Führerschein beschlagnahmt???

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  • Tsunami
    Einwanderer


    • 07.02.2005
    • 2
    • NRW/ OWL
    • Meine Hunde finden alles

    #16
    Die werden auf Grund Deiner roten Augen warscheinlich eher an BTM als an Alkohol gedacht haben. Solltest Du davon betroffen sein, hast Du schon verloren, da nützen auch alle Ausreden wie Medikamente und Heuschnupfen, oder gar Mohnbrötchen nix.

    Is doch ziemlich seltsam wegen Alkohol Bluttest eine Woche warten zu müssen. Meiner Meinung nach testet das Schnittlauch nur ohne Blasetest wenn Du BTM auffällig bist.

    Nimm auf jeden Fall nen Anwalt und steh zu dem was Du getan hast. Der liebe Gott sieht alles!
    Zuletzt geändert von Tsunami; 21.06.2005, 22:13.
    think green > go green > live green > be green !!!!!

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    • Hajo
      Heerführer

      • 29.09.2003
      • 3112
      • NRW
      • C-Scope 1220 B

      #17
      solange Du nicht von einem Richter rechtmäßig verurteilt bist,können sie Dir die Fleppe garnicht wegnehmen!
      Schon gar nicht,wenn Du keinen Alk-Test gemacht hast!
      Anwalt..und Du hast Deinen Schein sofort wieder!...zumindest bis zu einer ev.Verhandlung:

      Gruß
      Uli
      Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....

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      • Steinlaus
        Geselle

        • 20.10.2002
        • 63
        • Nürnberg
        • Keiner

        #18
        In meinen Augen muss bei der Sicherstellung oder Beschlagnahmung eines Führerscheins ein tringender Tatverdacht für die spätere Einziehung vorliegen. Dies bedeutet, dass der Führerschein nur dann beschlagnahmt werden darf, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der Beschuldigte sein Fahrzeug mit mehr als 0,5 Promille im Straßenverkehr geführt und sich so strafbar gemacht hat. Um dies festzustellen hätte ein Alkotest gereicht, oder der Arzt hätte eine dementsprechende Untersuchung machen müssen.
        Ich würde einen Anwalt einschalten wenn Du eine Rechtsschutzversicherung dafür hast,
        vorausgesetzt natürlich das Du wirklich nur einen Hustensaft getrunken hast, ansonsten lass es bleiben da ansonsten einiges auf Dich zukommen könnte.

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        • Profitaenzer
          Heerführer

          • 12.12.2003
          • 1514
          • Schwabach bei Nuernberg
          • Whites MX 5, Garret PP Pro

          #19
          ...

          SOFORT ZUM ANWALT!!!

          Und zwar zu einem Anwalt mit dem Taetigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht.

          Da gibt es so viele Kniffs und Tricks, die man beachten muss.

          DU BRAUCHST ZWINGEND DRINGEND RECHTLICHEN BEISTAND!!!!!!!!

          Alleine hast Du keine Chance!

          Bitte hoer auf mich, bei einem guten Freund von mir war das fast genauso wie bei Dir. Geh zum RA - und zwar SOFORT! Vor allem dann, wenn der Fuehrerschein Deine existenzielle Grundlage bedeutet!

          Gruss


          Chris
          ...ne Huelse ist auch was wert

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          • koseng
            Landesfürst


            • 21.01.2004
            • 714
            • Hannover-Nordstadt
            • Mr.T´s kleine Wunderkiste

            #20
            Ich kann mich dem nur anschliessen. Anwalt und gut. DENN! wenn dir nichts nachgewiesen kann, kann das für Vater Staat sehr teuer werden. Denn die müssen dir dann ne Menge Entschädigung zahlen, dafür das die Pappe wech war. Hatte ich auch schon hinter mir.
            gruss Björn

            opelforum.däÄh

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            • floh
              Ratsherr

              • 07.03.2002
              • 245
              • Ravensberg
              • noch nicht vorhanden

              #21
              Hallo Matthias,
              ja da hast du recht diese Woche kann ich gut ohne Schein überbrücken in dem ich Sachen erledigen kann zu denen ich sonst nicht gekommen wäre.
              Nur ab nächster Woche geht es darum das ich im Aussendienst Kunden besuchen muss und daher den Schein dann schon wieder brauche,
              ansonsten kann ich mich gleich Arbeitslos melden!
              Einen Termin beim Anwalt habe ich heute um 15:45 Uhr mal sehen was der sagt, ich habe gerade selber nochmal am Auto geschaut da ist absolut nichts zu sehen an der Seite wo ich den anderen zerdrückt haben soll nur Dreck und Staub wie der Polizist auch schon sagte zum Glück haben die gestern ja gleich Fotos gemacht auf denen dann ja zu erkennen ist das da nichts ist.
              Das mit den angeblichen Alkoholgenuss denke ich einfach mal geht auf meine Augen zurück und auf die leeren Weizenbierflaschen die noch vom Vortag in der Küche standen. Was ich nur nicht verstehe ist warum ich nicht pusten musste. Der Polizist gab mir zumindest den Rat den Schein beschlagnahmen zu lassen und nicht freiwillig abzugeben da der Staatsanwalt nun innerhalb von 3 Werktagen entscheiden muss was passiert.

