Illegale Sondengänger = Verbrecher
Umsetzung der Konvention von Malta läuft an
Moin,
die Umsetzung der Konvention von Malta in den einzelnen Bundesländern scheint langsam anzufangen. Den Anfang mach SH im hohen Norden. Dort macht man illegale Sondengänger zu Verbrechern in NW arbeitet man derzeit noch an der Umsetzung.
Dazu eine Erklärung. Im Strafrecht bezeichnet man Straftaten die nur bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe belegt sind als Vergehen. Straftaten mit höheren Strafen als 1 Jahr als Verbrechen.
Im Entwurf des neuen Denkmalschutzgesetzes für Schleswig-Holstein sind für illegale Sondengänger als Höchststrafe 2 Jahre Gefängnis vorgesehen, ergo werden die illegalen Sondengänger in SH künftig als Verbrecher behandelt.
Hier ist der Entwurf des neu eingefügten § 24 des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes:
§ 24 - Straftaten
(1) Wer
1. ohne die nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 erforderliche Genehmigung vorsätzlich ein Kulturdenkmal
beschädigt oder zerstört oder
2. ohne die nach § 18 Abs.1 erforderliche Genehmigung
a) archäologische Methoden anwendet, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden,
oder
b) Mess- und Suchgeräte verwendet, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein oder
c) Grabungen oder taucherische Bergungen durchführt, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein oder
d) ein durch Grabung oder taucherische Bergung zu Tage getretenes Kulturdenkmal ganz oder teilweise in Besitz nimmt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Wie alle wissen mahlen die Mühlen des Gesetzes langsam aber stetig. Angefangen haben sie nach der Sicherstellung der Himmelsscheibe in der Schweiz, weswegen ich den Fund auch als Super GAU für die Sondengängerszene bezeichnet habe.
Wir hatten also 9 Jahre Zeit um uns vorzubereiten, einen Verband aufzubauen und in die Politik einzugreifen.
Mehrere Aufrufe zur Gründung eines Sondengängerverbandes in der DSM, aber auch in den verschiedenen Foren blieben ohne Wirkung. Jetzt wird eben über unsere Köpfe hinweg und ohne unser Mitwirken die Konvention umgesetzt.
Viele Grüße
Walter
Umsetzung der Konvention von Malta läuft an
Moin,
die Umsetzung der Konvention von Malta in den einzelnen Bundesländern scheint langsam anzufangen. Den Anfang mach SH im hohen Norden. Dort macht man illegale Sondengänger zu Verbrechern in NW arbeitet man derzeit noch an der Umsetzung.
Dazu eine Erklärung. Im Strafrecht bezeichnet man Straftaten die nur bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe belegt sind als Vergehen. Straftaten mit höheren Strafen als 1 Jahr als Verbrechen.
Im Entwurf des neuen Denkmalschutzgesetzes für Schleswig-Holstein sind für illegale Sondengänger als Höchststrafe 2 Jahre Gefängnis vorgesehen, ergo werden die illegalen Sondengänger in SH künftig als Verbrecher behandelt.
Hier ist der Entwurf des neu eingefügten § 24 des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes:
§ 24 - Straftaten
(1) Wer
1. ohne die nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 erforderliche Genehmigung vorsätzlich ein Kulturdenkmal
beschädigt oder zerstört oder
2. ohne die nach § 18 Abs.1 erforderliche Genehmigung
a) archäologische Methoden anwendet, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden,
oder
b) Mess- und Suchgeräte verwendet, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein oder
c) Grabungen oder taucherische Bergungen durchführt, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein oder
d) ein durch Grabung oder taucherische Bergung zu Tage getretenes Kulturdenkmal ganz oder teilweise in Besitz nimmt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Wie alle wissen mahlen die Mühlen des Gesetzes langsam aber stetig. Angefangen haben sie nach der Sicherstellung der Himmelsscheibe in der Schweiz, weswegen ich den Fund auch als Super GAU für die Sondengängerszene bezeichnet habe.
Wir hatten also 9 Jahre Zeit um uns vorzubereiten, einen Verband aufzubauen und in die Politik einzugreifen.
Mehrere Aufrufe zur Gründung eines Sondengängerverbandes in der DSM, aber auch in den verschiedenen Foren blieben ohne Wirkung. Jetzt wird eben über unsere Köpfe hinweg und ohne unser Mitwirken die Konvention umgesetzt.
Viele Grüße
Walter







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Das wäre vielleicht der gemeinsame Nenner, der von der IG so oft beschworen wird.
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