Fundabgabe und Finderlohn?!

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  • Herr Beutlin
    Ratsherr


    • 15.11.2004
    • 285
    • am geheimnisvollen Wald

    #106
    Zitat von MvR
    von zwei parallel verlaufenden verwundungen ist mir nichts bekannt, ich kenn zufällig den damaligen untersuchungsbericht und da ist nur von einer wunde die rede. der schütze war der beobachter aus einer raf fe2b . die kugel traf links hinten am kopf, riss die kopfschwarte in einer länge von knapp 10 cm auf und schrammte auch über die schädelplatte.
    richthofen war aber knapp 6 wochen später, ENTGEGEN dem rat der behandelnden ärzte wieder im einsatz. allerdings berichteten zeitzeugen aus der jasta dass er nicht mehr der alte war. er war aufbrausend, jähornig und hatte anscheinend hin und wieder auch motorische ausfälle.habe erst kürzlich den bericht eines deutschen flugmediziners und forensikers gelesen,der anhand dieses besagten untersuchungberichtes zum schluss kommt, dass richthofen auf grund dieser verwundung nicht mehr flugtauglich gewesen ist.
    der fatal shot der ihn am 21.8. 18 bei vaux sur somme / sailly le sec traf und zweifelsfrei von einem australischen boden-mg stammt, war nur eine einzige kugel die seitlich rechts auf höhe des rechten ellbogens traf und schräg durch den körper gehend, unterhalb der linken brustwarze wieder austrat.
    dabei wurden leber, die grosse aorta sowie der herzbeutel getroffen,die leber soll sogar teilweise zerfetzt worden sein. ausserdem hatte er massive gesichtsverletzungen, welche wohl vom aufprall des kopfes gegen die mgs stammten als die maschine aufschlug`. so der untersuchungsbericht der englischen ärzte vom 22. april 1918 n bertangles.
    Hallo,
    ein sehr interessantes Hobby haben Sie sich ja da ausgesucht, alle Achtung.
    Mein guter Bekannter und der öfters mit "Manfred" angesprochen wird, trägt diese beiden Streifschussmerkmale an der linken oberen Kopfseite. Den einen Streifschuss haben Sie und mit ihrem Englischen Bericht ganz exakt mit den 10 cm Länge beschrieben, etwa zwei Centimeter darunter aber noch ein zweiter kleinerer und mit etwa 5 cm Länge. Entweder neigte der Englische Untersuchungsbericht zu "Untertreibungen", was nichts ungeöhnliches für damalige Englische Berichte war, oder der zweite kleinere Streifschuss, war durch die späteren Gesichtsverletzungen entstellt/verdeckt gewesen.

    Der jetzige Stammsitz der Richthofens ist glaube ich Wiesbaden, wohin sie von Breslau gewechselt sind. Mein guter Bekannter trägt manchmal eine graue BW-Fliegerjacke mit einer kleinen vergoldeten DR 1 am Kragenaufschlag und die er vom "GRÜNEN" (einem pensionierten F-4 Jetpiloten geschenkt bekam). Beschäftigt sich zur Zeit mit der Frage : Wie man mit dem Erlös von einem der alten Reichschätze oder einem ähnlichen Schatz, einen alten Flugplatz "Zurückkaufen" könnte.

    Mit sehr freundlichen Grüßen,
    der Herr Beutlin
    Morgenstund hat Gold im Mund

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    • malat
      Landesfürst


      • 26.09.2006
      • 958
      • Litauen/ Jetzt Essen

      #107
      Ja Herr Beutlin und da gibt es noch einen Richthofen( war da öfter zu Besuch ) der in der Nähe von Biberach wohnt ...Richthofen sind auch mit den Quadflieg´s befreundet !...aber das wissen nur Insider !
      Mit aldligen Gruss Malat

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      • Herr Beutlin
        Ratsherr


        • 15.11.2004
        • 285
        • am geheimnisvollen Wald

        #108
        Zitat von malat
        Ja Herr Beutlin und da gibt es noch einen Richthofen( war da öfter zu Besuch ) der in der Nähe von Biberach wohnt ...Richthofen sind auch mit den Quadflieg´s befreundet !...aber das wissen nur Insider !
        Mit aldligen Gruss Malat
        ....es muss nicht jeder mit seinen Schreibgriffeln in Themen herümwühlen,von denen er nicht den blassesten Schimmer hat.

