Hintergrund ist eine OWI gegen einen Sondengänger, der nicht auf einem BD gesucht hat sondern speziell nach WK II Dingen und in dem Urteil stand schon drin das WK II Dinge i.d.R keine Kulturdenkmale darstellen. Daraufhin hatte er Berufung eingelegt, da ja nur die Suche nach Kulturdenkmalen genehmigungspflichtig sein und die ist verworfen worden.
Deshalb der Weg vor das Verwaltungsgericht um entweder eine Genehmigung für die Suche nach "Nicht Kulturgütern" zu bekommen oder die freigabe keine Genehmigung zu brauchen wenn man nicht nach Kulturgütern/Bodendenkmalen sucht.
Das Gericht kommt zu der Auffassung man braucht auch für die Suchen (eigentlich jede Suche) eine Genehmigung vom Amt da man ja bei jeder Suche auch Kulturdenkmale finden könnte.
Wenn andere BL und Gerichte sich darauf berufen ist jede Suche mit dem Detektor ohne Genehmigung eine OWI
Deshalb der Weg vor das Verwaltungsgericht um entweder eine Genehmigung für die Suche nach "Nicht Kulturgütern" zu bekommen oder die freigabe keine Genehmigung zu brauchen wenn man nicht nach Kulturgütern/Bodendenkmalen sucht.
Das Gericht kommt zu der Auffassung man braucht auch für die Suchen (eigentlich jede Suche) eine Genehmigung vom Amt da man ja bei jeder Suche auch Kulturdenkmale finden könnte.
Wenn andere BL und Gerichte sich darauf berufen ist jede Suche mit dem Detektor ohne Genehmigung eine OWI




Ich sags doch, wir haben zuviele Beamte, die uns auf den Schlips treten können. Die Beamten von heute sind die Fürsten von gestern
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