heute bei der Polizeikontrolle

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  • dragon_66
    Heerführer


    • 06.09.2005
    • 1642
    • Duisburg

    #46
    Zitat von Profitaenzer
    Ich habe momentan selber ein Verfahren am Laufen, bei dem ich geblitzt worden bin, als eine KM Begrenzung wegen nasser Fahrbahn war. Lt. Polizei war die Fahrbahn nass, ich habe nicht mal einen Regentropfen gesehen, denn als ich dort her fuhr, war die Fahrbahn vielleicht "feucht", aber nicht Regennass. Das Gewitter war zum Zeitpunkt des Befahrens schon vorbei. Das ganze ist jetzt bis zu einem Dipl. Meterologen als Gutachter gegangen, damit ich beweisen kann, dass die Fahrbahn feucht war und nicht nass. Also ohne Regenfall, somit zum Zeitpunkt des Befahrens in einem halbwegs arriden Zustand. Ein rechtliches Graugebiet, mit der "nasses Fahrbahn".
    Kurzer Einwand - es gibt sehr wohl eine Definition der nassen Fahrbahn. Wenn der abrollende Reifen eine sichtbare Gicht erzeugt, gilt die Fahrbahn als nass.
    Grüße aus dem POTT
    Glückauf - der Andre

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    • Profitaenzer
      Heerführer

      • 12.12.2003
      • 1514
      • Schwabach bei Nuernberg
      • Whites MX 5, Garret PP Pro

      #47
      Zitat von dragon_66
      Kurzer Einwand - es gibt sehr wohl eine Definition der nassen Fahrbahn. Wenn der abrollende Reifen eine sichtbare Gicht erzeugt, gilt die Fahrbahn als nass.

      Quelle?
      ...ne Huelse ist auch was wert

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      • dragon_66
        Heerführer


        • 06.09.2005
        • 1642
        • Duisburg

        #48
        Zitat von Profitaenzer
        Quelle?
        Mein Vater - ehemaliger Verkehrspolizist. Mein Bruder - Bau Ing. im Bereich Straßenbau - hat es so bestätigt.
        Grüße aus dem POTT
        Glückauf - der Andre

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        • aquila
          Heerführer


          • 20.06.2007
          • 4522
          • Büttenwarder

          #49
          Ich denke, dem Dackel ging es vor allem um Rechtssicherheit, mit der sich alle Bürger dieses Landes identifizieren können.

          Wenn nun einem Polizisten ein höheres Maß an an Glaubwürdigkeit zugesprochen wird, halte ich das für bedenklich, steht er doch weder über noch neben dem Gesetz; verfügt auch nicht über eine automatisch höhere Auffassungsgabe.

          Das Beispiel mit dem Problem der Fahrbahnnässe macht es doch deutlich:

          Im Nachhinein oder von aussen kann eine "Gischt" festgestellt werden, dem Fahrzeugführer ist dies schlichtweg unmöglich.

          Juristen studieren durchschnittlich 6 Jahre um das Recht zu begreifen, dem wir Normalbürger uns mit unserem unwillkommenen Rechtsverständnis tagtäglich abzugeben haben...

          Das kann einem doch eigentlich Angst machen.

          LG Aquila
          Ich sehe verwirrte Menschen.

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          • linux_blAcky
            Heerführer


            • 10.09.2004
            • 4898
            • Köln / NRW
            • Bounty Hunter Tracker 1D

            #50
            ich würde dagegen angehen. zumindest in alternativen medien das ganze publik machen.

            sollte mensch das jetzt so auf sich beruhen lassen?!

            -> mehr schreibe ich besser an dieser stelle nicht mehr.
            Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.

            Kommentar

            • Dackelfreund
              Heerführer


              • 25.11.2006
              • 4708
              • .........
              • -------------

              #51
              Und dass es Dackel 18 mal am Stueck erwischt, halte ich wiederrum fuer hypothetisch.
              Nach dem 3 mal würde es ein anderes Verfahren geben.

              ersmal abwarten wann und was kommt dann werde ich euch weiter berichten
              Zuletzt geändert von Dackelfreund; 21.07.2009, 21:54.
              ich sage nur gelbe Nummerschilder

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              • Lucky050977
                Registered User
                • 02.03.2008
                • 307
                • Worms
                • Auge

                #52
                Moin moin,

                einer hat es schon richtig erkannt:

                Der Einzelverbindungsnachweis bringt Dir nix. Das beweist vielleicht, dass DU nicht telefoniert hat. Nicht aber, dass Du einen Anruf erhalten hast, oder gar eine alte sms gelesen hast oder überhaupt mit dem Handy hantiert hast.

                In einem ähnlichen Fall hat ein Kollege von mir KEINE ANGABEN zur Sache gemacht (im Anhörungsbogen). Verfahren wurde eingestellt. Warum? Die warten nur darauf, dass man sich äußert um hier Ansätze zu finden um Dir eins aufzubrummen.

                Gruß

                Lucky

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                • DaddyCool
                  Heerführer


                  • 12.08.2008
                  • 1602
                  • Deutschland
                  • XP Deus v5.2, Garrett PP

                  #53
                  Zitat von Dackelfreund
                  in köln gibts ja die quote für polizisten und heinis vom ordnungsamt,daher wird auch die stadt köln ihr interesse haben das ichs bezahle.
                  Also, ich bin kein Heini, das verbitte ich mir!

