Sondenverbot für Schleswig-Holstein?!

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  • wolfsmond
    Heerführer

    • 19.03.2002
    • 1111
    • Kiel

    #16
    Re: Sonstiges

    Original geschrieben von Hecht
    Wenn die zitierte Anwort abschließend ist, fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung. Das ist rechtsfehlerhaft.

    ...sofern dies im original tatsächlich fehlt und er widerspruch einlegt - u.a. wegen der fehlenden rechthelfbelehrung - wird es die zu bearbeitende person im nächsten bescheid wohl nachholen

    trotzdem bin ich auf die reaktion des widerspruchs gespannt...




    gespannterweise


    wolfsmond

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    • Pirat
      Ritter

      • 07.09.2001
      • 520
      • Ba-Wü

      #17
      NOCHMALS, UM SICH DAS AUF DER ZUNGE ZERGEHEN ZU LASSEN:

      Prof. Reichstein schreibt als offizeller Behördenvertreter folgende amtliche Antwort: "... Sollten Sie ohne denkmalrechtliche Genehmigung mit einem Metalldetektor in Schleswig-Holstein erwischt werden, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz eingeleitet werden. Ich möchte Ihnen raten, den ungenehmigten Einsatz von Metalldetektoren in Schleswig-Holstein gar nicht erst zu versuchen, damit es Ihnen nicht so geht, wie jenen Personen, die dabei erwischt und mit Bußgeldern belegt wurden, welche von den zuständigen Gerichten als rechtmäßig bestätigt wurden."

      Da steht ohne wenn und aber in Schleswig-Holstein!!! Da werden weder Kinderspielplätze noch Rastanlagen oder der Badestrand ausgegrenzt.
      Und er droht ja dann auch gleich mit den Strafen. Es ist klar erkennbar, daß nach dem Selbstverständnis dieser "Amtsperson" das Sondengehen im gesamten Bundesland ausnahmslos verboten sein soll.

      Hier liegt der Hund begraben und dieser Umstand sollte ein wenig mehr als nur Resignation und den Rückzug auf Reservate auslösen.

      Pirat (bin selbst kein Sondler)

      Kommentar

      • Pirat
        Ritter

        • 07.09.2001
        • 520
        • Ba-Wü

        #18
        und anderswo?

        Zwei Fragen noch: Gibt es in anderen Bundesländern auch ein so generelles und allumfassendes Verbot der Sondenverwendung durch Amateure, wie das von Herrn Reichstein für Schleswig-Holstein reklamiert wird?

        Zweitens: Kann ein Landesdenkmalamt (!!!) überhaupt solche landesweiten
        Verbote erwirken bzw. durchsetzen? Da müßten doch davor andere Behörden bzw. auch die Parlamente zuständig sein.

        Vielleicht wird demnächst im Saarland das Sackhüpfen und in Mecklenburg das Eierlaufen verboten, weil dabei eventuell ein Gänseblümchen zertrampelt werden könnte (man kaann ja nie wissen).

        Pirart (der das alles sehr sondlerbar findet!")

        Kommentar

        • Pirat
          Ritter

          • 07.09.2001
          • 520
          • Ba-Wü

          #19
          von Amts wegen

          ich meinte eben das Archäologische Landesamt und nicht das Landesdenkmalamt, obwohl der Schimmel hier wie dort wiehert.
          P.

          Kommentar

          • TomKiel

            #20
            Wie Professor Dr. Joachim Reichstein schon schreibt bedarf man laut § 19 Absatz 1 des Denkmalschutzgesetzes einer Genehmigung um nach Kulturdenkmalen zu suchen.
            Im Denkmalschutzgesetz steht aber nicht, dass alle Tätigkeiten, bei denen ein Kulturdenkmal entdeckt werden KÖNNTE genehmigungspichtig sind....
            Aber auf einige offene Fragen werde ich versuchen in einem persönlichen Gespräch eine Antwort zu bekommen.

            Kommentar

            • wutz

              #21
              Gesetz



              Also ich kann in unserem Denkmalschutzgesetz kein generelles Verbot erkennen. Die Verbote beziehen sich immer auf die Suche nach oder bei Kulturdenkmälern.
              Ich werde wohl mal einen Antrag stellen, dass das Denkmalschutzamt mir bestätigen soll, dass die Suche nicht in der Nähe von KDs genehmigungsfrei ist. Dann haben die endlich mal die Gesetze richtig zu lesen.
              Es ist aber einfacher, gleich ein Verbot auszusprechen...
              Viele Grüße,
              Wutz

              Kommentar

              • TomKiel

                #22
                Hallo Wutz!

                >die Suche nicht in der Nähe von KDs genehmigungsfrei ist
                und bitte auch ausdrücklich schreiben, das NICHT nach KDs gesucht wird.... und dann gibt es noch die Grabungsschutzgebiete.

