Illegale SG = Verbrecher

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  • IG Phoenix
    Heerführer

    • 17.05.2002
    • 1106
    • Uplengen
    • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

    #1

    Illegale SG = Verbrecher

    Illegale Sondengänger = Verbrecher

    Umsetzung der Konvention von Malta läuft an

    Moin,

    die Umsetzung der Konvention von Malta in den einzelnen Bundesländern scheint langsam anzufangen. Den Anfang mach SH im hohen Norden. Dort macht man illegale Sondengänger zu Verbrechern in NW arbeitet man derzeit noch an der Umsetzung.

    Dazu eine Erklärung. Im Strafrecht bezeichnet man Straftaten die nur bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe belegt sind als Vergehen. Straftaten mit höheren Strafen als 1 Jahr als Verbrechen.

    Im Entwurf des neuen Denkmalschutzgesetzes für Schleswig-Holstein sind für illegale Sondengänger als Höchststrafe 2 Jahre Gefängnis vorgesehen, ergo werden die illegalen Sondengänger in SH künftig als Verbrecher behandelt.

    Hier ist der Entwurf des neu eingefügten § 24 des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes:

    § 24 - Straftaten
    (1) Wer
    1. ohne die nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 erforderliche Genehmigung vorsätzlich ein Kulturdenkmal
    beschädigt oder zerstört oder
    2. ohne die nach § 18 Abs.1 erforderliche Genehmigung
    a) archäologische Methoden anwendet, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden,
    oder
    b) Mess- und Suchgeräte verwendet, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein oder
    c) Grabungen oder taucherische Bergungen durchführt, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein oder
    d) ein durch Grabung oder taucherische Bergung zu Tage getretenes Kulturdenkmal ganz oder teilweise in Besitz nimmt,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

    Wie alle wissen mahlen die Mühlen des Gesetzes langsam aber stetig. Angefangen haben sie nach der Sicherstellung der Himmelsscheibe in der Schweiz, weswegen ich den Fund auch als Super GAU für die Sondengängerszene bezeichnet habe.

    Wir hatten also 9 Jahre Zeit um uns vorzubereiten, einen Verband aufzubauen und in die Politik einzugreifen.
    Mehrere Aufrufe zur Gründung eines Sondengängerverbandes in der DSM, aber auch in den verschiedenen Foren blieben ohne Wirkung. Jetzt wird eben über unsere Köpfe hinweg und ohne unser Mitwirken die Konvention umgesetzt.

    Viele Grüße

    Walter
  • Deistergeist
    Moderator

    • 24.11.2002
    • 19529
    • Barsinghausen am Deister

    #2
    Ein Totschlagentwurf, damit kann auch das Luftholen untersagt werden.

    Und gleich rein vorsichtshalber: Beiträge, die nicht zum Thema oder unsachlich sind, werden kommentarlos gelöscht. Ich bitte um Beachtung der Forenregeln.


    MfG Katzeausdemhausgeist
    "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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    • insurgent
      Heerführer


      • 26.11.2006
      • 2126
      • schleswig Holstein
      • GMP2

      #3
      Dazu muß gesagt werden, dass es in SH eine sehr gute Zusammenarbeit mit Sondengängern gibt.

      Gibt einen kostenfreien Lehrgang und danach kann man Flächen beantragen. Die Detektorengruppe (momentan ca. 60 Leute, werden jedes Jahr mehr) arbeitet sehr eng mit dem Amt zusammen.

      Leider gibt es ein paar rein Komerz orientierte Sondler (WKII) die gnadenlos alle verkaufen was sie finden (auch das grüne) und vom Gericht oft nur mit ein paar Euros bestraft werden.
      Um besser gegen solche illegalen Vorgehen zu können, soll die Verschärfung kommen.

      Schöne Grüße vom Insurgenten
      Mitglied der Detektorengruppe SH

      Kommentar

      • sirente63
        Banned
        • 13.11.2005
        • 5348

        #4
        Hallo
        Devienier doch erst einmal kurz @Walter was ein illegaler Sondengeher ist!Dies ist im Sinne des Gesetzes jeder Sucher ohne NFG oder Grabungsgenehmigung!


        Als Raubgräber werden z.B Sondler bezeichnet,die gemachte antike Funde wie römische Münzen,Fibeln zur Erfassung nicht beim Amt melden!Es gibt eine gesetzliche Meldepflicht,deswegen wird dies als
        Fundunterschlagung bezeichnet.Und dafür ist das Strafmaß anders.

