heute bei der Polizeikontrolle

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  • Dackelfreund
    Heerführer


    • 25.11.2006
    • 4708
    • .........
    • -------------

    #1

    heute bei der Polizeikontrolle

    eben schön auf dem weg zum dicounter..plötzlich ne motoradpolizist neben mir und sagt mal rechts ranfahren.
    gemacht und für den grund der kontrolle gefragt.
    sie haben telefoniert mit nem handy.
    natürlich habe ich nicht während der fahrt telefoniert!
    angeblich aber doch!
    hatte mein handy gar nicht bei und habs ihm gesagt aber leider lag doch das notfallhand im handschuhfach.
    bin zur wache und die haben gesagt er schreibt ne anzeige und da kann man nix machen.
    wer hat ähnliche erfahrungen gemacht mit angeblichen telefonaten am steuer und hat sich erfolgreich gewehrt und wie?
    bei einem pre paid handy kann man da die eingehenden und ausgehenden anrufe vom provider sich schriftlich nachweisen lassen?
    ich sage nur gelbe Nummerschilder
  • Caddy
    Banned
    • 10.05.2008
    • 2194
    • Vorpommern

    #2
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    Entscheidend wird Deine letzte Frage sein , hab ich aber keine Ahnung von.
    Zuletzt geändert von Caddy; 17.07.2009, 14:08.
    Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

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    • Dackelfreund
      Heerführer


      • 25.11.2006
      • 4708
      • .........
      • -------------

      #3
      wer hatte schonmal sowas?das handy war gar nicht in meiner hand sondern im handschuhfach!
      wie soll man das vor gericht beweisen das man nicht telefoniert hat.
      ich sage nur gelbe Nummerschilder

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      • linux_blAcky
        Heerführer


        • 10.09.2004
        • 4898
        • Köln / NRW
        • Bounty Hunter Tracker 1D

        #4
        hi....

        leg' denen doch die rufliste des gerätes als beweis vor. sowas geht natürlich nur ad hoc, denn die kann man natürlich später löschen.
        also wäre es am sichersten beim provider das protokoll abzufragen. entweder über einen anwalt, oder die grünen selber dazu auffordern.
        grundsätzlich wird das beim provider ja protokolliert, alleine wegen der vorratsdatenspeicherung.

        mfg,

        blAcky
        Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.

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        • chabbs
          Heerführer


          • 18.07.2007
          • 12179
          • ...

          #5
          Zitat von Dackelfreund
          wer hatte schonmal sowas?das handy war gar nicht in meiner hand sondern im handschuhfach!
          wie soll man das vor gericht beweisen das man nicht telefoniert hat.
          Ja, durch die Anrufsliste. Jeder Provider/ Anbieter speichert diese Daten. Mach Dir da mal keine Sorgen. Das wirst du nicht bezahlen müssen.

          Wenn du Rechtschutz hast, schalte sofort einen Anwalt ein.

          Kommentar

          • Dackelfreund
            Heerführer


            • 25.11.2006
            • 4708
            • .........
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            #6
            beim telefonriesen t-+++ na ihr wisst schon wer.
            wie und wo kann ich die liste für mein handy anfordern?
            ich sage nur gelbe Nummerschilder

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            • redbullzero
              Heerführer


              • 16.09.2007
              • 1430
              • Pommern
              • (EX) Black Knight Pro (versenkt), EX Fisher F2, (EX) C.Scope CS6MXi, Aktuell: Makro Racer 2

              #7
              Zitat von Dackelfreund
              beim telefonriesen t-+++ na ihr wisst schon wer.
              wie und wo kann ich die liste für mein handy anfordern?
              Sonst frag mal einfach bei der Kundenbetreung nach ob sowas möglich ist und wenn ja wie... mehr fällt mir dazu auch nicht ein..
              Informationen für Allergiker: Der obige Text könnte Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten...

              Fotowettbewerb Gewinner November 2012

              Das Reh springt hoch, das Reh springt weit. Warum auch nicht, es hat ja Zeit

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              • aquila
                Heerführer


                • 20.06.2007
                • 4522
                • Büttenwarder

                #8
                Es ist wohl so, dass diese Informationen nur ein Anwalt erhält.

                Ohne Rechtsschutz wirds also schon mal teuer.

                Leider ist es auch so, dass wenn Polizisten Zeuge sind, der Grundsatz Aussage gegen Aussage nicht für den Beschuldigten spricht.


                LG Aquila
                Ich sehe verwirrte Menschen.

