steht doch alles drin im urteil.. er hat nach militaria gesucht. da aber (laut gericht) militaria auch bodendenkmäler sein können, hat er also in kauf genommen bodendenkmäler zu finden und auszugraben. dies wiederum ist verboten. interessant wäre es, was in anderen fällen gesagt werden würde .. z.b. suche nach einem ehering auf einem acker der umgepflügt wurde. da musst du auch graben suchst aber etwas, was von vornerein kein bodendenkmal sein kann.
wie oben schon erwähnt hat das gericht NICHT gesagt, dass bei einer suche mit dem metalldetektor (bzw das graben bei einem fund) IMMER ein derartiger Vorsatz vorliegt weil nur dann ist es auch strafbar.
wie oben schon erwähnt hat das gericht NICHT gesagt, dass bei einer suche mit dem metalldetektor (bzw das graben bei einem fund) IMMER ein derartiger Vorsatz vorliegt weil nur dann ist es auch strafbar.


Was aber, wenn man mir dann vorwirft beim Suchen desselben und Graben danach ein BD finden zu können ? Ich glaube, das einzig Mögliche ist ohne Schaufel mit dem Detektor rumzuziehen und halt Gegenstände an der Oberfläche zu suchen. Dann kann nichts passieren ! Und es ist nichtmal ausgeschlossen dabei was zu finden. Man kann das ganz offen machen und am Besten dabei auch mal den Förster "austesten" 











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