Der Kronprinzenschatz

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  • Linkubus
    Geselle


    • 06.02.2011
    • 63
    • 51375

    #1

    Der Kronprinzenschatz

    Hallo zusammen,
    in einem anderen Forum ist dieses Thema einigermaßen "ausgeartet".
    Jedenfalls geht es um mehrere hundert Kilo Gold, daß am 02.09.1914. "verschwunden" ist. Dieses Gold ist definitiv niemals gesucht und deswegen natürlich auch niemals gefunden worden. Zusammenhang ist das Ende des 1. WK. und die Verbringung von Kaiser Wilhelm nach Holland.
    Gibt es noch jemanden, der in der Richtung forscht?
    Der Kronprinzenschatz ist aus kriegstechnischen und politischen Gründen defintiv
    nie geborgen worden.
  • müllmann
    Lehnsmann


    • 15.03.2009
    • 38
    • Amsterdam

    #2
    woanders hieß es
    Haus-Hessen.jpg

    hier sollte das Gold wegen der Familienbande das Bernsteinzimmer treffen.

    eine Ost/West Wiedervereinigung, die es wohl nicht gab

    Kommentar

    • carpkiller
      Heerführer


      • 01.11.2006
      • 3095
      • Siebengebirge
      • XP Deus

      #3
      Was macht dich so sicher,
      dass es nie gesucht bzw. gefunden worden ist ?

      Hört sich auf jeden Fall interessant an.
      Gruß
      "Die Person, die Housekeeping in Frontdesk macht, sollte aus dem inner Circle kommen, sonst kriegen wir nur en rough mix!"

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      • Linkubus
        Geselle


        • 06.02.2011
        • 63
        • 51375

        #4
        Hallo carpkiller,
        ich bin so sicher, weil ich weiß wo es liegt. Man kann nicht mal eben mit nem Klappspaten wühlen. Die Stelle ist seit bald 97 Jahren unverändert.
        Dies hängt lediglich mit der Frage des möglichen, heutigen Besitzers zusammen.
        Einigen Mitgliedern des früheren Herrscherhauses der Hohenzollern ist dies mit Sicherheit ebenfalls bekannt...

        Kommentar

        • Dirk.R.
          Heerführer


          • 25.12.2004
          • 6906
          • Dorf

          #5
          Du weisst wo es liegt, ist doch mal was positives in der Sache!


          Da frag Ich mich nur, "if then" warum dann in Foren es verbreiten und warum nicht angehn in Sachen bergen und sich freuen?!

          Kommentar

          • Gimbli
            Moderator

            • 27.09.2008
            • 6849
            • Essen/Ruhrgebiet
            • Tesoro Tejon/Minelab Safari

            #6
            @Linkubus Du willst uns also allen ernstes erzählen, das der Familie der Hohenzollern das Versteck von mehreren Hundert Kilo Gold bekannt ist, die Familie aber mit ihrem ganzen Einfluß und ihren Beziehungen die sie mit Sicherheit bis in die heutige Zeit besitzt nie versucht hat das Gold zu bergen.
            Selbst wären des III.Reiches oder in den Kriegswirren wurde kein Versuch unternommen an das Gold zu gelangen?
            Für mich hört sich das mal wieder nach 'ner Geschichte für Leute an, die sich den Hut mit dem Hammer aufsetzen.

            Gruß Michael

            P.S. Vom nächsten Rheinsondeln bring ich den Nibelungenschatz mit, der wurde ja schließlich auch nie gefunden.
            Zuletzt geändert von Gimbli; 24.05.2011, 17:58.
            Der Weg ist das Ziel
            No DSU inside!