                Tom

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                • grafas
                  Bürger

                  • 22.04.2002
                  • 185
                  • Sachsen-Anhalt

                  #23
                  Die Anfrage war etwas naiv! Es gibt in vielen Bundesländern archäologische Vereine und Gesellschaften die generell nichts
                  gegen irgendwelche "Privatinitiativen" haben. Wenn natürlich
                  irgendwann mal ein merkwürdiger Brief bei einem archäolog.
                  Landesamt auftaucht, ist eine negative Antwort vorprogrammiert.
                  Es geht den Archäologen immer um den Fundzusammenhang,
                  somit muss ganz klar dargestellt werden, dass dieser nicht in
                  Gefahr ist, sondern man auf dem Ackernur seinen verlorenen
                  Ehering suchen will. Vielleicht sollte man auch bei den Ämtern persönlich vorstellig werden,um eine "Duldung" für ein bestimmtes
                  Areal auszuhandeln.
                  Alles Gute, Grafas!

                  Kommentar

                  • Pirat
                    Ritter

                    • 07.09.2001
                    • 520
                    • Ba-Wü

                    #24
                    Naiv? Negativ!

                    Wieso war die Anfrage naiv? Es ist völlig legitim, sich bei einer Behörde vorab zu informieren. Wie heißt es doch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
                    Ehering verloren? Wozu auf durchschaubare Ausreden, Schutzbehauptungen
                    und Lügen zurückgreifen, anstatt dagegen anzugehen, wenn Bürgerrechte
                    unzulässig (!) beschnitten oder gar gekippt werden.

                    Pirat

                    PS. Und was sollen ledige Sondler dem Feldschütz erzählen???

                    Kommentar

                    • grafas
                      Bürger

                      • 22.04.2002
                      • 185
                      • Sachsen-Anhalt

                      #25
                      In diesem Land gibt es keine Bürgerrechte, höchstens Privatrechte! Er hätte den Brief lieber an den Grundstückseigentümer schreiben sollen. Was hätte ihm eine
                      amtliche Genehmigung gebracht, wenn er dann vom Gründstückseigentümer angezeigt wird.
                      Das archäologische Landesamt kann doch keine Genehmigungen
                      für Privatpersonen ausstellen, auf fremden Land suchen zu dürfen. Ich würde jedem raten bei einem amtl. Archäologen mal
                      einen Besuchstermin zu erwirken und sich zu informieren. Als
                      Bürger hat man immer noch die Möglichkeit Funde mit Hilfe amtlicher Formulare zu melden und somit erstmal die Möglichkeit seine Bereitschaft zu zeigen, kooperativ an historischen Fragestellungen mitzuarbeiten, als erstmal eine Lizenz zum Suchen zu erhalten.

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                      • Claus
                        • 24.01.2001
                        • 6219
                        • Bernau bei Berlin
                        • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                        #26
                        Pfadfinder

                        grafas ist da schon auf dem richtigen Weg!
                        Aber setzen wir mal als selbstverständlich voraus, dass die Genehmigung des Grundstückeigentümers vorlag. Er benötigt dann immer noch die Gehehmigung der DSchBehörde.
                        Da ist natürlich ein verheriges, persönliches Kennenlernen von Nutzen. Evtl auch mal die Mitarbeit auf einer Arch. Grabungsstelle um die besagte Bereitschaft und Interesse zu bekunden.
                        Trotzdem, die pauschale Absage, mit Strafandrohung ist nicht in Ordnung!
                        Ob naiv oder nicht, mich würde mal die Anfrage interessieren, @ TomKiel; kannst Du die mal reinstellen?

                        claus
                        Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                        Kommentar

                        • Pirat
                          Ritter

                          • 07.09.2001
                          • 520
                          • Ba-Wü

                          #27
                          Doch, doch, wir haben als Bürger Rechte!

                          To whom it may concern!

                          Was wollen wir hier spalten? Haare? Das sich das archäologische Landesamt in seinem Verbot selbstverständlich nicht auf Privatgrundstücke, sondern primär auf den öffentlichen Raum (!) bezieht, ist selbstverständlich. Darüber zu diskutieren, wäre Timewasting.

                          Fakt ist: In dem Anwortschreiben wird pauschal das Sondengehen in
                          ganz SH untersagt! Ohne jede Begrenzung auf das Umfeld von Kulturdenkmälern. Also ein Suchverbot am Strand ebenso wie im Stadtwald oder in der Heide.

                          Das ist die öffentlich gemachte Ansicht eines Archäologen in Landesdiensten. Aber die Gretchenfragen hier lauten: DARF DER DAS? IST DAS ÜBERHAUPT ZULÄSSIG? MUSS MAN SICH DAS GEFALLEN LASSEN? Capisce?

                          Keine Bürgerrechte? Doch, um genau die geht es hier. Und da sind eine Menge Fragen offen, die sich nicht wegpolemisieren lassen.

