Hallo Gemeinde,
ich bin jetzt gerade etwas verwirrt. Vielleicht kann mir hier der ein oder andere weiterhelfen. Vielleicht habe ich da - trotz telefonischer Rückfrage - etwas missverstanden.
Meinereiner hält sich über die Feiertage im schönen Landkreis Cuxhaven auf, genauer gesagt in Dorum-Neufeld. Da ich noch nie in meinem Leben am Strand gesucht habe, wollte ich die Gunst der Stunde nutzen. Leider bin ich recht gesetzestreu und so fragte ich bei der "Archäologische Denkmalpflege des Landkreises Cuxhaven" in Bad Bederkesa per eMail nach, ob die Strandsuche genehmigungsfrei sei, oder mit Auflagen verbunden wäre. Man möge mir doch bitte die Vorgehensweise darlegen.
"Sehr geehrter Herr S.,
über die Feiertage werde ich mich zusammen mit meiner Ehefrau in Dorum-Neufeld aufhalten. Gerne würde ich mich über die Möglichkeiten informieren, an den Stränden des LK Cuxhaven mit einem Metalldetektor zu suchen. Außerhalb der Strände ist aus verständlichen Gründen eine Suche mit der Sonde nicht geplant. Es findet keine gezielte Suche nach Bodendenkmälern statt, sondern lediglich nach verlorener Barschaft etc.
Welche Regularien habe ich einzuhalten, sofern die Strandsuche in Ihrem Landkreis genehmigungsfähig/genehmigungsfrei ist?
Heute antwortete der Archäologiedirektor (
) Herr S. wie folgt:
"Sehr geehrter Herr XXX,
für die Suche mit einem Metalldetektor bedarf es eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde. Diese Genehmigung wird nur unter Bedingungen und Auflagen erteilt, dazu gehört u.a. ein Nachweis der Sachkunde in Anlehnung an § 12 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz, die u.a. durch die Absolvierung von Kursen beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege sowie bei Unteren Denkmalschutzbehörden in Niedersachsen erworben und nachgewiesen werden können.
Insofern bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen – so kurzfristig – keine Genehmigung erteilen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias D. S."
Ich erinnere nochmal: Strandsuche...Badestrand!
Zack, das Telefon in die Hand und höflich Herrn S. kontaktiert, der mir freundlich aber bestimmt zu verstehen gab, dass es in einigen Strandabschnitten mittelalterliche Wüstungen (
) gebe und er mir daher - ohne die Formalien einzuhalten - so kurzfristig keine Genehmigung erteilen könne.
Auch meine Einlassung, ich wolle nur nach neuzeitlichen Münzen, sprich Euro sowie Ringen, Ketten etc. von Strandurlaubern suchen, kommentierte er nur mit seinen bisherigen Argumenten. Der Wink mit dem Zaunpfahl, dass im Sinne des § 12 NDSchG nur die gezielte Suche nach "Kulturdenkmalen" genehmigungspflichtig sei, nicht aber die Suche nach verlorenen Gegenständen der Gegenwart, weckte in ihm keinerlei Kompromissbereitschaft.
Kann mir der ein oder andere Niedersachse hier weiterhelfen? Ich würde ungerne "illegal" suchen gehen...vor allem, weil ich mir nur die Urlaubskasse mit ein paar "Verlust-Euro" aufbessern und meinem Hobby nach gehen möchte.
Gibt es wirklich Wüstungen an Badestränden, die flacher als 50cm an der Oberfläche liegen?
ich bin jetzt gerade etwas verwirrt. Vielleicht kann mir hier der ein oder andere weiterhelfen. Vielleicht habe ich da - trotz telefonischer Rückfrage - etwas missverstanden.
Meinereiner hält sich über die Feiertage im schönen Landkreis Cuxhaven auf, genauer gesagt in Dorum-Neufeld. Da ich noch nie in meinem Leben am Strand gesucht habe, wollte ich die Gunst der Stunde nutzen. Leider bin ich recht gesetzestreu und so fragte ich bei der "Archäologische Denkmalpflege des Landkreises Cuxhaven" in Bad Bederkesa per eMail nach, ob die Strandsuche genehmigungsfrei sei, oder mit Auflagen verbunden wäre. Man möge mir doch bitte die Vorgehensweise darlegen.
"Sehr geehrter Herr S.,
über die Feiertage werde ich mich zusammen mit meiner Ehefrau in Dorum-Neufeld aufhalten. Gerne würde ich mich über die Möglichkeiten informieren, an den Stränden des LK Cuxhaven mit einem Metalldetektor zu suchen. Außerhalb der Strände ist aus verständlichen Gründen eine Suche mit der Sonde nicht geplant. Es findet keine gezielte Suche nach Bodendenkmälern statt, sondern lediglich nach verlorener Barschaft etc.
Welche Regularien habe ich einzuhalten, sofern die Strandsuche in Ihrem Landkreis genehmigungsfähig/genehmigungsfrei ist?
Heute antwortete der Archäologiedirektor (

"Sehr geehrter Herr XXX,
für die Suche mit einem Metalldetektor bedarf es eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde. Diese Genehmigung wird nur unter Bedingungen und Auflagen erteilt, dazu gehört u.a. ein Nachweis der Sachkunde in Anlehnung an § 12 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz, die u.a. durch die Absolvierung von Kursen beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege sowie bei Unteren Denkmalschutzbehörden in Niedersachsen erworben und nachgewiesen werden können.
Insofern bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen – so kurzfristig – keine Genehmigung erteilen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias D. S."
Ich erinnere nochmal: Strandsuche...Badestrand!
Zack, das Telefon in die Hand und höflich Herrn S. kontaktiert, der mir freundlich aber bestimmt zu verstehen gab, dass es in einigen Strandabschnitten mittelalterliche Wüstungen (

Auch meine Einlassung, ich wolle nur nach neuzeitlichen Münzen, sprich Euro sowie Ringen, Ketten etc. von Strandurlaubern suchen, kommentierte er nur mit seinen bisherigen Argumenten. Der Wink mit dem Zaunpfahl, dass im Sinne des § 12 NDSchG nur die gezielte Suche nach "Kulturdenkmalen" genehmigungspflichtig sei, nicht aber die Suche nach verlorenen Gegenständen der Gegenwart, weckte in ihm keinerlei Kompromissbereitschaft.

Kann mir der ein oder andere Niedersachse hier weiterhelfen? Ich würde ungerne "illegal" suchen gehen...vor allem, weil ich mir nur die Urlaubskasse mit ein paar "Verlust-Euro" aufbessern und meinem Hobby nach gehen möchte.
Gibt es wirklich Wüstungen an Badestränden, die flacher als 50cm an der Oberfläche liegen?

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