            Kommentar

            • Linkubus
              Geselle


              • 06.02.2011
              • 63
              • 51375

              #7
              Aufgrund der vielen Nachfragen per PM hier also zur Erklärung:
              Das Gold ist zum Kronprinzen und damit kurz vor die Front verbracht worden, um eventuelle "Überläufer" bezahlen zu können. Natürlich nicht einzelne Soldaten, sondern Generäle und Bezirksverwaltungen etc. . Wilhelm und Familie muss natürlich deutlich gewesen sein, daß eine Niederlage auch eine Niederlage und einen Rückzug des gesamten Hauses Hohenzollern bedeuten würde. Das Gold wurde zwischen dem 02.09 und dem 04.09. "verborgen".
              Der weitere Verlauf des Krieges und die patriotische Haltung der Franzosen, machte einen "Einsatz" des Goldes unnötig und eine Bergung war nicht mehr möglich.
              Nach dem Krieg liegt der Ort nicht mehr in Deutschland!
              Die "Verbringung" war nicht mehr rückgängig zu machen.
              Der entscheidende Punkt:
              Die Eigentumsverhältnisse sind nicht zu klären. Definitiv aus der "Privatschatulle" des letzten Kaisers stammend, können sowohl die Hohenzollern, Frankreich, die BRD, als auch die "Besatzer" Ansprüche haben.
              Die eigentlichen Eigentümer hatten nie die Möglichkeit dies zu bergen, ohne die Ansprüche geltend zu machen und mit ziemlicher Sicherheit zu verlieren. Den Franzosen ist die Existenz nicht bekannt. Die Nazis mögen davon gewusst haben, sind wohl am Widerstand des Ex-Kaisers gescheitert. ( Besuche von G., reine Vermutung... )
              Eine Bergung heutzutage ist natürlich möglich, wäre aber extrem aufwendig. Der Verbleib des gefundenen Goldes wäre sicherlich zumindest in Frankreich....
              Abgesehen davon sprechen wir hier rein rechnerisch von einem Wert von ca. 30.000.000,- . (vielleicht etwas weniger)
              Für eine Familie viel Geld. Für Staaten eher "Peanuts".
              Aus diesem Grund wurden und werden keinerlei diplomatische Verwicklungen in Kauf genommen. Auch die Bergung würde einiges kosten. Zumal der Ort eben gerade in Frankreich nicht bekannt ist.
              Die Hohenzollern haben ja Zeit genug. Solche Familien denken in Dimensionen der Kirche. Wenn es jetzt bekannt wird, bekommt es irgendwer. Aus der Familie sicherlich niemand.
              Der Grund, warum ich das hier veröffentliche ist, das ich wissen möchte ob es sonstjemanden gibt, der das Thema verfolgt und auch den genauen Ort kennt. Ich möchte nun nach all der Zeit das weitere Vorgehen planen.
              Klappspaten geht definitiv nicht.
              Finderlohn wäre natürlich schon sehr schön. Aber, wie gesagt, die Frage der Eigentumsverhältnisse und der Zuständigkeit ist zu klären. Alleine komme ich da nicht mehr weiter.
              Fragen jederzeit gerne....
              Gruß Linkubus

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              • Grautvornix
                Geselle


                • 25.10.2010
                • 52
                • Europa

                #8
                Hej Linkubus

                Sollte wirklich irdend etwas an deiner Schatzgeschichte drann sein, was ich nicht glaube, du also das Versteck wirklich kennst, dann solltest du dein Wissen verkaufen und die eigentliche Bergung anderen überlassen. Heutzutage werden bei richtigen Schatzfunden nur noch die Anwälte reich, nicht die Finder.

                mvh
                Rüdiger
                Es gibt viel zu finden, packen wir`s an.

                Kommentar

                • behreberlin
                  Heerführer


                  • 19.07.2007
                  • 3736
                  • B, MOL, LDS, TF, P, OHA und anderswo
                  • XP ADX100 (ex), Tesoro Euro Sabre (ex), White´s DFX 300, White´s tm 808, Rutus Solaris

                  #9
                  ...genau - SAT1 zahlt auch bar
                  ---------------------------------------------
                  Mit-Gewinner Fotowettbewerb März 2014

                  Kommentar

                  • IG Phoenix
                    Heerführer

                    • 17.05.2002
                    • 1106
                    • Uplengen
                    • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                    #10
                    Moin,

                    ich würde mir bezüglich der Eigentumsverhältnisse keinen Kopf machen, denn es ist ja jetzt schon klar, dass dies kein Schatz ist, sondern eine verlorene Sache. Der "Finder" hat ohnehin nur Anspruch auf den Finderlohn sowie die Erstattung der Unkosten für die Bergung.

                    Es ist einzig zu klären, ob es eine Finderlohnreglung in Frankreich gibt, denn dort diegt das Gold ja wohl jetzt, wenn ich die Geschichte richtig gelesen habe. Mit den Streitigkeiten um das Gold hat der Finder ja nichts zu tun.

                    Wenn der Grundstückseigentümer zustimmt, dann kannst Du loslegen.

                    Viel Erfolg und wir hätten gerne Fotos von der Bergung für die nächste Ausgabe unserer Vereinszeitschrift "Das Schatzsucher Magazin"

                    Walter

                    Kommentar

                    • Linkubus
                      Geselle


                      • 06.02.2011
                      • 63
                      • 51375

                      #11
                      Zitat von IG Phoenix
                      Moin,

                      ich würde mir bezüglich der Eigentumsverhältnisse keinen Kopf machen, denn es ist ja jetzt schon klar, dass dies kein Schatz ist, sondern eine verlorene Sache. Der "Finder" hat ohnehin nur Anspruch auf den Finderlohn sowie die Erstattung der Unkosten für die Bergung.

                      Es ist einzig zu klären, ob es eine Finderlohnreglung in Frankreich gibt, denn dort diegt das Gold ja wohl jetzt, wenn ich die Geschichte richtig gelesen habe. Mit den Streitigkeiten um das Gold hat der Finder ja nichts zu tun.

