Anhörung bzgl. Geschwindigkeitsüberschreitung

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  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
    • 25931
    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

    #16
    Stop!


    ... Basti muß hier keinen Widerspruch einlegen!


    Denn ER hat doch gar keine Post bekommen ...
    (Basti ist Halter - siehe Beitrag 1)


    Seine Liebste schickt das Ding zurück!
    Wg. mir mit dem Kommentar "isch abe gar keine Auto"
    "... und das auf dem Bild bin ich auch nicht"

    Der Rest ist Sache des Amtes.


    ... würde Basti dazu jetzt schreiben, würde er vom Vorgang schon mal offiziell
    Kenntnis einräumen. Wäre wahrscheinlich nicht unbedingt zuträglich in Sachen
    Verjährungsfristen.
    So kann man hinterher immer noch sagen, "ICH lese doch nicht die Post meiner
    Liebsten, wo kommen wir denn dahin ... "
    ... und natürlich hat sie ihm nix gesagt - weil sie doch erst die Ermittlungen ihres
    Privatdetektivs abwarten mußte, wg. "der anderen Frau", oder so ...



    ... am Ende drängt sich allerdings noch die Frage auf, um welche Strafe es
    wirklich geht. Ist sie mit 38 durch die 30er Zone - oder waren es 138 ...
    Bei 25 Euro fang ich nicht an, mir selbst die Zeit zu stehlen ...
    ... beim "Jackpot" könnte man allerdings drüber nachdenken ... ( )


    Gruß
    Jörg


    P.S.:
    ... überlege er gut, was er noch preisgibt (im bestimmten Falle ...)
    Wir hatten hier mal vor über 10(?) Jahren einen Berliner(?), der beschwerte sich
    über sein Blitzerfoto mit massiver(!) Tempoüberschreitung - geknipst vor der SCHULE ...
    War ne lehrreiche Diskussion - für ihn
    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)

    Kommentar

    • Michael aus G
      Heerführer

      • 26.07.2000
      • 2655
      • Gera

      #17
      @Bast: Wann wurde geblitzt? Denke an die Verfolgungsverjährung. In dem Fall 6Monate ab OWi. Dir als Halter ist das noch nicht rechtskräftig und damit aussetzend zugestellt. Reize auch alle möglichen Fristen aus.

      Fängt beim Widerspruch deiner Freundin an. 14 Tage ab Zustellung. Ich werf sowas immer erst am 14. Tag in den Gerichtsbriefkasten. Spart Porto(Einschreiben Rückschein) und Postweg. Darauf immer der Zusatz -vorab per Fax/Mail-. Kopie davon machen!

      Lohnt immer, vorallen wenn nur noch < 1Monat Frist ist. Ansonsten, wenn du schon zuviele Punkte hast, bezahl und lass deine Freundin den Punkt kassieren.
      Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.

      Kommentar

      • dcag99
        Heerführer


        • 11.09.2012
        • 4738
        • Königreich Württemberg
        • AT Pro

        #18
        Zitat von Michael aus G
        @Bast: Wann wurde geblitzt? Denke an die Verfolgungsverjährung. In dem Fall 6Monate ab OWi. Dir als Halter ist das noch nicht rechtskräftig und damit aussetzend zugestellt. Reize auch alle möglichen Fristen aus.

        Fängt beim Widerspruch deiner Freundin an. 14 Tage ab Zustellung. Ich werf sowas immer erst am 14. Tag in den Gerichtsbriefkasten. Spart Porto(Einschreiben Rückschein) und Postweg. Darauf immer der Zusatz -vorab per Fax/Mail-. Kopie davon machen!

        Lohnt immer, vorallen wenn nur noch < 1Monat Frist ist. Ansonsten, wenn du schon zuviele Punkte hast, bezahl und lass deine Freundin den Punkt kassieren.

        Verjährungen werden aber mit bestimmten Aktionen ausgesetzt bzw. gestoppt.


        @Basti:
        - Zuersteinmal die Frage (da ich das nicht weiß), ist das Haus in dem ihr wohnt ein kleines Haus oder mit mehreren Personen?
        - Falls mehrere Personen: wurde bei der Ummeldung deiner Freundin auf deinen Mietvertrag verwiesen?

        Beides kann schon beantworten, warum die Freundin angeschrieben wurde. So bekannt ist, dass ihr zusammen wohnt und eine Dame gefahren ist, gehen die Bearbeiter gerne mal davon aus.
        Das ist rechtlich nicht falsch (es ist kein Formfehler) es ist nur schlecht für die Verjährung.
        Vermutlich wirst du, sobald deine Freundin den Brief zurückschickt mit "Isch habe gar kein Auto", selbst Post bekommen.

