Ich glaube hier wurde viel verdreht und auch falsch unterstellt!
Die Eingangsfrage war doch ob der Grundstückseigentümer rechtliche Folgen zu erwarten hat wenn er einem Sondengänger die Suche auf seinem Grundstück erlaubt, welcher keine NFG hat.
Vorrausgesetzt der Sondengänger hat nicht vor auf einem Bodendenkmal bzw. nicht nach einem Bodendenkmal zu suchen wird es keine rechtliche Folgen für den Grundstückseigentümer geben wenn er dem Sondengänger die Aktivität auf seinem Grundstück duldet.
In diesem Fall liegt ja auch keine Straftat vor! Maximal kann der Sondengänger eine Ordnungswidrigkeit begehen. Dabei müsste er aber direkt vor Ort von einer Ordnungsbehörde erwischt werden wie er ein Bodendenkmal ausgräbt.
So steht es im Gesetz!
Wann und warum aus einigen Fällen eine Straftat wird, wurde ja schon in Bezug auf diverse Gerichsurteile gesagt... hat aber mit diesem Fall nichts zu tun.
Und wenn da irgendeine Privatperson einen Sondengänger auf einem Acker beobachtet dann kann er keine Anzeige (Strafantrag) bei der Polizei machen.
Die Ordnungsbehörde kann maximal eine Owi beantragen, dazu wäre sie aber in der Beweispflicht. Was in der Praxis aber sehr schwer ist ohne die Personalien des Sondengängers und ohne Beweislast.
Die Eingangsfrage war doch ob der Grundstückseigentümer rechtliche Folgen zu erwarten hat wenn er einem Sondengänger die Suche auf seinem Grundstück erlaubt, welcher keine NFG hat.
Vorrausgesetzt der Sondengänger hat nicht vor auf einem Bodendenkmal bzw. nicht nach einem Bodendenkmal zu suchen wird es keine rechtliche Folgen für den Grundstückseigentümer geben wenn er dem Sondengänger die Aktivität auf seinem Grundstück duldet.
In diesem Fall liegt ja auch keine Straftat vor! Maximal kann der Sondengänger eine Ordnungswidrigkeit begehen. Dabei müsste er aber direkt vor Ort von einer Ordnungsbehörde erwischt werden wie er ein Bodendenkmal ausgräbt.
So steht es im Gesetz!
Wann und warum aus einigen Fällen eine Straftat wird, wurde ja schon in Bezug auf diverse Gerichsurteile gesagt... hat aber mit diesem Fall nichts zu tun.
Und wenn da irgendeine Privatperson einen Sondengänger auf einem Acker beobachtet dann kann er keine Anzeige (Strafantrag) bei der Polizei machen.
Die Ordnungsbehörde kann maximal eine Owi beantragen, dazu wäre sie aber in der Beweispflicht. Was in der Praxis aber sehr schwer ist ohne die Personalien des Sondengängers und ohne Beweislast.


konform. Auch der Brainiac hat natürlich recht, dass es ja erst mal zu einer Straftat kommen muss - wobei das bei Unterschlagung sehr schnell gehen kann. 





aber ich kann doch keinen Fundbericht abgeben, wenn ich gar nicht gesondelt habe.

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