                      Wenn der Grundstückseigentümer zustimmt, dann kannst Du loslegen.

                      Viel Erfolg und wir hätten gerne Fotos von der Bergung für die nächste Ausgabe unserer Vereinszeitschrift "Das Schatzsucher Magazin"

                      Walter
                      Hallo, vielen Dank für die Antworten.
                      Stimmt, daß es sogesehen kein Schatz ist. Es scheint mir aber halt sehr schwierig, die juristische Lage und eventuelle Ansprüche abzuschätzen.
                      Bzw. wer überhaupt einen Anspruch erheben würde.
                      Der Finder würde wohl einen Finderlohn von demjenigen erhalten, der den Fund letzlich, juristisch zuverlässig, zugesprochen bekommt.
                      Noch ein Punkt: So richtig verloren ist das Gold, wie ich vermute nicht. Die Erben, bzw. die Familie muß immer davon gewusst haben. Wenn man es ihnen dann übergibt, sofern sie es zugesprochen bekommen, wäre dann überhaupt ein Finderlohn fällig?
                      Auch die Bergungskosten sind zwar sicherlich nicht enorm, aber trotzdem wohl sehr hoch. Auch hier müßte vorher klar sein, wer die übernimmt, sonst ist ein privater Sucher/Finder schnell am Abgrund.
                      Fragen über Fragen... Also bis zur nächsten Ausgabe wird das nix.
                      Vielleicht bis zur übernächsten.
                      Gruß Linkubus

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                      • Linkubus
                        Geselle


                        • 06.02.2011
                        • 63
                        • 51375

                        #12
                        @all
                        Folgendes habe ich gerade in einem anderen Forum gefunden. Die vorhergehenden Vorfälle, inkl. Einsatz der spanischen Marine usw., sind aus dem TV bekannt.
                        Und genau diese Dinge meinte ich, und nur das macht es so schwierig. Wenn jetzt schon "Händler" als ehemalige Besitzer aufgeführt werden, wirds wohl auch mit dem Finderlohn nichts. ( auch wenn die Dimensionen und politischen Umstände natürlich nicht vergleichbar sind... )



                        Gruß Linkubus

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                        • IG Phoenix
                          Heerführer

                          • 17.05.2002
                          • 1106
                          • Uplengen
                          • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                          #13
                          Moin,

                          der Streit der Entdecker in diesem Fall wird um die Frage geführt, ob es ein Schatz ist oder eine verlorene Sache. Spanien sagt, es ist eine verlorene Sache, die Entdecker wollen den "Schatz" behalten und sagen daher es ist ein Schatz.

                          Bekommt Spanien die Sache zugesprochen werden sie die Bergungskosten und den Finderlohn bezahlen müssen.

                          Beim Kronprinzen"schatz" liegt die Sache ja anders, da die Frage Schatz oder nicht, sich nicht stellt, da werden sich nach der Bergung die angeblichen Eigentümer streiten. Damit hat der Entdecker nichts zu tun. Du musst nur abwarten, wer von den Gerichten als Eigentümer festgelegt wird und der muss dann auch die Bergungskosten und den Finderlohn bezahlen, so es in Frankreich einen gibt.

                          Viele Grüße

                          Walter

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                          • Linkubus
                            Geselle


                            • 06.02.2011
                            • 63
                            • 51375

                            #14
                            Danke Walter für die fundierten Antworten.
                            Jetzt werd ich mich daranmachen, rauszubekommen welche rechtliche Situation in Frankreich vorliegt.
                            Auch den Hinweis mit den Medien werd ich überdenken.
                            Gruß Linkubus

                            Kommentar

                            • Linkubus
                              Geselle


                              • 06.02.2011
                              • 63
                              • 51375

                              #15
                              Tja, es bleibt dabei. Aus juristischer Sicht ist es weder Schatz, noch verlorene Sache.
                              Es ist eine verborgene Sache, die immer noch dem Eigentümer gehört.
                              Ein Jurist hat es mir so erklärt:

                              "Falls mir einfällt, meine Krügerrandsammlung irgendwo im Wald zu vergraben, gehört sie immer noch mir. Findet es jemand, bleibt das Eigentum trotzdem bei mir. Finderlohn wird dann nicht fällig, weil ich die Sache ja nicht "verloren" habe.
                              Ich bekomme die Goldmünzen wieder, werde aber eventuell wegen "Eingriff in ein NSG" oder ähnlichem verdonnert. ( wegen des Lochs )
                              Dem Finder droht evtl. eine Klage wegen Sondelns...."

                              Es bleibt ein juristisches ( europäisches ), Problem.

                              Mal sehen....

                              Gruß Linkubus

                              Kommentar

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