        Du weißt dann natürlich von nichts.

        Vor einem Fahrtenbuch würde ich erst einmal keine Angst haben, da dies nur in Härtefällen vergeben wird und nicht wegen kleineren Sachen (alles mit 1 Punkt und weniger ist klein).

        Zumal man hier gesondert Einspruch einlegen kann und spätestens vor Gericht wirds meist wieder aufgehoben (so es jetzt nicht das 10. Mal ist).

        Wichtig:

        Worauf du unbedingt beim Gebührenbescheid achten musst ist, ob man dir eine evtl. Einwohnermeldeamtabfrage abrechnen will (solltest du doch bezahlen). Das musst du natürlich nicht bezahlen.
        Gruss Matthias

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        • maffyn
          Banned
          • 19.09.2015
          • 341
          • sachsen

          #19
          sorgi: ja, klar! widerspruch muss die freundin einlegen, also die empfängerin des briefes...war für mich logisch:-)

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          • muhmer
            Banned
            • 22.03.2016
            • 214
            • SA

            #20
            Zitat von maffyn
            sorgi: ja, klar! widerspruch muss die freundin einlegen, also die empfängerin des briefes...war für mich logisch:-)

            Mit dem Wiederspruch wird die Schuld eingeräumt. Finger weg !!!
            Im Moment keine Zeit - bis morgen ...
            VG

            Kommentar

            • Michael aus G
              Heerführer

              • 26.07.2000
              • 2655
              • Gera

              #21
              Zitat von muhmer
              Mit dem Wiederspruch wird die Schuld eingeräumt. Finger weg !!!
              Das Gegenteil ist der Fall. OHNE Widerspruch wird die zur lastgelegte OWi anerkannt. Was meinst du warum da ne 2 Wochenfrist läuft???

              Die Verjährung läuft ja hier dennoch weiter, da weder dem Halter, NOCH dem Fahrer, ordentlich zugestellt wurde.


              Das war aber nicht die Kernfrage, SONDERN wie kömmen sie auf seine Freundin??? DAS würde mich als Datenschutzbeauftrager auch brennend interessieren...
              Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.

              Kommentar

              • Spürhund
                Heerführer


                • 18.09.2006
                • 3167
                • Howitown, NRW
                • MD 3009, Minelab Musketeer XS Pro,Quattro MP, Nase

                #22
                Frag mal die GEZ !
                Die wollen auch wissen ob sie zweimal Gebühren kassieren können wenn zwei Personen mit unterschiedlichen Namen an einer Adresse gemeldet sind.

                Ich bin letztes Jahr umgezogen und hab mich umgemeldet. Ohne Zeit zu haben das der GEZ zu melden hab ich direkt Post zur neuen Adresse bekommen.

                Wie das geht ?
                Die Einwohnermeldeämter verkaufen die Daten der Bürger. Die Auskunft wird auch per Internet erteilt, der Widerspruch dagegen ... schriftlich.
                Gruß
                Hubertus

                "Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig."
                Albert Einstein

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                • igelmeister
                  Ritter


                  • 07.03.2006
                  • 419
                  • NRW

                  #23
                  Zitat von Michael aus G
                  @Bast: Wann wurde geblitzt? Denke an die Verfolgungsverjährung. In dem Fall 6Monate ab OWi.
                  Gab es hier eine Änderung, von der ich nichts mitbekommen habe? Ich habe 3 Monate im Kopf...

                  Kommentar

                  • dcag99
                    Heerführer


                    • 11.09.2012
                    • 4738
                    • Königreich Württemberg
                    • AT Pro

                    #24
                    Zitat von igelmeister
                    Gab es hier eine Änderung, von der ich nichts mitbekommen habe? Ich habe 3 Monate im Kopf...
                    jein.

                    Eine OWI hat eine 3 Monatige verjährungsfrist. Diese wird aber unterbrochen durch die Zusendung des Fragebogens ODER des Bescheids. Durch die Unterbrechung wird die Verjährung neu gestartet und somit gilt ab Zusendung des Briefs eine erneute 3 monatige Verjährungsfrist.

                    Somit beträgt die max. Verjährung 6 Monate.

                    Im Übrigen ist nicht die Zustellung maßgeblich sondern das Erstellen des Briefes für die Unterbrechung!
                    Sprich: Datum auf dem Brief -1 Tag + 3 Monate = neue Verjährungsfrist.

