Wie illegale Schatzsuche unser kulturelles Erbe zerstört!

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • IG Phoenix
    Heerführer

    • 17.05.2002
    • 1106
    • Uplengen
    • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

    #136
    Zitat von chabbs
    Eine Mitgliedschaft in einem speziellen Verein ist vielleicht ein ganz guter Nebeneffekt.

    Als einzige Bedingung darf das aber m.E. nicht gelten:

    Die Vereine müssten sonst de facto entscheiden, wer eine Genehmigung erhält und wer nicht!


    Würden ansonsten Mitgliedern die Aufnahme verweigert, wären ihnen auch keine Forschungen möglich.

    Da sollte man aufpassen!
    Moin Chabbs,

    die Vereine haben gar nichts zu entscheiden, das VG Wiesbaden hat die Mitgliedschaft in einem Geschichtsverein als Prüfpunkt für die Erteilung einer NFG angeführt.

    Viele Grüße

    Walter

    Kommentar

    • Dirk.R.
      Heerführer


      • 25.12.2004
      • 6906
      • Dorf

      #137
      Wenn man eine NFG beantragt muss man vorstellig werden und wird eben auch belehrt was geht und was nicht! (mal platt geschrieben..)

      Da hat man dann eben den Sondenschein und oder Führerschein...


      Das Vereine einen Einfluss haben sollen, auf eine gesetzliche Regelung ist wohl unnötig.

      Ich halte auch nichts von Gruppen die eben eine Fahne hochhalten und schnell den Freiheit liebenden Einzelgänger als böse ansehn.

      Kommentar

      • flecki_le
        Ritter


        • 27.10.2008
        • 431
        • Sachsen

        #138
        Warum ist der, der einen Schein hat, automatisch besser als der ohne?
        Ist es wirklich sinnvoll immer eine Behördliche Genehmigung vorzuschreiben?
        Ich kenne keinen der ein Hobby hat(zb.Briefmarken,Münzen,Angeln,Sondeln,Klettern, Modelleisenbahn uvm.) und vom Hobby keine Ahnung haben soll.
        Was brauch man dann erst? Wissen was mein Hobby wird???? oder erst den Hobbyschein?
        Sollten Sonden nur gegen Schein verkauft werden?Modelleisenbahnen und Kletterseile auch?
        Warum sollen alles Raubgräber sein die mit MD und Spaten auf den Acker suchen?
        Warum sollen die ohne NFG kein Interesse an der Geschichte haben, jeden Fundzusammenhang zerstören und die Schätze verhökern die sie ständig auf dem Acker finden?Wer kann ausschließen das ein Sondler mit NFG nicht viel schlimmer ist?
        Der hat nen Schein und kann Theoretisch machen was er will!
        Wär ich ein Raubgräber ich würd sofort eine NFG beantragen.


        Warum gibt es nicht einfach ein paar nette Leute vom Amt(Archäologen) die ihren Beruf zum Hobby machen, in einen Forum wie Schatzsucher dabei sind und beratend zur Seite stehen?
        Geld und Personalmangel wenn ich das höre.... tolle Ausrede eventuell Beruf verfehlt?
        Nein ich lebe nicht vom sondeln, das koste sogar Geld.



        Ich würde einen Wesenstest vorschlagen wie bei Kampfhunden, nach dem Motto die "Rasse der Sondengänger ist von grund auf Böse"
        und alle müssen erst mal das gegenteil nach unseren vorlagen beweisen.
        So ein mist jetzt bin ich wider am Anfang, bestimmen jetzt die bösen was gut ist oder die guten was böse ist???
        Schwarze Schafe sind überall dabei das kann keiner verhindern, auch kein Lehrgang, Test oder sonstwas.

        Ich bin ehrlich gesagt gegen jede Genehmigungspflicht für Ackersondler!!!
        Mit jeder neuen NFG die beantragt wird schwindet die Hoffnung auf gestörten Flächen ohne NFG suchen zu dürfen!!!




        MfG flecki
        Keiner hat was....!

        Aber jeder sucht dafür, ein gutes Versteck !

        Kommentar

        • chabbs
          Heerführer


          • 18.07.2007
          • 12179
          • ...

          #139
          Zitat von flecki_le
          Mit jeder neuen NFG die beantragt wird schwindet die Hoffnung auf gestörten Flächen ohne NFG suchen zu dürfen!!!
          Es tut mir leid, Flecki. Aber Du hast nicht einen Beitrag der Befürworter von Genehmigungen wirklich gelesen.
          Du hast Deine Meinung, bist aus irgendwelchen Gründen gegen Genehmigungen und lässt nicht ein gutes Argument der "Gegenseite" gelten. Stattdessen wiederholst Du- ohne ein richtiges Argument zu bringen- einfach immer nur Dein Mantra.

          Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber denk doch einfach noch mal drüber nach- ob Du es glaubst oder nicht... selbst die "Hardliner" der Gegenseite sind gelegentlich bereit, sich mit Deinen Argumenten zu befassen!

          Ist es wirklich sinnvoll immer eine Behördliche Genehmigung vorzuschreiben?
          Nein! Aber in Fällen, wo Güter und Informationen betroffen sind, die der Allgemeinheit gehören muss reglementiert werden. Leider!

