Habt ihr eigentlich alle eine Erlaubnis?

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  • Erdspiegel
    Heerführer


    • 16.07.2008
    • 7038
    • zwischen Schutt & Scherben
    • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

    #16
    @dermold

    Habe mir das Denkmalschutzgesetz/Niedersachsen mal durchgelesen.Alles sehr schwammig dort;war nicht anders zu erwarten.Der Knackpunkt ist,das in einem Absatz der Begriff "Kulturdenkmal" mit "Bodenfund" gleichgesetzt wird.Das heißt Vaters verlorenen Schraubenzieher wiedergefunden= Kulturdenkmal,wenn die Werkzeugfirma zwischenzeitlich pleite gegangen ist.War jetzt übertrieben,aber um eine Genehmigung kommt man in Bremen wohl nicht herrum.Die wirds aber nur geben,wenn man Erfahrung hat.Außerdem wird man wissen wollen,warum und weshalb Du Graben willst,statt zu Angeln oder Seevögel zu beobachten.
    Vielleicht ist es ein Einstieg,beim Landesamt als freiwilliger Grabungshelfer reinzurutschen oder auch jemanden zu suchen,der eine Genehmigung hat.Wenn er Dich mitnimmt kannst Du erstmal Erfahrung sammeln.
    Genehmigungsanträge müssen schriftlich gestellt werden,wo dann alles haarklein dargelegt werden muß.Habe da keine Erfahrung,will ich auch nicht.
    Hast Du Dir mal sagen lassen,was genau die unter einem Kulturdenkmal verstehen? Aber genauer,wie im Gesetzestext?Würde mich mal interessieren.
    Gruß,Erdspiegel

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    • Sorgnix
      Admin

      • 30.05.2000
      • 25935
      • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
      • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

      #17
      @erdspielgel: Nicht immer gleich angesprochen fühlen ...

      @dermold: PN folgt

      Jörg
      Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
      zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

      (Heiner Geißler)

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      • fleischsalat
        Moderator

        • 17.01.2006
        • 7794
        • Niedersachsen

        #18
        @dermold:

        DU wendest Dich am besten an die für Dich zuständige untere Denkmalschutzbehörde. Denen sendest Du Deinen Antrag auf die "Feldbegehung mit Metalldetektor". Dazu legst DU eine Kopie einer LAndkarte, auf dem Du den BEreich markierst, in dem Du Suchen willst.
        Die BEhörde prüft dann Deinen Antrag und leitet ihn weiter an das für Dich zuständige Denkmalamt (Wenn NDS, müsste es ja das in Hannover sein).
        Wenn Du die Pararaphen, auf die Du Dich berufen solltest, haben möchtest, einfach PN an mich.
        PS: Wichtig ist es zu erwähnen, dass es sich NUR um landwirtschaftlich genutzte Fläche handelt und NUR die sollte auf der Karte markiert sein.
        Du kannst einen sehr großen Bereich markieren, dann hast Du mehr Möglichkeiten. Die an die Genehmigung gebundenen Auflagen sind zwar zahlreich, reichen aber völlig aus, um sich "frei" zu bewegen.

        PS: AN ale Moserer- Das hier von mir beschriebene bezieht sich NUR auf Niedersachsen...
        Willen braucht man. Und Zigaretten!

        Kommentar

        • Drusus
          Heerführer


          • 31.08.2005
          • 3464
          • München, Bayern
          • Goldmaxx, was sonst?? ;)

          #19
          Zitat von Drohne
          Ach ja, WO habe ich geschrieben, dass Brandenburg nicht in Deutschland liegt? Oder war ich damit gar nicht gemeint?
          Ich denke, Sorgnix sieht mehr als Andere hier und Brandenburg dürfte kein Steuerparadies sein

          Viele Grüße,
          Günter
          Quis custodiet ipsos custodes?

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          • Brainiac
            Heerführer


            • 21.12.2003
            • 3194
            • Berlin
            • Augen, Ohren, Nase und Verstand

            #20
            Zitat von Erdspiegel
            Die aktuelle Gesetzeslage in Berlin/Brandenburg:
            1.Das "Suchen" ist nicht verboten.Es gelten jedoch folgende Außnahmen:
            a.Ausgewiesene Bodendenkmale für die auch keine Grabungsgenehmigung erteilt wird.
            b.Ausgewiesene Kampfgebiete WK2,militärische Liegenschaften etc.,für die nur Grabungsgenehmigungen an Bergungsdienste,Umbetter u.s.w. erteilt werden.
            c.Privatgelände,dessen Eigentümer das "Suchen" untersagt.

            2.Das "Graben" ist nicht verboten,wenn:
            a.Das Ziel nicht die Bergung von Bodendenkmälern ist
            b.Das Ziel nicht die Bergung von Waffen,Munition,Gefahrenstoffen u.ä.ist
            c.und man zusätzlich die Erlaubnis des Grundstückseigentümers hat.