              Gruß
              Thorsten
              Zuletzt geändert von floh; 22.06.2005, 08:11.
              das denken der gedanken
              ist gedankenloses denken

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              • Hajo
                Heerführer

                • 29.09.2003
                • 3112
                • NRW
                • C-Scope 1220 B

                #22
                [QUOTE=Zeitzeuge]Ähhh bei einer besonderen Gefährdung durchaus.
                Und wenn der Verdacht von Fahrerflucht durch eine Zeugenaussage im Raumsteht, dürfen die Kollegen dir sogar vor Ort den Führerschein abknöpfen.


                @ Matthias

                Die war ja nicht gegeben...und "Zeugen" können sich auch irren!
                Wenn keine "besondere Gefährdung" ansteht,haben die Gesetzeshüter nicht das Recht,den Führerschein einzubehalten,wobei das ganze immer eine Auslegungssache ist...
                Erst wenn es eine Verhandlung gibt und unserem "Hustensäftler" eine Straftat nachgewiesen werden kann,erst dann kann man ihm auch den Schein wegnehmen.

                Uli
                Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....

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                • Horst D
                  Heerführer


                  • 08.02.2005
                  • 1393
                  • Speyer

                  #23
                  Zitat von floh
                  Hallo Matthias,
                  ja da hast du recht diese Woche kann ich gut ohne Schein überbrücken in dem ich Sachen erledigen kann zu denen ich sonst nicht gekommen wäre.
                  Nur ab nächster Woche geht es darum das ich im Aussendienst Kunden besuchen muss und daher den Schein dann schon wieder brauche,
                  ansonsten kann ich mich gleich Arbeitslos melden!
                  Einen Termin beim Anwalt habe ich heute um 15:45 Uhr mal sehen was der sagt, ich habe gerade selber nochmal am Auto geschaut da ist absolut nichts zu sehen an der Seite wo ich den anderen zerdrückt haben soll nur Dreck und Staub wie der Polizist auch schon sagte zum Glück haben die gestern ja gleich Fotos gemacht auf denen dann ja zu erkennen ist das da nichts ist.
                  Das mit den angeblichen Alkoholgenuss denke ich einfach mal geht auf meine Augen zurück und auf die leeren Weizenbierflaschen die noch vom Vortag in der Küche standen. Was ich nur nicht verstehe ist warum ich nicht pusten musste. Der Polizist gab mir zumindest den Rat den Schein beschlagnahmen zu lassen und nicht freiwillig abzugeben da der Staatsanwalt nun innerhalb von 3 Werktagen entscheiden muss was passiert.

                  Gruß
                  Thorsten
                  du musstest nicht pusten weil sie einen begründeten verdacht hatten, dazu brauchen sie sowieso ne blutprobe....

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                  • floh
                    Ratsherr

                    • 07.03.2002
                    • 245
                    • Ravensberg
                    • noch nicht vorhanden

                    #24
                    Hallo zusammen,
                    es sieht nach Sicht des Anwaltes so aus das er die Staatsanwaltschaft anschreibt um das ganze zu beschleunigen nur vor nächster Woche werden sie sich nicht melden. Es gibt einige Varianten wobei in meinen Fall noch zu viele unbekannte sind, Fahrerflucht kann ich nur begehen wenn ich den Unfall wen es den gegeben haben sollte auch bemerkt und mich wissentlich vom Unfallort entfernt hatte, Die Frage ist auch wer meint es gesehen zu haben und wer rief die Polizei, den Führerschein durfte sie da es Auslegungssache des Beamten war beschlagnahmen, wir müssen jetzt erstmal auf die Ergebnisse warten und die Akte die er angefordert hat um dann einige Unklarheiten zu klären. Ich werde euch auf den laufenden halten wie es ausgeht, im ungünstigsten Fall melde ich mich Ende nächster Woche wieder beim Arbeitsamt an.