        @ M.v.R. Bitte per PN dieses weiter zu besprechen und keine Bange, da diese "Bekanntschaften" viel öfters und ganz normal so vorkommen, als es sich der Unbedarfte in diesen Fragen je ausmalen könnte. Wird auch noch hinsichtlich der damit aufs engste verbundenen Schatzfragen sehr interessant werden und wegen dem noch Nicht alles gesagten, deswegen auch lieber per PN .

        MfG
        Herr Beutlin
        Morgenstund hat Gold im Mund

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        • MvR
          Heerführer


          • 03.01.2007
          • 2735
          • Mecklenburg-Vorpommern/Rügen

          #109
          Zitat von Herr Beutlin
          ....es muss nicht jeder mit seinen Schreibgriffeln in Themen herümwühlen,von denen er nicht den blassesten Schimmer hat.

          @ M.v.R. Bitte per PN dieses weiter zu besprechen und keine Bange, da diese "Bekanntschaften" viel öfters und ganz normal so vorkommen, als es sich der Unbedarfte in diesen Fragen je ausmalen könnte. Wird auch noch hinsichtlich der damit aufs engste verbundenen Schatzfragen sehr interessant werden und wegen dem noch Nicht alles gesagten, deswegen auch lieber per PN .

          MfG
          Herr Beutlin
          na dann schiessen sie mal los per pn.. habe nichts gegen einzuwenden
          Für Gott, Kaiser und Vaterland!!!
          Spandau!!! Was sonst??

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          • malat
            Landesfürst


            • 26.09.2006
            • 958
            • Litauen/ Jetzt Essen

            #110
            ....es muss nicht jeder mit seinen Schreibgriffeln in Themen herümwühlen,von denen er nicht den blassesten Schimmer hat.

            Genau ! Werde auch zu diesen Thema nichts mehr sagen !

            Aber früh erwachtet des blinden Mannes Auge um zu sehen was er nicht wusste !

            Im diesen Sinne ! Frohes Jagen !!!!

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            • Herr Beutlin
              Ratsherr


              • 15.11.2004
              • 285
              • am geheimnisvollen Wald

              #111
              Zitat von MvR
              na dann schiessen sie mal los per pn.. habe nichts gegen einzuwenden
              Hallo,

              geschossen wird da nicht mehr, Sie haben es ja selber geschrieben, wie es damals ausgegangen ist. Nein, heutztage muss man sich zu ganz anderen Methoden hinwenden und zu ganz andersartigen Technologien, jenseits des Schiessens. Auch dafür kann man einen alten Flugplatz kaufen und wegen der großen Kaufsumme, zuerst noch einen Schatz im Zentnerbereich ausbuddeln.

              ..."habe nichts einzuwenden"... ist mir im Moment für einen PN Kontakt noch ein bischen zu dünn , sowas bräuchte schon etwas mehr Nachhaltigkeit.

              MfG
              Herr Beutlin
              Morgenstund hat Gold im Mund

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              • masterTHief
                Landesfürst

                • 27.11.2001
                • 985
                • In einer Höhle in der Erde
                • Schlumberger Titan

                #112
                Zurück zu "Fundabgabe und Finderlohn":

                Warum kann Entetrente nicht auf die wiederholt gestellte Frage antworten, ob und wenn ja, warum er die Denkmalschutzgesetze Bayern, Hessens und Nordrhein-Westfalens (100 %ig schatzregalfrei) für schlecht hält?
                Wer kann ihm helfen, die sachliche Diskussion fortzusetzen bzw. aufzunehmen?

