Alles irgendwie verwirrend?! NFG und der Leidensweg dahin...
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Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.Kommentar
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Dazu kommt, dass ein Bescheid angefochten werden kann. etc etc.
Die vom Amt denken nur immer, Sie wären das Maß aller Dinge. Naturgemäß sehen das Anwälte und oft auch die Gerichte anders. Gerade bei Untätigkeit (Wartezeit > 3 Monate) geht das dann ganz ganz schnell.
Der Vorteil ist, dass dir dann auch ein Anwalt gleicht prüfen kann, ob der Bescheid zulässig ist. Sprich, ist die Ausrede "wir betreuen gerne individuell" ausreichend ist oder nicht. Falls nicht, kann man gleich dagegen klagen.Gruss MatthiasKommentar
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das ist nicht richtig.Es gibt eine sogenannte Untätigkeitsklage. Diese führt dir jeder Anwalt kostenlos aus ( der bekommt sein Geld immer und sicher vom Staat dafür). Google mal nach "Untätigkeitsklage Anwalt", da findest du ganz viele Beispiele.
Dazu kommt, dass ein Bescheid angefochten werden kann. etc etc.
Die vom Amt denken nur immer, Sie wären das Maß aller Dinge. Naturgemäß sehen das Anwälte und oft auch die Gerichte anders. Gerade bei Untätigkeit (Wartezeit > 3 Monate) geht das dann ganz ganz schnell.
Der Vorteil ist, dass dir dann auch ein Anwalt gleicht prüfen kann, ob der Bescheid zulässig ist. Sprich, ist die Ausrede "wir betreuen gerne individuell" ausreichend ist oder nicht. Falls nicht, kann man gleich dagegen klagen.
Was ich sagen will, Recht bekommen und haben sind zwei Par Schuhe und wenn man wegen sowas klagt wird man wohl wenig Freude mit dem Amt habenKurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.Kommentar
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Ich hab da- ohne Unterstellungen- so ein paar Ideen, woran es haken könnte. Ohne das Amt bei euch jetzt genau zu kennen.
Würde gerne Sondeln aus Just for Fun.
Aber wie dem auch sei. Alles andere, was der Threadersteller geschrieben hat, klang von vornerein eher nach einer "self fulfilling prophecy" - wenn folgendes Zitat vom 22.02.2016 Deine Einstellung treffend wiedergibt, wie Du Amtsleute betrachtest, kann ich mir vorstellen, dass das einfach auf Gegenseitigkeit keine gesteigerte Vorfreude auf eine Zusammenarbeit aufkommen lies. Auch die Tatsache, dass Du ja bereits sondelst (zumindest klingt das leicht an...) war vielleicht nicht von Vorteil...
Doch leider habe ich das Gefühl, dass man schaut, wie bewandert man mit der Historie ist, und dann zu dem Schluss kommt: "Der ist ja ein normaler Erdenbürger und hat ja nicht den Wissensstand von uns Studierten!"
Von meiner Seite "viel Erfolg"! und bei Fragen dazu wird Dir hier sicher weitergeholfen.Kommentar
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Salut Seneca,
habe Deinen Post durchgelesen und muss feststellen, dass Du in mancher Hinsicht recht haben könntest.
Mein für mich entschiedener Forschungsauftrag trug ich folgendermaßen vor:
Ich holte, von der Natur ja so vorgesehen Luft, um mein Forschungsvorhaben vorzutragen.
Und dann kam etwas, womit ich allerdings niemals gerechnet hätte!
Ohne, dass ich überhaupt hätte was vortragen konnte, bekam ungefragt und auch ohne das Thema auf dieses Gespräch zu lenken, von den drei Herrschaften einen vollständigen Bericht darüber, wie sich "Benny" gegenüber dem GDKE Speyer verhalten hat. Ich erfuhr, dass er sich sehr unverschämt benommen hat, dass sie wissentlich getäuscht wurden, dass er den unwissenden spielte, dass er versucht hat Katz und Maus mit ihnen zu spielen, dass er ja immer sein Gesicht in YOUTUBE reinhängt und den wissenden heraus hängen läst............
Soll ich weiter machen?
Dann kam die Frage woher ich komme und wo ich denn gerne suchen würde.
Ich sagte, dass ich aus dem Raum Kusel komme und man bat mich 2 Ortschaften zu nennen, die besondeln möchte.
Ich nannte ihnen Ulmet und Niederalben.
Ohne überhaupt anführen zu können, was ich suche, wurde mir erklärt, wie ich meine Funde melden könne.
Foto machen, GPS-Daten des Fundes festhalten und dieses dann an die GDKE per Mail senden.
Sofort erklärte man mir, dass ich ja nun bescheid wisse, was man von mir erwartet und bat mich aus dem Büro, da ja noch andere Antragsteller warten würden.
Ich bekäme dann, über meine Kreisverwaltung bis spätestens Ende April Bescheid.
