Antworte auf meine Frage, sieht du den Zaun, ja oder nein? Und WO bitte habe ich geschrieben das ein "nicht eingezäuntes" Grundstück zu betreten Hausfriedensbruch ist?Und um auf deine Frage zurück zu kommen WEIL du fabulierst, sieht du den ZAUN DA???Meine Fresse dett jibbs doch nich, wie kann man so blind sein?
irakische Botschaft
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"In Deutschland stellt der § 123 StGB den Hausfriedensbruch unter Strafe. Primär schützt dieses Verbot geschlossene Räume, es gilt jedoch auch für offene Flächen, sofern diese eingefriedet sind. Hierbei ist nicht wesentlich, ob die Einfriedung in der Lage ist, das Eindringen zu unterbinden, sondern dass es für jedermann erkennbar ist, dass ein Eindringen nicht erwünscht ist (somit reicht rechtlich z. B. eine Flatterleine)."
DAS sagt Wikipedia dazu... Also ist das doch eindeutig...
Meinetwegen ist ein Zaun nicht unbedingt gleich eine "Befreidung" (wie du es ennst), sicherlich gibt es den Sonderfall für Zäune die weiter innerhalb der Grundstücksgrenze stehen, denn wenn der Zaun zum Beispiel 2 Meter Abstand zur Grenze hat und der Bereich vor dem Zaun betreten werden kann, wird man hier schwer eine Anzeige durchsetzen können... Aber alles was hinter dem Zaun steht kann man als befriedet ansehen, da ja der Zaun maximal bis an die Grundstücksgrenze gehen darf - und die Erfahrung habe ich im Sommer machen dürfen, das wird nämlich genauestens kontrolliert und eingemessen....
So, es ist an der Zeit, das einfach einzusehen oder aber mal den Unterschied ziwschen Befriedung, Einfriedung und Umfreidung zu erklären - den es meines Erachtens nach auch nicht gibt...Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!Kommentar
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Jungs...wenn ich mehr Zeit hätte würde ich jetzt einiges in ein neues Thema zur Rechtslage machen bzw. verschieben..
Verstehen wir uns da? Vielleicht dieser Tage, oder Jörg hat LangeweileKommentar
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Doch das ist ein Unterschied!
Eine Umfriedung ist eine bauliche Eingrenzung eines Grundstücks (teilweise gelten da auch Lebendumfriedungen wie zum Beispiel Hecken). Eine bauliche Umfriedung ist aber nicht immer automatisch eine Befriedung...
Eine Befriedung ist einfach nur die Anzeige des Grundstücksinhabers das sein Grundstück nicht unbefugt betreten werden soll. Eine befriedung muss nicht immer automatisch eine Umfriedung haben. Es genügt schon ein Betreten Verboten Schild...______________
mfg Swen
2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...Kommentar
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Das was du da schreibst ist ja richtig, dass eine Befriedung eben nicht immer ein Bauwerk voraussetzt, ein Schild reicht.
Nur ging es doch ursprünglich um dieses spezielle Objekt und deine Aussage war doch, dass der Zaun nicht ausreichen würde - aber genau das tut er - selbst wenn er löcherig ist oder die Tür offen steht...
Ich verstehe dein Problem also nicht, wir sagen doch die ganze Zeit nichts anderes: Wenn eine Umfriedung erkennbar ist, ist das doch automatisch eine Befriedung - nur wenn sowas gar nicht erkennbar ist - also kein Schild, kein Zaun und dgl. kann dir keiner einen Strick draus drehen...
Ich steige an der Stelle jetzt aus, mir ist das langsam zu doof hier. Rechtlich ist alles gesagt, Links sind gesetzt und damit ist das für mich jetzt erledigt...Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!Kommentar
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Das was du da schreibst ist ja richtig, dass eine Befriedung eben nicht immer ein Bauwerk voraussetzt, ein Schild reicht.
Nur ging es doch ursprünglich um dieses spezielle Objekt und deine Aussage war doch, dass der Zaun nicht ausreichen würde - aber genau das tut er - selbst wenn er löcherig ist oder die Tür offen steht...