                  Allerdings: in Köln gibt es tatsächlich eine Art Quote. Richtig finde ich das auch nicht, aber was soll das Personal denn machen? Job aufgeben, nur damit alle ihre Ruhe haben? Wir haben Familie und wollen diese bitte auch ernähren und sorry: wenn in Bonn ne Quote eingeführt werden sollte, so werde ich die Erfüllen, egal obs Sinn macht oder nicht. Ihr glaubt doch wohl nicht im Ernst das ich aus dem Beamtenverhältnis ausscheide, nur weil einige dann in Ruhe zu schnell fahren oder falsch parken können...
                  Nec soli cedit !

                  DSU outside

                  Kommentar

                  • Kunstpro
                    Banned
                    • 05.02.2005
                    • 1999
                    • Dortmund / Bielefeld
                    • Hab ein Detector gebaut

                    #54
                    Ein Anwalt* hat mal für mich geschrieben; dass er eine schriftliche Erklärung gem §§ 163 a; 136 StPO abgeben wird.
                    Dadurch sollte diese Erklärung an Stelle einer polizeiichen, staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmung treten.

                    Soetwas kostet etwas.



                    * Fachanwalt für Strafrecht
                    Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.

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                    • DaddyCool
                      Heerführer


                      • 12.08.2008
                      • 1602
                      • Deutschland
                      • XP Deus v5.2, Garrett PP

                      #55
                      So, nun was Konstruktives:

                      1.) Die Beweislast liegt beim Polizisten!
                      2.) Er wird nicht beweisen können, dass Du telefoniert hast, oder das Gerät überhaupt in der Hand hattest!
                      3.) Du wirst einen Anhörungsbogen bekommen...schreib rein: weder hatte ich ein Telefon in Benutzung, noch überhaupt in der Hand.

                      Wenn dann trotzdem ein Bußgeldbescheid bei rausspringt, hast Du immernoch das Recht binnen einer Frist beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage gegen den Bescheid zu erheben.

                      Hinweis: Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid (kommt in Köln hin und wieder vor), dann ist der Bescheid "nicht-heilbar nichtig". Bedeutet: es muss ein neuer Bescheid erstellt werden, auf dem die Rechtsbehelfsbelehrung korrekt wiedergegeben ist.

                      In Deinem Fall lautet die formell und materiell richtige Belehrung:
                      "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Köln in 50667 Köln, Appellhofplatz, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Der Klage sollen zwei weitere Ausfertigungen beigefügt werden."
                      Nec soli cedit !

                      DSU outside

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                      • DaddyCool
                        Heerführer


                        • 12.08.2008
                        • 1602
                        • Deutschland
                        • XP Deus v5.2, Garrett PP

                        #56
                        Zitat von Kunstpro
                        Ein Anwalt* hat mal für mich geschrieben; dass er eine schriftliche Erklärung gem §§ 163 a; 136 StPO abgeben wird.
                        Dadurch sollte diese Erklärung an Stelle einer polizeiichen, staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmung treten.

                        Soetwas kostet etwas.
                        Kleiner Hinweis: Handy-Nutzung im Straßenverkehr ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit und wird somit nach Ordnungsbehördengesetz in Verbindung mit Ordnungswidrigkeitengesetz und StVO geahndet...
                        Nec soli cedit !

                        DSU outside

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                        • Dackelfreund
                          Heerführer


                          • 25.11.2006
                          • 4708
                          • .........
                          • -------------

                          #57
                          Zitat von DaddyCool
                          Also, ich bin kein Heini, das verbitte ich mir!

                          Allerdings: in Köln gibt es tatsächlich eine Art Quote. Richtig finde ich das auch nicht, aber was soll das Personal denn machen? Job aufgeben, nur damit alle ihre Ruhe haben? Wir haben Familie und wollen diese bitte auch ernähren und sorry: wenn in Bonn ne Quote eingeführt werden sollte, so werde ich die Erfüllen, egal obs Sinn macht oder nicht. Ihr glaubt doch wohl nicht im Ernst das ich aus dem Beamtenverhältnis ausscheide, nur weil einige dann in Ruhe zu schnell fahren oder falsch parken können...
                          uiiiiiiiii,du würdest die quote erfüllen ,egal wie!
                          also auch mit falschen anschuldigungen?
                          du bist echt der hammer!
                          hauptsache quote erfüllt,egal wie.
                          ich sage nur gelbe Nummerschilder

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                          • Zappo
                            Heerführer


                            • 28.04.2006
                            • 2428
                            • Baden

                            #58
                            Zitat von Dackelfreund
                            ..........egal wie!
                            also auch mit falschen anschuldigungen?
                            Na DAS hat er wohl nicht gesagt bzw. geschrieben.

                            Z.

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                            • Dackelfreund
                              Heerführer


                              • 25.11.2006
                              • 4708
                              • .........
                              • -------------

                              #59
                              Zitat von Zappo
                              Na DAS hat er wohl nicht gesagt bzw. geschrieben.

                              Z.
                              ist ne frage und keine behauptung lieber mituser und ich würde doch nie einen Kameraden von ehemaligen Objektschutz in Kerpen sowas andichten
                              Zuletzt geändert von Dackelfreund; 22.07.2009, 14:09.
                              ich sage nur gelbe Nummerschilder

                              Kommentar

                              • Dackelfreund
                                Heerführer


                                • 25.11.2006
                                • 4708
                                • .........
                                • -------------

                                #60
                                damit das hier nicht ausartet :Fazit:ich bezahl die 40 Euro bekomme einen Punkt in Flensburg,habe kein Handy mehr im Auto und werde es vermeiden mich nochmal am Ohr zu kratzen.
                                Bedanke mich für eure Ratschläge und Geschichten,was deutlich hier darlegt das man den Ordnungshütern noch immer hilflos ausgeliefert ist.
                                --------
                                Liebe Modis wäre nett diesen Thread zu schliessen da glaube ich alles gesagt ist
                                ich sage nur gelbe Nummerschilder

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