Suche ohne NFG - Erlaubnis Grundstückseigentümer

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  • Brainiac
    Heerführer


    • 21.12.2003
    • 3194
    • Berlin
    • Augen, Ohren, Nase und Verstand

    #31
    Ich glaube hier wurde viel verdreht und auch falsch unterstellt!

    Die Eingangsfrage war doch ob der Grundstückseigentümer rechtliche Folgen zu erwarten hat wenn er einem Sondengänger die Suche auf seinem Grundstück erlaubt, welcher keine NFG hat.

    Vorrausgesetzt der Sondengänger hat nicht vor auf einem Bodendenkmal bzw. nicht nach einem Bodendenkmal zu suchen wird es keine rechtliche Folgen für den Grundstückseigentümer geben wenn er dem Sondengänger die Aktivität auf seinem Grundstück duldet.

    In diesem Fall liegt ja auch keine Straftat vor! Maximal kann der Sondengänger eine Ordnungswidrigkeit begehen. Dabei müsste er aber direkt vor Ort von einer Ordnungsbehörde erwischt werden wie er ein Bodendenkmal ausgräbt.

    So steht es im Gesetz!

    Wann und warum aus einigen Fällen eine Straftat wird, wurde ja schon in Bezug auf diverse Gerichsurteile gesagt... hat aber mit diesem Fall nichts zu tun.

    Und wenn da irgendeine Privatperson einen Sondengänger auf einem Acker beobachtet dann kann er keine Anzeige (Strafantrag) bei der Polizei machen.
    Die Ordnungsbehörde kann maximal eine Owi beantragen, dazu wäre sie aber in der Beweispflicht. Was in der Praxis aber sehr schwer ist ohne die Personalien des Sondengängers und ohne Beweislast.
    ______________
    mfg Swen


    2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

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    • flumi
      Bürger


      • 22.10.2013
      • 140
      • Bayern

      #32
      Ich gehe mit der Rechtsauffassung vom konform. Auch der Brainiac hat natürlich recht, dass es ja erst mal zu einer Straftat kommen muss - wobei das bei Unterschlagung sehr schnell gehen kann.

      Der zentrale Gedanke ist mir noch nicht beantwortet:

      Handelt ein nicht NFG Besitzer verantwortungslos wenn er einen Grundstückseigentümer um Erlaubnis frägt und wäre es nicht besser gar nicht erst zu fragen um eben diesen Grundstückseigentümer in keinen Rechtsstreit hineinzuziehen in dem er nicht mehr der Ankläger sein kann sondern der Beklagte?

      Also was ist moralischer?

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      • Brainiac
        Heerführer


        • 21.12.2003
        • 3194
        • Berlin
        • Augen, Ohren, Nase und Verstand

        #33
        Wenn du den Grundstückseigentümer nicht fragst sein Grundstück betreten zu dürfen dann kann es unter Umständen dazu führen das du eine Straftat (Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung) begehst. Aber auch das muss er Anzeigen und dir nachweisen.
        Das wäre aber wieder ein zivilrechtlicher Antragsdelikt.

        Grundsätzlich wäre es immer besser erstmal den Eigentümer zu fragen! Und so lange du nicht vor hast eine Straftat zu begehen hat der Eigentümer keine rechtlichen Folgen zu befürchten. Hast du keine NFG begehst du eine Owi wenn du dabei erwischt wirst wie du ein BD ausgräbst...
        ______________
        mfg Swen


        2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

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        • Sorgnix
          Admin

          • 30.05.2000
          • 25938
          • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
          • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

          #34
          Zitat von flumi
          Handelt ein nicht NFG Besitzer verantwortungslos wenn er einen Grundstückseigentümer um Erlaubnis frägt und wäre es nicht besser gar nicht erst zu fragen um eben diesen Grundstückseigentümer in keinen Rechtsstreit hineinzuziehen in dem er nicht mehr der Ankläger sein kann sondern der Beklagte?

          Also was ist moralischer?



          Wenn Du es sooo darstellst, dann hast Du meine uneingeschränkte Zustimmung!!


          Diese totale Uneigennützigkeit hat sich z.B. in Kreisen der Bank-, Tankstellen, Oma-Handtaschen- und Wohnungseinbruchsräuber ja in der Praxis auch recht schnell durchgesetzt - den Eigentümer da von vornherein nicht mit Gewissensbissen oder gar der Mitwisserschaft zu belasten ...



          Brainiac greift ja auch sehr weit, Unterscheidungen von Owi und Straftat etc.
          All diese, teilw. doch recht theoretischen Betrachtungen bringen uns in der Sache jedoch wenig weiter. Viele zumindest ...

          Die einfache Hinterfragung des eigenen Gerechtigkeitsgefühls und die Einhaltung der moralischen Ansprüche, die man von anderen ebenso erwartet, die geben doch eher die richtige Antwort ...



          Gruß
          Jörg
          Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
          zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

          (Heiner Geißler)

          Kommentar

          • flumi
            Bürger


            • 22.10.2013
            • 140
            • Bayern

            #35
            Zitat von Sorgnix
            Die einfache Hinterfragung des eigenen Gerechtigkeitsgefühls und die Einhaltung der moralischen Ansprüche, die man von anderen ebenso erwartet, die geben doch eher die richtige Antwort ...
            Gruß
            Jörg
            Manchmal muß man die Leute auch vor sich selber schützen. Ich hatte mal den Fall wo eine ältere Frau auf ihrem Grundstück ein Gartenhaus bzw. Ferienhaus einer Grafenfamilie aus dem 17. Jahrhundert stehen hatte. Im Gespräch sagte sie mir dass ich da ruhig suchen kann. Meinen Hinweis darauf, dass es aber ein Bodendenkmal sein könnte tat sie damit ab, dass der Grund ihr gehört und da niemand was zu sagen hat, wenn sie mir das erlaubt.

