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  • Straubinger
    Heerführer


    • 06.09.2009
    • 2378
    • Straubing/Niederbayern

    #16
    Zitat von jabberwocky6
    Ich finde es generell etwas seltsam, daß Du überhaupt durchsucht wurdest - dafür muß es ja einen Grund geben. Und in diesem Grund liegt dann wohl auch die Reaktion der Ordnungshüter begründet. Entweder hast Du optisch einen äußerst verdächtigen Eindruck gemacht oder die Überprüfung Deiner Personalien hat ergeben, daß man bei Dir mal etwas gründlicher schauen sollte - genaueres dazu kannst jedoch nur Du verraten.

    LG Jan

    Also bei uns in Straubing macht man sich schon verdächtig wenn man mit ner Lederjacke rumrennt
    Und wenn man dann auch noch nervös auf das Polizeiauto reagiert das hinter einem rumfährt ist man fällig..

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    • SeekandFind
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      • 23.05.2008
      • 1509
      • Region Cuxhaven
      • Bounty Hunter IV

      #17
      Zitat von Dackelfreund
      und wie soll man beim angeln einen grossen hecht artgerecht mit einem herzstich töten?
      mit nem taschenmesser?
      oder wenn ich mein filetiermesser beihabe,da begehe ich llegalen waffenbesitz-
      Nachdem scheinbar nie jemand auf einen Link klickt, hier der Gesetzestext.

      §42a Waffengesetz, Hervorhebungen durch mich:

      (1) Es ist verboten

      1. Anscheinswaffen,
      2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

      3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

      (2) Absatz 1 gilt nicht

      1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
      2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
      3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

      Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
      (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
      Angeln ist wohl als Sport anzusehen und Fisch tot machen dürfte auch ein anerkannter Zweck sein.

      Ja, unser Waffengesetz ist sehr unlogisch. Mag daran liegen, dass wir eine Anlassgesetzgebung haben und in einem Land leben, wo man vor lauter Gutmenschentum kaum noch atmen kann.

      @Straubinger: Denke nicht, dass da was kommt es ist nur eine OWI. Du wirst das Messer zurück bekommen, mehr wird nicht passieren. So ganz glaube ich aber noch nicht, dass du einfach so kontrolliert wurdest. Ich wuchs im Landkreis DEG auf, die Bayerische Polizei greift durch, aber nicht grundlos.

      @All: Wozu hat mein so ein Multitool dabei? Ganz einfach, wenn man es dabei hat, braucht man es nicht und umgekehrt. Messer sind auch nur Werkzeuge!

      Martin

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      • SeekandFind
        Banned
        • 23.05.2008
        • 1509
        • Region Cuxhaven
        • Bounty Hunter IV

        #18
        Zitat von Kirche77
        Dein Filetiermesser hat doch eine fest stehende Klinge, die kannst Du doch bei dir haben.Sonst würde sich ja jeder Koch strafbar machen.
        NEIN!

        Wenn die Klingenlänge >12 cm ist, ist das Führen (dabei haben) nicht erlaubt. Köche rennen kaum permanent, grundlos mit einem Messer rum.

        Dabei haben zu einem anerkannten Zweck ist erlaubt. Steht doch so im Gesetz!

        Martin

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        • Straubinger
          Heerführer


          • 06.09.2009
          • 2378
          • Straubing/Niederbayern

          #19
          Hmm,wer braucht für Fotos ein Messer?

          Aber wenn jemand weis für was,der soll mir das Bitte schreiben,
          den ich hatte gestern meine Digi Cam,und mein Mini Stativ dabei..

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          • Bastler
            Heerführer

            • 15.02.2002
            • 4283
            • Dortmund
            • SC 625 ,B.J. 1944

            #20
            Ich habe ein sehr ähnliches Teil von Gerber,auch praktisch immer dabei.
            Als Elektronikschrauberfreak muss man ja jederzeit gerüstet sein,wenn man an einem Sperrmüllhaufen vorbeikommt(die nächste Ordnungswiedrigkeit )

            Das Ding hab ich jetzt schon 12 Jahre,und das haben schon soo viele B. in der Hand gehabt...aber immer sofort wieder rausgerückt

            Aber ist schon was drann,ohne das studiert zu haben,verstößt man in Dt. am laufenden Band ohne es zu merken gegen irgendwelche Gesetze...ohne es vorher zu wissen,kann einen der normale Verstand garnicht warnen,was alles verboten sein könnte.Aber dann dumme Sprüche wie Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

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            • SeekandFind
              Banned
              • 23.05.2008
              • 1509
              • Region Cuxhaven
              • Bounty Hunter IV

              #21
              Zitat von Straubinger21
              Hmm,wer braucht für Fotos ein Messer?

              Aber wenn jemand weis für was,der soll mir das Bitte schreiben,
              den ich hatte gestern meine Digi Cam,und mein Mini Stativ dabei..
              Mach dir doch nicht ins Hemd. Ja, es ist ein Einhandmesser, also ist führen so nicht erlaubt. So lange du nicht explizit gefragt wirst, würde ich an deiner Stelle gar nichts sagen. Und warum du mit Cam und Stativ im Kino warst, muss auch nicht thematisiert werden.

              Ich bin mir sicher, dass du dein Multitool bald wieder hast. Ein weiterer Grund übrigens, warum das Victorinox besser ist... (Nicht ganz ernst gemeint.)

              Martin

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              • IG Phoenix
                Heerführer

                • 17.05.2002
                • 1106
                • Uplengen
                • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                #22
                Moin,

                das sichergestellte Messer ist ein Werkzeug und kein Einhandmesser. Einen Feststellungsbescheid dazu gibt es im BKA noch nicht, weil bisher noch kein Polizeibeamter auf die idotische Idee verfallen ist so ein Werkzeug dem BKA vorzulegen um Prüfen zu lassen, ob es sich dabei um ein Einhandmesser handelt.