                Kommentar

                • Dackelfreund
                  Heerführer


                  • 25.11.2006
                  • 4708
                  • .........
                  • -------------

                  #9
                  so t-dingens angerufen,die schicken nen formular zur legitimation was ich unterschrieben zurückschicken muss .
                  dann erhalte ich die einzelverbindungsnachweise für die 2 handys.
                  wenn die anzeige kommt (stadt köln)werde ich damit einfliegen und das mal klarstellen.
                  eine weitere karte ist inaktiv und schon seit monaten nicht benutzt .auch diesen einzelnachweiss werde ich anfordern.
                  mal schauen wie es weitergeht.
                  ich sage nur gelbe Nummerschilder

                  Kommentar

                  • Mr.T
                    Heerführer


                    • 15.02.2007
                    • 2653
                    • Holzkirchen-Bayern
                    • Teknetics Omega 8000 - Fisher F4 - Garrett Pro-Pointer

                    #10
                    Zitat von Dackelfreund
                    so t-dingens angerufen,die schicken nen formular zur legitimation was ich unterschrieben zurückschicken muss .
                    dann erhalte ich die einzelverbindungsnachweise für die 2 handys.
                    wenn die anzeige kommt (stadt köln)werde ich damit einfliegen und das mal klarstellen.
                    eine weitere karte ist inaktiv und schon seit monaten nicht benutzt .auch diesen einzelnachweiss werde ich anfordern.
                    mal schauen wie es weitergeht.
                    Du wirst aber nur beweisen können, daß Du niemanden angerufen hast.
                    Ich meine zu wissen, daß aus Datenschutzgründen die eingehenden Anrufe nicht gespeichert bzw. herausgegeben werden.
                    Wer hat denn eigentlich die Beweislast? Muss die Polizei Dein "Vergehen" nachweisen oder musst Du Deine Unschuld beweisen?
                    Grüße aus Holzkirchen
                    Mr.T



                    Das Schönste, was wir erleben können, ist das Geheimnisvolle.
                    Albert Einstein

                    Kommentar

                    • 2augen1nase
                      Heerführer


                      • 13.03.2007
                      • 5543
                      • Chemnitz
                      • keiner.. leider

                      #11
                      also in deutschland ist es allgemein eigentlich so dass du die schuld nachgewiesen bekommen musst, egal bei was. wenn dir keiner deine tat beweisen kann, kann dir auch keiner ne strafe auferlegen.

                      kämpfe dagegen, kann ja wohl echt nich angehen sowas....


                      liebe grüße
                      Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
                      Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

                      Kommentar

                      • Mr.T
                        Heerführer


                        • 15.02.2007
                        • 2653
                        • Holzkirchen-Bayern
                        • Teknetics Omega 8000 - Fisher F4 - Garrett Pro-Pointer

                        #12
                        Zitat von 2augen1nase
                        also in deutschland ist es allgemein eigentlich so dass du die schuld nachgewiesen bekommen musst, egal bei was. wenn dir keiner deine tat beweisen kann, kann dir auch keiner ne strafe auferlegen.

                        kämpfe dagegen, kann ja wohl echt nich angehen sowas....


                        liebe grüße
                        Also ich hab mal eine aufgebraten bekommen wegen angeblichen zu nahe Auffahren auf der Landstraße. Keine Bildbeweis, kein Video, gar nichts. Ich hatte als Zeugen sogar die Insassen des vor mir fahrenden PKW und zwei Insassen bei mir im Auto die ausgesagt haben, das ich nicht zu nahe drauf war.
                        Aber die Aussagen der Polizisten im hinter mir fahrenden Polizeiauto haben mehr Gewicht gehabt und ich musste löhnen.
                        Grüße aus Holzkirchen
                        Mr.T



                        Das Schönste, was wir erleben können, ist das Geheimnisvolle.
                        Albert Einstein

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                        • koseng
                          Landesfürst


                          • 21.01.2004
                          • 714
                          • Hannover-Nordstadt
                          • Mr.T´s kleine Wunderkiste

                          #13
                          Ich war "aus versehen" mit Neblern damals mal unterwegs.

                          Die Aussage: "Ich hab sie so schon öfters gesehn" hat ausgereicht um 10dm zu zahlen..... Auch trotz beschwerde und Zeugen. Die Polizei mimt gerne den Stärkeren und lässt den Larry raushängen.
                          gruss Björn

                          opelforum.däÄh

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                          • Caddy
                            Banned
                            • 10.05.2008
                            • 2194
                            • Vorpommern

                            #14
                            Zitat von 2augen1nase
                            also in deutschland ist es allgemein eigentlich so dass du die schuld nachgewiesen bekommen musst, egal bei was. wenn dir keiner deine tat beweisen kann, kann dir auch keiner ne strafe auferlegen.

                            kämpfe dagegen, kann ja wohl echt nich angehen sowas....


                            liebe grüße
                            Das kannst Du schon mal vergessen , da zählt die Beamtenaussage , ähnlich der Beschimpfung einer Politesse.
                            Micha , wieder tolles Thema , ich steige mal aus .
                            Zuletzt geändert von Caddy; 17.07.2009, 16:18.
                            Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

                            Kommentar

                            • linux_blAcky
                              Heerführer


                              • 10.09.2004
                              • 4898
                              • Köln / NRW
                              • Bounty Hunter Tracker 1D

                              #15
                              Zitat von 2augen1nase
                              also in deutschland ist es allgemein eigentlich so dass du die schuld nachgewiesen bekommen musst, egal bei was. wenn dir keiner deine tat beweisen kann, kann dir auch keiner ne strafe auferlegen.

                              kämpfe dagegen, kann ja wohl echt nich angehen sowas....


                              liebe grüße
                              der grundsatz "in dubio pro reo" gilt leider nicht, wenn ein beamter gegen dich aussagt. dessen aussage gilt mehr als deine, leider.
                              Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.

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