Klage gegen das LfD Hessen, Report aus dem Gerichtssaal
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Ich denke mal, es wird nicht nur in Hessen Änderungen geben... .Willen braucht man. Und Zigaretten!Kommentar
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Wie sieht es hier aus, der 8 Dezember ist Vorbei und nix ist Passiert.Ist das Verfahren zuende oder geht es weiter,heute gab es ein Netter Liebesbrief vom LDA,die betroffenen in Hessen wissen ja was drinne steht.Da sag ich doch auch mal Danke an unsere Zwei Kandidaten die sich so für Unser Hobby in Hessen einsetzen.Suche alles vom Luftschutz!!!Kommentar
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Mich würde ja mal interessieren, wie leicht sich ein Schatzregal einführen lässt. Ich meine, die Landespolitik kann ja nicht einfach von heute auf morgen sagen, "so ab jetzt gilt hier das Schatzregal", oder? Sowas käme ja einer teilweisen Enteignung gleich, da plötzlich zig tausenden von Grundbesitzern die Dinge, die sich in ihrem Boden befinden, nicht mehr (zur Hälfte) gehören.
Viele Grüße,
GünterQuis custodiet ipsos custodes?Kommentar
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Mich würde ja mal interessieren, wie leicht sich ein Schatzregal einführen lässt. Ich meine, die Landespolitik kann ja nicht einfach von heute auf morgen sagen, "so ab jetzt gilt hier das Schatzregal", oder? Sowas käme ja einer teilweisen Enteignung gleich, da plötzlich zig tausenden von Grundbesitzern die Dinge, die sich in ihrem Boden befinden, nicht mehr (zur Hälfte) gehören.
Viele Grüße,
Günter
Ein Grundeigentümer ist ja nicht von vornherrein Miteigentümer der Bodendenkmale auf seinem Grund.Er wird es erst zur Hälfte durch deren Entdeckung.Ein Schatzregal teilenteignet den Grundbesitzer also nicht wirklich und er wird im Falle einer Zufallsentdeckung auch 'angemessen' entschädigt.
Bitte genau lesen:
Ein Schatzregal dient meiner Ansicht nach folgenden Zwecken:
1.Das Land erhält das Eigentum an Funden,die bei illegalen Grabungen gemacht wurden.(Beschlagnahme bei Hausdurchsuchungen,Auktionshäusern,etc.)
2.Es soll Betreiber von genehmigten Nachforschungen dazu drängen,nur aus wissenschaftlichen und nicht finanziellen Antrieb zu handeln.Sondengängerei mit Spekulation auf Fundentschädigung soll unterbunden werden.
Schräge Vögel & Husarenstreiche würde es aber trotzdem weiterhin geben.Zum Beispiel könnte ein Grundeigentümer sein Land illegal von einem Sondler begehen lassen und meldet die dabei entdeckte Himmelscheibe von Wolkenkuckucksheim als Zufallsfund beim Bäumchenpflanzen.Er wird dafür entschädigt und beteiligt den Sondler.
Oder ein Sondengänger schminckt einen Sensationsfund aus Landesboden zum Zufallsfund aus Privatgrund um.
Die Wissenschaft prüft solche Fälle in Schatzregalländern allerdings haarklein und mit forensischen Methoden,da es sowas schon gegeben hat.
Ein Schatzregal kann auf Antrag und durch Mehrheitsbeschluß im Landtag eingeführt werden,so ist die Demokratie.Da sind nie alle zufrieden,sondern nur die Mehrheit.Kommentar
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...und wie Mehrheiten zustande kommen, erleben wir ja beinahe täglich in der Politik. Das ändert sich auch nicht wirklich, wenn wir als Wahlvolk unser Wahlverhalten ändern würden. Aber diese Diskussion gleitet dann wohl eher vom eigentlichen Thema ab...Kommentar
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Richtig seh Ich genauso!
Es geht in dem Prozess um den Entdeckeranteil.
Und nicht um das Schatzregal!
OFF TOPIC
@Drusus das Schatzregal wurde 2mal in Bayern abgelehnt.
Und in Hessen 1mal,was noch gar nicht so lange her ist.Kommentar
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Bisheriges Ergebnis vom Prozess:
Das LG wiesbaden hat angeordnet, dass eine geomagnetische Prospektion durchgeführt wird. Beide Parteien können/sollen je drei Firmen benennen. Der Vorsitzende sucht sich davon eine Firma aus, die die Prospektion durchführt. Die Firmen dürfen bisher nicht für das Landesamt gearbeitet haben.
Für die Vorschläge ist eine Terminvorgabe von drei Wochen angesetzt.
Viele Grüße
WalterKommentar
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Und wem drückt man nacher die Kosten für die geomagnetische Prospektion aufs Auge?
Da sind doch schnell ein paar Euronen beieinander und
die entsprechenden Firmen machen sowas sicher nicht ehrenamtlich.
Gruß MichaelDer Weg ist das Ziel
No DSU inside!Kommentar
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war das jetzt eine ehrliche Frage? Es dürfte doch klar sein, wer bei einem Prozess hinter her bezahlt.
Viele Grüße
WalterKommentar
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Hi Walter,
ich pflege in der Regel hier nicht rumzublödeln.
Da ich in Rechtsdingen nicht sonderlich bewandert bin, war die Frage ernst gemeint.
Ich gehe mal davon aus das im Normalfall der Verlierer des Prozesses die Kosten trägt.
Und wenn der Prozess mit einem Vergleich endet, werden die Kosten dann geteilt?
Gruß MichaelDer Weg ist das Ziel
No DSU inside!Kommentar
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Hi Walter,
ich pflege in der Regel hier nicht rumzublödeln.
Da ich in Rechtsdingen nicht sonderlich bewandert bin, war die Frage ernst gemeint.
Ich gehe mal davon aus das im Normalfall der Verlierer des Prozesses die Kosten trägt.
Und wenn der Prozess mit einem Vergleich endet, werden die Kosten dann geteilt?
Gruß Michael
Hallo Michael,
die Kosten trägt der Verlierer, im Falle Michaels die Rechtsschutzversicherung, im Falles des LfDH der/die Steuerzahler/innen. Einem Vergleich hat das LfDH nicht zugestimmt.
Viele Grüße
WalterKommentar
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Wie sieht es hier aus, der 8 Dezember ist Vorbei und nix ist Passiert.Ist das Verfahren zuende oder geht es weiter,heute gab es ein Netter Liebesbrief vom LDA,die betroffenen in Hessen wissen ja was drinne steht.Da sag ich doch auch mal Danke an unsere Zwei Kandidaten die sich so für Unser Hobby in Hessen einsetzen.Dann vergisst du wenigstens nicht deinen gefundenen Schrott und den Fundort dazu anzugeben.
Des weiteren die neue Genehmigung wenn sie abgelaufen ist zu Beantragen. Also ich finde besser geht es nicht.
Hat überhaupt nicht´s mit dem Verfahren zu tun.
Grüße HunterHeute ist nicht alle Tage....Kommentar
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Ihr macht das aber ganz schön spannend mit diesem schon mehrfach erwähnten ominösen Brief des LDA Hessen.
Wenn es euch nicht ausdrücklich verboten wurde darüber zu berichten, würde es mich schon interessieren was denn nun in dem Geheimnisvollen Brief steht.
Gruß MichaelDer Weg ist das Ziel
No DSU inside!Kommentar
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