Ich bekam dann auch erklärt, dass ich; auch wenn ich nur Militaria suchen möchte, eine NFG benötige. "Denn die Geschichte fängt mit dem Gestern an"
"Und bitte denken sie daran, wenn sie irgendwo in Ihrer Gegend einen Sondler sehen, ist dieser illegal zu Gange"
"Viele Dank Herr Jahn, sie hören dann von uns"
Ach ja, die Herrschaften stellten sich mir noch Namentlich vor.
Das war die Einladung!
Ach ja, man sagte mir auch, dass der Benny die Schale mit Akopatz gereinigt hätte und damit den Fund ja auch mehr oder weniger zerstört hätte!
Denkst Du nun immer noch, dass ich da was falsch gemacht habe?
Du hättest einen Fund von Deinem Garten vorlegen können, der zu 95% beweisen würde, dass Jesus von Nazareth in wirklichkeit Pfälzer war, vorlegen können und darum um eine NFG bitten können: DAS WÄRE AN DIESEM TAG BEI DIESEN HERRSCHAFTEN UNWESENTLICH GEWESEN!!!
Man wollte nich und Basta. Nach Außen den Anschein erwecken, man tue ja nun was mit den Sondlern und gut is! Das ist mein fester Eindruck.
Gruß
Athagon123Kommentar
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Habe Untätigkeitsklage eingereicht weil nach 8 Monaten der Bauvorbescheid(3 Monate Frist) nicht vorlag, im Gericht ist die Stadttrulla zum Richter vorgewatschelt, der danach zu mir und meinem scheissteurem Kuhdam-Anwalt und hat uns gesagt wir sollen mal lieber die Klage zurücknehmen, er wird sicher gegen uns entscheiden und so sparen wir noch die Gerichtskosten. Der Anwalt fragte mich ob wir hier ne Folge Sopranos drehen. Draussen wünschte mir das miese Weib dann noch viel Freude bei weiteren Bauanträgen. Ja ich weiss es war ein Fehler die Klage dann wirklich zurück zu nehmen aber das ganze hatte mich bis dahin schon 5000€ gekostet und irgendwie war ich pappesatt. In der kleinen DDR, Brandenburg genannt ist ebend alles möglich. Und ja die Trüsche sitzt da noch aus DDR Zeiten
Was ich sagen will, Recht bekommen und haben sind zwei Par Schuhe und wenn man wegen sowas klagt wird man wohl wenig Freude mit dem Amt haben
Eine Untätigkeitsklage ist grundsetzlich immer von Erfolg gekrönt (und sollte nicht zurückgenommen werden!) da hier innerhalb kürzester Zeit ein Bescheid ergehen MUSS. Sei es nur, dass man in einem Bescheid eine Begründung für die Verlängerung der Frist vorfindet. Diese Begründung kann dann vor Gericht (so nicht stimmig) zurückgewiesen werden und dann muss der Bescheid wiederum endgültig vorliegen. Währenddessen bezahlst du gar nix. Anwalt übernimmt die Kosten selbst, weil du solange > 3 Monate immer im Recht bist. Somit hast du keine Ausgaben.
Zusätzlicher Vorteil: ergeht ein negativer Bescheid, hast du gleich den passenden Anwalt, der weiterführend dagegen vorgehen kann UND als Grund für den negativen Bescheid kannst du immer behaupten, dass er nicht sachlich geprüft wurde sondern nur abgelehnt weil du geklagt hast. Dann hast du meist noch besser Chancen an einen positiven Bescheid zu kommen.
zum Topic: wie seneca schon anmerkte (und auch ich in einigen Posts davor) wäre zu prüfen ob der Antrag auf eine NFG nicht sogar genehmigungspflichtig ist, sollten keine anderen Gründe dagegen sprechen. Diese Gründe müssen per Gesetz fest definiert sein und nachvollziehbar. Die Begründung "keine Zeit für dich" würde dann wahrscheinlich NICHT als rechtsgültige Begründung angesehen werden und damit müsste der Bescheid positiv bewertet werden.
Im Übrigen (auch das ist zu prüfen) gibt es Genehmigungen, die nach Ablauf einer Frist automatisch als erteilt gelten!
siehe dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__42a.html
evtl. trifft dies hier zu? sprich evtl. konnte man nach einer Frist von 3 Monaten davon ausgehen, dass die Genehmigung als erteilt gilt. Ist dies so, muss diese Genehmigung auch ausgestellt werden.Gruss MatthiasKommentar
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Das ist dann eben der Bärendienst, den der SPB uns Suchern erwiesen hat. Sehr traurig, aber gebranntes Kind...
Aber wenn es sich so verhält hast Du ja alle oben genannten Möglichkeiten der Klage und des Widerspruchs. Auch da noch mal auf das Mythos Urteil verweisen, ggf. einen Forschungsgegenstand ausarbeiten und denen auf die Nerven gehen...Kommentar
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Habe meinen Antrag im 12 Mai 2015 für die NFG in RLP Speyer gestellt. Lange lange schweigen im Walde. Nun am 18 August 2015 bekam ich dann endlich Antwort, dass mein Anliegen im falschen Ordner gelandet sei!
