.....Gleitringdichtungen? Das sind doch die Dinger mit den Feder belasteten Keramikscheiben die da aufeinander gleiten....wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung hab.
Martin,
der mal bei einem nicht unbekannten Pumpenhersteller in Do-Hörde gelernt hat
.....Gleitringdichtungen? Das sind doch die Dinger mit den Feder belasteten Keramikscheiben die da aufeinander gleiten....wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung hab.
Martin,
der mal bei einem nicht unbekannten Pumpenhersteller in Do-Hörde gelernt hat
aber wie sieht es mit der rechtlichen Situation aus? Kann man solche Werke einfach so betreten und wenn nein (z.B. durch Schilder verboten) was habe ich dann zu erwarten wenn ich doch auf so ein Gelände gehe ???
Vielen Dank für die Antworten im Voraus
Martin
Ein Kompromiss ist die Kunst, einen Kuchen so zu teilen, dass alle meinen, sie hätten das grösste Stück bekommen...
Nein,natürlich darfst du solche Werke nicht einfach betreten.Du kannst daraus höchstens ne "Erlaubniss freie"Begehung machen.Solltes du dich erwischen lassen,droht dir ne Anzeige wegen Hausfriedensbruch.Kostet c.a.150 Euro Strafe.Ist aber ein Antragsdelikt,das heisst der Grundstückseigentümer muss dich anzeigen.Tut er dies nicht passiert gar nichts.Mein Tipp,"Es wird nichts so heiss gegessen wies gekocht wird"!Einen freundlichen Schleichergruss
schickwiepapa
Ich hab mir vor ein paar Jahren mal an selbiger Steller ein stundenlanden Zellenaufenthalt im praktischerweise direkt auf dem Gelände liegenden Polizeipräsidium eingehandelt,gefolgt von einem sehr nervigen,2 Stündigen Gerichtsverfahren das mit 300E Strafe+160 Gerichtskosten endete...
Für nix und wiedernix als durch ein eh kaputten Zaun schlüpfen und in einem offenen Gebäude rumschleichen
Das darfst du mal als den absoluten Wurst Case ansehen,was einem rechtlich blühen kann....
Aber in der Praxis ist Sowas extrem selten,normalerweise schert sich kein Mensch darum wenn man in so einer Ruiene rumschleicht,solange man kein Kleinholz macht,und nicht mit na Schubkarre Buntmetallschrott über´s Gelände trottet...
Manchmal wird man halt auch mal von irgendwelchen mehr oder weniger zuständigen Leuten verschäucht und ab und zu auch mal von Wachdiensten oder Polizei erwischt,was aber nicht zwangsläufig mit einer Anzeige enden muß,Polizisten und Wächter sind oft durchaus zugänglich und lassen sich davon überzeugen das man ohne böse Absichten unterwegs ist...
Kann,muß aber nicht...als Schwarzschleicher sollte man sich schon etwas bemühen Kontakt mit Ordnungsmächten zu vermeiden...:effe
In dieser Ecke kommen aber noch 2 besondere Risikofaktoren dazu,die Polizei direkt auf dem Gelände,die grade am Wochende "viel Zeit für einen hat",und ein Trupp gewisser Privatleute der schlimmer ist als jeder Werkschutz.
Meiner Meinung nach ist dort mehr Vorsicht geboten als Anderswo,aber z.Z. SOLL es dort etwas besser geworden sein mit den Stressfaktoren...
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