Ich verstehe dein Problem also nicht, wir sagen doch die ganze Zeit nichts anderes: Wenn eine Umfriedung erkennbar ist, ist das doch automatisch eine Befriedung - nur wenn sowas gar nicht erkennbar ist - also kein Schild, kein Zaun und dgl. kann dir keiner einen Strick draus drehen...
Ich steige an der Stelle jetzt aus, mir ist das langsam zu doof hier. Rechtlich ist alles gesagt, Links sind gesetzt und damit ist das für mich jetzt erledigt...
Und wie ich schon geschrieben habe ist eine Umfriedung eben nicht automatisch eine Befriedung. Und was meinst du denn mit Problem? Ich habe kein Problem sondern versuche das hier nur sachlich zu diskutieren - was wahrlich nicht einfach ist!
Bei diesem Objekt gibt es eine Teilumfriedung in Form eines alten Zaunes der aber eben nicht das gesamte Grundstück umfriedet. Eine Befriedung bei diesem Obejkt würde vorliegen wenn der Eigentümer eindeutig anzeigen würde das dieses Grundstück nicht betreten werden soll. Dieses Interesse ist bei diesem Objekt aber nicht zu sehen... schon seit vielen Jahren nicht! Hätte der Eigentümer das Interesse daran das dieses Grundstück nicht betreten werden soll dann würde und müsste er das eindeutig anzeigen. Indem er das Grundstück vollständig umfriedet oder Betreten Verboten Schilder aufstellt oder auch nur ein Flatterband ums Grundstück zieht oder direkt vorort ist und das Betreten mündlich verbietet. Die aktuelle Situation (wie auch schon seit Jahren) dort sieht eben so aus das es dem Eigentümer egal ist ob das Objekt betreten wird oder nicht.
Selbstverständlich hat aber der Eigentümer dort das Hausrecht. Er kann mich dort des Grundstücks verweisen wenn er mich dort direkt antrifft auch wenn vorher nicht ersichtlich war das der Eigentümer das Interesse hat das sein Grundstück nicht betreten werden soll. Genau das stellt aber noch keinen Hausfriedensbruch dar. Erst wenn ich wieder auf das Grundstück gehe und er mich dort wieder persönlich antrifft. Erst dann ist es ein Hausfriedensbruch weil er mir VORHER bereits sein Interesse bekundet hat das Grundstück nicht zu betreten.______________
mfg Swen
2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...Kommentar
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Schönes Schlußwort!!
... aber wo mir grad Langeweile nahegelegt wird ...
=> vielleicht unterliegt hier ja jemand einer Verwechslung??
Hausfriedensbruch - Einbruch??
... kann ich in ein Haus/Grundstück einbrechen, was "offen" steht - oder muß es "verschlossen sein??
so es offen steht, vermag ich keinen "echten" Einbruch zu begehen - aber den Hausfrieden breche ich schon ...
BITTE nicht noch drei Seiten ...
Nacht!
jörgDie Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar
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Der Widerstand gegen Hitler wird von Tag zu Tag größer. Johannes Gross 2014Kommentar
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Schönes Schlußwort!!
... aber wo mir grad Langeweile nahegelegt wird ...
=> vielleicht unterliegt hier ja jemand einer Verwechslung??
Hausfriedensbruch - Einbruch??
... kann ich in ein Haus/Grundstück einbrechen, was "offen" steht - oder muß es "verschlossen sein??
so es offen steht, vermag ich keinen "echten" Einbruch zu begehen - aber den Hausfrieden breche ich schon ...
BITTE nicht noch drei Seiten ...
Nacht!
jörgDer Widerstand gegen Hitler wird von Tag zu Tag größer. Johannes Gross 2014Kommentar
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Hallo Sven
Heisst auf Deutsch Guten Abend.Ich dachte ich belebe das Forum ein bisschen,aber das das ins Rechtsstreit ausartet hätte ich nicht gedacht. Dann schließt lieber das Thema. Denn meine nächsten Fotos sind auch wieder Ruinen. Ich Hoffe mal das normale Diskussion statt findet.
Gruß aus der UkraineKommentar
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Stimmt heißt gute Nacht. Sollte Guten Abend heissen,hatte doch etwas zu viel getrunken. Guten Abend =Dobri welcher!
UweKommentar
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Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??Kommentar
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