                Persönlich halte ich diese Denkmalschutzgesetze für geradezu vorbildlich, weil sie der Fundunterschlagung am wenigsten Vorschub leisten oder begünstigen, weil sie die Fundmeldequoten hochhalten und der Möglichkeit wissenschaftlicher Auswertung vollauf Genüge tun.

                Gruß

                masterTHief
                - nur echt mit "TH" -

                Kommentar

                • ODAS
                  Heerführer

                  • 19.07.2003
                  • 2350
                  • Niedersachsen
                  • Minelab XT70

                  #113
                  Ist es in Bayern aber nicht so, daß man nur das ins Eigentum übergeht was man selbst findet? Und das viele Leute dewegen bei einem guten Fund sehr viel buddeln und so die Fundzusammenhänge zerstören.

                  Habe ich mal irgendwo gelesen... Stimmt das?

                  Gruß,
                  ODAS

                  Kommentar

                  • IG Phoenix
                    Heerführer

                    • 17.05.2002
                    • 1106
                    • Uplengen
                    • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                    #114
                    Zitat von ODAS
                    Ist es in Bayern aber nicht so, daß man nur das ins Eigentum übergeht was man selbst findet? Und das viele Leute dewegen bei einem guten Fund sehr viel buddeln und so die Fundzusammenhänge zerstören.

                    Habe ich mal irgendwo gelesen... Stimmt das?

                    Gruß,
                    ODAS
                    Nein, ODAs,

                    dass ist völlig falsch. Dem Entdecker gehören alle Funde (zur Hälfte gem. § 984 BGB) die das Landesamt aufgrund der gemachten Entdeckung ausgräbt. Erfolgt die ENtdeckung auf dem eigenen Grund, dann ist es sein EIgentum zu 100 %.
                    Das Landesamt gräbt ja nur deshalb dort, weil es dem Entdecker aufgrund des DSchG nicht erlaubt ist selbst zu graben.

                    Dazu gibt es ein Grundsatzurteil des OLG Düsseldorf. Ende 2006 hat ein bay. Landgericht diese Urteil aufgegriffen und für BAyern bestätigt.
                    Wenn Du mal in den letzten beiden Ausgaben des Schatzsucher Magazins nachliest, wirst Du dort die beiden Berichte dazu lesen können. Dem Entdecker und Grundstückseigentümer sind alle 750 Funde, die das Landesamt ausgegraben hat, als Eigentum zugesprochen worden. Das Landesamt hat die Funde dann für 60.000 Euro dem Eigentümer abgekauft.

                    Diese Reglung soll ja gerade den Fundzusammenhang schützen, da der Entdecker dem Landesamt for Bergung seiner Funde überlassen kann.

                    Was in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen den Fundzusammenhang schützt, wird in den Landern mit Schatzregal die Gefahr der Befundezerstörung billigend in Kauf genommen, da hier klare gesetzliche Regeln fehlen.

                    Aus diesem Grunde sollte das Schatzregal abgeschafft werden und die bundesweite Einführung muss unbedingt verhindert werden. Dafür brauchen wir die Unterstützung aller Sondengängerinnen und Sondengänger.

                    Viele Grüße

                    Walter

                    Kommentar

                    • masterTHief
                      Landesfürst

                      • 27.11.2001
                      • 985
                      • In einer Höhle in der Erde
                      • Schlumberger Titan

                      #115
                      Hallo ODAS,

                      ja, das ist für Bayern richtig, was Walter schreibt.

                      Aber das Schatzregal (Eigentumszuweisung an Schätzen an das Bundesland) wird in Niedersachsen vergleichsweise "human" gehandhabt.
                      Das Land Niedersachsen wird nur(!) dann Eigentümer von Schätzen, wenn sie anläßlich staatlicher Nachforschungen oder Grabungen entdeckt werden.

                      Wenn Du dort einen Schatz finden solltest, findet das Schatzregal keine Anwendung und es gilt der Schatzfund-§ 984 BGB, daß heißt, Du wirst als Entdecker hälftiger Eigentümer, bei Funden auf eigenem Grund und Boden steht Dir dazu auch noch die Hälfte des Grundstückseigners zu.