                    Der Widerspruch ist im Übrigen natürlich kein Schuldanerkenntnis, was hier auch gar nicht gehen kann da weder dem Halter noch der Fahrerin ein Brief geschickt wurde. Somit ist eine Äußerung a la "ist nicht mein Auto UND ich bin nicht gefahren, wie kommen Sie darauf" natürlich kein Schulderkenntnis.
                    Gruss Matthias

                    Kommentar

                    • Mabalu
                      Ritter

                      • 25.05.2002
                      • 398
                      • nähe Hildesheim Niedersachsen
                      • c-scope Newforce und die gute alte MD 3009 - Einsteigermodell

                      #25
                      Hallo!
                      Komisch ist es!
                      Wer hat denn geblitzt?
                      Polizei, fester Blitzer oder Landkreis?


                      Hast Du Verkehrsrechtschutz?
                      Oder bist Du in einem Automobilclub?

                      Gruss
                      Matthias
                      Qualifizierungskurs für Sondengänger in Niedersachsen vom Niedersächsischen Landesdenkmalamt für Denkmalpflege - theoretischer und praktischer Teil - Hannover erfolgreich absolviert!

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                      • muhmer
                        Banned
                        • 22.03.2016
                        • 214
                        • SA

                        #26
                        Ihr schreibt ganz viel Quatsch zusammen.
                        Mal der Reihe nach.
                        Die Freundin ist unter gleicher Meldeadresse geblitzt wurden.
                        Ergo macht das Amt eine Halterabfrage.
                        Die bekommt das Amt mit Adresse und Foto.
                        Da der Halter mit der Person auf dem Foto (Freundin) nicht identisch ist geht die Sache zur Polizei, welche eine Streife los schickt.
                        Hier hat ein Nachbar oder wer auch immer gequatscht, das Madam unter gleicher Adresse gemeldet ist.
                        Ergo bekommt die Freundin unter ihrer Meldeadresse, welche mit der Halteradresse identisch ist Post (die Anhörung, welche an umseitige Adresse zurück zu schicken ist).
                        Diese Anhörung muß innert 3 Monaten der richtigen Person zugestellt sein!
                        Wichtig!!! Der Brief mit der Anhörung muß ein Amtlicher Behördenbrief sein!!! ggf. mit Zustellurkunde - Erkennbar an den 2 Rosa Streifen auf der Rückseite.
                        Ein einfacher weißer Umschlag gilt nicht als Amtlich.
                        Mein Anwalt meinte damals, das ist was für den Papierkorb.
                        Manche Ämter stellen die Anhörung aus Faulheit dem Halter zu, mit dem Endeffekt, der Halter lässt die Angelegenheit schleifen und die Anhörung kann vor dem 3 monatigen Fristablauf der Freundin nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden. Ergo, die Sache wäre gegessen!
                        Im Anschluß daran hat die Behörde eine Frist von 3 Monaten einzuhalten um einen Bußgeldbescheid zu erstellen und zu zuschicken.
                        Und jetzt kommt was ganz wichtiges!
                        Unbedingt das Ausstellungsdatum des Bußgeldbescheid kontrollieren.
                        Es muß vor Ablauf der 2x 3 Monate = 6 Monaten liegen!
                        Vielfach liegt das Datum einen Tag nach Ablauf der 6 Monats Frist!!!
                        Ist mir selbst schon passiert. Einen Tag zu spät ausgestellt.
                        Erst hier kommt der Wiederspruch.
                        Und erst danach gab es zwei mündliche Gerichtsverhandlungen.
                        Das erste Urteil lautete - Kostenteilung, jeder trägt seine Kosten selbst und kein Bußgeld.
                        Damit war aber mein Anwalt nicht einverstanden.
                        Das zweite Urteil lautete - alle Kosten werden der Staatskasse auferlegt und kein Bußgeld.

                        Glück und den richtigen Anwalt gehabt

                        VG

                        Kommentar

                        • Sorgnix
                          Admin

                          • 30.05.2000
                          • 25931
                          • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                          • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                          #27
                          .




                          wird immer interessanter hier ...


