Urteil gegen Sondengänger
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Moin,
einen Kommentar dazu habe ich im gleichen Thema beim Detektorforum abgegeben, ich spare es mir, jetzt alles nochmals einzutippen.
Wo bitte siehst Du im Mythos-Urteil eine Folge zu diesem hier. Alleine der Hinweis des Richters, dass es keinen Anspruch auf eine NFG gäbe, sagt mir, dass er das Mythos-Urteil nicht kennt, da das Mythos-Urteil besagt, dass ein Anspruch auf Erteilung einer NFG besteht.
Viele Grüße
Walter
Das Detektorforum...aha... na, da verzichte ich lieber darauf, den Kommentar zu lesen. Schade, dass Du ihn nicht hierhin kopierst.
Natürlich nimmt dieses Urteil keinen direkten Bezug! Aber beide Urteile zusammen stärken die Position der vernünftigen Sondengänger. Spaßsuche wird immer mehr ausgeschlossen. Und das war schon eine Konsequenz aus Mythos, die hier noch mal bestätigt worden ist. Finde ich...Kommentar
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Das Schreiben war eine Festlegung, dass alle Gegenstände die nach 1648 in den Boden kamen genehmigungsfrei gesucht werden dürfen, da nach 1648 die Geschichte durch Schriftstücke dokumentiert ist.Viele Grüße und Gut Fund,
Jens Diefenbach
PS. Die guten Funde liegen alle noch tief unten!Kommentar
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Ah,danke.
Das zählt aber heute nicht mehr da durch aktuelle Forschungen z.T. der schriftliche Quellenstand durch archäologische Untersuchungen auch in der Zeit nach 1648 korrigiert werden konnte.
Un in SH (siehe aktuelles Urteil) auch der WK II mit zum Kulturgut zählt.Mitglied der Detektorengruppe SHKommentar
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Wenn man sich in den Bundesländern, die über entsprechende Gesetze und Vorschriften verfügt - an diese hält , hat man schon gewonnen.
Über Sinn und Unsinn zu diskutieren ist Zeitverschwendung
In den Bundesländern wo es anscheinend noch Grauzonen gibt bzw es generell schwierig ist, klärt man entweder bei den entsprechenden Stellen VORHER die rechtlich Lage ab, oder man lotet die Grauzonen soweit aus wie man es vor sich selbst verantworten kann.
Wer über eine entsprechende Brieftasche oder Rechtschutzversicherung verfügt kann natürlich auch auf Angriff gehen.Kommentar
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Also ich hab nach dem Lesen
hier das Hobby zumindest hier in BW und RP wieder aufgegeben
800 Euro zu zahlen für ein paar alte Knöpfe und Geschosse udgl. ist mir deutlich zuviel. Bin mal noch gespannt, wie es in Frankreich mit den Gesetzen aussieht, da ich an der Grenze wohne, wäre das ja vielleicht noch eine Möglichkeit. Ansonsten mach ich jetzt im Sommer Urlaub in England bzw. Schottland, da wollte ich schon lange mal wieder hin
Und JA, ich suche zum SPASS, wozu denn sonst ? Ansonsten müsste man mich ja dafür bezahlen
Erst zu den Ämtern rennen, bezahlen usw. . . . . Um dann am Ende denen noch alles geben zu müssen, was ich "rausgeackert" habe . . . da wär ich ja schön blöd
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Schade um die Dinge...
...der Vergangenheit die sich noch im Boden befinden und durch die Landwirdschaft zerstört werden. Nicht nur durch die mechanische Zerstörung, nein, der Einsatz chemischer Mittel in der modernen Landwirdschaft trägt neuerdings seinen Beitrag zur Zerstörung dieser sich noch im Boden befindenden Dinge bei.
Um dieser Zerstörung entgegen zu wirken sollte zumindest der Suche auf Landwirtschaftlich genutzten Flächen mehr Freiraum gegeben werden.
Gruss...Kommentar
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@Frari
In Frankreich bist du direkt bei einer Straftat und Genehmigungspolitik kannst du abschminken, dagegen bist du sondeltechnisch in Deutschland im Paradies!
Und wie du auf 800 € kommst musst du mir erklären!!!
@Aviador
Welchen Freiraum willst du denn?
Geh mit Genehmigung und du kannst dich frei bewegen!
Ich verstehe das Posting nicht!Kommentar
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Insurgent postet dieses zumindest für SH (Posting 21 hier weiter oben). Evtl. ist es ja in BW noch mehr
DAS Risiko gehe ich nicht ein !
Weiterhin könnte ich mir ja schon denken, dass Frankreich da noch restriktiver ist. Allerdings ist da auch viel weniger los im Wald, ganz einfach, weil die Bevölkerungsdichte kleiner ist als bei uns.
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Wäre mal eine statistische Erhebung wert,wer die meisten Gesetzesverstöße beim Sondeln anzeigt-Amtspersonen und Außenstehende-oder doch eher genehmigungswedelnde Selber-Sondler,die unerwünschte Konkurrenz niederhalten wollen...
Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??Kommentar
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Komischerweise kann ich das Urteil
hier oben nicht runterladen
Geht es anderen auch so ? Hab mich schon gefragt, ob es ein Fake sein könnte. Manchmal ist von 40 Euro Strafe udgl. die Rede . . . was jetzt ? Hab keine Lust es draufankommen zu lassen, würde aber gerne weitersondieren
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Habe es eben noch mal in meinem ersten Post probiert und es klappt??
Edit Ogrikaze: Der PDF-Anhang ist ok, müßte funktionieren oder es liegt an seinem Heimrechner...Zuletzt geändert von ogrikaze; 07.05.2012, 11:57.Mitglied der Detektorengruppe SHKommentar






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