Eines vorweg: Ich bin absolut gegen eine Einführung für ein Bundeseinheitliches Schatzregal, wo alles dem Staate zugesprochen wird.
Da es keinerlei Statistiken gibt und geben wird, wie die Zahl der Fundunterschlagungen in den 14 BL mit Schatzregal sind, kann sich jeder normal denkender Mensch leicht ausmalen.
Deshalb schlussfolgere ich das jeder interessieter Heimatmensch, Archäologie-Freund und jeder der Wert auf Denkmalschutz legt, gegen ein Gesetz sein muss, wo der Finder (Zufallsfund!!!) enteignet wird.
Zufallsfund ist ein Fund welcher zufällig und ohne grabende Absicht gefunden wird.
Also kann auch nicht ein Sondler oder bewusst grabender Mensch von einem Zufallsfund sprechen.
Dieser soll und muss anders entschädigt werden als der erstere.
Für die Befürworter (insbesondere unseren MasterTHief (den ich eigentlich sehr schätze) ) stellt sich mir die brennende Frage:
Mit welchem Geld sollen die Finder in den drei Regalfreien BL entschädigt werden?
Das Geld ist seid langem nicht mehr vorhanden. Selbst die täglichen Routine-Arbeiten (Grabungen, Restaurationen, ect.) können nicht mehr im vollen Umfang -wegen Geldmangels- ausgeführt werden.
Also woher nehmen, wenn nicht stehlen?!
Deshalb muss ein Kompromiss her!
Es kann nicht sein, daß ein Finder und Eigentümer des Grundstückes im vollen Umfang des Marktwertes entschädigt werden.
Dieses wiederum wäre auch Denkmalschädigend, da dann das Geld für wissenschaftliche Arbeiten fehlt.
Grüße von einem DIGSianer :-)
Da es keinerlei Statistiken gibt und geben wird, wie die Zahl der Fundunterschlagungen in den 14 BL mit Schatzregal sind, kann sich jeder normal denkender Mensch leicht ausmalen.
Deshalb schlussfolgere ich das jeder interessieter Heimatmensch, Archäologie-Freund und jeder der Wert auf Denkmalschutz legt, gegen ein Gesetz sein muss, wo der Finder (Zufallsfund!!!) enteignet wird.
Zufallsfund ist ein Fund welcher zufällig und ohne grabende Absicht gefunden wird.
Also kann auch nicht ein Sondler oder bewusst grabender Mensch von einem Zufallsfund sprechen.
Dieser soll und muss anders entschädigt werden als der erstere.
Für die Befürworter (insbesondere unseren MasterTHief (den ich eigentlich sehr schätze) ) stellt sich mir die brennende Frage:
Mit welchem Geld sollen die Finder in den drei Regalfreien BL entschädigt werden?
Das Geld ist seid langem nicht mehr vorhanden. Selbst die täglichen Routine-Arbeiten (Grabungen, Restaurationen, ect.) können nicht mehr im vollen Umfang -wegen Geldmangels- ausgeführt werden.
Also woher nehmen, wenn nicht stehlen?!

Deshalb muss ein Kompromiss her!
Es kann nicht sein, daß ein Finder und Eigentümer des Grundstückes im vollen Umfang des Marktwertes entschädigt werden.
Dieses wiederum wäre auch Denkmalschädigend, da dann das Geld für wissenschaftliche Arbeiten fehlt.
Grüße von einem DIGSianer :-)
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