            Auf Bodendenkmälern,in NSGs etc.ist das Graben genehmigungspflichtig!
            Ich persönlich suche und grabe bevorzugt auf Privatgelände,da der Weg der Genehmigung der Einfachere ist.Nach Bodendenkmälern suche ich generell nicht,dafür gibt es studierte,bezahlte Fachleute.Auch besitze ich keine Bodendenkmäler und will auch keine haben.Zweifelhafte Zufallsfunde gehen an die zuständigen Behörden.Und wer mir weiß machen will,Reichspfennige,Scheibenknöpfe oder ein Eisernes Kreuz sind Bodendenkmäler,der kann's vorm Amtsgericht in Berlin/Moabit ja mal versuchen
            Gruß und legale Funde Euch allen,Erdspiegel
            Endlich mal wieder einer der das Denkmalschutzgesetz gelesen UND verstanden hat.
            Es bedarf KEINER Genehmigung um auf dem Acker nach Münzen und Knöpfen zu suchen, solange der Acker selbst kein Bodendenkmal ist (was selten der Fall ist da gestörte Fläche) oder man nicht gezielt nach beweglichen Bodendenkmälern sucht. Bei Privatgelände sollte man jedoch den Eigentümer um Erlaubnis fragen. Sollte man einen Fund haben der als bewegliches Bodendenkmal in Verdacht kommt, muß man diesen Fund beim LDA melden. Besteht Interesse seitens des LDA an dem Fundstück dann ist dem Finder sogar ein Finderlohn zu zahlen. In der Bodendenkmalliste der jeweiligen LDA's sind alle Bodendenkmale aufgelistet und frei einzusehen. Auch Grabungsschutzgebiete sind ausgewiesen (zBsp. ehemalige Kriegsgebiete).
            Das gilt erstmal nur für Berlin/Brandenburg, sollte sich aber nicht großartig von anderen Bundesländern unterscheiden...

            Hier auch noch mal zum selber nachlesen:


            So und jetzt lasse ich mir gerne Gesetzesauszüge zitieren die klar Aussagen das das Suchen (nicht nach und auf Bodendenkmalen) grundsätzlich immer Genehmigungspflichtig ist. Gerade bei solchen rechtlichen Fragen sollte man immer erstmal das Gesetz lesen UND verstehen und dann seinen Senf dazu geben. So Aussagen wie "im Wald ist immer verboten" irretieren doch sehr wenn eine solche Aussage im Gesetz nicht zu finden ist!
            ______________
            mfg Swen


            2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

            Kommentar

            • sirente63
              Banned
              • 13.11.2005
              • 5348

              #21
              Hallo
              Denn Sachverhalt @Brainiac kann der Sucherkollege Walter vom Schatzsuchermagazin dir zur Thematik genauer und richtig erklären!!
              Das die Lage in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und anders ist braucht nicht erwähnt zu werden.
              Wenn wie z.B bei mir in der Grabungsgenehmigung schriftlich alls Auflage festgeschrieben stand das eine Waldsuche verboten ist (NRW) weisse Ich höflichst(nur bei Nachfrage)genau darauf hin.
              Es gibt zwei Musterprozesse zur Waldsuche einmal Niedersachsen und einmal
              NRW.Teurer Spass und Sonde weg.
              Im übrigen hatt der Walter vom Schatzsuchermagazin vor kurzer Zeit hier im Forum mitgeteilt das sich das Denkmalschutzgesetzt in Hessen geändert hatt zum Nachteil der Sondengeher.Mit der Aussage das in Hessen ab sofort eine Grabungsgenehmigung zwingend erforderlich ist!!Sogar für die suche nach Neuzeitlichen wie WK Sachen z.B !!!
              Ich persönlich verweise bei Fragen zum besagten Thema an das Fachforum
              DIGS oder eben direkt die zuständigen Behörden zu kontaktieren.
              Ansonsten verkneife Ich mir hier und in anderen Foren noch eine Zeile
              zu diesem Thema zu schreiben.
              MfG

              Kommentar

              • sirente63
                Banned
                • 13.11.2005
                • 5348

                #22
                Hallo
                Hier der Verweis vom Sucherkollegen @Walter vom DSM mit den Hinweis
                das nicht nur in NRW sondern auch in Hessen eine Genehmigung geforderdt wird.