            Erst als klar war, dass es sich beim Ferienhaus zwar um ein Baudenkmal, bei den umliegenden Ländereien aber nicht um ein Bodendenkmal handelt bin ich zum suchen drauf.

            Außer Hufeisen kam dabei aber nix rüber, im Endeffekt bin ich ganz froh drüber, zum Schluß wär ich noch Schuld gewesen dass sie ein Bodendenkmal verpasst bekommt.

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            • Donnerstag
              Heerführer


              • 15.02.2014
              • 1674
              • Pommern

              #36
              Zitat von Brainiac
              Ich glaube hier wurde viel verdreht und auch falsch unterstellt!In diesem Fall liegt ja auch keine Straftat vor!


              So wie Brainniac sehe ich das auch, wenn keine weitere Straftat eingeschlossen ist, dann kommt gar kein Verfahren zu stande, sprich vom Grundstückseigentümer wird nie gesprochen werden.
              Der übliche Weg bei Ordnungswidrigkeiten wird identisch mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung sein. Man bekommt eine Mitteilung in der die Ordnungswidrigkeit benannt, der Zeuge genannt und dein Beitrag zum Landeshaushalt beziffert ist. Dann kann man Stellung nehmen und erst wenn bestritten wird, dann beschäftigt sich ein Richter mehr oder weniger ernsthaft mit dem Fall.
              Gruß
              Dirk


              Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -

              Otto Von Bismarck

              Kommentar

              • Super Mario
                Heerführer


                • 28.11.2011
                • 1638
                • Hessen/Darmstadt
                • Atom MD

                #37
                Mal ne Frage nebenbei :

                Ist die Verlängerung einer NFG abhängig von der Abgabe von Funden aus dem
                Vorjahr ?

                Könnte ja durchaus sein dass ich mal "nix" finde oder nicht zum sondeln gekommen bin

                Hat da jemand Erfahrungen ?
                Die Zeichen des Älterwerden sind:
                1. Vergesslichkeit
                2. … und … die anderen fallen mir gerade nicht ein

                Kommentar

                • blauwillow
                  Einwanderer


                  • 24.11.2010
                  • 5
                  • Niedersachsen

                  #38
                  Die Verlängerung einer NFG ist nicht abhängig, wie oft jemand sucht oder wie viele Funde er gemeldet oder abgegeben hat. Sondern vorrangig davon, wie gearbeitet wird oder ob es nicht rechtskonformes Verhalten gab.

                  Kommentar

                  • IG Phoenix
                    Heerführer

                    • 17.05.2002
                    • 1106
                    • Uplengen
                    • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                    #39
                    Zitat von Super Mario
                    Mal ne Frage nebenbei :

                    Ist die Verlängerung einer NFG abhängig von der Abgabe von Funden aus dem
                    Vorjahr ?

                    Könnte ja durchaus sein dass ich mal "nix" finde oder nicht zum sondeln gekommen bin

                    Hat da jemand Erfahrungen ?
                    Moin,

                    da Du ja aus Hessen bist. Hier ist es so, dass Du Ende des Jahres einen Fundbericht abgeben musst, dem - sofern vorhanden - die Fundmeldungen beigefügt werden.

                    Der Fundbericht ist immer erforderlich. Darin steht, welche Flächen Du abgesucht hast - auch ein negativer Befund ist ein Befund - sprich auf dieser abgesuchten Fläche wurde eben nichts gefunden.

                    Viele Grüße

                    Walter

                    Kommentar

                    • Super Mario
                      Heerführer


                      • 28.11.2011
                      • 1638
                      • Hessen/Darmstadt
                      • Atom MD

                      #40
                      aber ich kann doch keinen Fundbericht abgeben, wenn ich gar nicht gesondelt habe.

                      oder durch umpflügen Funde im nächsten Jahr wieder zu Tage kommen
                      Die Zeichen des Älterwerden sind:
                      1. Vergesslichkeit
                      2. … und … die anderen fallen mir gerade nicht ein

                      Kommentar

                      • ghostwriter
                        Moderator

                        • 24.09.2003
                        • 12048
                        • Großherzogtum Baden
                        • Suchnadeln

                        #41
                        @Super Mario:
                        ist auch ein nettes interessantes thema!!
                        würd' ich mir aber durch 'nen mod o. admin
                        abtrennen lassen!?

                        ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
                        … ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

                        dr. koch - "1984"
                        😲

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                        • IG Phoenix
                          Heerführer

                          • 17.05.2002
                          • 1106
                          • Uplengen
                          • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                          #42
                          Zitat von Super Mario
                          aber ich kann doch keinen Fundbericht abgeben, wenn ich gar nicht gesondelt habe.

                          oder durch umpflügen Funde im nächsten Jahr wieder zu Tage kommen
                          Doch, sonst gibt es keine neue NFG.

                          Schreib Fundbericht darüber und dann darunter, dass Du aus persönlichen oder war weiß ich für Gründen im Jahre 2014 keine Nachforschungen durchgeführt hast und fertig ist der Bericht.

                          Viele Grüße

                          Walter

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