Sondenverbot für Schleswig-Holstein?!

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  • TomKiel

    #1

    Sondenverbot für Schleswig-Holstein?!

    Also hier die Antwort auf eine Anfrage, was man als Sondenneubesitzer in SH zu beachten habe und den konkreten Wunsch auf einem Acker bei einem bestimmten Dorf nach ca. 150 Jahre alten Relikten zu suchen - kommentieren werde ich das später mal......
    ----------------------------------------
    Sehr geehrter Herr (gekürzt)!

    Das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein hat mir zuständigkeitshalber Ihre Anfrage vom 13.08.2002 in der in Rede stehenden Sache übersandt. Ich stelle zu Ihrer Anfrage fest:

    Nach § 19 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz bedarf meiner Genehmigung, wer auf dem Lande oder auf dem Grund eines Gewässers nach Kulturdenkmalen sucht, insbesondere mittels Grabungen oder technischer Suchgeräte. Die Genehmigung kann versagt werden, soweit dies zum Schutz der Kulturdenkmale erforderlich ist. Die von Ihnen beabsichtigte Tätigkeit schließt die Auffindung oder Untersuchung von Kulturdenkmalen oder der in ihnen enthaltenen Funde und Befunde nicht aus. Das von Ihnen beabsichtigte Tun ist daher genehmigungspflichtig.

    Die Genehmigung, sollten Sie sie beantragen, werde ich nicht erteilen können. Sie geben keinen Hinweis darauf, dass Sie die beabsichtigte Tätigkeit als archäologisch ausgebildeter Wissenschaftler vornehmen wollen. Jede fachlich unzureichend vorbereitete, unsachgemäß und ohne spezielle Dokumentation möglicherweise durchgeführte Entnahme von Fundgut aus dem Erdboden würde die Kulturdenkmale, zu denen dieses Fundgut gehört, in ihrer Geschlossenheit und der zu erwartenden stratigrafischen Schichtung gefährden. Die Kulturdenkmale würden durch unsachgemäßes Herausbringen von Einzelfunden deutlich an Quellenwert verlieren. Da die Erhaltung und nicht die Zerstörung der Kulturdenkmale im öffentlichen Interesse liegt, kann ich eine öffentlich-rechtliche Genehmigung für die von Ihnen beabsichtigte Tätigkeit nicht geben.

    Meiner Entscheidung wird immer eine Abwägung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung von Kulturdenkmalen mit Ihrem privaten Interesse am Einsatz von Metallsuchgeräten zu Grund liegen. Ich werde im Zweifelsfalle das öffentliche Interesse an der Erhaltung der Kulturdenkmale höher bewerten müssen, als Ihr privates Interesse an der Suche nach Kulturdenkmalen.

    Sollten Sie ohne denkmalrechtliche Genehmigung mit einem Metalldetektor in Schleswig-Holstein erwischt werden, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz eingeleitet werden. Ich möchte Ihnen raten, den ungenehmigten Einsatz von Metalldetektoren in Schleswig-Holstein gar nicht erst zu versuchen, damit es Ihnen nicht so geht, wie jenen Personen, die dabei erwischt und mit Bußgeldern belegt wurden, welche von den zuständigen Gerichten als rechtmäßig bestätigt wurden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Professor Dr. Joachim Reichstein

    Archäologisches Landesamt
    Schleswig-Holstein (ALSH)
    Brockdorff-Rantzau-Str. 70
    24837 Schleswig
    Tel. 04621/387-0
    Fax 04621/387-55
    alsh@alsh.landsh.de
  • Pirat
    Ritter

    • 07.09.2001
    • 520
    • Ba-Wü

    #2
    die ganze Arroganz der Macht...

    ... in nur wenigen Zeilen. Das ist echte Bürgernähe. Es ist unglaublich, mit welchem absolutistischen Anspruch sich so ein Denkmalschützerlein sich über den Bürger stellt und böse Absichten unterstellt.

    Demnächst dürfte in SH das Mitführen von Spaten verboten werden und für Schaufeln wird die Grabgerät-Besitzkarte zwingend vorgeschrieben. Noch wehrt sich der Bauernverband gegen das Pflugverbot der Landesregierung.