          Sollten Sonden nur gegen Schein verkauft werden?
          Nein, warum denn? Du kannst ja auch ein Auto kaufen, ohne dass Du einen Führerschein besitzt, oder eine Angel ohne Angelschein.
          Du kennst aber auch die Strafen, die Dir drohen, wenn Du das alles unerlaubt benutzt.

          Dürfte auch nichts bringen...dann bestellt man seine MD einfach über Amerika oder das nichteurop. Ausland.

          Warum sollen die ohne NFG kein Interesse an der Geschichte haben, jeden Fundzusammenhang zerstören und die Schätze verhökern die sie ständig auf dem Acker finden?Wer kann ausschließen das ein Sondler mit NFG nicht viel schlimmer ist?
          Der hat nen Schein und kann Theoretisch machen was er will!
          Wär ich ein Raubgräber ich würd sofort eine NFG beantragen.

          Hat niemand behauptet!
          Natürlich gibt es auch genug schwarze Schafe unter den NFG-Inhabern!
          Das Problem ist nur, dass durch das Nicht-Melden Informationen kaputt gehen, die der Allgemeinheit gehören. Nicht einem Einzelnen!

          Ungemeldet in der Vitrine, wird jedes Fundstück zu einem seelenlosen Haufen Altmetall. Ausgewertet kann der Fund dazu beitragen, eine kleine Lücke in unser aller Geschichtswissen zu schließen.

          Ich würde einen Wesenstest vorschlagen wie bei Kampfhunden, nach dem Motto die "Rasse der Sondengänger ist von grund auf Böse"
          und alle müssen erst mal das gegenteil nach unseren vorlagen beweisen
          Reine Polemik, auf die man eigentlich nicht antworten müsste! Lass doch so etwas, es hilft der Diskussion nicht weiter und ist einfach nur falsch.

          Es gibt die gute und fruchtbare Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Leider noch nicht überall, aber durch solche Stammtischparolen, wird sich das Verhältnis nicht bessern!

          Mit jeder neuen NFG die beantragt wird schwindet die Hoffnung auf gestörten Flächen ohne NFG suchen zu dürfen!!!
          Leider ist das nicht so, aber wenn es so wäre, könnte ich das nur begrüßen.
          Zuletzt geändert von chabbs; 15.09.2010, 04:50.

          Kommentar

          • Watzmann
            Heerführer

            • 26.11.2003
            • 5014
            • Großherzogtum Baden

            #140
            Zitat von flecki_le
            Mit jeder neuen NFG die beantragt wird schwindet die Hoffnung auf gestörten Flächen ohne NFG suchen zu dürfen!!!
            Seit ich selbst gesehen habe,das ein merowingisches Gräberfeld teilweise gerade einmal 40cm unter der Ackeroberfläche liegen kann,sehe ich "gestörte Flächen" doch auch mit etwas anderen Augen.
            Es ist nunmal so,daß man als Sondler auch auf "gestörten Flächen" ,rein archäologisch gesehen,recht großen Schaden anrichten kann,wenn man,
            wie wohl der Großteil der Sondler,als reine "Spaßsucher" unterwegs ist.

            Kommentar

            • IG Phoenix
              Heerführer

              • 17.05.2002
              • 1106
              • Uplengen
              • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

              #141
              Hallo Flecki,

              es ist nun mal ein gesetzlicher Rahmen vorgegeben, das kann man befürworten oder ablehnen oder dagegen angehen, aber solange dieser Rahmen besteht gilt er für alle.

              Eine Spaßsuche kann man am Badestrand machen, aber da enden auch schon die Gebiete. Auf allen anderen Flächen haben nur SG etwas zu suchen, die die Funde auch melden.

              Alle Funde zusammen bilden das "Bodenarchiv". Nimmst Du einen Fund heraus, ist das so als würdest Du eine Seite aus einem Buch herausreißen. Durch eine Fundmeldung wird für diese im Boden fehlende "Seite" eine "Ersatzseite" in der Ortskartei bei der Denkmalschutzbehörde eingefügt.

              Die Fundmeldungspflicht ist eine der sinnvollen gesetzlichen Bestimmungen, da wirst Du niemanden finden, der anderer Meinung ist. Diese Fundmeldungspflicht gilt auch für WK-II und Meteoritensucher, auch wenn diese teilweise keine NFG benötigen.

              Viele Grüße

              Walter

              Kommentar

              • Harzhorn
                Heerführer


                • 16.08.2009
                • 3134
                • Harzvorland
                • Ehemals Deus jetzt Nokta

                #142
                Wenn ich etwas Neues vorhabe (Sonden) informiere ich mich mal ausführlich über die Angelegenheit. Es gibt Verordnungen und Gesetze welche ich einhalten muss. Dann hole ich mir einen Besprechungstermin beim zuständigen Amt und nehme beim Termin meinen Schriftlichen Antrag mit, welchen ich nach einem (hoffentlich ausführlichen) Gespräch abgebe. Bei entsprechenden auftreten mit dem dazugehörigen Wissenstand der Thematik müsste es doch möglich sein eine Genehmigung zu erhalten meint der Harzhorn
                Ich glaubte es wäre ein Abenteuer , aber in Wirklichkeit war es das Leben.......Josef Conrad

                Kommentar

                Lädt...