        Die Konventionen von Malta ist Sache des Bundes, und nicht der einzelnen Länder.Die je nach Lobby der Archäologen oder Denkmalschützer wirken wie Sie wollen.Und die Konvetionen von Malta da
        gerade recht sind als Druckmittel oder Argument für dieses.
        Wenn die Bundesländer in der BRD nicht einen Nenner finden können,oder eher wollen.Wie soll dieses in Europa funktionieren???
        M.f.G

        Kommentar

        • Kunstpro
          Banned
          • 05.02.2005
          • 1999
          • Dortmund / Bielefeld
          • Hab ein Detector gebaut

          #5
          Vorsicht, jetzt werde ich mal politisch.


          Gesetzentwurf



          Der Gesetzesentwurf zielt auf eine Entmündigung der Bürger.
          Dieses Zitat stammt aus der
          Stellungnahme des Präsidiums der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
          Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.

          Kommentar

          • chabbs
            Heerführer


            • 18.07.2007
            • 12179
            • ...

            #6
            Und? Es ist doch richtig, dass ein illegaler Sondengänger ein Verbrecher ist? Gerade Dir, der Du doch immer darauf pochst, dass man sich um NFG bemühen sollte, sollte es doch ein Anliegen sein, dass nur noch genehmigte und vor allem auch ausgebildete Sondengänger rumlaufen.

            Mal ganz abgesehen davon, dass Malta ein bisschen so ist, wie die Ephiphanie-Erwartung der Christen: "euch ist es nicht bestimmt, die Zeit und den Ort zu wissen"... passiert ist doch bisher noch nichts.

            Kommentar

            • Das Hemmert
              Heerführer


              • 12.02.2008
              • 3124
              • 12345

              #7
              Zitat von IG Phoenix
              Illegale Sondengänger = Verbrecher

              ...Wir hatten also 9 Jahre Zeit um uns vorzubereiten, einen Verband aufzubauen und in die Politik einzugreifen.
              Mehrere Aufrufe zur Gründung eines Sondengängerverbandes in der DSM, aber auch in den verschiedenen Foren blieben ohne Wirkung. Jetzt wird eben über unsere Köpfe hinweg und ohne unser Mitwirken die Konvention umgesetzt...

              Viele Grüße

              Walter
              Hallo Walter,
              habe ich das jetzt richtig verstanden?
              Du willst/wolltest einen Sondengänger Verband gründen, der aus illegalen Sondengängern besteht!
              Wäre es da nicht einfacher, sich eine Grabungsgenehmigung nach §13 Denkmalschutzgesetz zu besorgen?!
              Ich denke, je mehr anerkannte Sondengänger wir sind, die gerne mit den Archäologen zusammenarbeiten, um so besser wird das Verständnis für unser Hobby in der Öffentlichkeit sein.

              Grüße
              Das Hemmert

              Kommentar

              • Odenwälder Bub
                Landesfürst


                • 07.04.2009
                • 814
                • Südhessen - Bergstraße/Odenwald
                • Tesoro Vaquero 2 Germania

                #8
                Dass sich zur Gründung eines Verbandes keine Mehrheit gefunden hat, ist wirklich äußerst schade.
                Habe letzt auch schon einmal daran gedacht, dass man doch eigentlich, egal in welchen Bereichen des Lebens, der Bürger nur etwas bewirken indem sich mit Gleichgesinnten zusammen schließt. (Es gibt sogar einen Verband der für inkontinente Menschen etwas tut )
                Ich wäre bei so einer Vereinigung dabei, allerdings bin ich sowohl sondlerisch, als auch aufgrund meines Alters ein Grünschnabel und würde da wohl nicht viel nützen.
                Zuletzt geändert von Odenwälder Bub; 07.10.2009, 13:39.
                Von Backbord nach Steuerbord, ob Lee oder Luv, es krachen die Planken und nur ein einziger Ruf:
                PIRATEN,PIRATEN, wo kommen die bloß her?
                PIRATEN,PIRATEN,die gehörn doch raus aufs Meer!

                Kommentar

                • chabbs
                  Heerführer


                  • 18.07.2007
                  • 12179
                  • ...

                  #9
                  Vielleicht wäre das eine Idee, Bub!

                  Walter und seine illegalen Sucher schließen sich dem Inkontinenzverein an- denn ganz dicht sind sie dann ja alle nicht Das wäre vielleicht der gemeinsame Nenner, der von der IG so oft beschworen wird.