    Damit könnte man ja im Zweifelsfall.... ob der Herr Professor allerdings den vermeintlichen (!) Denkmalschutz wirklich über das Grundgesetz stellen kann, habe ich erhebliche bedenken.

    Pirat

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    • wolfsmond
      Heerführer

      • 19.03.2002
      • 1111
      • Kiel

      #3
      ...und die moral dieser geschicht´...

      ...wenn du einem hund einen knochen gibst und er ihn friß, dann wundere dich nicht !


      tja, ob der denkmalschutz tatsächlich diese befugnis hat grundsätzlich das sondeln zu untersagen ist fraglich

      wo sind denn hier die juris die etwas dazu sagen können?? :



      mitdersondeknappüberdergrasnabesondelnderweise


      wolfsmond


      Kommentar

      • Wigbold
        Heerführer

        • 25.11.2000
        • 3670
        • 76829 Landau / Pfalz
        • OGF - L + W

        #4
        ... habt Ihr auch registriert, was TomKiel da suchen will ?

        150 Jahre, das wäre dann 1850 ! Auf einem Acker!

        Dermaßen antike Sachen müssen wir latürnich den Archäologen überlassen. :mad: :mad:

        Ich warte auf den Tag, an dem ein Autounfall von Archäologen mittels Pinsel und Lupe auf seinen "Fundzusammenhang" untersucht wird. Bei Funden aus der Zeit des dritten Reichs hat es das nämlich schon gegeben !

        @Wolfsmond:

        Was das Sondeln verbieten betrifft, so ist die Aussage eines Juristen oder Anwalts sehr vorsichtig zu bewerten. Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Besonders in diesem Fall.

        DieAugenrollenderweise, Wigbold
        Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
        Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

        Mark Twain



        ... weiter neue Wege gehen !

        Kommentar

        • wolfsmond
          Heerführer

          • 19.03.2002
          • 1111
          • Kiel

          #5
          @ wigbold:


          wohl wahr... ich für meinen teil suche jedenfalls nicht in gebieten oder bereichen in denen kulturdenkmäler vorhanden sind, um eben dieses problem aus dem wege zu gehen. außerdem stelle ich mir die frage, was man denn den archis wegfinden könnte? alte kanonenkugeln oder silberlöffel von WMF :


          archäologeneingrabenderweise


          wolfsmond


          Kommentar

          • Pirat
            Ritter

            • 07.09.2001
            • 520
            • Ba-Wü

            #6
            moment mal...

            moin, moin @wolfsmond

            was heißt, Du suchst nicht "in Gebieten und Bereichen von Kulturdenkmälern"?
            Lies noch mal, was der Grödaz alias Größter Denkmalschützer aller Zeiten schreibt:

            Eine Sondensuche ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
            Eine Genehmigung wird grundsätzlich nicht erteilt.

            Das bedeutet in der Praxis: In SH ist nach Ansicht von Prof. Reichstein das
            sondeln grundsätzlich überall v-e-r-b-o-t-e-n. Er holt ja auch in den Schlußabsätzen
            den Knüppel aus dem Sack und droht unverhohlen mit Bußgeldstrafen.

            Das ist alles doch wesentlich brisanter. Was sagen nun unsere Juristen im Forum?

            Fragt sich, Schleswig-Hohlstein meidend
            Pirat

            Kommentar

            • TomKiel

              #7
              ... und wo im Moment keine Kulturdenkmäler sind, könnten welche entdeckt werden und diese Entdeckungen sind nur durch archäologisch ausgebildete Wissenschaftler erlaubt ....
              .... mit einem Auto kann man auch schneller als erlaubt fahren - deshalb werden Autos in SH demnächst wohl verboten.

              Ich bin der Meinung, dass das Denkmalschutzgesetz von dem eifrigen Professor etwas extrem ausgelegt wird. Aber ich werde in den nächsten Tagen mal versuchen zu klären welche Bodenfunde Kulturdenkmäler sind.

              PS Ich würde mich über ein paar Infos zum "Mythos-Verfahren" vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden im Jahr 2000 freuen. Hat dieses Urteil irgendwas bewegt?
              Zuletzt geändert von Gast; 15.08.2002, 00:49.

