Urteil gegen Sondengänger

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • insurgent
    Heerführer


    • 26.11.2006
    • 2126
    • schleswig Holstein
    • GMP2

    #1

    Urteil gegen Sondengänger

    Hintergrund ist eine OWI gegen einen Sondengänger, der nicht auf einem BD gesucht hat sondern speziell nach WK II Dingen und in dem Urteil stand schon drin das WK II Dinge i.d.R keine Kulturdenkmale darstellen. Daraufhin hatte er Berufung eingelegt, da ja nur die Suche nach Kulturdenkmalen genehmigungspflichtig sein und die ist verworfen worden.

    Deshalb der Weg vor das Verwaltungsgericht um entweder eine Genehmigung für die Suche nach "Nicht Kulturgütern" zu bekommen oder die freigabe keine Genehmigung zu brauchen wenn man nicht nach Kulturgütern/Bodendenkmalen sucht.

    Das Gericht kommt zu der Auffassung man braucht auch für die Suchen (eigentlich jede Suche) eine Genehmigung vom Amt da man ja bei jeder Suche auch Kulturdenkmale finden könnte.

    Wenn andere BL und Gerichte sich darauf berufen ist jede Suche mit dem Detektor ohne Genehmigung eine OWI
    Angehängte Dateien
    Mitglied der Detektorengruppe SH
  • Grafschaft Mark
    Heerführer


    • 29.04.2009
    • 1360
    • NRW

    #2
    Sehr schön, danke Insurgent!!!

    Das ist das was ich schon lange erzähle, die billigende Inkaufnahme ein BD zu finden, ganz egal ob man nach Meteoriten, verlorenen Schlüsseln, Eheringen oder WKII Schrott sucht

    Kommentar

    • chabbs
      Heerführer


      • 18.07.2007
      • 12179
      • ...

      #3
      ...und was predigen wir seit Jahren!?! Genau das.

      Kommentar

      • oktavian
        Heerführer


        • 13.12.2011
        • 1736
        • Adensen LK Hildesheim

        #4
        Klingt logisch,

        man kann nie ausschleissen dass man ein BD findet !!!
        Zertifizierter und ausgezeichneter Hanseat nach erfolgreicher Teilnahme an Hanse MOOC

        Kommentar

        • frari66
          Bürger


          • 03.04.2012
          • 160
          • BW

          #5
          Und was heisst das jetzt ?

          Alles verboten ?

          Kommentar

          • Grafschaft Mark
            Heerführer


            • 29.04.2009
            • 1360
            • NRW

            #6
            Im umgekehrten Sinne, ist dieses Urteil aber auch von Vorteil für die Sondengänger in Bundesländern, die erst garkeine Genehmigungen ausgeben!

            Man kann sich nun darauf berufen, das man keine OWI begehen will, durch das Amt aber dazu genötig wird!

            Eventuell also ein netter Hebelpunkt für die Ungleichbehandlung die in manchen Bundesländern herrscht!


            Zitat von frari66
            Alles verboten ?
            Es heißt, das die Sondelei ohne amtliche Genehmigung (grabungserlaubnis, NFG etc.) verboten ist!

            Kommentar

            • insurgent
              Heerführer


              • 26.11.2006
              • 2126
              • schleswig Holstein
              • GMP2

              #7
              Zitat von Grafschaft Mark
              Im umgekehrten Sinne, ist dieses Urteil aber auch von Vorteil für die Sondengänger in Bundesländern, die erst garkeine Genehmigungen ausgeben!

              Man kann sich nun darauf berufen, das man keine OWI begehen will, durch das Amt aber dazu genötig wird!

              Eventuell also ein netter Hebelpunkt für die Ungleichbehandlung die in manchen Bundesländern herrscht!
              Das sehe ich auch so.

              Denn auf der einen Seite stärkt es die Rechte der Bodendenkmäler und Sondler mit Genehmigung aber auf der anderen Seite werden jetzt Länder die keine Genehmigungen ausgeben und die Sondler sich darauf berufen haben "sie suchen ja keine BD" diese auch verfolgen.
              Mitglied der Detektorengruppe SH

              Kommentar

              • Harzhorn
                Heerführer


                • 16.08.2009
                • 3134
                • Harzvorland
                • Ehemals Deus jetzt Nokta

                #8
                Der Harzhorn dankt Dir für die Info
                Ich glaubte es wäre ein Abenteuer , aber in Wirklichkeit war es das Leben.......Josef Conrad

                Kommentar

                • fleischsalat
                  Moderator

                  • 17.01.2006
                  • 7794
                  • Niedersachsen

                  #9
                  Sehr interessant, Danke!
                  Willen braucht man. Und Zigaretten!

