Uffff-Gesetzeslage Hessen

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  • dcag99
    Heerführer


    • 11.09.2012
    • 4738
    • Königreich Württemberg
    • AT Pro

    #16
    Zitat von frari66
    Weiss "man" eigentlich was der Beklagte da genau gemacht hat ? Hat der "nur" mit der Sonde rumgemacht oder riesige Ausgrabungen gestartet ? Die Römer und sonstiges liegen doch für normale Sondengänger eh zu tief, oder ? Wenn man einen Meter tiefe Löcher gräbt verstehe ich so ein Urteil, aber doch nicht bei 10-20 cm ? In dem Bereich ist doch sowieso nichts so Erhebendes zu finden, glaube ich. Gruss, Frank

    ps. Aber um Ärger vorzubeugen werde ich jetzt doch mal über den Versuch eine NFG zu bekommen nachdenken. Sooo teuer ist es ja nicht wenn man sich überlegt wie lange man braucht einen Acker alleine abzusuchen. Da braucht man ja fast eine Saison . . .
    steht doch alles drin im urteil.. er hat nach militaria gesucht. da aber (laut gericht) militaria auch bodendenkmäler sein können, hat er also in kauf genommen bodendenkmäler zu finden und auszugraben. dies wiederum ist verboten. interessant wäre es, was in anderen fällen gesagt werden würde .. z.b. suche nach einem ehering auf einem acker der umgepflügt wurde. da musst du auch graben suchst aber etwas, was von vornerein kein bodendenkmal sein kann.

    wie oben schon erwähnt hat das gericht NICHT gesagt, dass bei einer suche mit dem metalldetektor (bzw das graben bei einem fund) IMMER ein derartiger Vorsatz vorliegt weil nur dann ist es auch strafbar.
    Gruss Matthias

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    • frari66
      Bürger


      • 03.04.2012
      • 160
      • BW

      #17
      Im Grunde muss

      man also nur darauf achten keinen Vorwand für das versehentliche Finden eines Bodendenkmals zu liefern ? Und ich hab meinen Ehering wirklich verloren Was aber, wenn man mir dann vorwirft beim Suchen desselben und Graben danach ein BD finden zu können ? Ich glaube, das einzig Mögliche ist ohne Schaufel mit dem Detektor rumzuziehen und halt Gegenstände an der Oberfläche zu suchen. Dann kann nichts passieren ! Und es ist nichtmal ausgeschlossen dabei was zu finden. Man kann das ganz offen machen und am Besten dabei auch mal den Förster "austesten"
      Gruss, Frank

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      • dcag99
        Heerführer


        • 11.09.2012
        • 4738
        • Königreich Württemberg
        • AT Pro

        #18
        Zitat von frari66
        man also nur darauf achten keinen Vorwand für das versehentliche Finden eines Bodendenkmals zu liefern. Und ich hab meinen Ehering wirklich verloren Weiss auch nichtmal wo und wann. Das könnte durchaus beim Sondeln auf einem Acker passiert sein . . . muss da nochmal nachforschen gehen
        Gruss, Frank
        das sollte keine aufforderung sein so etwas zu machen.

        mir geht es rein um die juristische theorie dahinter. Ich bin mir fast sicher, dass der richter immer von einem bedingtem vorsatz ausgehen kann so er denn moechte.. gerade was eine grossflächige suche angeht.

        anders mag es in einem kleineren bereich sein wie z.b. dem heimischen garten in dem man buddelt.

        aber weder zum einen noch zum anderen hab ich bisher andere urteile gefunden.

        und nochmals: dies soll keine aufforderung sein so etwas zu tun sondern lediglich ein juristisch theoretisches brainstorming. mich würde es tatsächlich rein theoretisch interessieren wie richter in anderen fällen entscheiden würden und was da die begründungen wären.
        Gruss Matthias

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        • Sorgnix
          Admin

          • 30.05.2000
          • 25933
          • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
          • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

          #19
          @frari


          ... Du solltest mehr nachforschen als das Forum mit Deinen "Erkenntnissen" strapazieren.