              Kommentar

              • Pirat
                Ritter

                • 07.09.2001
                • 520
                • Ba-Wü

                #8
                jawoll

                genau hier liegt der Hund begraben. Die Konsequenzen, die sich aus dem
                Reichstein-Schreiben ergeben, müßten nicht nur alle Schlesiwig-Holsteiner
                auf die Barrikaden treiben.

                Genauso könnten zum Beispiel dann Landschaftsschützer dem Bürger grund-
                sätzlich das Betreten der Natur bei Strafe verbieten. Es könnte ja irgendwo
                eine geschütze Pflanze wachsen, die könnte ein evtl. Spaziergänger ausgraben.
                Also verbieten das Land den Zugang zur Natur.

                LEUTE, DIESER BRIEF IST DER HAMMER. DAS KANN MAN SO NICHT STEHEN LASSEN!

                Pirat, fassungslos ob dieser Rechtsbeugung!

                Kommentar

                • grafas
                  Bürger

                  • 22.04.2002
                  • 185
                  • Sachsen-Anhalt

                  #9
                  Hallo Leute,
                  das war doch nur die Reaktion eines überschlauen Amtsschimmels!
                  Für Sondengänger gibt es generell nur drei Punkte
                  zu beachten:
                  1. knallharte Recherche (nicht auf blauen Dunst suchen)
                  2. blitzschnell zuschlagen
                  3. ganz schnell weg sein,
                  und das unabhängig davon ob die Suche legal oder illiegal ist.
                  Es gab schon Ärger beim Löchergraben auf Privatgrundstücken
                  nur weil irgendein Beamtenfuzzi beleidigt war weil man ihn
                  nicht eingeladen hat (übrigens kein Bodendenkmalschutzgebiet).
                  Selbst das Pilzesammeln gerät in diesem Land in Gefahr!!!
                  Viel Glück, Grafas!

                  Kommentar

                  • Pirat
                    Ritter

                    • 07.09.2001
                    • 520
                    • Ba-Wü

                    #10
                    scheißegal, illegal?

                    Sorry, @Grafas,

                    wieso bitte sollen sich Amateurarchäologen, Sondler und Heimatkundler von einem übereifrigen Amtsschimmel in die Illegalität abschieben lassen? Dazu
                    noch von einem, der gleich ganz unverhohlen mit Repressionmen droht?

                    Hier geht es m.E. um grundsätzliche Dinge. Hier geht es darum, daß Rechte verdreht und Bürgerfreiheiten empfindlich beschnitten werden sollen. Hier geht es um Amts- und Machtmißbrauch und vor allem darum, solche Dinge nicht zu akzeptierten.

                    Nochmals die Frage: Haben wir hier nicht einen gesetzeskundigen Juristen
                    im Forum. Ich kann nicht glauben, daß die Vorstellungen des Professors vor
                    dem Gesetz Bestand haben können.

                    Pirat, nicht bereit, jeden Gessler-Hut zu grüßen (denkt an Wilhelm Tell)

                    Kommentar

                    • Thor
                      Ratsherr

                      • 10.04.2001
                      • 291
                      • Herford/NRW
                      • MD3009

                      #11
                      Hallo,

                      also für mich klingt der Brief wie eine Standardabsage.
                      Ich habe den Eindruck, daß egal was man angefragt hätte, sobald der Begriff Metalldetektor auftaucht, alles automatisch abgelehnt wird.

                      Lieber sofort ablehnen, alsdaß der Nächste kommt und sagt,... der andere durfte aber auch.
                      Erst garnicht den kleinen Finger reichen!

                      Die Suche auf dem Acker zu verbieten, darin sehe ich keinen Sinn:

                      1. Die zuerwartenen Funde sind 150 Jahre alt und über das 19Jhr. ist eigentlich schon alles bekannt und dokumentiert. Wissenschaftlich wichtige Funde, die man aus Ihrem Zusammenhang reißt, wird es wohl nicht geben.

                      2. Acker wird mit landwirtschaftlichen Gerät bearbeitet, das schätzungsweise bis zu 50 cm tief den Boden durchwühlt.
                      Etwaige Funde würden dabei auch schon fortgerissen bzw. sogar beschädigt oder zerstört. Viel tiefer als 50 cm sucht man eigentlich auch nicht, es sei denn man hat ein sehr leistungsfähiges Gerät und einen grossen Fund.