                Ein Einhandmesser ist ein Messer, dessen Klinge sich seitlich mit dem Daumen aus dem Handgriff herausschwenken lässt. Um dies zu ermöglichen ist seitlich an der Klinge ein kleiner Nippel angebracht. Nach dem Aufklappen verriegelt die Klinge automatisch.

                Gehe zum Rechtsanwalt und lasse eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben.

                Viele Grüße

                Walter

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                • DaddyCool
                  Heerführer


                  • 12.08.2008
                  • 1603
                  • Deutschland
                  • XP Deus v5.2, Garrett PP

                  #23
                  Hat sich eigentlich einer meinen Beitrag durchgelesen???

                  Bevor Ihr Euch wieder die Köppe heißredet, wartet doch erstmal die Antwort der zuständigen Sachbearbeiterin des BKA ab... Mit der hatte ich schonmal wegen nem Fallmesser Kontakt und die ist freundlich und fix.

                  Grüße,
                  Daddy
                  Nec soli cedit !

                  DSU outside

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                  • Gemueselaste
                    Ritter


                    • 18.05.2004
                    • 367
                    • Landau
                    • UWM 20

                    #24
                    Warte doch einfach den Anhörungsbogen ab und äußer Dich entsprechend dazu.

                    Vlt. biste Mitglied in der Feuerwehr, oder Angler oder kannst sonst nen vernünftigen Grund nennen warum de das Ding dabei gehabt hast.
                    Vielleicht hilft auch n Besuch beim Sachbearbeite mit dem Du Dich nett unterhälst und dem schilderst wieso Du das Ding dringenderweise dabei gehabt hast. Abwarten und Tee trinken in der Sache. Haben die Grünen Dir nicht erklärt warum Du durchsucht wurdest - oder haben die nur Dein Auto auf links gemacht??

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                    • DaddyCool
                      Heerführer


                      • 12.08.2008
                      • 1603
                      • Deutschland
                      • XP Deus v5.2, Garrett PP

                      #25
                      Es ist immer schön zu wissen, dass es Leute gibt, die immer nur den ersten Beitrag eines Threads lesen bevor sie antworten.

                      Der Grund der Durchsuchung könnte gewesen sein, dass durch das Etui am Gürtel der Anfangsverdacht (Tragen eines Messers) begründet war...

                      Und ich sag es nochmal: Die Sachbearbeiterin des Bundeskriminalamtes die die entsprechenden Feststellungsbescheide verfasst hat von mir eine entsprechende Mail. Sobald ich etwas weiß, wird der Themenstarter von mir benachrichtigt.

                      Sollte Frau Wahl schon einen Feststellungsbescheid bis dahin erstellt haben, kann Straubinger den dem Anhörungsbogen beilegen...
                      Nec soli cedit !

                      DSU outside

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                      • Simon
                        Heerführer


                        • 05.02.2004
                        • 2275
                        • Linsengericht
                        • Helix 10 , Helix 12

                        #26
                        Bei den Verbot geht es in erster Linie um das Tragen eines Messers in der Öffentlichkeit. (Stadt,Kino,Weihnachtsmarkt etc.)
                        Beim Angeln und Jagen, wird kein Polizist eine Strafanzeige aussprechen, wenn man ein sog. Einhandmesser mit Arettierung, oder ein Messer mit einer Klingenlänge länger als 12cm mit sich führt.

                        Ist man in der Stadt unterwegs, muss man ja nicht zwingend ein Messer mit sich führen, oder man wählt ein entsprechendes "erlaubtes" Messer (zum Obstschälen?) nach geltender Gesetzteslage aus.

                        Grüsse

                        Simon

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                        • SeekandFind
                          Banned
                          • 23.05.2008
                          • 1509
                          • Region Cuxhaven
                          • Bounty Hunter IV

                          #27
                          Zitat von Grenadier
                          Bei den Verbot geht es in erster Linie um das Tragen eines Messers in der Öffentlichkeit. (Stadt,Kino,Weihnachtsmarkt etc.)
                          Beim Angeln und Jagen, wird kein Polizist eine Strafanzeige aussprechen, wenn man ein sog. Einhandmesser mit Arettierung, oder ein Messer mit einer Klingenlänge länger als 12cm mit sich führt.
                          Ja, auch das steht im Gesetz. Jagen und Angeln ist ein "berechtigtes Interesse".

                          Danke, nochmal für die Zusammenfassung des Gesetzestextes.

                          "Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem." Karl Valentin

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                          • Deistergeist
                            Moderator

                            • 24.11.2002
                            • 19525
                            • Barsinghausen am Deister

                            #28
                            So, und jetzt bitte weiter zum Thema. Ohne Politik, das Waffengesetz werden wir nicht ändern können.


                            Glückauf! Thomas
                            "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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                            • sirente63
                              Banned
                              • 13.11.2005
                              • 5348

                              #29
                              Hallo
                              Eigenartiger Sachverhalt das Tool als Mörderwaffe auszulegen.
                              Ich habe Schraubenzieher/Dreher in allen grössen und varianten.Zweihänder mit den Dingern könnte man fechten.

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                              • Straubinger
                                Heerführer


                                • 06.09.2009
                                • 2378
                                • Straubing/Niederbayern

                                #30
                                Die Neuen Multitools von Leatherman haben so ziemlich alle so eine Einhandklinge... wenn die Dinger bei uns fast Verboten sind,werden die Verkaufszahlen ziemlich zurückgehen..

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