So ganz schlau wird man aus Deinen Angaben nicht. In Deinen Namen steckt "in-venio" = auf etwas kommen, finden und entdecken, das ist sicher gewollt.
Einmal sagst Du:"..., dass ich diese Dinge entdeckt habe."
Dann wiederum vermutest Du nur vage und sprichst von einer Theorie.
Du bist bei Deiner Recherche auf einen Verdacht gekommen.
Du kommst selbst nicht an den Ort heran, weil er im Eigentum einer anderen Person oder z.B. Gemeindeeigentum ist.
Es besteht die Gefahr, dass andere, die die Genehmigung haben dort zu suchen, etwas finden, was Deinen möglicherweise sehr konkreten Verdacht bestätigt.
Was kannst Du tun?
Um den Gaul nicht von der falschen Seite aufzuzäumen solltest Du die einzelnen Schritte genau überlegen.
Wild graben ist sicher eine Schnapsidee und bringt Dir zum möglichen Fund masiv Ärger.
Zunächst darf niemand Details von dem vermuteten Fund erfahren. Die Idee mit dem Notar ist schon mal gut.
Erster Ansprechpartner wäre das Bodendenkmalamt oder besser der Landesarchäologe. Denen wird nur mit geteilt, dass an einer nur Dir bekannten Stelle etwas Besonderes und/oder vielleicht archäologisch Wertvolles zu finden sei. Diese Dinge seien möglicherweise gefährdet, weil Unqualifizierten (den Höhlengängern) in Unkenntnis der Sachlage Zugang gewährt werden soll.
Du seiest bereit zu kooperieren und alles offen zu legen, wenn man Dich vertraglich als Entdecker mit einem Finderlohn oder einem Anteil des Wertes beteiligt. Dazu braucht man den Notar.
Wenn der Fund noch einen Eigentümer hat oder dessen Nachkommen existieren, so müßte zumindest der Finderlohn anfallen.
Aber ich bin kein Jurist. Bitte einen, der in solchen Dingen bewandert ist,
um einen Beratungstermin
Gruß Credi
Einmal sagst Du:"..., dass ich diese Dinge entdeckt habe."
Dann wiederum vermutest Du nur vage und sprichst von einer Theorie.
Du bist bei Deiner Recherche auf einen Verdacht gekommen.
Du kommst selbst nicht an den Ort heran, weil er im Eigentum einer anderen Person oder z.B. Gemeindeeigentum ist.
Es besteht die Gefahr, dass andere, die die Genehmigung haben dort zu suchen, etwas finden, was Deinen möglicherweise sehr konkreten Verdacht bestätigt.
Was kannst Du tun?
Um den Gaul nicht von der falschen Seite aufzuzäumen solltest Du die einzelnen Schritte genau überlegen.
Wild graben ist sicher eine Schnapsidee und bringt Dir zum möglichen Fund masiv Ärger.
Zunächst darf niemand Details von dem vermuteten Fund erfahren. Die Idee mit dem Notar ist schon mal gut.
Erster Ansprechpartner wäre das Bodendenkmalamt oder besser der Landesarchäologe. Denen wird nur mit geteilt, dass an einer nur Dir bekannten Stelle etwas Besonderes und/oder vielleicht archäologisch Wertvolles zu finden sei. Diese Dinge seien möglicherweise gefährdet, weil Unqualifizierten (den Höhlengängern) in Unkenntnis der Sachlage Zugang gewährt werden soll.
Du seiest bereit zu kooperieren und alles offen zu legen, wenn man Dich vertraglich als Entdecker mit einem Finderlohn oder einem Anteil des Wertes beteiligt. Dazu braucht man den Notar.
Wenn der Fund noch einen Eigentümer hat oder dessen Nachkommen existieren, so müßte zumindest der Finderlohn anfallen.
Aber ich bin kein Jurist. Bitte einen, der in solchen Dingen bewandert ist,
um einen Beratungstermin
Gruß Credi




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