Klage gegen das LfD Hessen, Report aus dem Gerichtssaal
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Im # 68 ging es um Historiker, darauf habe ich in # 70 geantwortet, das im Erurter Tel.- Buch einen Historiker und Schriftsteller steht, der noch kein Buch geschrieben hat.Warum er diese Titel trägt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Wenn eine Veröffentlichung von Ihm nicht auf dem freien Markt erhältlich ist, hat sich die Sache für mich erledigt.
Gruß
MichaEbinger 410
Ebinger 728Kommentar
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Hausfrauentip #21 : Salat schmeckt viel besser wenn er kurz vor dem servieren durch Steaks ersetzt wird.
AVRI*SACRA*FAMES
quid non mortalia pectora cogis, auri sacra fames (?Wozu treibst du nicht die Herzen der Menschen, verfluchter Hunger nach Gold!?)Kommentar
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Hallo,
kann mir jemand sagen wann über die Gesetzesänderung entschieden wird ?
Wahlter du müsstes das doch wissen oder ? Und zweiten: Hat schon jemand von euch in Hessen seine neue Nachfroschungsgenehmigung zugesendet bekommen ?
Grüße HunterHeute ist nicht alle Tage....Kommentar
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Moin Hunter,
am 23. Feb ist die Anhörung, am 06.04. die abschließende Beratung im Ausschuss, verm. dürfte die Sache dann MItte April zur 2. und 3. Lesung ins Parlament kommen.
Ich kenne niemanden, der bisher für 2011 eine NFG erhalten hat.
Viele Grüße
WalterKommentar
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Danke Walter für die schnelle und Informative Antwort. Habe mal letzte Woche beim LDA nachgefragt. Zeitraum wurde nicht genannt. Aber was ich bis dato nicht wusste: Bei den NFG geht es nicht um das Schatzkästchen also den Eilantrag der gestellt wurde, sondern um einen Erlass des Ministeriums, in dem die Vergabebedingungen für eine NFG neu geregelt werden. Also wie in meine Beitrag 76 zu lesen hat das eine mit dem anderen erst mal nichts zu tun.
Grüße HunterHeute ist nicht alle Tage....Kommentar
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Hessen hat doch eine Landesverfassung, kann man danach nicht ihrgendwie auf die Rechte, die die Landesverfassung gewährt klagen? Grundrechtsklage ? (fals das Gesetz wirklich kommt)
Ps; Wenn so viele was dagegen haben, könnte man ja auch zusammenlegen (Treuhandkonto?) und einer klagt(soweit das geht), kosten kann man ja ermitteln .
"Das Verfahren ist grundsätzlich kostenfrei. Im Falle des Erfolgs einer Grundrechtsklage werden der antragstellenden Partei die notwendigen Auslagen erstattet. Ist ein Antrag unzulässig oder offensichtlich unbegründet, so kann der antragstellenden Person eine Gebühr bis zu 750,- €, im Falle des Missbrauchs bis zu 1500,- € auferlegt werden. Der Staatsgerichtshof kann auch einen entsprechenden Vorschuss anfordern und seine weitere Tätigkeit von dessen Zahlung abhängig machen."
Leider kenn ich mich in dem Bereich nicht aus, aber vieleicht sind hier Anwälte.Zuletzt geändert von Johnny69; 15.02.2011, 23:36.Kommentar
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Moin,
da das SR, wenn es so kommt, verfassungswidrig ist, werden wir prüfen, ob wir eine Verfassungsklage einreichen, die ist kostenlos, es fallen nur die RA-Gebühren an.
Viele Grüße
WalterKommentar
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