                      Gruß

                      masterTHief
                      Zuletzt geändert von masterTHief; 10.04.2007, 19:52.
                      - nur echt mit "TH" -

                      Kommentar

                      • Pfälzer
                        Ritter


                        • 09.01.2006
                        • 518
                        • B.-W.

                        #116
                        Guten Abend Walter und Rudolf.
                        würde ich gerne wissen wie das nun läuft mit der Abgabe von Funden. Welche Funde muss ich den den Archäologen übergeben (und wie krieg ich dann überhaupt raus wo in meiner Nähe einer ist?) und kriege ich Finderlohn für das was ich abgeben muss?
                        Ihr zwei Superhirne habt es geschafft aus einer Frage eines 15 Jährigen Jungen aus MV eine gerade Linie zum geliebten Bayern zu ziehen. Und die weltbeste Handhabung eines schatzregalfreien Landes darzustellen.
                        Dazu meinen persönlichen Beifall. Klasse gemacht.

                        Walters beste Ausführung in diesem Thread.
                        Was in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen den Fundzusammenhang schützt, wird in den Landern mit Schatzregal die Gefahr der Befundezerstörung billigend in Kauf genommen, da hier klare gesetzliche Regeln fehlen.
                        Erstens gibt es genügend Länder mit Schatzregal, die Suchgenehmigungen erteilen und die Funde dort auch gemeldet werden.
                        Zweitens gibt es auch z.B. in Baden-Württemberg ganz klare gesetzliche Regelungen, vielen Sondlern gehen sie leider am Ar..... vorbei.

                        Hier bis in das kleinste Detail vorstossen zu wollen, geht voll am Thema vorbei, denn ihr habt eines ganz aus eurem verbohrten Fokus verloren, wir reden hier in der Masse von Hobby-Sondlern und nicht von Schatzsuchern.

                        Persönlich halte ich diese Denkmalschutzgesetze für geradezu vorbildlich, weil sie der Fundunterschlagung am wenigsten Vorschub leisten oder begünstigen, weil sie die Fundmeldequoten hochhalten und der Möglichkeit wissenschaftlicher Auswertung vollauf Genüge tun.
                        Und wieviele Funde werden diesen Ländern oder deren Museen untergeschoben, ohne das die Umstände des Fundzusammenhanges vorliegen ? Ich möchte darauf keine Antwort. Wir kennen sie alle.

                        Das Grundproblem liegt einzig und alleine an der Kulturhoheit der Länder.

                        Entweder Angleichung im Genehmigungsverfahren und Schatzregal, oder weiter wie bisher. Doch das meine lieben Verwirrspielfreunde werdet ihr beiden, dem Herrgott sei Dank, nie und nimmer beeinflussen können.

                        Jürgen
                        Jürgen

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                        • ODAS
                          Heerführer

                          • 19.07.2003
                          • 2350
                          • Niedersachsen
                          • Minelab XT70

                          #117
                          Hallo,

                          Danke für die Info. Dann kann ich jetzt ja die Fehlinfo aus dem Gehirn streichen.

                          Ja hier in NDS geht es alles noch, falls man mal was Gutes zufällig finden sollte.

                          Nochmals Danke & Gruß,
                          ODAS
                          Zuletzt geändert von ODAS; 10.04.2007, 22:17.

                          Kommentar

                          • masterTHief
                            Landesfürst

                            • 27.11.2001
                            • 985
                            • In einer Höhle in der Erde
                            • Schlumberger Titan

                            #118
                            Schatzregal oder nicht

                            Zum Schema über die Verfahrens- und Verwaltungsabläufe bei Schatzfunden – gegenübergestellt nach Ländern mit und ohne Schatzregal.