          Deine "Witze" sind sowas von neu, solche genialen Einfälle haben wir hier noch nie gelesen ...

          Zum Thema Hessen wie auch allen Nebenkriegsschauplätzen wird hier regelmäßig ALLES geschrieben und erklärt.
          Das Problem ist, daß einige es halt nie verstehen ...

          Ich würde vorschlagen, wir unterlassen derartige Beiträge künftig - und konzentrieren uns wirklich mal auf die eigene "Nachforschung" ...

          Die gesicherten, nachvollziehbaren und rechtlich belastbaren Erkenntnisse darfst Du dann natürlich gern zum besten geben ...

          Danke
          Jörg
          Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
          zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

          (Heiner Geißler)

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          • frari66
            Bürger


            • 03.04.2012
            • 160
            • BW

            #20
            Hallo Matthias

            ich hab meinen Beitrag geändert, Entschuldigung ! Ich glaube Richter können so oder so entscheiden, das liegt ganz bei denen. Ob Sie sich dabei auf ein anderes Urteil stützen müssen weiss ich nicht ? Ist das so ? Gruss, Frank

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            • Sorgnix
              Admin

              • 30.05.2000
              • 25933
              • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
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              #21

              ... somit hat sich mein Einwand ja auch beinahe erledigt ...

              j.
              Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
              zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

              (Heiner Geißler)

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              • dcag99
                Heerführer


                • 11.09.2012
                • 4738
                • Königreich Württemberg
                • AT Pro

                #22
                Zitat von frari66
                ich hab meinen Beitrag geändert, Entschuldigung ! Ich glaube Richter können so oder so entscheiden, das liegt ganz bei denen. Ob Sie sich dabei auf ein anderes Urteil stützen müssen weiss ich nicht ? Ist das so ? Gruss, Frank
                In BW wird gerne bereits das nachforschen untersagt und damit auch das gezielte suchen. Egal ob du buddelst oder nicht.

                Natürlich ist es so, dass ohne Grabungswerkzeuge eine Beweisführung schwer ist, jedoch anhand evtl. Funde die du in Deiner Tasche hast nicht unmöglich. Der Vorteil ist jedoch bei einer Suche ohne Graben, dass du vorher weisst was du aufhebst. Wenn du einen Ehering suchst, braucht man keine Münze etc aufheben und kann somit von vornerein einen bedingten vorsatz ausschliessen. Solltest du jedoch ein Bodendenkmal aufheben, sieht es rechtlich schon wieder anders aus. Jedoch bin ich mir fast sicher, dass einem (bei korrekter Meldung des Fundes) kein Strick draus gedreht wird. Insofern scheint mir eine Suche ohne Graben nach einem Ehering eine durchaus legale Möglichkeit ohne zu große juristische Stolperstellen. Korrektes Verhalten vorrausgesetzt.

                Bei einer großflächigen Suche mit Detektor nach z.b. einem Ehering in einem Bundesland wie BW koennte es interessant sein vorher mit der Polizei oder dem Bürgerbüro zu reden. So ist man auf der rechtlichen Seite abgesichert da alle Beteiligten um den Zustand wissen.

                übrigens ist das mit dem ring verlieren gar nicht so unüblich wie man denkt. sowohl meine schwiegermutter als auch die cousine haben beide erst ihre eheringe vor knapp 2 monaten beim zwetschgen ernten verloren...
                Gruss Matthias

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                • frari66
                  Bürger


                  • 03.04.2012
                  • 160
                  • BW

                  #23
                  Das stimmt !

                  Ich habe meinen Ehering wirklich verloren und vermute, dass er irgendwann in den Staubsauger gewandert ist. Jetzt müsste ich wohl auf den Mülldeponien hier in der Gegend sondeln gehen
                  Also ist das Gehen mit der Sonde schon alleine ein Problem ? Man könnte Ärger bekommen mit z.B. einem Förster ? Ich frage mich, wie das dann abläuft ?