                  Ich möchte jedenfalls nicht mit Leuten zusammenarbeiten, die illegalen Schatzgräbern den Rücken decken.

                  Kommentar

                  • FriscoKid
                    Heerführer


                    • 20.03.2007
                    • 1069
                    • Preussens Perle
                    • XP

                    #10
                    Zitat von chabbs
                    Vielleicht wäre das eine Idee, Bub!

                    Walter und seine illegalen Sucher schließen sich dem Inkontinenzverein an- denn ganz dicht sind sie dann ja alle nicht Das wäre vielleicht der gemeinsame Nenner, der von der IG so oft beschworen wird.

                    Ich möchte jedenfalls nicht mit Leuten zusammenarbeiten, die illegalen Schatzgräbern den Rücken decken.
                    Chabbsi du bist aber heute wieder wunderbar selbstgerecht.

                    Ich gehe natürlich richtig in der Annahme, dass wenn die "legalen"
                    Sondler einmal in ein Bundesland umziehen müßten in dem keine
                    NFG's ausgestellt werden ihr sofort eure Sonde verkaufen würdet
                    und nie wieder sondeln würdet??!!
                    Gruß Frisco

                    Nec temere - Nec timide

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                    • sirente63
                      Banned
                      • 13.11.2005
                      • 5348

                      #11
                      Hallo
                      In NRW ist der erhalt einer Grabungsgenehmigung für Jedermann kein Problem.Vorträge,Schulungen für ehrenamtliche freiwillige Sondengeher werden kostenlos nicht nur für Anfänger angeboten.Es wird auf nichts gepocht,sondern daraufhingewiesen da wo es möglich ist,dieses in Anspruch zu nehmen.Ob ein Richter einen Sondengeher
                      mit einen Granatsplitter und neuzeitlichen Hufeisen in der Tasche für einen Verbrecher hält??Aber @chabbs Sucher die antike römische Münzen und andere Artefakte den Amt vorenthalten,zählen mit Sicherheit dazu. Das ist vollkommen richtig,aber nur dort wo eine NFG ohne weiteres erhältlich ist!!!

                      Irgendwelche Entwürfe oder Strafmaße wie oben zu lesen,sind längst nicht gültig!

                      Nur sollte man darauf hinweisen das Sokos gegen illegale Sondengeher und Raubgräber wie in Hessen,aufhin der Konventionen von Malta neuerdings mit basieren.Jetzt sogar eine Existensberechtigung erhalten hatt.
                      In Hessen ist es auch möglich eine NFG zu erhalten!
                      Nur würde Ich persönlich niemals einen Sucherkollegen aus einem anderen Bundesland als Verbrecher bezeichnen, weil eben dort keine NFG erhältlich ist.
                      Ich betreibe das sondeln als Hobby,und Spass an der Freud.
                      Zuletzt geändert von sirente63; 07.10.2009, 14:30.

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                      • chabbs
                        Heerführer


                        • 18.07.2007
                        • 12179
                        • ...

                        #12
                        Ich bin selbstgerecht? Selbsgerecht ist es, in einem Bundesland zu suchen, in dem keine Genehmigungen erteilt werden, zu suchen OHNE zu melden.

                        Ich kenne einige Beispiele von Suchern aus anderen Bundesländern, die ihre Funde melden und nie Probleme dadurch bekommen haben.

                        Und was habt ihr immer mit eurem geltenden Recht? Dann klagt eure Genehmigungen doch ein- es ist doch möglich (da darf man Walter mit Sicherheit gerne drauf ansprechen!!!).

                        Wenn etwas nun einmal in einem Land verboten ist, darf ich es nicht ausüben. Ich war, als ich 18 war auch in Amerika.... nun, hier hab ich seitdem ich 16 bin, gerne mal am Wochenende etwas Alkohol getrunken. Dort ging das nicht. Das heißt nicht, dass man es nicht vielleicht mal gemacht hat- aber man hat sich auch nicht beschwert, wenn man dadurch mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Es war einem von vorneherein klar.


                        So schlimm kann der Verfolgungsdruck ja auch nicht sein, wenn man bedenkt, wieviele User hier z.B. aus BW gemeldet sind, die munter öffentlich ihre "Gartenarbeitsfunde" präsentieren. Wenn die Schiss hätten, würden sie´s doch nicht öffentlich machen, oder?
                        Zuletzt geändert von chabbs; 07.10.2009, 14:26.