                          Pirat (kein Sondler, trotzdem auf der Barrikade)

                          PS. Bin von der Notwendigkeit archäologischer Schutzzonen überzeugt,
                          aber auch davon, gegen pauschalisierte, sinnlose Verbote anzugehen.
                          Zuletzt geändert von Pirat; 20.08.2002, 14:49.

                          Kommentar

                          • Claus
                            • 24.01.2001
                            • 6219
                            • Bernau bei Berlin
                            • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                            #28
                            Uuups

                            da hab ich aus Versehen ja den Falschen angesprochen. Ich bitte natürlich TomKiel und nicht Pirat (dessen "Aufstand" allzu verständlich ist!) seine Anfrage mal hier reinzustellen.

                            Abgesehen davon hab ich den Beitrag mal in die "Rechtsabteilung" kopiert, da ich hier ja nun "anwaltlichen" Beistand habe
                            Willkommen Bingo!

                            claus
                            Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                            Kommentar

                            • TomKiel

                              #29
                              @Pirat:
                              > Das sich das archäologische Landesamt in seinem Verbot
                              > selbstverständlich nicht auf Privatgrundstücke, sondern
                              > primär auf den öffentlichen Raum (!) bezieht, ist
                              > selbstverständlich. Darüber zu diskutieren,
                              > wäre Timewasting.

                              Ich möchte mal behaupten, dass weit über 50% der Fläche von SH im Privatbesitz sind. Alle Wiesen gehören z.B. einer Privatperson. Und genau darauf soll das Sondeln verboten sein.

                              @Claus:
                              Die Kernaussage der Anfrage, die ursprünglich ans "Landesamt für Denkmalpflege SH" habe ich ja ganz am Anfang geschrieben. Aber hier gerne der komplette Text:
                              -----------------------------
                              Sehr geehrte Damen und Herren,

                              ich würde mich freuen, wenn Sie mich informieren was aus Ihrer Sicht bei der Benutzung eines Metall-Detektors zu beachten ist.

                              Wo bekomme ich z.B. Infos über Bereiche in denen ich mit einem solchen Gerät nicht suchen sollte. Das ich keine alten Grabstellen aufgrabe ist wohl selbstverständlich. Weiterhin ist mir auch klar, dass ich keine privaten Flächen ohne Erlaubnis des Grundeigentümers betreten darf.

                              Wie sieht es z.B. mit Ackerflächen im Bereich (Ortsname entfernt) aus? Eine 150 Jahre alten Kanonenkugel dürfte wohl kaum ein "Kulturdenkmal" sein. Welche Funde sollten bei ihnen gemeldet werden.

                              Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass es mir bei der Suche nicht um persönliche Bereicherung geht und hoffe doch, dass sie würdigen, dass ich gerne bereit bin ihnen gewünschte Informationen zukommen zu lassen.

                              Vielen Dank und mit freundlichen Grüssen
                              ------------------------------------------------
                              Man hätte einiges etwas besser formulieren können - aber es hat als Antwort wohl eh nur einen Standardtext gegeben. Im ganzen Anfrage-Text steht nicht "ich will" und "ich mache", sondern es wird vor irgendwelchen Aktionen höflich gefragt.

                              So und da ich heute beim Denkmalamt in Kiel war hier noch ein paar Infos:
                              Der Herr dort war wider Erwarten ganz nett. Ich hatte ja schon befürchtet in Handschellen zur erkennungsdienstlichen Behandlung geführt zu werden.....
                              Viele Infos hat es aber nicht gegeben, da man in Kiel nicht für archäologische Fragen zuständig ist und auf Professor Reichstein verweist.
                              Ich bekam noch die Info, das in SH relativ weit ausgelegt werden kann, welcher Bodenfund ein Kulturdenkmal ist. Der gute Herr sagte, das bei normalen Funden aus dem 2. Weltkrieg kaum von einem Kulturdenkmal gesprochen werden könne - ein Seitengewehr aus dem 1. Weltkrieg aber schon eins sein könne...

                              Kommentar

                              • Claus
                                • 24.01.2001
                                • 6219
                                • Bernau bei Berlin
                                • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                                #30
                                @ TomKiel

                                ist doch ein ordentlicher Brief. Da hättest Du meiner Meinung nach auch eine andere (wenigstens persönliche) Antwort erwarten können.

                                Das Problem, dass der Begriff Boden- (Kultur-) Denkmal in keinem Bundesland eindeutig definiert ist, ist das eigentliche Problem.

                                Einerseits bedarf die gezielte Suche nach Boden- (Kultur-) Denkalen einer Genehmigung, andererseits KANN ALLES ein solches sein.

                                Damit steht die Hintertüre für grund- und sinnlose Ablehnungen sperrangelweit offen.


                                Das kann es nicht sein!

                                claus
                                Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                                Kommentar

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