                          Gruß
                          Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                          zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                          (Heiner Geißler)

                          Kommentar

                          • Crysagon
                            Moderator

                            • 21.06.2005
                            • 5669
                            • "Throtmanni" So fast as Düörpm

                            #28
                            Zitat von muhmer
                            Ihr schreibt ganz viel Quatsch zusammen.
                            Mal der Reihe nach.
                            Die Freundin ist unter gleicher Meldeadresse geblitzt wurden.
                            Ergo macht das Amt eine Halterabfrage.
                            Die bekommt das Amt mit Adresse und Foto.
                            Da der Halter mit der Person auf dem Foto (Freundin) nicht identisch ist geht die Sache zur Polizei, welche eine Streife los schickt.
                            Hier hat ein Nachbar oder wer auch immer gequatscht, das Madam unter gleicher Adresse gemeldet ist.
                            Ergo bekommt die Freundin unter ihrer Meldeadresse, welche mit der Halteradresse identisch ist Post (die Anhörung, welche an umseitige Adresse zurück zu schicken ist).
                            Diese Anhörung muß innert 3 Monaten der richtigen Person zugestellt sein!
                            Wichtig!!! Der Brief mit der Anhörung muß ein Amtlicher Behördenbrief sein!!! ggf. mit Zustellurkunde - Erkennbar an den 2 Rosa Streifen auf der Rückseite.
                            Ein einfacher weißer Umschlag gilt nicht als Amtlich.
                            Mein Anwalt meinte damals, das ist was für den Papierkorb.
                            Manche Ämter stellen die Anhörung aus Faulheit dem Halter zu, mit dem Endeffekt, der Halter lässt die Angelegenheit schleifen und die Anhörung kann vor dem 3 monatigen Fristablauf der Freundin nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden. Ergo, die Sache wäre gegessen!
                            Im Anschluß daran hat die Behörde eine Frist von 3 Monaten einzuhalten um einen Bußgeldbescheid zu erstellen und zu zuschicken.
                            Und jetzt kommt was ganz wichtiges!
                            Unbedingt das Ausstellungsdatum des Bußgeldbescheid kontrollieren.
                            Es muß vor Ablauf der 2x 3 Monate = 6 Monaten liegen!
                            Vielfach liegt das Datum einen Tag nach Ablauf der 6 Monats Frist!!!
                            Ist mir selbst schon passiert. Einen Tag zu spät ausgestellt.
                            Erst hier kommt der Wiederspruch.
                            Und erst danach gab es zwei mündliche Gerichtsverhandlungen.
                            Das erste Urteil lautete - Kostenteilung, jeder trägt seine Kosten selbst und kein Bußgeld.
                            Damit war aber mein Anwalt nicht einverstanden.
                            Das zweite Urteil lautete - alle Kosten werden der Staatskasse auferlegt und kein Bußgeld.

                            Glück und den richtigen Anwalt gehabt

                            VG
                            Viel heisse Luft ... dabei wäre es hilfreich den Eingangspost zu lesen .

                            Die SCHWESTER ist gefahren aber die Lebenspartnerin erhält Post
                            Augen auf beim Eierkauf.

                            Kommentar

                            • Matthias45
                              Heerführer


                              • 28.10.2004
                              • 4300
                              • Damme, Niedersachsen
                              • MD3009, Der Schrottfinder..

                              #29
                              3 Monate hat die Behörde Zeit den Fahrzeugführer auszumachen.
                              In der Anhörung ist eine Frist angegeben. In der Regel 2 Wochen. Also so weit als möglich herauszögern.
                              Anhörung mit dem Vermerk zurückschicken das es nicht ihr Auto ist.

                              Ich hab das selbe Spiel Ende letztes Jahr mit der Behörde durchgezogen.
                              Da wurde der Sohn meiner Frau mit einem Auto geblitzt das auf mich zugelassen ist.
                              Da gings um 120 Euro und 1 Punkt. Hat funktioniert.

                              Nachtrag: Wann wurde die Schwester geblitzdingst?
                              Glück Auf!
                              Matthias

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                              • muhmer
                                Banned
                                • 22.03.2016
                                • 214
                                • SA

                                #30
                                Zitat von Crysagon
                                Viel heisse Luft ... dabei wäre es hilfreich den Eingangspost zu lesen .

                                Die SCHWESTER ist gefahren aber die Lebenspartnerin erhält Post
                                Augen auf beim Eierkauf.
                                Tut eigentlich nichts zur Sache. Einzig das "vor Ort" das Blitzerfoto der falschen Person zugeordnet wurde ist hier Interessant.
                                Bei der falschen Zuordnung durch Dritte geht das noch in Richtung "Übler Nachrede".
                                Welche Person ist auf dem Blitzerfoto zu sehen? Schwester oder Freundin?
                                @BastiSDL frag mal beide Damen wer zum fraglichen Zeitpunkt das Auto gefahren ist!
                                VG

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