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                        • FriscoKid
                          Heerführer


                          • 20.03.2007
                          • 1069
                          • Preussens Perle
                          • XP

                          #13
                          Zitat von sirente63
                          Hallo
                          In NRW ist der erhalt einer Grabungsgenehmigung für Jedermann kein Problem.Vorträge,Schulungen für ehrenamtliche freiwillige Sondengeher werden kostenlos nicht nur für Anfänger angebeoten.Es wird auf nichts gepocht,sonder daraufhingewiesen da wo es möglich ist,dieses in Anspruch zu nehmen.Ob ein Richter einen Sondengeher
                          mit einen Granatsplitter und neuzeitlichen Hufeisen in der Tasche für einen Verbrecher hält??Aber @chabbs Sucher die antike römische Münzen und andere Artefakte den Amt vorenthalten,zählen mit Sicherheit dazu. Das ist vollkommen richtig,aber nur dort wo eine NFG ohne weiteres erhältlich ist!!!

                          Irgendwelche Entwürfe oder Strafmaße wie oben zu lesen,sind längst nicht gültig!

                          Nur sollte man darauf hinweisen das Sokos gegen illegale Sondengeher und Raubgräber wie in Hessen,aufhin der Konventionen von Malta neuerdings mit basieren.Jetzt sogar eine Existensberechtigung erhalten hatt.
                          In Hessen ist es auch möglich eine NFG zu erhalten!
                          Nur würde Ich persönlich niemals einen Sucherkollegen aus einem anderen Bundesland als Verbrecher bezeichnen, weil eben dort keine NFG erhältlich ist.
                          Ich betreibe das sondeln als Hobby,und Spass an der Freud.

                          Eine gute Einstellung hast du!
                          Schön das nicht jeder so herrlich selbstgerecht ist!

                          Und eins möchte ich mal loswerden,
                          ich z.B. würde niemals einen Fund der von archeologischer Relevanz
                          ist unterschlagen. Ich würde ihn abgeben, und so versuchen bei unseren
                          Denkmalschützern vielleicht einen "Stein ins Brett" zu bekommen.
                          Aber bisher habe nichts dergleichen gefunden.
                          Zuletzt geändert von FriscoKid; 07.10.2009, 14:28.
                          Gruß Frisco

                          Nec temere - Nec timide

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                          • chabbs
                            Heerführer


                            • 18.07.2007
                            • 12179
                            • ...

                            #14
                            Zitat von FriscoKid
                            Eine gute Einstellung hast du!
                            Schön das nicht jeder so herrlich selbstgerecht ist!

                            Und eins möchte ich mal loswerden,
                            ich z.B. würde niemals einen Fund der von archeologischer Relevanz
                            ist unterschlagen. Ich würde ihn abgeben, und so versuchen bei unseren
                            Denkmalschützern vielleicht einen "Stein ins Brett" zu bekommen.
                            Aber bisher habe ichts dergleichen gefunden. Meine älteste Münze z.B.
                            ist von 1688.


                            Ja, aber das ist doch schon alles- von mehr als melden habe ich doch auch noch nie gesprochen. Melden, von BD fernhalten, ruhe ist. Wo ist das Problem?

                            Dass etwas, dass verboten ist, weiterhin verboten bleibt?

                            Macht euch doch nichts vor. Es sollen hier mit Angstmitteln mal wieder Mitglieder in einen Verein gedrängt werden. Der gemeinsame Nenner soll die Angst sein... . Lasst euch doch nciht für dumm verkaufen, Kinder.

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                            • FriscoKid
                              Heerführer


                              • 20.03.2007
                              • 1069
                              • Preussens Perle
                              • XP

                              #15
                              Zitat von chabbs
                              Ja, aber das ist doch schon alles- von mehr als melden habe ich doch auch noch nie gesprochen. Melden, von BD fernhalten, ruhe ist. Wo ist das Problem?

                              Dass etwas, dass verboten ist, weiterhin verboten bleibt?

                              Macht euch doch nichts vor. Es sollen hier mit Angstmitteln mal wieder Mitglieder in einen Verein gedrängt werden. Der gemeinsame Nenner soll die Angst sein... . Lasst euch doch nciht für dumm verkaufen, Kinder.
                              Ich habe kein Problem
                              Ich wollte das nur mal gesagt haben.
                              Mitglied bin ich schon, bei der PWBsasE
                              Gruß Frisco

                              Nec temere - Nec timide

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