                Übrigends ist meine Grabungsgenehmigung abgelaufen.Ich beantrage auch keine
                neue vorerst da Ich nur noch Mineralien suche(nicht im Wald).Zufallsfunde die Meldepflichtig sind werden den Amt vorgelegt.
                MfG

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                • Drohne
                  Lehnsmann


                  • 12.07.2008
                  • 47
                  • Steuerparadis

                  #23
                  @ Drusus, manche sind schon komisch gestrickt hier
                  kaum macht ein Moderator oder sogar Admin eine Andeutung, findet sich doch immer einer, der gleich hinterherhechelt und in die gleiche Bresche schlagen will.
                  Nochmal für Dich: ich habe nie behauptet, dass Brandenburg nicht in Deutschland liegt und was das mit dem Steuerparadies (vermutlich aus meinem Profil) zu tun hat erschliesst sich mir nicht, das liegt nämlich bekannterweise in Luxemburg.
                  Noch Fragen?

                  @Brainac, zu dieser Interpretation des Denkmalschutzgesetzes (danke für den Link) sage ich mal nichts, auser, dass Du da etwas hineininterpretierst, was da so nicht steht.
                  Aber das jetzt zu analysieren, führt mir zu weit, ist auch nicht meine Aufgabe.
                  Der Krug geht immer so lange zum Brunnen bis er bricht.

                  *schnurr*
                  Zuletzt geändert von Drohne; 12.10.2008, 21:02.

                  Kommentar

                  • Drusus
                    Heerführer


                    • 31.08.2005
                    • 3464
                    • München, Bayern
                    • Goldmaxx, was sonst?? ;)

                    #24
                    Zitat von Drohne
                    @ Drusus, manche sind schon komisch gestrickt hier
                    kaum macht ein Moderator oder sogar Admin eine Andeutung, findet sich doch immer einer, der gleich hinterherhechelt und in die gleiche Bresche schlagen will.
                    Nochmal für Dich: ich habe nie behauptet, dass Brandenburg nicht in Deutschland liegt und was das mit dem Steuerparadies (vermutlich aus meinem Profil) zu tun hat erschliesst sich mir nicht, das liegt nämlich bekannterweise in Luxemburg.
                    Noch Fragen?
                    Okay, dann mal Klartext: so wie ich Sorgnix' Humor gedeutet habe, scheint Deine verwendete IP nicht auf Luxemburg, sondern auf Brandenburg hinzudeuten. Das klingt zwar recht ähnlich, liegt aber doch woanders und da Du ja in Beitrag #3 schriebst, Du kämest nicht aus Deutschland, wäre eine Brandenburger IP etwas seltsam. Sollte ich da nun jedoch zuviel hineininterpretiert haben, tut mir das leid.

                    Gruß,
                    Günter
                    Quis custodiet ipsos custodes?

                    Kommentar

                    • dermold
                      Einwanderer


                      • 09.01.2008
                      • 6
                      • Niedersachsen

                      #25
                      Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Beiträge und Sornigx pm.

                      Ich glaub ich habe viele Tipps bekommen, wie ich es im nächsten Anlauf besser probieren kann

                      Kommentar

                      • lunepi
                        Bürger


                        • 18.01.2006
                        • 161
                        • LK ROW
                        • ACE 150

                        #26
                        Zitat von Brainiac
                        Endlich mal wieder einer der das Denkmalschutzgesetz gelesen UND verstanden hat.
                        Es bedarf KEINER Genehmigung um auf dem Acker nach Münzen und Knöpfen zu suchen, solange der Acker selbst kein Bodendenkmal ist (was selten der Fall ist da gestörte Fläche) oder man nicht gezielt nach beweglichen Bodendenkmälern sucht. Bei Privatgelände sollte man jedoch den Eigentümer um Erlaubnis fragen.
                        Einspruch Euer Ehren! Es bedarf immer ( Zumindestens in NDS ) einer Genehmigung, sowohl von der zuständigen Behörde als auch vom Eingentümer. Jeder QM Land gehört irgendwem!
                        Du brauchst, so bald du die Absicht hast mit der Sonde Hinterlassenschaften irgend welcher Art zu finden, egal wie alt, egal wo die beiden Genehmigungen.
                        Auf einem Acker fällt es aber der Behörde grundsätzlich einfacher eine solche auszustellen, weil durch Pflügen etc. die Fundstellen eh vermutlich zerstört sind. Zumindestens bis zu der Tiefe die der Pflug reicht.... darunter.... wer weiß.
                        Ich weiß, dass das jetzt sehr laienhaft ausgedrückt ist, aber ein Stückweit geht es um die Absicht. Wer im Wald beim Scheissen ein Loch gräbt um alles sauber darin zu entsorgen und auf den Nibelungenschatz stößt, muss dat melden, hat aber nix böses getan. Wer aber hin geht und ein Ausgrabung nach der gezielten Suche mit der Sonde vornehmen will - der ist böse.
                        Und wer jetzt hier behaupt Suchen an sich ist erlaubt, hat formal juristisch recht, wenn er nicht gräbt und sich nur an dem tuten seiner Sonde erfreuen will... aber das erklär mal jemanden. Wer sondelt will auch finden und ausgraben.