Am 18. Februar 2016 beam ich dann eine Einladung für den 07.03.2016 zur Besprechung für die NFG.
Gestern erfuhr ich, allerdings auf telefonischer Nachfrage, dass meine NFG abgelehnt wurde.
Ob da eine Klage überhaupt rechtens ist, ist daher mehr als fraglich
Gruß
Athagon123Kommentar
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Gegen eine Behörde oder Bank klagen sollte man nur, wenn man genau weiß, dass man von der Behörde oder Bank nie wieder etwas will. Wer einen Hund schlagen will, der findet auch einen Knüppel.
Eine Schachtel Konfekt, ein Päckchen Kaffee hilft da oft schneller, aber nicht den Eindruck eines Bestechungsversuches entstehen lassen, Grenze liegt wohl bei 5 Euro oder so.Gruß
Dirk
Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -
Otto Von BismarckKommentar
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Apropos Baugenehmigung Brandenburg - da sagen selbst die Mitarbeiter mit unverhohlenem Sarkasmus - "Ja da hat in Potsdam jemand eine Spitzenidee gehabt".Gruß
Dirk
Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -
Otto Von BismarckKommentar
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Gegen eine Behörde oder Bank klagen sollte man nur, wenn man genau weiß, dass man von der Behörde oder Bank nie wieder etwas will. Wer einen Hund schlagen will, der findet auch einen Knüppel.
Eine Schachtel Konfekt, ein Päckchen Kaffee hilft da oft schneller, aber nicht den Eindruck eines Bestechungsversuches entstehen lassen, Grenze liegt wohl bei 5 Euro oder so.
In diesem Kontext werden gerne Bewertungen vorgenommen oder Entscheidungen getroffen, die auf dieser Haltung basieren.
Klar, solange man mit dem Amt klarkommt und alles so regeln kann ist alles super. sinnlos klagen hat keinen Sinn.
problematisch sind eben die oben erwähnten Fälle. Sei es bei einer Waffenbesitzkarte / Waffenschein oder eben NFG.
Es gibt gesetzliche Vorgaben und Rahmen innerhalb dessen sich die Leute auf dem Amt bewegen sollten. Tun Sie dies nicht und hilft auch kein Gespräch MUSS man sogar klagen. Sonst verstehen die es nie und man selbst kommt nie weiter. Je mehr das passiert, um so sensibler werden die Sachbearbeiter und um so eher kommt jeder zu seinem Recht.
Ich kenn Leute die warten auf Ihren kleinen Waffenschein seit September letzten Jahres! Das Amt / Polizei lässt sich Zeit so wie sie gerade lustig sind. wenn von 100 Leuten auch nur 30 klagen, wird das für jeden in Zukunft schneller gehen. Klagt keiner aus Angst, wird das immer extremer. gerade hier im "Land der Grünen".
Daher ist eine Klage immer der richtige Weg bei Überschreitung der Frist (und 3 monate ist echt lang!) ebenso wie bei fadenscheinigen Begründungen!Gruss MatthiasKommentar
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Einen Antrag auf eine NFG abzulehnen ist das dümmste was gemacht werden kann.
Ich bin froh das das hier in Niedersachsen wirklich sehr gut klappt (mit Ausnahmen) und ich diese Probleme nicht habe.
Allerdings kann ich bei derartigen Entscheidungen jeden verstehen der nach Ablehnung trotzdem los läuft.
Da sind dann die Ämter Schuld. Wozu reissen sich denn in vielen Fällen beide Seiten den allerwertesten auf um eine gute Zusammenarbeit hin zu bekommen?
Ich kann sowas nicht verstehen. Eigentor.Wenn man zwei Stunden lang mit einem Mädchen zusammensitzt, meint man, es wäre eine Minute. Sitzt man jedoch eine Minute auf einem heißen Ofen, meint man, es wären zwei Stunden. Das ist Relativität.
Albert EinsteinKommentar
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Ja ja, gib nem kleinen Mann ne Uniform.........
Ich werde mal versuchen meine Anwältin darauf anzusetzen. Ich bin der Meinung, wenn einer von der GDKE eine NFG bekommt, dann sollte jeder eine bekommen. Außer der Antragsteller ist schon im Vorfeld irgendwie negativ in Erscheinung getreten.
Gruß
Athagon123Kommentar
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Ich stelle mir vor, ich bin so ein Beamter. Aus welchen Grund auch immer, sei es Überlastung, Krankheit oder Schussligkeit käme es zu einer solchen Überschreitung + Klage. Evtl noch eine Abmahnung. Der Vorgang würde sich einbrennen. Und der selbe Typ kommt 5 Jahre später mit einem anderen Antrag, den ich ablehnen könnte aber nicht müsste und es gäbe dafür eine Rechtsgrundlage. Bei so einer Klage bekommt nicht nur der Sachbearbeiter, sondern auch der Abteilungsleiter und andere einen Rüffel. Und es brennt sich ein.
Aber so eine Erfahrung muss wohl jeder selber machen - bin raus und ist auch OT.Gruß
Dirk
Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -
Otto Von BismarckKommentar
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