                  Er hält mich an und fragt mich was ich hier mache, vermute ich.
                  Dann sage ich ihm dass ich mit dem Detektor nach meinem Ehering suche.
                  Er glaubt es mir nicht
                  Und dann. Kann er mich zwingen die Taschen zu leeren ?

                  Gruss, Frank

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                  • dcag99
                    Heerführer


                    • 11.09.2012
                    • 4738
                    • Königreich Württemberg
                    • AT Pro

                    #24
                    ein förster darf gar nichts ausser das, was andere privat und zivilpersonen auch dürfen. er darf die polizei rufen.

                    Ja in BW ist zum. laut der denkmalbehörde bereits das nachforschen (nach bodendenkmälern)strafbar. Dies beinhaltet auch das reine suchen mit detektor. da ein richter (wie oben ja vorgekommen) allerdings schnell mal bestimmen kann du würdest mit absicht bodendenkmäler suchen ist die aussage also nicht ganz falsch.

                    rechtlich gesehen ist es natürlich nicht strafbar mit dem MD zu suchen solange du eben keine Bodendenkmäler suchst und/oder (genau das ist ja eine Sache die leider rechtlich NICHT klar ist) ausschliessen kannst welche zu finden. jetzt ist nur die frage, wie man ausschliessen kann ein Bodendenkmal zu finden oder ob es Suchen gibt, bei denen man NICHT von einem "bedingtem vorsatz" ausgeht.

                    daher auch mein rat: bei der suche nach ehering oder anderem pers. gegenständen die verloren gegangen sind (schlüssel im acker z.b. .. auch das ist schon vorgekommen!)würde ich rücksprache mit dem örtlichen amt und /oder Polizei halten. So kannst du in jedem Fall Ärger vermeiden oder zum. reduzieren.
                    Gruss Matthias

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                    • frari66
                      Bürger


                      • 03.04.2012
                      • 160
                      • BW

                      #25
                      Also darf ich die Sonde nichtmal so rumschwenken ?

                      Das ist hart aber ungerecht
                      Während also der Förster telefoniert kann ich meiner Wege ziehen ? Festhalten darf er mich nicht ? Dann kann er mich auch nicht zum Vorlegen meines Ausweises zwingen ? Hab das schonmal anders gelesen, glaube hier irgendwo.

                      Aber ehrlich gesagt macht das Sondeln ja so - also ständige Paranoia erwischt zu werden - dann auch keinen Spass mehr. Da ich aber herausgefunden habe, dass es mir Spass macht, gehe ich jetzt mal bei der Denkmalbehörde vorbei und checke das mit der NFG.

                      Gruss, Frank

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                      • insurgent
                        Heerführer


                        • 26.11.2006
                        • 2126
                        • schleswig Holstein
                        • GMP2

                        #26
                        Zitat von dcag99
                        ein förster darf gar nichts ausser das, was andere privat und zivilpersonen auch dürfen. er darf die polizei rufen.

                        ..
                        Mit der Aussage wäre ich vorsichtig. Je nach Landesrecht kann er aus polizeihoheitliche Aufgaben ausüben.

                        Mitglied der Detektorengruppe SH

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                        • dcag99
                          Heerführer


                          • 11.09.2012
                          • 4738
                          • Königreich Württemberg
                          • AT Pro

                          #27
                          Zitat von frari66
                          Das ist hart aber ungerecht
                          Während also der Förster telefoniert kann ich meiner Wege ziehen ? Festhalten darf er mich nicht ? Dann kann er mich auch nicht zum Vorlegen meines Ausweises zwingen ? Hab das schonmal anders gelesen, glaube hier irgendwo.

                          Aber ehrlich gesagt macht das Sondeln ja so - also ständige Paranoia erwischt zu werden - dann auch keinen Spass mehr. Da ich aber herausgefunden habe, dass es mir Spass macht, gehe ich jetzt mal bei der Denkmalbehörde vorbei und checke das mit der NFG.