                      Warum kann Nordirland nie Irland zurückgegeben werden?
                      Weil sonst Schottland als Nächster eigenständig sein will, danach Wales...

                      Erlaubst Du einem Sondengänger etwas, kommen gleich die Nächsten! Der, der etwas erlaubst hat wird vermutlich auch Ärger mit seinen Kollegen bekommen...also am Besten sofort alles unterbinden!

                      Meine Meinung!

                      Viele Grüsse
                      Thor

                      Kommentar

                      • wolfsmond
                        Heerführer

                        • 19.03.2002
                        • 1111
                        • Kiel

                        #12
                        @thor:

                        sehr guter und sachlicher text !

                        ich kann mich deiner meinung nur anschließen und denke auch, das der brief eine art "standartabsage" ist um weitere sondengänger abzuschrecken.

                        schade nur, das die ehrliche und ja auch "gesetzestreue" anfrage nach einer sucherlaubnis generell so niedergeschmettert wird !

                        die frage ist nun, was soll unser antragsteller jetzt machen ?? wenn er sich trotzdem auf die suche macht und sondeln und graben geht und dann - wie der teufel es will - vom falschen erwischt wird, dann gibt es wohl mächtig ärger... schließlich hat er persönlich ja ein dokument das ihm das sondeln verbietet...

                        armes deutschland kann ich nur sagen ! wieviele funde gehen so dem staat verloren. ich vermute mal, das jeder hier einen wirklich historischen fund unter anderen umständen melden würde, aber so ??

                        kopfschüttelnderund haareraufenderweise


                        wolfsmond



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                        • wolfsmond
                          Heerführer

                          • 19.03.2002
                          • 1111
                          • Kiel

                          #13
                          ackersuche und pflugtiefe

                          ...durch den frost in den wintermonaten "wachsen" nicht nur steine an die erdoberfläche, sondern auch alle anderen kleinerer und größeren gegenstände. aus diesem grund müssen die landwirte auch nach jedem drillen (einsäen) ihre felder von steinen absammeln. auf dem grünland wird im frühjahr die grünlandflächen (weideland) mit großen, schweren walzen angedrückt, um bei "schnitt" das mähwerk nicht zu zerstören...

                          anmerkenderweise

                          wolfsmond

                          Kommentar

                          • Hecht
                            Ritter

                            • 06.02.2001
                            • 305
                            • Niedersachsen

                            #14
                            Sonstiges

                            Wenn die zitierte Anwort abschließend ist, fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung. Das ist rechtsfehlerhaft.
                            Unabhängig davon kann man gegen jede verwaltungsrechtliche Entscheidung Widerspruch einlegen, wobei es allerdings Entscheidungen gibt, die im Sofortvollzug keinen Widerspruch zulassen (betrifft aber eher Polizei, OÄ oder ähnliches). Ich bin kein Jurist, man kann es aber nachlesen.

                            Kommentar

                            • Mother
                              Bürger

                              • 20.07.2002
                              • 127
                              • Bonn (Wachtberg)
                              • Viking 8 MX 3

                              #15
                              In Zukunft . . .

                              . . . werden wir beim "Suchen , bzw.beim Finden gehen" ein schlechtes Gewissen haben müssen ; Weil`s eben verboten ist !
                              Meine Reaktion auf das Schreiben des Herrn Professors wird sein :
                              Schritt I : Ich suche nur noch auf Kinderspielplätzen und Autobahnraststätten . Wenn ich dann immer noch Kulturdenkmäler , wie Blechbüchsen , Coladosen , Ziehlaschen und Silberpapier ausbuddele , dann tritt Schritt II in Kraft : Ich suche OHNE Batterien ! Dann kann nichts mehr schiefgehen ! Diesen Professor werde ich schon noch austrixen . Bloß in Zukunft schleppe ich keinen weggeworfenen Müll mehr aus dem Wald ! Die Sondler in 150 Jahren würden auch viel mehr finden .

                              belächelnderweise Mother
                              Oh Gott , ich bin reich . . .

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