auf einem BD hat es 2004 1580,60€ gekostet
                    ok. Das ist für einen normalen Acker ein Sümmchen Geld.
                    Geschweige denn von einem BD


                    Gruß Vampire
                    "In jeder Legende, mag sie noch so phantastisch sein, steckt ein Körnchen Wahrheit. Und gelegentlich nehmen wir ein schimmer davon wahr."
                    Bram Stoker

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                    • hmueller1975
                      Ritter


                      • 08.03.2012
                      • 483
                      • Osterode am Harz, Niedersachsen
                      • Garrett EuroACE 350 + Garrett ProPointer

                      #25
                      Wobei man ja sagen muss das reine Sondengehen ist ja völlig unbedenklich, das Verbotene ist das finden bzw das Graben.

                      Aber es geht ja keiner Sondeln nur weil er es gerne piepen hört.?
                      Also entweder man hat eine NFG und ruhe ,oder man hat keine NFG und nimmt es in Kauf erwischt zu werden.

                      Kommentar

                      • Walli2007
                        Bürger


                        • 23.02.2007
                        • 111
                        • Rheinland-Pfalz

                        #26
                        Diese "Klagehansel" zerstören uns Hobby. Anstatt still und ruhig sein Ding zu machen und bescheiden auftretend eine vertauensvolle Zusammenarbeit aufzubauen, diese dann zu hegen und zu pflegen, wird unüberlegt gegen und jedes und alles juristisch zu Felde gezogen.

                        Die Ergebnisse der Klagewut mündeten dann z.B. in Hessen in der Einführung des Schatzregals.
                        Zuletzt geändert von Walli2007; 05.05.2012, 18:21.
                        Viele Grüße und Gut Fund,

                        Jens Diefenbach

                        PS. Die guten Funde liegen alle noch tief unten!

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                        • Grafschaft Mark
                          Heerführer


                          • 29.04.2009
                          • 1360
                          • NRW

                          #27
                          Tja Jens, so zerfällt dein Kartenhaus was das Argument fällt jetzt für dich schonmal weg!

                          Kommentar

                          • lukeghostluke
                            Geselle


                            • 27.01.2011
                            • 82
                            • Bayern

                            #28
                            Wie siehts für das wunderschöne Bayern aus:

                            Da brauchte man bis jetzt ja noch keine Genehmigung (außer der des Grundstückseigentümers)

                            Heißt das jetzt im Klartext ich brauche eine? oder was.... ???????
                            ich komm nichtmehr ganz mit, Sorry für die dumme Frage^^

                            mit freundlichen Grüßen
                            luke

                            Kommentar

                            • IG Phoenix
                              Heerführer

                              • 17.05.2002
                              • 1106
                              • Uplengen
                              • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                              #29
                              Zitat von chabbs
                              Gerne auch mal Walters Kommentar dazu wissen, aber m.E. ist es die logische Folge aus dem damaligen Mythos-Urteil.
                              Moin,

                              einen Kommentar dazu habe ich im gleichen Thema beim Detektorforum abgegeben, ich spare es mir, jetzt alles nochmals einzutippen.

                              Wo bitte siehst Du im Mythos-Urteil eine Folge zu diesem hier. Alleine der Hinweis des Richters, dass es keinen Anspruch auf eine NFG gäbe, sagt mir, dass er das Mythos-Urteil nicht kennt, da das Mythos-Urteil besagt, dass ein Anspruch auf Erteilung einer NFG besteht.

                              Viele Grüße

                              Walter

                              Kommentar

                              • Walli2007
                                Bürger


                                • 23.02.2007
                                • 111
                                • Rheinland-Pfalz

                                #30
                                Das Mythos-Urteil war das einzige, was bisher positiv zu werten ist, da es für die Genehmigungsvergabe echte Vorteile gebracht hat.

                                Offenbar, und da muß ich Walter recht geben, wurde das Urteil aus Hessen nicht berücksigt. Auch das 1648er Schreiben von Dietrich wäre ggf. hilfreich gewesen. Ob dies durch mangelhafte Vorbereitung des Klägers unberücksichtigt blieb ist schwer zu sagen.

                                Die sinnvolle Aufgabe der neuen Verbände könnte sein, alle Urteile einmal zu sammeln und zukünftigen Klägern dann ein Notfall ein Packet zur Verfügung zu stellen.
                                Viele Grüße und Gut Fund,

                                Jens Diefenbach

                                PS. Die guten Funde liegen alle noch tief unten!

                                Kommentar

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