Tore, Türen und Gitter hat man nicht mit Gewalt zu öffnen. Wo ein offenes Loch zu finden ist, kann man darin verschwinden. Das Bergamt in Form eines Oberbergrates (oder weniger
) kann und darf dich daran hindern, wenn sie akute Gefahr für dein Leib und Leben zu erkennen glaubt.
Besonders geschützte Fledermausquartiere sind noch ein Sonderfall, da muss man ja auch nicht unbedingt zur Schlafenszeit reinlatschen.
In einfachen Worten von mir mal dargelegt, wie es mir der Oberbergrat mal vor Jahren erklärt hat.
Glückauf!

Besonders geschützte Fledermausquartiere sind noch ein Sonderfall, da muss man ja auch nicht unbedingt zur Schlafenszeit reinlatschen.
In einfachen Worten von mir mal dargelegt, wie es mir der Oberbergrat mal vor Jahren erklärt hat.
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