                        Gruß Lunepi

                        Kommentar

                        • lunepi
                          Bürger


                          • 18.01.2006
                          • 161
                          • LK ROW
                          • ACE 150

                          #27
                          Zitat von dermold
                          Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Beiträge und Sornigx pm.

                          Ich glaub ich habe viele Tipps bekommen, wie ich es im nächsten Anlauf besser probieren kann
                          Ansosnten könnte ich dir mal meine Genehmigung für ROW als Vorlage für deine Behörde zumkommen lassen.

                          Ansonsten meine Erfahrung dazu hier

                          Gruß Lunepi

                          Kommentar

                          • Drohne
                            Lehnsmann


                            • 12.07.2008
                            • 47
                            • Steuerparadis

                            #28
                            Zitat von Drusus
                            Okay, dann mal Klartext: so wie ich Sorgnix' Humor gedeutet habe, scheint Deine verwendete IP nicht auf Luxemburg, sondern auf Brandenburg hinzudeuten. Das klingt zwar recht ähnlich, liegt aber doch woanders und da Du ja in Beitrag #3 schriebst, Du kämest nicht aus Deutschland, wäre eine Brandenburger IP etwas seltsam. Sollte ich da nun jedoch zuviel hineininterpretiert haben, tut mir das leid.

                            Gruß,
                            Günter
                            Da geht es Dir wohl wie mir, auch ich kann den Humor von Sorgnix nicht immer ganz verstehen wie ich beim lesen vieler alter Beiträge hier in den letzten Monaten feststellen musste.
                            Aber was soll es, er ist hier der Hausherr und kann dementsprechen tun oder lassen was er will.
                            Auch Sachen, wegen denen "normale" User gerügt werden oder Schlimmeres.
                            Vorausgesetzt er meint mit dieser Anspielung tatsächlich mich, schiesst er aus mir unerklärlichen Gründen einfach mal ins Blaue, oder er kann IP Protokolle nicht lesen.
                            Ich habe zwar hier eine etwas besondere Internetanbindung, aber definitiv eine feste IP und die verweist auf meinen Wohnort Betzdorf. Das liegt nun mal in Luxemburg.
                            Es sei denn die haben beim Kabelverlegen einen kleinen Umweg über Brandenburg gemacht

                            Egal, wie auch immer, mir ist das relativ egal und wir Beide sollten uns über solche Kinkerlitzchen nicht in die Wolle kriegen, dementsprechend nehme ich Dein "tut mir leid" gerne an!

                            *schnurr*

                            Kommentar

                            • Jägsam
                              Heerführer


                              • 04.12.2007
                              • 1364
                              • strata montana
                              • Tesoro Cibola SE modifiziert !

                              #29
                              Zitat von sirente63
                              Im übrigen hatt der Walter vom Schatzsuchermagazin vor kurzer Zeit hier im Forum mitgeteilt das sich das Denkmalschutzgesetzt in Hessen geändert hatt zum Nachteil der Sondengeher.Mit der Aussage das in Hessen ab sofort eine Grabungsgenehmigung zwingend erforderlich ist!!Sogar für die suche nach Neuzeitlichen wie WK Sachen z.B !!!

                              MfG
                              Hy,
                              wenn das Gesetz geändert wurde wüsste ich das aus dem Staatsanzeiger!
                              Ich glaube Du meinst dass das bestehende Gesetz jetzt anders kommentiert wird/werden soll.
                              Es wird in Hessen versucht die Suche mit und ohne Sonde fast überall genehmigungspflichtig zu machen. Man bricht sich aber nichts ab solch eine Genehmigung zu beantragen/zu bekommen.

                              Eine Ausnahme scheinen mir Baustellen zu sein, denn dann bräuchte ja jeder Baggerfahrer eine Nachforschungsgenehmigung...

                              Gruß Ralf
                              Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (und hat einen Anfang, eine Mitte und ein Ende) !

                              Kommentar

                              • FairlightWarez
                                Ritter


                                • 02.06.2007
                                • 399
                                • NRW Nimmerland
                                • keiner

                                #30
                                Wie war nochmal die Einstiegsfrage?
                                "Habt ihr eigendlich alle eine Erlaubnis?"

                                Hihi (fast) alle am Thema vorbei!

                                Gruß FW


                                Allseits gute Jagd und fette Beute Ihr Himmelhunde!
                                Sondler mit Genehmigung

                                Wo kämen wir hin, wenn alle sagten „Wo kämen wir hin“
                                und niemand ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen?

                                Es ist richtig, wenn Politiker behaupten: Der Mensch ist Mittelpunkt.
                                Falsch ist nur die Schreibweise gemeint ist: Der Mensch ist Mittel. Punkt.

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