                  Kommentar

                  • frari66
                    Bürger


                    • 03.04.2012
                    • 160
                    • BW

                    #10
                    Zitat von Grafschaft Mark
                    Im umgekehrten Sinne, ist dieses Urteil aber auch von Vorteil für die Sondengänger in Bundesländern, die erst garkeine Genehmigungen ausgeben!

                    Man kann sich nun darauf berufen, das man keine OWI begehen will, durch das Amt aber dazu genötig wird!

                    Eventuell also ein netter Hebelpunkt für die Ungleichbehandlung die in manchen Bundesländern herrscht!




                    Es heißt, das die Sondelei ohne amtliche Genehmigung (grabungserlaubnis, NFG etc.) verboten ist!
                    Irre, dann kann ich den Stock ja gleich wieder verkaufen. Denn eine Genehmigung wird man wohl in BW kaum kriegen. Armes Deutschland, alles verboten, was Spass macht Ich sags doch, wir haben zuviele Beamte, die uns auf den Schlips treten können. Die Beamten von heute sind die Fürsten von gestern Aber wir sind ja selber schuld mit unserem "Sicherheitsdenken", brauchen ne Mutter für alles und jeden

                    Kommentar

                    • chabbs
                      Heerführer


                      • 18.07.2007
                      • 12179
                      • ...

                      #11
                      Lies das Urteil doch noch mal genauer!

                      Es wurde schon früher in einigen Urteilen darauf hingewiesen, dass NFG (also Genehmigungen) ausgegeben werden MÜSSEN. Zusammen mit diesem Urteil, dass also wieder einmal sagt, dass man eine Genehmigung benötigt wird die Ämter in Zugzwang bringen.

                      Denn wenn es wahrscheinlich ist, dass man auf BD stoßen kann, und man also für die Suche eine Genehmigung braucht, dann kann der werte Sucher nun auch darauf bestehen, eine zu bekommen.

                      Im Übrigen: es gibt genehmigte und tolerierte Sondler in BW.

                      Kommentar

                      • frari66
                        Bürger


                        • 03.04.2012
                        • 160
                        • BW

                        #12
                        Wäre ja zu schön um wahr zu sein !

                        Kostet so eine Genehmigung dann wieder Unsummen ? Oder muss man einen Lehrgang machen ? Normalerweise ist das ja so bei UNS

                        Kommentar

                        • insurgent
                          Heerführer


                          • 26.11.2006
                          • 2126
                          • schleswig Holstein
                          • GMP2

                          #13
                          Zitat von frari66
                          Kostet so eine Genehmigung dann wieder Unsummen ? Oder muss man einen Lehrgang machen ? Normalerweise ist das ja so bei UNS
                          Bei uns im Norden ist der Lehrgang kostenfrei!
                          Mitglied der Detektorengruppe SH

                          Kommentar

                          • AndiObb
                            Heerführer


                            • 22.08.2011
                            • 2031

                            #14
                            Zitat von frari66
                            Kostet so eine Genehmigung dann wieder Unsummen ? Oder muss man einen Lehrgang machen ? Normalerweise ist das ja so bei UNS
                            Wenn Du das im Forum mal verfolgt hast, ist "unsummen" nicht wirklich zutreffend. Kannst ja auch für 2100 EUR Jahresbeitrag zum Golfspielen, da ist die Ausrüstung auch noch teurer. Und ich wäre froh wenn Lehrgänge angeboten werden würden. Weicht allerdings alles vom Thema ab.

                            Nur weil ein Bundesland kein Schatzregal hat und man keine behördliche Genehmigung benötigt, heißt das noch lange nicht dass man es als "anständiger Sondler" dadurch leichter wird. Ich weiß wovon ich rede.

                            Solange der Denkmalschutz Ländersache ist, wird es auch unterschiedliche Handhabungen geben. So tickt Deutschland.
                            andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

                            Kommentar

                            • frari66
                              Bürger


                              • 03.04.2012
                              • 160
                              • BW

                              #15
                              Naja, gut

                              Ein Lehrgang wäre vielleicht gar nicht sooo verkehrt, vor allem was Fundmunition odgl. angeht. Das Zeugs ist ja saugefährlich und man sollte mal wissen, WIE man eigentlich gräbt, damit man da nix zur Explosion bringt. Im Grunde ist das wohl mit das Hauptproblem in D. Alles voller Kriegsrelikte . . .

                              Kommentar

                              Lädt...