                            Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß von 13 Bundesländern, die das sofortige Eigentums am Schatzfundgegenständen mittels Schatzregal beanspruchen - rechte Spalte -, fünf Bundesländer zumindest eine Belohnung / Fundprämie als Anreiz zur Ablieferung vorgesehen haben (irreführenderweise von Schatzregalbefürwortern oft verniedlichend als „kleines“ Schatzregal oder Schatzregal „light“ bezeichnet), ergeben sich allein 8 in ihrer einschneidenden Wirkung unterschiedliche Varianten des Schatzregales.
                            Man müßte insoweit von einer Skala reden, die von Schatzregal „riesengroß“ bis „klitzeklein“ reicht.
                            Von vergleichsweise bürgerfreundlich (Hamburg – Landeseigentum nur bei Funden von besonderem, hervorragendem wissenschaftlichen Wert und auch dann Anreiz der Ablieferung durch Prämie) bis zur Eigentumsforderung für alle Funde bei Versagung jeglichen Ablieferanreizes durch Belohnung oder Fundprämie (Berlin) ist hier alles an Uneinheitlichkeit in der Beurteilung des angeblichen Denkmalschutzinstrumentes Schatzregales vertreten.

                            Auch bei den Ländern, die vom Schatzregal keinen Gebrauch machen (Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen – linke Spalte) ist einheitlich gewährleistet, daß die Fundgegenstände öffentliches Eigentum und einer öffentliche Stelle zugewiesen werden.
                            Dies Ziel kann also auch ohne Schatzregal erreicht werden.

                            Gruß

                            masterTHief

                            Wo, bitte, bleibt die sachlich gewünschte Antwort auf meine Frage, ob und wenn ja, warum die Denkmalschutzgesetze der regalfreien Bundesländer schlecht sind.
                            Angehängte Dateien
                            Zuletzt geändert von masterTHief; 10.04.2007, 22:30.
                            - nur echt mit "TH" -

                            Kommentar

                            • Entetrente
                              Bürger

                              • 30.03.2001
                              • 167
                              • Düsseldorf
                              • Minelab Souvereign/ MXT

                              #119
                              Zitat von masterTHief
                              Wo, bitte, bleibt die sachlich gewünschte Antwort auf meine Frage, ob und wenn ja, warum die Denkmalschutzgesetze der regalfreien Bundesländer schlecht sind.
                              Tja, wer hat denn die Denkmalschutzgesetze überhaupt für schlecht befunden ??

                              Ich für meinen Teil mag die Denkmalschutzgesetze. Ob mit oder ohne Schatzregal.

                              Sie müssen nur kräftige Strafen für Raubgräber beinhalten !
                              Meinetwegen könnte man die glatt verdoppeln.

                              Sollten Entschädigungen für ehrliche Bürger vorsehen.
                              Und der Allgemeinheit den Fund sichern !

                              Und der Rest lieber Rudolf > Ist mir egal.

                              Werde vermutlich aber auch nicht gefragt......
                              Gut Fund und Besten Gruß !

                              Kommentar

                              • schwesterkai
                                Banned
                                • 09.04.2005
                                • 206

                                #120
                                Warum

                                muß man eigentlich entschädigt werden? Ist es nicht eigentlich eine Bürgerpflicht das nationale Kulturgut zu erfassen und zu erhalten?
                                Und was macht man denn sonst mit Funden? Zu Hause in der Vitrine stapeln und damit vor den Verwandten oder den Nachbarn protzen?
                                Wie ich es sehe:
                                Die Funde um die es hier geht sind keine Zufallsfunde, sie werden gezielt gemacht mit Hilfe von Metallsonden, aus dem Boden,und somit aus dem Fundzusammenhang gerissen und somit eigentlich wertlos....
                                wenn nicht mit präziser Lageangabe gemeldet
                                Und wem es wirklich nur um die Erhaltung des Kulturgutes geht der fragt nicht was er für einen Fund kriegt, dieses tun nur Leute die geldgeil sind und Vereine gründen um dieses zu vertuschen.
                                Manche haben aber auch nicht genug Liebe als Kind bekommen und machen durch solche Diskussionen auf sich aufmerksam......:effe

                                P.S ich gehöre auch dazu

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