                    Gruß
                    Thorsten
                    das denken der gedanken
                    ist gedankenloses denken

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                    • Subzero
                      Ritter


                      • 11.05.2005
                      • 369
                      • NRW
                      • Whites IDX Pro Turbo

                      #25
                      Das ist echt Misst das die deinen Führerschein so einziehen!Hoffe du bekommst ihn schnell wieder damit du deinen Beruf weiter ausführen kannst!Und wir wissen alle das es sehr schwer ist in dieser Welt wieder nen Job zu finden wenn der alte erst mal weg ist!Ich drpcke dir jedenfalls alle Daumen damit du ihn schnell wieder bekommst!!

                      MfG Subzero

                      Suche Orden,Uniformen und Ausrüstung aus der Zeit 1933-1945, wer solches zu verkaufen oder vielleicht zu tauschen hat soll sich bitte bei mir unter einer PN melden.

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                      • Hajo
                        Heerführer

                        • 29.09.2003
                        • 3112
                        • NRW
                        • C-Scope 1220 B

                        #26
                        ...und wenn Dich jemand angeschwärzt hat,bekommst Du das sehr schnell heraus,denn Dein Anwalt hat Akteneinsicht..

                        Uli
                        Wenn ich nur darf,wenn ich soll,aber nie kann wenn ich will,dann mag ich auch nicht,wenn ich muß....

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                        • Greenhorn
                          Ritter


                          • 15.02.2005
                          • 346
                          • Gohrisch

                          #27
                          @ Floh

                          Also ersteinmal nicht den Kopf hängen lassen das bringt Null Punkte und auch keine Lösung. Ich würde mich da mal nicht so heiß machen , da die Staatsanwaltschaft ja in der Pflicht liegt Dir eine Straftat nachzuweisen und da sehe ich schon Dein Problem gelöst. :effe 2. Würde ich an deiner Stelle bei Positiver Entscheideung zu Deinen Gunsten mal den " Zeugen entweder mal Fragen was das Soll und wenn er Dir Pampig kommt gleich ne Anzeige wegen Übler Nachrede und Verläumdung machen. Bloß weil er den Hobby-Sherif miemt bist Du bald den Lappen los geworden ?! Nee Nee die Leute sollen doch mal die Kirche im Dorf lassen. Und wegen der Trachtengruppe Würde ich mich mal Erkundigen in wie weit eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen unangemessener Maßnahmen im Dienst sich lohnen Würde. Einen dringenden Tatverdacht gab es keinen also im Normalfalle nicht Rechtens mit Pappe sofort abnehmen und so. Hast ja nichts Um- bzw Angefahren und Personenschäden gab es auch nicht. Amtsmißbrauch könnte mann gemeinerweiße auch sagen.

                          Also Kopf hoch und durchhalten, wird schon klappen.

                          Gruß Dirk
                          Semper Parati ! SAR ich war dabei und weis es ist wichtig!

                          Kommentar

                          • chrisu315
                            Ratsherr


                            • 09.06.2005
                            • 232
                            • Südwestpfalz
                            • Blackknight Magpie

                            #28
                            Was Neues?

                            Hallo Floh

                            Mittlerweile ist fast ne Woche um, und mich würd mal interessieren was sich so alles getan hat!
                            Hast du die Pappe schon wieder? Weißt du von wem dieser ganze Schwachsinn kam?

                            Meld dich doch mal. Ich denke das würde uns alle interessieren

                            abwartenderweise
                            Chris

                            Kommentar

                            • floh
                              Ratsherr

                              • 07.03.2002
                              • 245
                              • Ravensberg
                              • noch nicht vorhanden

                              #29
                              Hallo Chris,
                              das Ergebnis der Blutwerte liegt vor kein nennenswerter Alkoholgenuss!!!
                              Die Fahrerflucht ist laut Anfrage meines Anwaltes bei der Polizei und deren Antwort auch etwas komisch, den der Beamte hat bestätigt das kein Beschädigung an meinen Fahrzeug vorliegt.

                              Meinen Führerschein habe ixch noch nicht wieder aber mein Anwalt hat auf herausgabe des Führerschein an die Staatsanwaltschaft geschrieben!!!
                              Bin mal gespannt was nun passiert.

                              Gruß
                              Thorsten
                              das denken der gedanken
                              ist gedankenloses denken

                              Kommentar

                              • linux_blAcky
                                Heerführer


                                • 10.09.2004
                                • 4898
                                • Köln / NRW
                                • Bounty Hunter Tracker 1D

                                #30
                                hi...

                                Zitat von floh
                                Meinen Führerschein habe ich noch nicht wieder

                                das bedeutet wohl, das die jungs tatsächlich in richtung btmg ermitteln, also großes blutbild und so. muss ja nicht mal unbedingt wegen kiffen sein, eventuell waren ja auch deine codeinwerte durch den hustensaft etwas hoch......

                                viel glück,

                                blAcky
                                Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.

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