Sondenverbot für Schleswig-Holstein?!

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  • Bingo
    Heerführer

    • 06.10.2001
    • 2553
    • Siegen
    • In einem Archiv nicht erforderlich

    #61
    Dienstaufsichtsbeschwerde

    Eine Dienstaufsichtsbeschwerde dürfte, bei auf eine Verägerung des Sachbearbeiters, wenig Aussicht auf Erfolg haben. Es gelten die drei "f", nämlich form-, frist- und fruchtlos !!!

    Bingo

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    • Pirat
      Ritter

      • 07.09.2001
      • 520
      • Ba-Wü

      #62
      Exakt!

      Genau darauf läuft es in aller Regel hinaus!
      P.

      Kommentar

      • Hecht
        Ritter

        • 06.02.2001
        • 305
        • Niedersachsen

        #63
        Nicht unbedingt

        Wenn die Beschwerde qualifiziert formuliert wird, ist sie heutzutage nicht unbedingt fruchtlos. Man muss nur hartnäckig sein. Der Aufwand ist sicherlich recht hoch, Kosten entstehen natürlich auch.

        Kommentar

        • Cyberbob

          #64
          keine probleme in niedersachsen

          ich gehe seit vier jahren in niedersachsen sondeln,
          und hatte damals keine probleme eine genehmigung
          von der kreisarchäologie zu bekommen.was sich für diese ja auch nach meinen letzten funden bezahlt gemacht hat
          mfg cyberbob

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          • wolfsmond
            Heerführer

            • 19.03.2002
            • 1111
            • Kiel

            #65
            Re: keine probleme in niedersachsen

            Original geschrieben von Cyberbob
            hatte damals keine probleme eine genehmigung
            von der kreisarchäologie zu bekommen.

            hallo cyberbob !

            erstmal herzlich willkommen hier im forum ! hier wirst du sicher eine menge erfahrungen austauschen können !


            vielleicht kannst du mal deinen antrag auf eine suchgenehmigung hier posten, damit wir wissen wie so ein antrag aussehen sollte. vorausgesetzt er wird nicht noch vor dem öffnen des bürohengstes als "stoßfänger" für seinen bürostuhl verwendet...


            wolfsmond

            Kommentar

            • Cyberbob

              #66
              hallo wolsmond

              mein antrag auf eine genehmigung war ganz simpel,
              ich habe in der kreisarchäologie angerufen und einen
              termien mit dem verantwortlichen grabungsleiter für stadt und landkreis gemacht.
              ich habe ihm von meinem hobby das sondengehen
              erzählt ,und das ich das gerne mit offizieller genehmigung betreiben möchte um keinen ärger zu bekommen.der zuständige mann fand meine hobby sehr interessant und war meinem anligen gegenüber
              überhaupt nicht abgeneigt.nach meinem versprechen
              geschichtlich relevante funde aus geschützten bereichen oder anlagen zu dockumentieren und zu melden erhielt ich von ihm eine schritliche genehmigung zum sondengehen für die stadt und kreisarchäologie.

              mfg Cyberbob

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              • PI-Mann

                #67
                Re: Sondenverbot für Schleswig-Holstein?!

                Original geschrieben von TomKiel
                ...Die von Ihnen beabsichtigte Tätigkeit schließt die Auffindung oder Untersuchung von Kulturdenkmalen oder der in ihnen enthaltenen Funde und Befunde nicht aus. Das von Ihnen beabsichtigte Tun ist daher genehmigungspflichtig...
                Das hätte er wohl gerne.

                Ich sondele jedes Jahr auf Fehmarn, werde das auch diesen Winter wieder tun.

                Noch nie Probleme gehabt, außer mal am Kurstrand, aber das ist eine andere Geschichte

                Grüße
                PI-Mann

                Kommentar

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