                          Gruss, Frank
                          NFG in BW? viel Erfolg



                          ich hab nie gesagt er dürfe dich nicht festhalten. ich sagte er dürfe das, was jede andere zivile person auch darf. neben dem rufen der polizei natürlich auch "vorläufig festnehmen" WENN bestimmte Kriterien vorhanden sind. daher war ich auch zurückhaltend vorhin bei meiner aussage. die polizei rufen darf er immer. alles andere nur mit vorraussetzungen.

                          wikipedia schreibt dazu auch:

                          Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) gestattet es jedermann (auch Minderjährigen), eine Person festzunehmen.[1] Dieses Festnahmerecht ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
                          Zunächst muss der Täter bei einer frischen Tat betroffen sein. Als frisch gilt die Tat, wenn sie mit der aktuellen Situation noch in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht, das heißt, der Täter muss noch am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Ausreichend ist aber auch eine sofortige Verfolgung, wenn der Täter am Tatort angetroffen worden ist. Die Straftat muss nach herrschender Lehrmeinung auch tatsächlich begangen worden sein. Ein dringender Tatverdacht genügt den Anforderungen der Rechtslehre nicht, allerdings genügt er der Rechtsprechung, um die Voraussetzungen der Festnahme zu bejahen. Eine irrtümliche Annahme einer Tat führt nach der Rechtslehre zur strafrechtlichen Figur des Erlaubnistatbestandsirrtums.
                          Festnahmegrund kann neben dem Fluchtverdacht bezüglich des Täters auch die Weigerung des Verdächtigen sein, seine Identität zu offenbaren, oder die sonstige Unmöglichkeit der Identitätsfeststellung (beispielsweise ausweislos oder aggressiv). Wer also einen Straftäter persönlich kennt, darf ihn nicht vorläufig festnehmen – es sei denn, er ist verdächtig, sich den Strafverfolgungsbehörden zu entziehen (zum Beispiel durch Untertauchen)



                          inwiefern er sicherstellen will, dass du wirklich nicht wegläufst ist eine andere sache.
                          Gruss Matthias

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                          • dcag99
                            Heerführer


                            • 11.09.2012
                            • 4738
                            • Königreich Württemberg
                            • AT Pro

                            #28
                            Zitat von insurgent
                            Mit der Aussage wäre ich vorsichtig. Je nach Landesrecht kann er aus polizeihoheitliche Aufgaben ausüben.

                            http://www.globusline.de/Downloads/jaeger.pdf
                            Im Zweifelsfall darfst du dich immer weigern die Personalien festzustellen und kannst darauf bestehen, dass die Polizei gerufen wird. das kostet zwar geld ist aber immer die sicherste lösung, da du als bürger nicht immer wissen kannst wann wer wo was warum darf. die polizei darf immer. im regelfall wird dir die polizei bei einem förster auch kein ordnungsgeld aussprechen (wenn du nach der polizei verlangst), einfach weil es nciht für jeden ersichtlich ist ob der das darf oder nicht. da hilft immer normales reden.
                            Gruss Matthias

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                            • Sorgnix
                              Admin

                              • 30.05.2000
                              • 25933
                              • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                              • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                              #29
                              Zitat von Sorgnix

                              ... somit hat sich mein Einwand ja auch beinahe erledigt ...

                              j.

                              ... es hat sich nicht erledigt

                              Ist Euch die Ursprungsfrage des Threads noch bekannt???

                              ALLE Eure Nebenkriegschauplätze sind hier im Forum längst abgearbeitet. Regelmäßig.

                              Euren ganzen Problemen könntet Ihr auf einfachste Weise aus dem Wege gehen. Aber die Tastatur quälen macht scheinbar mehr Spaß ...


                              Ich beende das jetzt.
                              J.
                              Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                              zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                              (Heiner Geißler)

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